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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1985 - 4 StR 307/85   

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https://dejure.org/1985,1480
BGH, 11.07.1985 - 4 StR 307/85 (https://dejure.org/1985,1480)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1985 - 4 StR 307/85 (https://dejure.org/1985,1480)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1985 - 4 StR 307/85 (https://dejure.org/1985,1480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Schuldspruchs und seine kostenrechtliche Bedeutung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Widerstandsunfähigkeit im Sinne des § 179 Abs. 1 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB §§ 177, 179
    Ausnutzung der Nötigung eines anderen; Begriff der Widerstandsunfähigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 77
  • MDR 1985, 949
  • NStZ 1986, 210
  • StV 1986, 18
  • JR 1986, 342
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81

    Kostentragungspflicht bei Ermäßigung des Schuldvorwurfs im Rechtsmittelverfahren

    Auszug aus BGH, 11.07.1985 - 4 StR 307/85
    Der Umstand, daß der Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs Widerstandsunfähiger weniger schwer wiegt als der der Vergewaltigung, führt ebensowenig zur Anwendung des § 465 Abs. 2 StPO wie die Tatsache, daß die Milderung des Schuldvorwurfs und die Ermäßigung der Strafe erst auf eine Revisionsentscheidung hin vorgenommen worden ist (BGH NStZ 1982, 80).
  • BGH, 08.10.2014 - 4 StR 473/13

    Kostentragungspflicht des Verurteilten (Kosten für besondere, den Angeklagten

    Diese Voraussetzungen sind jedoch nicht allein deswegen erfüllt, weil die Verurteilung leichter wiegt als der ursprüngliche Vorwurf und die Tateinheit zwischen dem zur Verurteilung gelangten und dem ursprünglich erhobenen Tatvorwurf einen Teilfreispruch nicht zulässt (BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1985 - 4 StR 307/85, NStZ 1986, 210, bei Pfeiffer; vom 12. Februar 1998 - 1 StR 777/97, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 4; KK-StPO/Gieg, 7. Aufl., § 465 Rn. 5).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Dieses Merkmal erfaßt solche Veränderungen der Persönlichkeit, die - insoweit den Bewußtseinsstörungen vergleichbar (BGH MDR 1985, 949, 950) - nicht pathologisch bedingt sind, also keine krankhaften seelischen Störungen darstellen (BGH, Urteil vom 13. Mai 1983 - 3 StR 22/83 (S); Lange in LK, 10. Aufl. §§ 20, 21 StGB Rdn. 34 ff).
  • LG Bonn, 09.07.2012 - 28 KLs 17/12

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen i.R.e. Obhutsverhältnisses (hier:

    Der Begriff erfasst Fälle völliger Bewusstlosigkeit durch Schlaf (BGH, Urteil vom 24.09.1991 - 5 StR 364/91 - zitiert nach juris), solche des schweren Rausches durch Medikamente (BGH, Beschluss vom 04.03.1998 - 2 StR 537/97 - zitiert nach juris) sowie tiefgreifende Erschöpfungszustände (BGH, Urteil vom 11.07.1985 - 4 StR 307/85 - zitiert nach juris).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

    Diese ist nur gegeben, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich - auch stillschweigend - mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGHSt 2, 344, 345; 6, 248, 251; BGH GA 1977, 144; NJW 1986, 77; NStZ 1985, 70, 71; 1997, 272; 1998, 565; StV 1998, 127, 128).
  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 3/99

    Mittäterschaftliche Begehung einer Vergewaltigung, wenn der Täter nicht selbst

    Diese ist nur gegeben, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich - auch stillschweigend - mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGHSt 2, 344, 345; 6, 248, 251; BGH GA 1977, 144; NJW 1986, 77; NStZ 1985, 70, 71; 1997, 272; 1998, 565; StV 1998, 127, 128).
  • BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91

    Schizophrenie - Schuldfähigkeit - Unterbingung in einem psychiatrischen

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in GA 1977, 144 betrifft ebenso wie die in NJW 1986, 77 einen anderen Fall.
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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84   

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https://dejure.org/1985,12171
BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84 (https://dejure.org/1985,12171)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1985 - 5 StR 210/84 (https://dejure.org/1985,12171)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1985 - 5 StR 210/84 (https://dejure.org/1985,12171)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ordnungsgemäße Vorschlagslisten für Schöffen (Schöffenauswahl) - Überbesetzung des Schöffenwahlausschusses - Ordnungsgemäße Verlesung des Anklagesatzes - Ablehnung von Beweisanträgen wegen Bedeutungslosgigkeit - Ordnungsgemäße ...

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 495
  • NStZ 1986, 210
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 27.08.1974 - 1 StR 10/74

    Verjährung der Strafverfolgung von Abschöpfungshinterziehungen - Beziehen von

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Auch in Berücksichtigung der Maßstäbe der in JZ 1975, 183, 185 [BGH 27.08.1974 - 1 StR 10/74] abgedruckten Entscheidung des Bundesgerichtshofs kam diesem Gesichtspunkt hier angesichts der festgestellten Besonderheiten zur Person der Angeklagten, der zu den Straftaten führenden Entwicklung und zu den Motiven und den Folgen für die Angeklagten selbst keine herausragende Bedeutung zu.
  • BGH, 11.10.1976 - 3 StR 302/76

    Erfordernis der "rechtlichen" Bezeichnung der Tat in der Urteilsformel

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Soweit die Beschwerdeführer auf den Urteilstenor verweisen, übersehen sie, daß die mittäterschaftliche Begehung in der Urteilsformel nicht anzugeben ist (BGH Beschluß vom 11. Oktober 1976 - 3 StR 302/76 - bei Holtz MDR 1977, 108; Löwe/ Rosenberg/Gollwitzer 23. Aufl. § 260 Rdn. 58; KK Hürxthal § 260 Rdn. 30 unter bb; Kleinknecht/Meyer § 260 Rdn. 28).
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Verlesung und Verwertung dieser Urkunden ohne Vernehmung ihrer Verfasser waren daher durch § 250 Satz 2 StPO nicht ausgeschlossen (vgl. BGHSt 6, 141; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. 1983 S. 459 ff).
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Eine fehlerhafte Besetzung anderer Kammern führt grundsätzlich nicht zur fehlerhaften Besetzung des erkennenden Gerichts (BGHSt 9, 203, 207 f; BGH Urteil vom 25. September 1979 - 1 StR 702/78 - bei Pfeiffer NStZ 1981, 297; KK Pikart § 338 Rdn. 53).
  • BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64

    Besetzung des Schwurgerichts mit richterlichen Beisitzern - Zustandekommen der

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Fehler bei bloßen Vorbereitungsarbeiten zur Aufstellung der Vorschlagslisten liegen außerhalb des Bereichs unmittelbarer Einwirkungsmöglichkeit und Verantwortung der Justiz und können daher eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts grundsätzlich nicht begründen (BGHSt 22, 122, 123 f; BGH Urteile vom 29. September 1964 - 1 StR 280/64 - und vom 5. April 1973 - 2 StR 427/70 - S. 33).
  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68

    Verurteilung wegen Mordes, Mordversuchs und vollendeten Totschlags -

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Fehler bei bloßen Vorbereitungsarbeiten zur Aufstellung der Vorschlagslisten liegen außerhalb des Bereichs unmittelbarer Einwirkungsmöglichkeit und Verantwortung der Justiz und können daher eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts grundsätzlich nicht begründen (BGHSt 22, 122, 123 f; BGH Urteile vom 29. September 1964 - 1 StR 280/64 - und vom 5. April 1973 - 2 StR 427/70 - S. 33).
  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Fehler bei bloßen Vorbereitungsarbeiten zur Aufstellung der Vorschlagslisten liegen außerhalb des Bereichs unmittelbarer Einwirkungsmöglichkeit und Verantwortung der Justiz und können daher eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts grundsätzlich nicht begründen (BGHSt 22, 122, 123 f; BGH Urteile vom 29. September 1964 - 1 StR 280/64 - und vom 5. April 1973 - 2 StR 427/70 - S. 33).
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen -

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Das Stimmenverhältnis bedurfte keiner Protokollierung (BGHSt 26, 206, 211 f).
  • BGH, 25.09.1979 - 1 StR 702/78

    Besetzungsrüge - Ablehnung eines Staatanwalts wegen Befangenheit - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Eine fehlerhafte Besetzung anderer Kammern führt grundsätzlich nicht zur fehlerhaften Besetzung des erkennenden Gerichts (BGHSt 9, 203, 207 f; BGH Urteil vom 25. September 1979 - 1 StR 702/78 - bei Pfeiffer NStZ 1981, 297; KK Pikart § 338 Rdn. 53).
  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Damit war dem Erfordernis der Bestimmung des Ausschußvorsitzenden durch Geschäftsverteilungsplan (vgl. BGHSt 29, 283, 287) noch hinreichend Rechnung getragen.
  • BGH, 03.11.1981 - 5 StR 566/81

    Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der

  • BGH, 20.09.1983 - 5 StR 189/83

    Anforderungen an die Durchführung der Auslosung des Schöffen mit denen das

  • BGH, 31.08.1983 - 2 StR 300/83

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91

    Rüge der nicht wirksamen Wahl der Schöffen - Voraussetzungen für die Ungültigkeit

    Dagegen ist die Wahl - trotz eines Verstoßes gegen das Gesetz - als wirksam angesehen worden, wenn der Schöffenwahlausschuß fehlerhaft besetzt war (BGHSt 26, 206, 207; 29, 283, 287; BGH Urteil vom 19. März 1985 - 5 StR 210/84 - S. 5; insofern überholt BGHSt 20, 37, 40), wenn die Vorschlagsliste einer einzelnen Gemeinde fehlte (BGKSt 33, 290, 292) oder wenn die Schöffen für die großen und kleinen Strafkammern getrennt gewählt wurden (BGH GA 1976, 141).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 49/90

    Unwirksame Verkündung der Gemeindesatzung als Fehlerquelle für das

    Daher können sie eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts grundsätzlich nicht begründen (BGHSt 22, 122, 123; BGH, Urteil vom 19. März 1985 - 5 StR 210/84; Schäfer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 36 GVG Rdn. 10; Kissel in KK-StPO 2. Aufl. § 36 GVG Rdn. 7; Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 338 Rdn. 9; Rieß DRiZ 1977, 289, 292).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.04.1985 - 4 StR 112/85   

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https://dejure.org/1985,10086
BGH, 02.04.1985 - 4 StR 112/85 (https://dejure.org/1985,10086)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1985 - 4 StR 112/85 (https://dejure.org/1985,10086)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1985 - 4 StR 112/85 (https://dejure.org/1985,10086)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bildung einer Gesamtstrafe aus verhängten Einzelstrafen

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 210
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.1978 - 1 StR 497/78

    Gesamtstrafbildung bei Verbindung eines Berufungsverfahrens mit einem

    Auszug aus BGH, 02.04.1985 - 4 StR 112/85
    Das Landgericht hat zwar zutreffend aus den im Berufungsverfahren und im erstinstanzlichen Verfahren verhängten Einzelstrafen gem. § 53 Abs. 1 StGB eine Gesamtstrafe gebildet (vgl. BGH, Beschluß vom 21. November 1978 - 1 StR 497/78, mitgeteilt bei Mösl NStZ 1981, 425; BGHSt 29, 67, 68 [BGH 17.07.1979 - 1 StR 298/79]; BGH, Urteil vom 29. November 1984 - 4 StR 661/84); da diese Gesamtstrafe jedoch über drei Jahren Freiheitsstrafe liegt, hat es damit insgesamt als Gericht erster Instanz entschieden (vgl. KK § 24 GVG Rdnr. 13 f).
  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 298/79

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung - Verurteilung wegen Diebstahls

    Auszug aus BGH, 02.04.1985 - 4 StR 112/85
    Das Landgericht hat zwar zutreffend aus den im Berufungsverfahren und im erstinstanzlichen Verfahren verhängten Einzelstrafen gem. § 53 Abs. 1 StGB eine Gesamtstrafe gebildet (vgl. BGH, Beschluß vom 21. November 1978 - 1 StR 497/78, mitgeteilt bei Mösl NStZ 1981, 425; BGHSt 29, 67, 68 [BGH 17.07.1979 - 1 StR 298/79]; BGH, Urteil vom 29. November 1984 - 4 StR 661/84); da diese Gesamtstrafe jedoch über drei Jahren Freiheitsstrafe liegt, hat es damit insgesamt als Gericht erster Instanz entschieden (vgl. KK § 24 GVG Rdnr. 13 f).
  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84

    Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung

    Auszug aus BGH, 02.04.1985 - 4 StR 112/85
    Das Landgericht hat zwar zutreffend aus den im Berufungsverfahren und im erstinstanzlichen Verfahren verhängten Einzelstrafen gem. § 53 Abs. 1 StGB eine Gesamtstrafe gebildet (vgl. BGH, Beschluß vom 21. November 1978 - 1 StR 497/78, mitgeteilt bei Mösl NStZ 1981, 425; BGHSt 29, 67, 68 [BGH 17.07.1979 - 1 StR 298/79]; BGH, Urteil vom 29. November 1984 - 4 StR 661/84); da diese Gesamtstrafe jedoch über drei Jahren Freiheitsstrafe liegt, hat es damit insgesamt als Gericht erster Instanz entschieden (vgl. KK § 24 GVG Rdnr. 13 f).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 461/86

    Strafgewalt des Schöffengerichts; Übergang von Berufungs- in erstinstanzliches

    Ob sie allerdings tatsächlich auch als Gericht erster Instanz entschieden hat, ist zweifelhaft; denn dann hätte sie nicht "die Berufung verwerfen" dürfen, sondern das erstinstanzliche Urteil aufheben müssen (BGH, Beschlüsse vom 2. April 1985 - 4 StR 112/85 - und vom 28. Juni 1985 - 4 StK 315/85).
  • BGH, 28.06.1985 - 4 StR 315/85

    Aufhebung eines amtsgerichtlichen Urteils wegen Gegenstandslosigkeit aufgrund

    Das hat zur Folge, daß die Berufung im Urteilsspruch nicht zu verwerfen ist, vielmehr das amtsgerichtliche Urteil aufgehoben werden muß, weil es durch die neue erstinstanzliche Entscheidung gegenstandslos wird (BGH, Beschluß vom 2. April 1985 - 4 StR 112/85).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1985 - 2 StR 556/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,17077
BGH, 08.11.1985 - 2 StR 556/85 (https://dejure.org/1985,17077)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1985 - 2 StR 556/85 (https://dejure.org/1985,17077)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1985 - 2 StR 556/85 (https://dejure.org/1985,17077)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Bescherde gegen die Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils - Berücksichtigung einer ausschließlichen Haftung einzelner Mitverurteilter im Kostenansatzverfahren - Auferlegung der Kosten und Auslagen der Staatskasse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 210
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 01.09.2016 - 4 Ws 253/16

    Kostenentscheidung; Mithaftung mehrerer Verurteilter; Berücksichtigung im

    Soweit eine ausschließliche Haftung einzelner Mitangeklagter gem. § 466 StPO in Betracht kommt, ist diese erst im Kostenansatzverfahren zu berücksichtigen (zu vgl. BGH, NStZ 1986, 210; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 466 Rdnr. 11; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 466 Rdnr. 3 jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ws 135/05

    Kosten im Strafverfahren: Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung

    Nur insoweit besteht eine gesamtschuldnerische Haftung der Verurteilten gemäß § 466 StPO, über deren Ausmaß im Kostenansatzverfahren zu entscheiden ist (OLG Karlsruhe, JurBüro 1990, 643; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 210; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 466 StPO Rdnr. 11; Degener in SK StPO, § 466 StPO Rdnr. 3).
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