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Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1986 - 4 StR 620/85   

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BGH, 23.01.1986 - 4 StR 620/85 (https://dejure.org/1986,1581)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1986 - 4 StR 620/85 (https://dejure.org/1986,1581)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1986 - 4 StR 620/85 (https://dejure.org/1986,1581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schuldunfähigkeit auf Grund einer Schizophrenie und chronischem Alkoholismus - Anordnung eines Gerichts zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Schuldunfähigkeit - Umfangreiche Überprüfung der Gesamtumstände vor Anordnung einer Unterbringung in einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 237
  • StV 1986, 380
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1971 - 2 StR 82/71

    Anordnung der Unterbringung in eine Heilanstalt und Pflegeanstalt bei einer Tat

    Auszug aus BGH, 23.01.1986 - 4 StR 620/85
    Die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzt grundsätzlich nicht voraus, daß die Anlaßtat selbst "erheblich" ist (BGHSt 24, 134; BGH JR 1977, 169 m. Anm. Hanack; ders. in LK 10. Aufl. § 63 Rdn. 77 ff).
  • BGH, 25.06.1981 - 4 StR 313/81

    Hang des Angeklagten zur Begehung erheblicher Straftaten - Zur Vorzugswürdigkeit

    Auszug aus BGH, 23.01.1986 - 4 StR 620/85
    Seine Auffassung, die Unterbringung gemäß § 63 StGB sei gerechtfertigt, weil "das Schwergewicht auf der Psychose des Angeklagten" liege (UA 11), ist im Hinblick auf § 72 StGB rechtlich nicht unbedenklich (vgl. auch BGH NStZ 1985, 309, 310; 1981, 390).
  • BGH, 07.02.1985 - 4 StR 13/85

    Unterbringung - Alkoholgenuß - Verminderte Schuldfähigkeit - Alkoholsucht -

    Auszug aus BGH, 23.01.1986 - 4 StR 620/85
    Seine Auffassung, die Unterbringung gemäß § 63 StGB sei gerechtfertigt, weil "das Schwergewicht auf der Psychose des Angeklagten" liege (UA 11), ist im Hinblick auf § 72 StGB rechtlich nicht unbedenklich (vgl. auch BGH NStZ 1985, 309, 310; 1981, 390).
  • BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16

    Verantwortlichkeit eines Jugendlichen (Voraussetzungen); Anordnung der

    Bei Abweichungen vom Schweregrad der Anlasstaten ist aber eine besonders sorgfältige Darlegung der Gefährlichkeitsprognose erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2013 - 5 StR 120/13, BGHSt 58, 242; Urteile vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240 und vom 23. Januar 1986 - 4 StR 620/85, NStZ 1986, 237).
  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Wenn die Anlasstat - was für die hier angenommene Sachbeschädigung, aber auch die nicht erwogenen, aber in Betracht kommenden Tatbestände der Nötigung bzw. Bedrohung nahe liegt, aber unerörtert bleibt - selbst nicht erheblich ist, bedarf die Gefährlichkeitsprognose besonders sorgfältiger Darlegung (BGH, Beschluss vom 9. April 2013 - 5 StR 120/13, NJW 2013, 2043; Urteile vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240 und vom 23. Januar 1986 - 4 StR 620/85).
  • BGH, 09.04.2013 - 5 StR 120/13

    Vertikale Teilrechtskraft im Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem

    Ist dies nicht der Fall, bedarf jedoch die Gefährlichkeitsprognose besonders sorgfältiger Darlegung (vgl. BGH, Urteile vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, und vom 23. Januar 1986 - 4 StR 620/85, NStZ 1986, 237).
  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 136/01

    Antrag auf Sicherungsverfahren

    Daß die festgestellten Anlaßtaten die Erheblichkeitsschwelle nicht überschreiten, berührt somit weder das Vorliegen der Unterbringungsvoraussetzungen nach § 63 StGB (BGH NStZ 86, 237 und JR 1977, 169; Tröndle/Fischer aaO § 63 Rdn. 2 a; Stree aaO § 63 Rdn. 18), noch stellt es - für sich allein betrachtet - die Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in Frage.
  • BGH, 18.03.2008 - 4 StR 6/08

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auch wenn die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB nicht grundsätzlich voraussetzt, dass die Anlasstaten selbst erheblich sind (vgl. BGH NStZ 1986, 237), hätte es jedenfalls eingehenderer Darlegung bedurft, weshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit Straftaten von erheblichem Gewicht zu erwarten sind, die die Anordnung einer zeitlich nicht befristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu rechtfertigen vermögen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 1999 - 4 StR 485/99).
  • BGH, 07.12.1999 - 4 StR 485/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Begründung der

    Auch wenn die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht grundsätzlich voraussetzt, daß die Anlaßtaten selbst "erheblich" sind (BGH NStZ 1986, 237), hätte es angesichts der festgestellten Taten des Angeklagten, die ihrem Gewicht nach dem untersten Bereich strafbaren Verhaltens zuzuordnen sind, hier zu der Gefährlichkeitsprognose besonders sorgfältiger Darlegung bedurft, zumal früheres Aggressionsverhalten des Angeklagten nicht festgestellt ist (BGH NStZ 1999, 611, 612).
  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 623/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

    Hierzu hätte es eingedenk des in § 62 StGB normierten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 17) angesichts der Anlaßtaten, die das Landgericht zutreffend als Vergehen nach § 6 PflVersG (Fälle II 1.1 und 1.2), nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG (Fälle II 3.7 und 3.8), § 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG (Fälle II 3.1 bis 3.6) und - im Fall II 2 (Polizeiflucht) - als tateinheitlich begangene Vergehen nach §§ 113 Abs. 1 und 2, 240, 267 StGB, § 6 PflVersG und § 370 AO i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 KfzStG gewertet hat, auch deshalb besonders sorgfältiger Darlegung bedurft, weil diese Taten nach den Feststellungen ihrem Gewicht nach dem unteren Bereich strafbaren Verhaltens zuzuordnen sind (vgl. BGH NStZ 1986, 237; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1999 - 4 StR 485/99).
  • BGH, 21.09.1999 - 4 StR 408/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Strafaussetzung zur

    Hierbei wird die nunmehr entscheidende Strafkammer zu beachten haben, daß die abgeurteilten Anlaßtaten für eine mögliche Unterbringung nach § 63 StGB lediglich dem unteren bis mittleren Bereich der Kriminalität zuzuordnen sind und in solchen Fällen die Gefährlichkeitsprognose besonders eingehender Würdigung bedarf (vgl. BGH NStZ 1986, 237).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 1 AK 50/10

    Auslieferung eines - vergleichbar nach § 63 StGB Unterzubringenden - bei Bestehen

    Deren Anordnung kann deshalb auch dann zulässig sein, wenn die den Anlass des Verfahrens bildende Tat für sich betrachtet weniger gewichtig erscheint, in Zukunft aber Taten von erheblicher Schwere zu erwarten sind (BGHSt 24, 134; 47, 52; StV 1986, 380 ; Fischer, StGB , 57. Aufl. 2010, § 63 Rn. 14).
  • BGH, 08.10.1999 - 4 StR 308/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Wahrscheinlichkeit weiterer

    In Anbetracht der eher im unteren bis mittleren Bereich der Kriminalität liegenden Anlaßtaten hätte es hierzu jedoch besonders sorgfältiger Darlegung bedurft (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8; BGH NStZ 1986, 237; BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269199 und vom 21. September 1999 - 4 StR 408/99), zumal die beiden Körperverletzungsdelikte (Tatzeiten: 10. März 1995 und 28. Juni 1997) bereits längere Zeit zurückliegen und der von der Strafkammer angeführte weitere Vorfall vom 29. Mai 1998 wiederum nur geringer zu gewichtende Straftaten der Beleidigung und der Sachbeschädigung betrifft.
  • BGH, 07.06.1995 - 2 StR 179/95

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie - Verminderte

  • BGH, 07.01.1998 - 2 StR 653/97

    Fehlen der erforderlichen umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des

  • BGH, 07.12.1993 - 5 StR 641/93

    Unterbringung: Absehen bei längerer Zeit ohne Straffälligwerden

  • BGH, 29.04.1997 - 4 StR 150/97

    Voraussetzungen für eine wirksame Anordnung der Unterbringung in einem

  • BGH, 27.05.1987 - 4 StR 263/87

    Konkurrenzverhältnis zwischen der Unterbringung in einer Entziehungskurs und der

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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1985 - 3 StR 473/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2710
BGH, 15.11.1985 - 3 StR 473/85 (https://dejure.org/1985,2710)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1985 - 3 StR 473/85 (https://dejure.org/1985,2710)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1985 - 3 StR 473/85 (https://dejure.org/1985,2710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 237 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.1982 - 1 StR 489/82

    Schwere räuberische Erpressung - Unterbringung eines Angeklagten in einem

    Auszug aus BGH, 15.11.1985 - 3 StR 473/85
    Die Anordnung nach § 63 StGB setzt voraus, daß die erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit positiv festgestellt ist (BGH StV 1981, 71; NJW 1983, 350; Dreher/ Tröndle, StGB, 42. Aufl. Rdn. 4 zu § 63 StGB mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.11.1980 - 3 StR 434/80

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße gerichtliche Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 15.11.1985 - 3 StR 473/85
    Die Anordnung nach § 63 StGB setzt voraus, daß die erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit positiv festgestellt ist (BGH StV 1981, 71; NJW 1983, 350; Dreher/ Tröndle, StGB, 42. Aufl. Rdn. 4 zu § 63 StGB mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Sie setzt voraus, daß die erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit positiv festgestellt ist (BGH StV 1981, 71; NJW 1983, 350; BGH, Beschluß vom 15. November 1985 - 3 StR 473/85).
  • BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97

    Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung -

    Damit ist § 21 StGB zwar für die Straffrage rechtsfehlerfrei dargetan, das Urteil bietet aber keine Grundlage für die nach § 63 StGB zu fordernde positive Feststellung der Voraussetzungen des § 21 StGB (vgl. BGH, Beschl. v. 15. November 1985 - 3 StR 473/85 = NStZ 1986, 237 - LS-; BGH NStZ 1990, 538, 539).
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