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Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1985 - 5 StR 217/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4150
BGH, 23.07.1985 - 5 StR 217/85 (https://dejure.org/1985,4150)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1985 - 5 StR 217/85 (https://dejure.org/1985,4150)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1985 - 5 StR 217/85 (https://dejure.org/1985,4150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Verzichts auf das Nebenklagerecht - Pflicht des Gerichts zur Entgegennahme von Beweisanträgen während der Urteilsverkündung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 209
  • StV 1985, 398
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.1975 - 1 StR 41/75

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 23.07.1985 - 5 StR 217/85
    Der Verzicht auf das Nebenklagerecht setzt eine Erklärung voraus, die eindeutig erkennen läßt, daß der Verzichtende die prozessuale Bedeutung und Tragweite seiner Erklärung kennt (BGH Urteil vom 24. Mai 1975 - 1 StR 41/75).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Aus dem Gebot umfassender sachlicher Prüfung hat die Rechtsprechung seit jeher die Berechtigung abgeleitet, auf die Sachrüge den Schuldspruch auch zum Nachteil des Angeklagten zu ändern oder zu ergänzen (BGHSt 14, 5, 7; 21, 256, 260 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67] ; 29, 63, 66; BGH JZ 1978, 245; BGH NJW 1986, 332; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    Das gilt auch, wenn der Zeuge als Verletzter oder Angehöriger des Verletzten oder des Beschuldigten nach § 61 Nr. 2 StPO (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 263/82; BGH NStZ 1983, 181; BGH, Beschluß vom 6. März 1986 - 1 StR 113/86;Beschluß vom 26. Februar 1987 - 1 StR 665/86), wegen Verzichts nach § 61 Nr. 5 StPO (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209) oder wegen eines Vereidigungsverbots nach § 60 Nr. 1 StPO (BGH, NStZ 1986, 133; 1987, 335; vgl. aber BGH bei Holtz MDR 1978, 460) oder § 60 Nr. 2 StPO (BGH NJW 1976, 1108) unvereidigt geblieben ist.
  • BGH, 26.10.2023 - 5 StR 257/23

    Tateinheitliche Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls

    bb) Die Rüge eines Verstoßes gegen § 246 StPO wäre auch unbegründet, weil das Gericht zum Zeitpunkt der Antragstellung nach dem Revisionsvortrag bereits mit der Urteilsverkündung begonnen hatte und ab diesem Zeitpunkt Beweisanträge nicht mehr entgegengenommen werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 1985 - 5 StR 217/85, StV 1985, 398; Urteil vom 19. November 1985 - 1 StR 496/85, NStZ 1986, 182).
  • OLG Hamm, 15.05.1998 - 2 Ss 601/98

    Erhebung der formellen Rüge; Begründung der Rüge der unrichtigen Ablehnung eines

    Vielmehr kann grundsätzlich eine geschlossene und im wesentlichen vollständige Darstellung genügen (Pikart, a.a.O., § 344 StPO Rn. 39 m.w.N.; BGH in der Rechtsprechungsübersicht von Pfeiffer/Miebach in NStZ 1986, 209; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5. Aufl., Rn. 465; Krause, Die Revision im Strafverfahren, 4. Aufl., Rn. 92 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.06.1991 - 1 StR 269/91

    Anwendbarkeit des § 30 Strafgesetzbuch ( gefährliche Vorbereitungshandlungen) im

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) ist hierbei nur insofern zu berücksichtigen, als die neue Einzelstrafe die Summe der beiden bisherigen Einzelstrafen nicht übersteigen darf (vgl. BGH NJW 1981, 1325, 1326; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209 Nr. 23).
  • OLG Bamberg, 30.07.2008 - 3 Ss OWi 860/08

    Ordnungswidrigkeitsverfahren: Erforderlichkeit eines Ablehnungsbeschlusses

    3Eine Unterbrechung der Urteilsverkündung zur Entgegennahme des Beweisantrages mit Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung, die das Erfordernis einer Entscheidung gemäß § 244 Abs. 3 bis 6 StPO zur Folge gehabt hätte (vgl. hierzu BGH StV 1985, 398: das Erstgericht hatte in diesem Fall den Beweisantrag nach § 244 Abs. 3 StPO abgelehnt), lag nicht vor.
  • BayObLG, 07.12.1998 - 2 ObOWi 655/98

    Verständigung des Betroffenen über die Fortsetzung der Hauptverhandlung in seiner

    Er hätte sich aber noch vor Beginn der Verkündung zu Wort melden können; zudem wäre das Amtsgericht nach seinem Ermessen im Rahmen seiner Aufklärungspflicht berechtigt gewesen, auch während der Urteilsverkündung gestellte Anträge zu berücksichtigen und wieder in die Verhandlung einzutreten (BGH StV 1985, 398 ; BGH (D) MDR 1975, 24).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1985 - 3 StR 319/85   

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https://dejure.org/1985,12644
BGH, 23.10.1985 - 3 StR 319/85 (https://dejure.org/1985,12644)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1985 - 3 StR 319/85 (https://dejure.org/1985,12644)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1985 - 3 StR 319/85 (https://dejure.org/1985,12644)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderung an eine Revision wegen Verletzung des Verfahrensrechts - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 209
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 23.10.1985 - 3 StR 319/85
    Wird gerügt, daß zu Unrecht ein Beweisantrag abgelehnt worden ist, so gehört zur ordnungsgemäßen Begründung dieser Rüge, daß der Inhalt des Antrages und des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses mitgeteilt und die Tatsachen bezeichnet werden, die die Fehlerhaftigkeit dieses Beschlusses ergeben (BGHSt 3, 213, 214; 7, 162, 163; 12, 243, 244; 17, 337, 339; 21, 334, 340; 22, 169, 170; 27, 216, 217; 28, 290, 291; 29, 203; BGH NJW 1973, 564; vgl. auch Krause Strafverteidiger 1984, 483 f, 487, 488).
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 23.10.1985 - 3 StR 319/85
    Wird gerügt, daß zu Unrecht ein Beweisantrag abgelehnt worden ist, so gehört zur ordnungsgemäßen Begründung dieser Rüge, daß der Inhalt des Antrages und des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses mitgeteilt und die Tatsachen bezeichnet werden, die die Fehlerhaftigkeit dieses Beschlusses ergeben (BGHSt 3, 213, 214; 7, 162, 163; 12, 243, 244; 17, 337, 339; 21, 334, 340; 22, 169, 170; 27, 216, 217; 28, 290, 291; 29, 203; BGH NJW 1973, 564; vgl. auch Krause Strafverteidiger 1984, 483 f, 487, 488).
  • BGH, 09.12.1958 - 1 StR 551/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.1985 - 3 StR 319/85
    Wird gerügt, daß zu Unrecht ein Beweisantrag abgelehnt worden ist, so gehört zur ordnungsgemäßen Begründung dieser Rüge, daß der Inhalt des Antrages und des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses mitgeteilt und die Tatsachen bezeichnet werden, die die Fehlerhaftigkeit dieses Beschlusses ergeben (BGHSt 3, 213, 214; 7, 162, 163; 12, 243, 244; 17, 337, 339; 21, 334, 340; 22, 169, 170; 27, 216, 217; 28, 290, 291; 29, 203; BGH NJW 1973, 564; vgl. auch Krause Strafverteidiger 1984, 483 f, 487, 488).
  • BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung

    Auszug aus BGH, 23.10.1985 - 3 StR 319/85
    Wird gerügt, daß zu Unrecht ein Beweisantrag abgelehnt worden ist, so gehört zur ordnungsgemäßen Begründung dieser Rüge, daß der Inhalt des Antrages und des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses mitgeteilt und die Tatsachen bezeichnet werden, die die Fehlerhaftigkeit dieses Beschlusses ergeben (BGHSt 3, 213, 214; 7, 162, 163; 12, 243, 244; 17, 337, 339; 21, 334, 340; 22, 169, 170; 27, 216, 217; 28, 290, 291; 29, 203; BGH NJW 1973, 564; vgl. auch Krause Strafverteidiger 1984, 483 f, 487, 488).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 23.10.1985 - 3 StR 319/85
    Wird gerügt, daß zu Unrecht ein Beweisantrag abgelehnt worden ist, so gehört zur ordnungsgemäßen Begründung dieser Rüge, daß der Inhalt des Antrages und des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses mitgeteilt und die Tatsachen bezeichnet werden, die die Fehlerhaftigkeit dieses Beschlusses ergeben (BGHSt 3, 213, 214; 7, 162, 163; 12, 243, 244; 17, 337, 339; 21, 334, 340; 22, 169, 170; 27, 216, 217; 28, 290, 291; 29, 203; BGH NJW 1973, 564; vgl. auch Krause Strafverteidiger 1984, 483 f, 487, 488).
  • BGH, 29.05.1968 - 3 StR 72/68

    Besetzungsrüge - Darlegung der Umstände - Zugehörigkeit zum Spruchkörper -

    Auszug aus BGH, 23.10.1985 - 3 StR 319/85
    Wird gerügt, daß zu Unrecht ein Beweisantrag abgelehnt worden ist, so gehört zur ordnungsgemäßen Begründung dieser Rüge, daß der Inhalt des Antrages und des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses mitgeteilt und die Tatsachen bezeichnet werden, die die Fehlerhaftigkeit dieses Beschlusses ergeben (BGHSt 3, 213, 214; 7, 162, 163; 12, 243, 244; 17, 337, 339; 21, 334, 340; 22, 169, 170; 27, 216, 217; 28, 290, 291; 29, 203; BGH NJW 1973, 564; vgl. auch Krause Strafverteidiger 1984, 483 f, 487, 488).
  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Auszug aus BGH, 23.10.1985 - 3 StR 319/85
    Wird gerügt, daß zu Unrecht ein Beweisantrag abgelehnt worden ist, so gehört zur ordnungsgemäßen Begründung dieser Rüge, daß der Inhalt des Antrages und des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses mitgeteilt und die Tatsachen bezeichnet werden, die die Fehlerhaftigkeit dieses Beschlusses ergeben (BGHSt 3, 213, 214; 7, 162, 163; 12, 243, 244; 17, 337, 339; 21, 334, 340; 22, 169, 170; 27, 216, 217; 28, 290, 291; 29, 203; BGH NJW 1973, 564; vgl. auch Krause Strafverteidiger 1984, 483 f, 487, 488).
  • BGH, 02.10.1973 - 1 StR 217/73

    Möglichkeit der Abtrennung eines Verfahrens wegen einer Jugendstraftat von einem

    Auszug aus BGH, 23.10.1985 - 3 StR 319/85
    Einer wörtlichen Wiedergabe aller Einzelheiten bedarf es zwar grundsätzlich nicht in jedem Fall (wenn es auch zweckmäßig ist, vgl. Krause a.a.O. 488), wohl aber einer geschlossenen und vollständigen Darstellung der gestellten Anträge und der darauf ergangenen Entscheidungen (BGH, Urteil vom 2. Oktober 1973 - 1 StR 217/73 unter 1, 3; Krause a.a.O. 488; Alsberg-Nüse-Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 877 Fußn.12; Pikart in KK Rdn.54 zu § 344 StPO).
  • BGH, 22.06.1977 - 3 StR 139/77

    Feststellung der Vorstrafen in Abwesenheit des Angeklagten - Zweifel an der

    Auszug aus BGH, 23.10.1985 - 3 StR 319/85
    Wird gerügt, daß zu Unrecht ein Beweisantrag abgelehnt worden ist, so gehört zur ordnungsgemäßen Begründung dieser Rüge, daß der Inhalt des Antrages und des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses mitgeteilt und die Tatsachen bezeichnet werden, die die Fehlerhaftigkeit dieses Beschlusses ergeben (BGHSt 3, 213, 214; 7, 162, 163; 12, 243, 244; 17, 337, 339; 21, 334, 340; 22, 169, 170; 27, 216, 217; 28, 290, 291; 29, 203; BGH NJW 1973, 564; vgl. auch Krause Strafverteidiger 1984, 483 f, 487, 488).
  • BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78

    Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Zulässigkeit und

    Auszug aus BGH, 23.10.1985 - 3 StR 319/85
    Wird gerügt, daß zu Unrecht ein Beweisantrag abgelehnt worden ist, so gehört zur ordnungsgemäßen Begründung dieser Rüge, daß der Inhalt des Antrages und des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses mitgeteilt und die Tatsachen bezeichnet werden, die die Fehlerhaftigkeit dieses Beschlusses ergeben (BGHSt 3, 213, 214; 7, 162, 163; 12, 243, 244; 17, 337, 339; 21, 334, 340; 22, 169, 170; 27, 216, 217; 28, 290, 291; 29, 203; BGH NJW 1973, 564; vgl. auch Krause Strafverteidiger 1984, 483 f, 487, 488).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.1985 - 4 StR 335/85   

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https://dejure.org/1985,16092
BGH, 10.10.1985 - 4 StR 335/85 (https://dejure.org/1985,16092)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1985 - 4 StR 335/85 (https://dejure.org/1985,16092)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1985 - 4 StR 335/85 (https://dejure.org/1985,16092)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abwesenheit eines Angeklagten in der Hauptverhandlung während der Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung einer vernommenen Zeugin

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 209
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52

    Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt',

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 335/85
    Wäre die spätere Gewalt hingegen noch zur Wegnahme der Sachen, d.h. zur Gewahrsamserlangung (bei nicht vollendetem Diebstahl) angewendet worden, so käme eine Verurteilung wegen schweren Raubes gemäß § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB in Betracht (vgl. BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; Herdegen aaO § 249 StGB Rdn. 13 f).
  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64

    Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 335/85
    Wäre die spätere Gewalt hingegen noch zur Wegnahme der Sachen, d.h. zur Gewahrsamserlangung (bei nicht vollendetem Diebstahl) angewendet worden, so käme eine Verurteilung wegen schweren Raubes gemäß § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB in Betracht (vgl. BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; Herdegen aaO § 249 StGB Rdn. 13 f).
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 335/85
    Der Senat weist für die neue Hauptverhandlung vorsorglich darauf hin, daß die Frage, ob der Diebstahl des Angeklagten in der Wohnung der geschädigten Verena H. bereits vollendet war, näherer Ausführungen bedarf (vgl. BGHSt 23, 254, 255).
  • BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75

    Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 335/85
    Die Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen gehört aber nicht mehr zur Vernehmung, sondern ist ein selbständiger Verfahrensabschnitt (BGHSt 26, 218, 219 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1976, 1108; BGH StV 1984, 102).
  • BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75

    Zeugenbeweis - Zeuge - Beweiserhebung - Wert des Zeugnisses

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 335/85
    Die Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen gehört aber nicht mehr zur Vernehmung, sondern ist ein selbständiger Verfahrensabschnitt (BGHSt 26, 218, 219 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1976, 1108; BGH StV 1984, 102).
  • BGH, 13.12.1983 - 5 StR 857/83

    Verletzung der Vorschriften über die Anwesenheit der Angeklagten während der

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 335/85
    Die Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen gehört aber nicht mehr zur Vernehmung, sondern ist ein selbständiger Verfahrensabschnitt (BGHSt 26, 218, 219 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1976, 1108; BGH StV 1984, 102).
  • BGH, 25.06.1987 - 1 StR 305/87

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung des Angeklagten zur Hauptverhandlung -

    Zwischen Vernehmung und Vereidigung eines Zeugen liegt eine verfahrensrechtliche Zäsur, nämlich die Verhandlung über die Vereidigung des Zeugen als selbständiger Verfahrensabschnitt (vgl. BGHSt 26, 218, 219 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1976, 1108; BGH StV 1984, 102; BGH, Urt. v. 10. Oktober 1985 - 4 StR 335/85; vgl. auch BGH NJW 1985, 1478); etwas anderes kann allenfalls in den - hier nicht in Betracht kommenden - Ausnahmefällen gelten, in denen eine Vereidigung des Zeugen von vornherein aus Rechtsgründen ausscheidet.
  • BGH, 14.11.1985 - 4 StR 589/85

    Vorschriftswidriger Abwesenheit des Angeklagten in einem wesentlichen Teil der

    In Fällen vorschriftswidriger Abwesenheit des Angeklagten in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung, wird gesetzlich vermutet, daß das Urteil auf diesem Mangel beruht (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1985 - 4 StR 335/85).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.07.1985 - 2 StR 443/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,13155
BGH, 31.07.1985 - 2 StR 443/85 (https://dejure.org/1985,13155)
BGH, Entscheidung vom 31.07.1985 - 2 StR 443/85 (https://dejure.org/1985,13155)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 1985 - 2 StR 443/85 (https://dejure.org/1985,13155)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 209
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Auszug aus BGH, 31.07.1985 - 2 StR 443/85
    Die ordnungsgemäß ausgeführte Rüge (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO) ist nicht präkludiert (§ 338 Nr. 1 c in Verbindung mit § 222 a StPO), weil die Strafkammer, die die Gerichtsbesetzung erst zu Beginn der Hauptverhandlung mitgeteilt hatte, dem Verlangen des Beschwerdeführers auf Unterbrechung der Hauptverhandlung (§ 222 a Abs. 2 StPO) nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen hat: Nach einer Unterbrechung für vierzig Minuten wurde der weitere Antrag auf Unterbrechung für die Dauer von einer Woche abgelehnt, obwohl der Verteidiger darauf hingewiesen hatte, daß er während der vorangegangenen Unterbrechung noch keine Gelegenheit hatte, zur Vorbereitung einer Besetzungsrüge die Schöffenwahllisten einzusehen (BGHSt 29, 283).
  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84

    Auslosung der Schöffen durch den dazu berufenen Ausschuss als wirksame

    Auszug aus BGH, 31.07.1985 - 2 StR 443/85
    Bei dem Urteil haben als Schöffen Frau Gabriele L. und Frau Helene S. mitgewirkt, obwohl sie nicht - wie es das Gesetz vorschreibt (§ 42 GVG) - zu Schöffen gewählt, sondern lediglich als Schöffen ausgelost und damit nicht wirksam zu Schöffen bestellt worden sind (BGHSt 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1985 - 3 StR 539/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,14688
BGH, 06.02.1985 - 3 StR 539/84 (https://dejure.org/1985,14688)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1985 - 3 StR 539/84 (https://dejure.org/1985,14688)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1985 - 3 StR 539/84 (https://dejure.org/1985,14688)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Einzelstrafe für in Tateinheit begangene Delikte

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 209
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 06.02.1985 - 3 StR 539/84
    § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO steht einer Erhöhung der nach § 223 a StGB verhängten Strafe nicht entgegen (RGSt 62, 61, 63; 67, 273, 276; BGH bei Holtz MDR 1980, 988 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 331 Rdn 59; Pikart in KK § 358 Rdn 30; vgl. auch Eb. Schmidt, Lehrkomm, zur StPO, § 331 Rdn 36).
  • RG, 02.03.1928 - I 139/28

    1. Zum Begriff der straflosen Nachtat. 2. Wie ist zu verfahren, wenn das untere

    Auszug aus BGH, 06.02.1985 - 3 StR 539/84
    § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO steht einer Erhöhung der nach § 223 a StGB verhängten Strafe nicht entgegen (RGSt 62, 61, 63; 67, 273, 276; BGH bei Holtz MDR 1980, 988 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 331 Rdn 59; Pikart in KK § 358 Rdn 30; vgl. auch Eb. Schmidt, Lehrkomm, zur StPO, § 331 Rdn 36).
  • RG, 06.07.1933 - III 598/33

    1. Unter welchen Voraussetzungen begeht der Gläubiger Untreue gegenüber einem

    Auszug aus BGH, 06.02.1985 - 3 StR 539/84
    § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO steht einer Erhöhung der nach § 223 a StGB verhängten Strafe nicht entgegen (RGSt 62, 61, 63; 67, 273, 276; BGH bei Holtz MDR 1980, 988 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 331 Rdn 59; Pikart in KK § 358 Rdn 30; vgl. auch Eb. Schmidt, Lehrkomm, zur StPO, § 331 Rdn 36).
  • BGH, 07.03.1989 - 5 StR 575/88

    Rechtliche Wirkungen der Aufhebung von Einzelstrafen zur Ermöglichung der

    § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO steht im übrigen einer Erhöhung der bisherigen Einsatzstrafe wegen Betruges nicht entgegen (vgl. RGSt 62, 61, 63; 67, 273, 276; BGH, Beschl. v. 8. Mai 1980 - 3 StR 170/80 (S) - bei Holtz MDR 1980, 988; BGH, Beschl. v. 6. Februar 1985 - 3 StR 539/84 - Gollwitzer in Löwe- Rosenberg, StPO, 24. Aufl. 1988, Rdnr. 59 zu § 331; Pikart in KK, 2. Aufl. 1987, Rdnr. 30 zu § 358 StPO).
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