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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1985 - 3 StR 69/85   

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https://dejure.org/1985,3180
BGH, 08.07.1985 - 3 StR 69/85 (https://dejure.org/1985,3180)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1985 - 3 StR 69/85 (https://dejure.org/1985,3180)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1985 - 3 StR 69/85 (https://dejure.org/1985,3180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung von Tonbandaufnahmen - Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten durch Medikamentenmißbrauch und Drogenmißbrauch - Vergleich einer Stimme mit einer Tonbandaufzeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 81b

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.03.1984)

    Der Prozeß gegen Peter-Jürgen Boock: Ein Abgrund von Informationslücken

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Peter-Jürgen Boock

Sonstiges

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 12.08.1985)

    Schlicht vergessen // Neuer Eklat um Stammheim: Ein besonders umstrittener Richter soll zum zweitenmal in derselben Sache über einen Terroristen urteilen

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 206
  • StV 1985, 397
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Der Beschluß des erkennenden Senats vom 8. Juli 1985 - 3 StR 69/85 - in dem Strafverfahren gegen Boock (bei Holtz MDR 1985, 981) betrifft eine andere Fallgestaltung.
  • BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 957/04

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels Erfolgsaussichten - Zum Recht

    Die Annahme, dass allein dieser Sachverhalt geeignet sei, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, ist dem Gesetz fremd (KK-Pfeiffer, § 23 StPO, Rn. 1, unter Verweis auf BGH NStZ 1986, S. 206).
  • BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94

    Betrug - Täuschung - Kreditrisiko - Kredit - Sicherheiten - Befangenheit -

    Dies gilt auch, wenn es sich bei der früheren Entscheidung um die Verurteilung eines Mittäters wegen derselben Tat gehandelt hat (BGH NStZ 1986, 206; StV 1987, 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.07.1985 - 1 StR 264/85   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlöbnis - Unverheiratetsein - Scheidungsurteil - Mord in Tateinheit mit schwerem Raub - Verlesung der Niederschrift der polizeiliche Vernehmung eines Zeugen, weil der Zeuge verstorben ist - Einräumung eines Zeugnisverweigerungsrecht durch das Gericht zugunsten einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 206
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 17.12.1982 - RReg. 1 St 272/82

    Verlöbnis; Verlobte; Verlobter; Ehe; Scheidung; Verwandtschaft

    Auszug aus BGH, 16.07.1985 - 1 StR 264/85
    Ein Verlöbnis kann grundsätzlich nicht bestehen, wenn einer der Partner verheiratet ist (BGH NStZ 1983, 564 m. Anm. Pelchen; BGH VRS 36, 20; BGH, Urt. vom 6. November 1979 - 1 StR 546/79;Urt. vom 19. August 1975 - 1 StR 383/75;Urt. vom 23. Juni 1959 - 1 StR 283/59; BayObLG JR 1984, 125 m. Anm. Strätz; Wacke in MünchKomm zum BGB § 1297 Rdn. 13).
  • BGH, 08.12.1953 - 5 StR 264/53
    Auszug aus BGH, 16.07.1985 - 1 StR 264/85
    Die Angabe, der Zeuge sei verstorben, reichte als Begründung aus, und der sachliche Inhalt der Niederschrift weist aus, daß es sich - ungeachtet der Überschrift - um eine "Vernehmung" im Sinne von § 251 Abs. 2 StPO handelte (vgl. BGHSt 5, 214).
  • BGH, 23.06.1959 - 1 StR 283/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.07.1985 - 1 StR 264/85
    Ein Verlöbnis kann grundsätzlich nicht bestehen, wenn einer der Partner verheiratet ist (BGH NStZ 1983, 564 m. Anm. Pelchen; BGH VRS 36, 20; BGH, Urt. vom 6. November 1979 - 1 StR 546/79;Urt. vom 19. August 1975 - 1 StR 383/75;Urt. vom 23. Juni 1959 - 1 StR 283/59; BayObLG JR 1984, 125 m. Anm. Strätz; Wacke in MünchKomm zum BGB § 1297 Rdn. 13).
  • BGH, 19.08.1975 - 1 StR 383/75

    Verkauf einer nachgemachten Münze an einen Sammler - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 16.07.1985 - 1 StR 264/85
    Ein Verlöbnis kann grundsätzlich nicht bestehen, wenn einer der Partner verheiratet ist (BGH NStZ 1983, 564 m. Anm. Pelchen; BGH VRS 36, 20; BGH, Urt. vom 6. November 1979 - 1 StR 546/79;Urt. vom 19. August 1975 - 1 StR 383/75;Urt. vom 23. Juni 1959 - 1 StR 283/59; BayObLG JR 1984, 125 m. Anm. Strätz; Wacke in MünchKomm zum BGB § 1297 Rdn. 13).
  • BGH, 09.08.1968 - 4 StR 149/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 16.07.1985 - 1 StR 264/85
    Ein Verlöbnis kann grundsätzlich nicht bestehen, wenn einer der Partner verheiratet ist (BGH NStZ 1983, 564 m. Anm. Pelchen; BGH VRS 36, 20; BGH, Urt. vom 6. November 1979 - 1 StR 546/79;Urt. vom 19. August 1975 - 1 StR 383/75;Urt. vom 23. Juni 1959 - 1 StR 283/59; BayObLG JR 1984, 125 m. Anm. Strätz; Wacke in MünchKomm zum BGB § 1297 Rdn. 13).
  • BGH, 17.05.1983 - 1 StR 160/83

    Zeugnisverweigerungsrecht einer Verlobten trotz bestehender Ehe des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 16.07.1985 - 1 StR 264/85
    Ein Verlöbnis kann grundsätzlich nicht bestehen, wenn einer der Partner verheiratet ist (BGH NStZ 1983, 564 m. Anm. Pelchen; BGH VRS 36, 20; BGH, Urt. vom 6. November 1979 - 1 StR 546/79;Urt. vom 19. August 1975 - 1 StR 383/75;Urt. vom 23. Juni 1959 - 1 StR 283/59; BayObLG JR 1984, 125 m. Anm. Strätz; Wacke in MünchKomm zum BGB § 1297 Rdn. 13).
  • BGH, 21.10.1993 - 1 StR 635/93

    Revision wegen nicht Zubilligung eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Ein Verlöbnis kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht bestehen, wenn ein Partner (noch) verheiratet ist (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 206 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1985 - 5 StR 436/85   

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https://dejure.org/1985,10040
BGH, 19.11.1985 - 5 StR 436/85 (https://dejure.org/1985,10040)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1985 - 5 StR 436/85 (https://dejure.org/1985,10040)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1985 - 5 StR 436/85 (https://dejure.org/1985,10040)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Auftretens desselben Richters in verschiedenen Verfahren - Ablehnung von Hilfsbeweisanträgen

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 206
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 19.11.1985 - 5 StR 436/85
    Die Annahme, daß allein dieser Sachverhalt geeignet sei, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, ist dem Gesetz fremd (BGHSt 21, 334, 341; BGH b. Dallinger MDR 1974, 367; BGH Urteil vom 5. Februar 1976 - 4 StR 389/75); das Gesetz sieht für diesen Fall keinen Ausschlußgrund im Sinne der §§ 22, 23 StPO vor.

    Darauf, daß über das Ablehnungsgesuch gegen den Richter am Landgericht W. nicht in richtiger Besetzung entschieden worden sei, kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 21, 334, 338).

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus BGH, 19.11.1985 - 5 StR 436/85
    Daß der Tatrichter bei der Würdigung der Aussage der Zeugin N. die Problematik der Bildvorlagen (vgl. BGHSt 16, 204, 206) übersehen haben könnte, ist nicht zu besorgen.
  • BGH, 05.02.1976 - 4 StR 389/75

    Verwerfung von Richterablehnungen - Ablehnung von Berufsrichtern wegen Besorgnis

    Auszug aus BGH, 19.11.1985 - 5 StR 436/85
    Die Annahme, daß allein dieser Sachverhalt geeignet sei, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, ist dem Gesetz fremd (BGHSt 21, 334, 341; BGH b. Dallinger MDR 1974, 367; BGH Urteil vom 5. Februar 1976 - 4 StR 389/75); das Gesetz sieht für diesen Fall keinen Ausschlußgrund im Sinne der §§ 22, 23 StPO vor.
  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 653/85

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Feststellung einer

    Angesichts dieser Notwendigkeit hat ein vernünftig abwägender Angeklagter keinen Grund zu der Besorgnis, die Richter würden bei ihrer Entscheidung in seiner Sache nicht ausschließlich das Ergebnis der neuen Hauptverhandlung verwerten, sondern sich durch das vorausgegangene Urteil beeinflussen lassen (ständige Rechtsprechung, u.a. BGH, Urteile vom 18. Mai 1978 - 1 StR 31/78 - und vom 19. November 1985 - 5 StR 436/85).
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