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Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84   

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BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84 (https://dejure.org/1984,433)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1984 - 3 StR 102/84 (https://dejure.org/1984,433)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1984 - 3 StR 102/84 (https://dejure.org/1984,433)
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Prügel durch Jugendstaatsanwalt

§ 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des subjektiven Tatbestandes der Rechtsbeugung unter dem Aspekt des Handelns aus pädagogischen Gesichtspunkten - Grundlagen für eine Wertung des Rechtsbeugungsvorsatzes anhand objektiver Umstände - Delikt der Rechtsbeugung unter dem Aspekt der Einstellung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 45 Abs. 2; StGB §§ 336, 340

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 357
  • NJW 1984, 2711
  • MDR 1984, 767
  • NStZ 1986, 27
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.01.1977 - 3 StR 446/76

    Voraussetzungen des korrigierenden Eingriffs des Revisionsgerichts in die

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84
    Die geltend gemachten Ablehnungsgründe hat das Revisionsgericht nach den Grundsätzen des Beschwerdeverfahrens, mithin in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, selbst zu überprüfen (vgl. BGHSt 18, 200, 203 f.; 21, 334, 338; 23, 265, 267 f.; 27, 96, 98; BGH, Urteile vom 20. Januar 1977 - 3 StR 446/76 (S) und vom 5. Oktober 1983 - 2 StR 835/82).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84
    Ein Verstoß gegen § 59 StPO - unterlassene Vereidigung des Zeugen G. - ist nicht bewiesen (vgl. BGHSt 16, 164, 167).
  • BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76

    Verwerfung eines Antrages auf Ablehnung eines Richters durch ein erstinstanziell

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84
    Die geltend gemachten Ablehnungsgründe hat das Revisionsgericht nach den Grundsätzen des Beschwerdeverfahrens, mithin in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, selbst zu überprüfen (vgl. BGHSt 18, 200, 203 f.; 21, 334, 338; 23, 265, 267 f.; 27, 96, 98; BGH, Urteile vom 20. Januar 1977 - 3 StR 446/76 (S) und vom 5. Oktober 1983 - 2 StR 835/82).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84
    Die geltend gemachten Ablehnungsgründe hat das Revisionsgericht nach den Grundsätzen des Beschwerdeverfahrens, mithin in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, selbst zu überprüfen (vgl. BGHSt 18, 200, 203 f.; 21, 334, 338; 23, 265, 267 f.; 27, 96, 98; BGH, Urteile vom 20. Januar 1977 - 3 StR 446/76 (S) und vom 5. Oktober 1983 - 2 StR 835/82).
  • BGH, 05.10.1983 - 2 StR 835/82

    Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten - Ablehnungsgesuche gegen die

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84
    Die geltend gemachten Ablehnungsgründe hat das Revisionsgericht nach den Grundsätzen des Beschwerdeverfahrens, mithin in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, selbst zu überprüfen (vgl. BGHSt 18, 200, 203 f.; 21, 334, 338; 23, 265, 267 f.; 27, 96, 98; BGH, Urteile vom 20. Januar 1977 - 3 StR 446/76 (S) und vom 5. Oktober 1983 - 2 StR 835/82).
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84
    Die geltend gemachten Ablehnungsgründe hat das Revisionsgericht nach den Grundsätzen des Beschwerdeverfahrens, mithin in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, selbst zu überprüfen (vgl. BGHSt 18, 200, 203 f.; 21, 334, 338; 23, 265, 267 f.; 27, 96, 98; BGH, Urteile vom 20. Januar 1977 - 3 StR 446/76 (S) und vom 5. Oktober 1983 - 2 StR 835/82).
  • BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84
    Eine Sperrwirkung des § 336 StPO (vgl. BGHSt 10, 294, 298) steht der Verurteilung wegen Körperverletzung im Amt in keinem Fall entgegen.
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84
    Die geltend gemachten Ablehnungsgründe hat das Revisionsgericht nach den Grundsätzen des Beschwerdeverfahrens, mithin in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, selbst zu überprüfen (vgl. BGHSt 18, 200, 203 f.; 21, 334, 338; 23, 265, 267 f.; 27, 96, 98; BGH, Urteile vom 20. Januar 1977 - 3 StR 446/76 (S) und vom 5. Oktober 1983 - 2 StR 835/82).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 274/16

    Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in sechs Fällen teilweise

    Ob ein elementarer Rechtsverstoß vorliegt, ist auf der Grundlage einer wertenden Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - 3 StR 498/14, NStZ 2015, 651, 652; Urteil vom 23. Mai 1984 - 3 StR 102/84, BGHSt 32, 357, 364).
  • BGH, 22.01.2014 - 2 StR 479/13

    Freispruch eines Richters am Amtsgericht vom Vorwurf der Rechtsbeugung aufgehoben

    Allein der Wunsch oder die Vorstellung des Richters, "gerecht" zu handeln oder "das Richtige" zu tun, schließen eine Rechtsbeugung daher nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - 3 StR 102/84, BGHSt 32, 357, 361; Fischer, StGB, 61. Aufl. § 339 Rn. 11d, 17; Matt/Renzikowski/Sinner, StGB, 2013, § 339 Rn. 30; SK/Stein/Rudolphi, StGB, 2011, § 339 Rn. 19a).
  • LG Freiburg, 25.02.2016 - 2 KLs 270 Js 21058/12

    Akten liegen gelassen: Staatsanwalt erhält Bewährungsstrafe

    b) Voraussetzung des objektiven Tatbestands der Rechtsbeugung ist neben der Verletzung bindender Rechtsnormen ein Angriff des Täters gegen grundlegende Prinzipien des Rechts, gegen die Rechtsordnung als ganze oder gegen elementare Normen als Ausdruck rechtsstaatlicher Rechtspflege (st. Rspr. seit BGHSt 32, 357; 38, 381).
  • BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09

    Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung

    Um nicht in jedem Rechtsverstoß bereits eine "Beugung" des Rechts zu sehen, enthält das Tatbestandsmerkmal ein normatives Element; erfasst werden sollen davon nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345; 47, 105, 109 ff.; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 7; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09 Tz. 10) und dadurch die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGHSt 42, 343, 346, 351; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6).

    Für die Erfüllung des ungeschriebenen tatbestandlichen Regulativs der konkreten Gefahr einer sachfremden Entscheidung (vgl. BGHSt 32, 357, 364) kann es sprechen, wenn ein Richter eine Entscheidung zum Nachteil einer Partei unter bewusster Begehung eines schwerwiegenden Verfahrensfehlers trifft.

  • BGH, 11.04.2013 - 5 StR 261/12

    Freispruch im Rechtsbeugungsverfahren gegen Richter aufgehoben, gegen

    Erfasst werden nur solche Rechtsverstöße, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 23. Mai 1984 - 3 StR 102/84, BGHSt 32, 357, vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381, vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343, und vom 29. Oktober 2010 - 4 StR 97/09, NStZ-RR 2010, 310).
  • BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01

    Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)

    Im Ansatz zutreffend geht das Landgericht - das die verhängte Ordnungshaft vor dem Hintergrund wiederholter massiver Störungen der Hauptverhandlung mit Recht für inhaltlich vertretbar hält (vgl. dazu Diemer in KK StPO 4. Aufl. § 178 GVG Rdn. 3 mit Beispielen aus der Rechtsprechung) - davon aus, daß Rechtsbeugung nicht nur in Form von Sachentscheidungen, sondern auch durch einen Verstoß gegen Verfahrensrecht begangen werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 32, 357; 38, 381, 383; 42, 343; jeweils m.w.N.).

    Ebensowenig wie der Vorsatz der Rechtsbeugung durch die Vorstellung des Täters, er handele im Ergebnis gerecht, in Frage gestellt wird, wenn sich sein Handeln in schwerwiegender Weise vom Gesetz entfernt und an eigenen Maßstäben anstelle der vom Gesetzgeber statuierten ausrichtet (vgl. BGHSt 32, 357, 360), kann den Richter eine solche Vorstellung bei idealkonkurrierenden Delikten entlasten.

  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 83/20

    Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung bestätigt

    Ob ein elementarer Rechtsverstoß vorliegt, ist auf der Grundlage einer wertenden Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - 3 StR 498/14; Urteil vom 23. Mai 1984 - 3 StR 102/84, BGHSt 32, 357, 364).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 328/15

    Verwahrungsbruch: Ausdruck einer elektronisch geführten Verfahrensakte und

    Vielmehr werden nur solche Rechtsverstöße erfasst, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 23. Mai 1984 - 3 StR 102/84, BGHSt 32, 357; vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381; vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343; vom 29. Oktober 2010 - 4 StR 97/09, NStZ-RR 2010, 310; vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12, NStZ 2013, 648 Rn. 39).
  • BGH, 13.05.2015 - 3 StR 498/14

    Rechtsbeugung (Sperrwirkung; nachträgliches Abändern der Ratenhöhe bei

    Nicht (mehr) bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache im Sinne des § 339 StGB handelt der Richter erst dann, wenn ein innerer funktionaler Zusammenhang der den strafrechtlichen Vorwurf begründenden Verhaltensweise mit der Förderung der Sache fehlt und diese deshalb objektiv nicht mehr als ein auf seiner Leitungs- oder Entscheidungskompetenz beruhendes Handeln erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - 3 StR 102/84, BGHSt 32, 357, 364 f.; OLG Naumburg, Beschluss vom 23. April 2012 - 1 Ws 48/12, NStZ 2013, 533, 535; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Dezember 2003 - 3 Ws 174/03, NJW 2004, 1469, 1470; S/S/Heine/Hecker, StGB, 29. Aufl., § 339 Rn. 17; MüKo-StGB/Uebele, 2. Aufl., § 339 Rn. 73; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 339 Rn. 11).

    Insoweit enthält das Tatbestandsmerkmal "Beugung des Rechts' ein normatives Element, dem die Funktion eines wesentlichen Regulativs zukommt (grundlegend hierzu BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - 3 StR 102/84, BGHSt 32, 357, 364, mit Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).

  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 39/21

    Rechtsbeugung durch Notveräußerung von Tieren (elementarer Rechtsverstoß;

    Dies gilt zwar nicht, wenn ein Richter oder Amtsträger im Rahmen seiner Tätigkeit bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache eine hiervon unterscheidbare, nicht zwingend durch die Leitung oder Entscheidung der Sache erforderte eigenständige Tat begeht, die für sich alleine gegen Strafgesetze verstößt (vgl. BGH, Urteile vom 13. Mai 2015 - 3 StR 498/14, NStZ 2015, 651: Urkundenfälschung durch nachträgliche Änderung der Urteilsformel; vom 18. Juli 2013 - 4 StR 84/13, NStZ 2013, 655: Urkundenfälschung durch nachträgliche Änderung/Ergänzung der Urteilsgründe; vom 23. Mai 1984 - 3 StR 102/84, BGHSt 32, 357: Einstellung eines Verfahrens nach körperlicher Züchtigung von Jugendlichen).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

  • OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 3 Ws 174/03

    Strafbarkeit bei pflichtwidriger Nichtförderung eines Strafverfahrens durch

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

  • BGH, 05.12.1996 - 1 StR 376/96

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung; Rechtsbeugung

  • LG Potsdam, 13.06.2016 - 22 KLs 14/13

    Wegen Rechtsbeugung angeklagt: Freispruch für Eisenhüttenstädter Amtsrichter

  • BGH, 20.09.2000 - 2 StR 276/00

    Tatbestand der Rechtsbeugung bei Verstößen gegen Verfahrensvorschriften (Konkrete

  • OLG Naumburg, 23.04.2012 - 1 Ws 48/12

    Rechtsbeugung durch einen Strafrichter: Ergänzung eines Urteilsfragments nach

  • LG Frankfurt/Oder, 06.08.2014 - 23 KLs 13/14

    Rechtsbeugung: Sperrwirkung des Tatbestandes im Verhältnis zu einer Nötigung

  • OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07

    Anforderungen an die Sachaufklärung hinsichtlich des Vorwurfs der Rechtsbeugung

  • BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86

    Rechtsbeugung - Amtsträger

  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 354/93

    Rechtsbeugung durch DDR-Militär-Staatsanwälte; Begünstigung

  • BGH, 13.12.1993 - 5 StR 76/93

    Stellung der Rechtspflege im System der DDR; Rechtsbeugung durch DDR-Richter

  • BGH, 06.10.1994 - 4 StR 23/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der ehemaligen DDR (Straftaten der

  • BGH, 29.04.1994 - 3 StR 528/93

    Politische Verdächtigung eines DDR-Bürgers durch einen DDR-Bürger (Anzeige einer

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 177/02

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösung

  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 42/94

    Amtsenthebung einer Notarin

  • LG München I, 20.09.2017 - 15 O 21372/16

    Haftentschädigung nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen rechtswidriger Abschiebungshaft

  • OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98

    Zur Frage einer Rechtsbeugung bei einer Verfahrenseinstellung nach OWiG § 47 Abs.

  • BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87

    Vorwurf der Rechtsbeugung wegen Einstellung eines Bußgeldverfahrens gegen die

  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 652/96

    Rechtsbeugung von Staatsanwälten der DDR durch Nichtverfolgung von

  • BGH, 30.11.1995 - 4 StR 777/94

    Verurteilung wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie wegen

  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 157/94

    Politische Verdächtigung - Republikflucht - Freiheitsberaubung - Rechtsbeugung

  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 42/08

    Beweiswürdigung bei Vergewaltigung (mangelnde Aussagekonstanz; Aussage gegen

  • OLG Frankfurt, 27.05.2008 - 1 Ss 362/07

    Ausländerrecht: Strafbarkeit eines Verstoßes gegen eine räumliche Beschränkung in

  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 559/94

    Gefährdung des Straßenverkehrs - Täterfahrzeug - Fremdes Eigentum

  • OLG Braunschweig, 22.11.1991 - Ws 13/91

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch

  • AnwG Karlsruhe, 10.08.2016 - AG 12/16

    Berufsrechte und -pflichten: Vorwurf der Befangenheit

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Rechtsprechung
   BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,682
BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85 (https://dejure.org/1985,682)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1985 - 3 StR 185/85 (https://dejure.org/1985,682)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1985 - 3 StR 185/85 (https://dejure.org/1985,682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Definition der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB - Anforderungen an eine Prognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 27
  • StV 1986, 16
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.09.1971 - 3 StR 165/71

    Anforderungen an die Annahme einer günstigen Sozialprognose - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85
    Zwar genügt es für die Annahme einer günstigen Prognose nicht, daß diese sich nur nicht ausschließen läßt oder daß die Möglichkeit, der Angeklagte werde in Zukunft keine Straftaten mehr begehen, nicht verneint werden kann (BGH, Urteil vom 22. September 1971 - 3 StR 165/71; OLG Karlsruhe NJW 1980, 133, 134 [OLG Karlsruhe 29.03.1979 - 2 Ss 10/79]; OLG Saarbrücken NJW 1975, 2215, 2217) [OLG Saarbrücken 27.02.1975 - Ss 1/75], doch darf andererseits die Bejahung einer günstigen Prognose auch nicht vom Vorhandensein eines hohen Wahrscheinlichkeitsgrades abhängig gemacht werden (BGH, Urteil vom 22. Mai 1979 - 1 StR 192/79; ferner LK 10. Aufl. § 56 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.1979 - 1 StR 192/79

    Abgabe einer Sozialprognose für eine Strafaussetzung zur Bewährung - Begehung der

    Auszug aus BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85
    Zwar genügt es für die Annahme einer günstigen Prognose nicht, daß diese sich nur nicht ausschließen läßt oder daß die Möglichkeit, der Angeklagte werde in Zukunft keine Straftaten mehr begehen, nicht verneint werden kann (BGH, Urteil vom 22. September 1971 - 3 StR 165/71; OLG Karlsruhe NJW 1980, 133, 134 [OLG Karlsruhe 29.03.1979 - 2 Ss 10/79]; OLG Saarbrücken NJW 1975, 2215, 2217) [OLG Saarbrücken 27.02.1975 - Ss 1/75], doch darf andererseits die Bejahung einer günstigen Prognose auch nicht vom Vorhandensein eines hohen Wahrscheinlichkeitsgrades abhängig gemacht werden (BGH, Urteil vom 22. Mai 1979 - 1 StR 192/79; ferner LK 10. Aufl. § 56 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 206/84

    Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung bei einer Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85
    Ihre Ausführungen stehen nicht mehr in Einklang mit der Auslegung, die § 56 Abs. 2 StGB in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefunden hat (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84; Beschlüsse vom 24. September 1984 - 3 StR 384/84 - und vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).
  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 359/84

    Vorliegen von besonderen Umständen in der Tat und in der Persönlichkeit des

    Auszug aus BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85
    Ihre Ausführungen stehen nicht mehr in Einklang mit der Auslegung, die § 56 Abs. 2 StGB in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefunden hat (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84; Beschlüsse vom 24. September 1984 - 3 StR 384/84 - und vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).
  • BGH, 24.09.1984 - 3 StR 384/84

    Umstände für eine Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85
    Ihre Ausführungen stehen nicht mehr in Einklang mit der Auslegung, die § 56 Abs. 2 StGB in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefunden hat (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84; Beschlüsse vom 24. September 1984 - 3 StR 384/84 - und vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).
  • BGH, 27.11.1984 - 4 StR 694/84

    Bestimmung der Anforderungen an ein Vorliegen besonderer Umstände hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85
    Ihre Ausführungen stehen nicht mehr in Einklang mit der Auslegung, die § 56 Abs. 2 StGB in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefunden hat (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84; Beschlüsse vom 24. September 1984 - 3 StR 384/84 - und vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).
  • OLG Karlsruhe, 29.03.1979 - 2 Ss 10/79
    Auszug aus BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85
    Zwar genügt es für die Annahme einer günstigen Prognose nicht, daß diese sich nur nicht ausschließen läßt oder daß die Möglichkeit, der Angeklagte werde in Zukunft keine Straftaten mehr begehen, nicht verneint werden kann (BGH, Urteil vom 22. September 1971 - 3 StR 165/71; OLG Karlsruhe NJW 1980, 133, 134 [OLG Karlsruhe 29.03.1979 - 2 Ss 10/79]; OLG Saarbrücken NJW 1975, 2215, 2217) [OLG Saarbrücken 27.02.1975 - Ss 1/75], doch darf andererseits die Bejahung einer günstigen Prognose auch nicht vom Vorhandensein eines hohen Wahrscheinlichkeitsgrades abhängig gemacht werden (BGH, Urteil vom 22. Mai 1979 - 1 StR 192/79; ferner LK 10. Aufl. § 56 Rdn. 10 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 27.02.1975 - Ss 1/75

    Starftat innerhalb Bewährungszeit; Positive Sozialprognose; Besondere Umstände

    Auszug aus BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85
    Zwar genügt es für die Annahme einer günstigen Prognose nicht, daß diese sich nur nicht ausschließen läßt oder daß die Möglichkeit, der Angeklagte werde in Zukunft keine Straftaten mehr begehen, nicht verneint werden kann (BGH, Urteil vom 22. September 1971 - 3 StR 165/71; OLG Karlsruhe NJW 1980, 133, 134 [OLG Karlsruhe 29.03.1979 - 2 Ss 10/79]; OLG Saarbrücken NJW 1975, 2215, 2217) [OLG Saarbrücken 27.02.1975 - Ss 1/75], doch darf andererseits die Bejahung einer günstigen Prognose auch nicht vom Vorhandensein eines hohen Wahrscheinlichkeitsgrades abhängig gemacht werden (BGH, Urteil vom 22. Mai 1979 - 1 StR 192/79; ferner LK 10. Aufl. § 56 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84

    Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung - Umstände

    Auszug aus BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85
    Ihre Ausführungen stehen nicht mehr in Einklang mit der Auslegung, die § 56 Abs. 2 StGB in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefunden hat (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84; Beschlüsse vom 24. September 1984 - 3 StR 384/84 - und vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).
  • BGH, 30.04.2009 - 2 StR 112/09

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besondere Umstände: überspannte

    Es genügt, dass Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechtsgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 371; BGH NStZ 1986, 27 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1987 - 4 StR 617/87

    Vorsätzliche Verursachung eines Kurzschlusses bei einer Bahnanlage -

    Nach dieser Vorschrift kommt es für die Entscheidung über eine Strafaussetzung nicht darauf an, ob "Milderungsgründe von Ausnahmecharakter" oder eine "individuell bedingte Konfliktlage des Angeklagten" (UA 25) vorgelegen haben (vgl. BGH NStZ 1986, 27 m. w Nachw.).
  • OLG Hamburg, 28.12.2016 - 1 Rev 78/16

    Strafzumessung: Zusammentreffen mehrerer eigenständiger

    Vielmehr reicht es aus, dass die Begehung weiterer Straftaten nicht wahrscheinlich ist, weil die Resozialisierung des Täters auch ohne Vollstreckung der Freiheitsstrafe aussichtsreich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 6. September 1985 - 3 StR 185/85, NStZ 1986, 27).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1985 - 5 StR 125/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2387
BGH, 23.07.1985 - 5 StR 125/85 (https://dejure.org/1985,2387)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1985 - 5 StR 125/85 (https://dejure.org/1985,2387)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1985 - 5 StR 125/85 (https://dejure.org/1985,2387)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von tätiger Reue bei Brandstiftung - Notwendigkeit der Belehrung des Angeklagten bei Befragung durch medizinische Sachverständige

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 27
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68

    Zurechnungsunfähigkeit wegen Geisteskrankheit (Schizophrenie) - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 23.07.1985 - 5 StR 125/85
    Sie brauchte ihn dabei nicht nach § 136 Abs. 1 StPO zu belehren (BGH JZ 1969, 437 = JR 1969, 231; BGH Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 283/75 -).
  • BGH, 05.08.1975 - 1 StR 283/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen

    Auszug aus BGH, 23.07.1985 - 5 StR 125/85
    Sie brauchte ihn dabei nicht nach § 136 Abs. 1 StPO zu belehren (BGH JZ 1969, 437 = JR 1969, 231; BGH Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 283/75 -).
  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81

    Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 23.07.1985 - 5 StR 125/85
    Ein solches Verhalten reicht weder für einen Rücktritt vom Versuch (BGHSt 31, 46, 49) [BGH 27.04.1982 - 1 StR 873/81] noch für tätige Reue bei einer schon vollendeten Tat aus.
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Darlegung von Tatsachen - Verfahrensverstoß -

    Derartige Aussagen können - wie vorliegend geschehen - dadurch in das Verfahren eingeführt werden, daß der Sachverständige (auch) als Zeuge gehört wird (BGH, Urteil vom 23. Juli 1985 - 5 StR 125/85, insoweit in NStZ 1986, 27 nicht abgedruckt; vgl. auch Pelchen in KK 3. Aufl. § 80 Rdn. 2).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    So reicht unter Umständen ein bloßer Anruf bei der Feuerwehr nicht aus, wenn es nach dem Inhalt der Mitteilung dem Zufall überlassen bleibt, ob die Feuerwehr rechtzeitig das Brandobjekt erreicht und die richtigen Maßnahmen einleitet (vgl. den Fall BGH NStZ 1986, 27).
  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97

    Voraussetzungen für ein Inbrandsetzen - Rücktritt vom beendeten Versuch der

    So reicht unter Umständen die Alarmierung der Feuerwehr nicht aus, wenn es dem Zufall überlassen bleibt, ob die Feuerwehr rechtzeitig das Brandobjekt erreicht und die richtigen Maßnahmen einleitet (vgl. den Fall BGH NStZ 1986, 27; ferner Senatsurteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96).
  • BGH, 28.07.1987 - 1 StR 329/87

    Voraussetzung der Vollendung einer Brandstiftung

    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof einen fest eingebauten, von verputztem Mauerwerk umgebenen Beichtstuhl in einer Kirche als Teil des Gebäudes angesehen (Urt. vom 23. Juli 1985 - 5 StR 125/85).
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