Rechtsprechung
OLG München, 15.07.1985 - 2 Ws 768/85 |
Zitiervorschläge
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Keine Eröffnung vor Schwurgerichtskammer
§§ 390, 395, 397 Abs. 1 Satz 2 StPO, dem Nebenkläger steht keine Beschwerde gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vor einer rangniedrigeren Kammer zu
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eröffnungsbeschluß; Beschwerderecht; Schwurgerichtskammer; Große Strafkammer; Gefährliche Körperverletzung; Nebenkläger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 1049
- NStZ 1986, 183
- NStZ 1986, 328 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04
Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des …
Qualifiziert das erkennende Gericht im Eröffnungsbeschluss - wie hier - die Tat (nur) rechtlich abweichend von der Anklageschrift (§ 207 Abs. 2 Nr. 3 StPO), muss nämlich die Staatsanwaltschaft ihren Standpunkt in der Hauptverhandlung oder mit der Revision geltend machen (OLG München NStZ 1986, 183;… Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 210 Rdnr. 5). - LG Bielefeld, 25.04.2019 - 3 Qs 123/19
Eröffnungsentscheidung, JGG-Verfahren, Beschwerde der StA
In diesen Fällen besteht kein Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft, da es sich nur um eine vorläufige Tatbewertung handelt und die Staatsanwaltschaft - sollte es bei der abweichenden Würdigung bleiben - ihren abweichenden Standpunkt in der Hauptverhandlung und eventuell mittels einer Berufung oder Revision geltend machen kann (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 210, Rn. 5; OLG München NStZ 1986, 183).
Rechtsprechung
OLG Bremen, 14.01.1986 - Ss 57/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 273 Abs. 3
Papierfundstellen
- NStZ 1986, 183