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   BGH, 31.01.1986 - 2 StR 4/86   

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https://dejure.org/1986,2264
BGH, 31.01.1986 - 2 StR 4/86 (https://dejure.org/1986,2264)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1986 - 2 StR 4/86 (https://dejure.org/1986,2264)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1986 - 2 StR 4/86 (https://dejure.org/1986,2264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit versuchter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Beurteilung des Straftatbestandes der Einfuhr von Betäubungsmitteln, wenn das Rauschgift in einem Flugzeug transportiert wurde, das in Deutschland nur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei Aushändigung des Flugreisegepäcks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 273
  • StV 1986, 252
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive

    Auszug aus BGH, 31.01.1986 - 2 StR 4/86
    Diese Möglichkeit sei bei einer Umladung des Gepäcks am Ort der Zwischenlandung regelmäßig gegeben; von Ausnahmen abgesehen erhalte es der Transitreisende dort noch vor der Weiterbeförderung, sofern er nur den Wunsch äußere und den Gepäckschein vorweise (BGHSt 31, 374, 376 f, 378) [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82].

    Die erwähnte Entscheidung, bei der die grundsätzliche Abgrenzung der "Einfuhr" von der "Durchfuhr" im Vordergrund stand, stammt aus dem Frühjahr 1983 (Urteil vom 4. Mai 1983 - 2 StR 661/82).

  • BGH, 08.10.1985 - 1 StR 485/85

    Vollendung der Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 31.01.1986 - 2 StR 4/86
    Der Senat wird an der Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung in dieser Frage nicht dadurch gehindert, daß andere Strafsenate des Bundesgerichtshofs gelegentlich ebenfalls davon ausgegangen sind, der Transitreisende könne sein Flugreisegepäck am Ort der Zwischenlandung ohne Schwierigkeiten erhalten (vgl. etwa BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 507/83 und - unausgesprochen - BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1985 - 1 StR 485/85); denn er gibt lediglich eine tatsächliche Annahme auf, ohne damit in einer Rechtsfrage von Entscheidungen anderer Strafsenate abweichen zu müssen (vgl. § 136 Abs. 1 GVG).
  • BGH, 16.12.1983 - 3 StR 507/83

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer vollendeten Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 31.01.1986 - 2 StR 4/86
    Der Senat wird an der Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung in dieser Frage nicht dadurch gehindert, daß andere Strafsenate des Bundesgerichtshofs gelegentlich ebenfalls davon ausgegangen sind, der Transitreisende könne sein Flugreisegepäck am Ort der Zwischenlandung ohne Schwierigkeiten erhalten (vgl. etwa BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 507/83 und - unausgesprochen - BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1985 - 1 StR 485/85); denn er gibt lediglich eine tatsächliche Annahme auf, ohne damit in einer Rechtsfrage von Entscheidungen anderer Strafsenate abweichen zu müssen (vgl. § 136 Abs. 1 GVG).
  • BGH, 25.07.2002 - 2 StR 259/02

    Abgrenzung von unerlaubter Einfuhr und Durchfuhr von Betäubungsmitteln;

    Diese Auffassung wurde jedoch alsbald aufgegeben, weil sich gewichtige Zweifel an der Richtigkeit dieser tatsächlichen Beurteilung ergeben hatten (vgl. BGH NStZ 1986, 273, 274; ausführlich zu dieser Entwicklung der Rechtsprechung Wienroeder in Franke/Wienroeder, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 91 f.; Körner, BtMG 5. Aufl. § 29 Rdn. 748 ff.).
  • BGH, 16.06.2004 - 2 StR 187/04

    Einfuhr von Betäubungsmitteln (tatsächliche Verfügungsmacht, Aushändigung von

    Im Unterschied zur früheren Rechtsprechung hat der Senat dies bei Umladungen des Gepäcks bei einer Zwischenlandung nicht als regelmäßig gegeben angesehen (vgl. BGH NStZ 1986, 273, 274); vielmehr muß der Tatrichter die Verfügungsmöglichkeit des Kuriers in jedem Einzelfall aufgrund einer fehlerfreien Beweiswürdigung konkret feststellen (Senatsbeschluß vom 25. Juli 2002 - 2 StR 259/02 = NStZ 2003, 92; vgl. dazu auch Wienroeder in Franke/Wienroeder, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 91 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 06.06.1988 - 86 Js 36965/87
    Es ist auch nicht einzusehen, warum ein mit der Möglichkeit der Gepäckherausgabe rechnender Drogentransporteur, der die Zollkontrolle auf dem Flughafen nicht passiert hat und in dessen Reisegepäck, ohne daß er darauf Zugriff nehmen konnte, das Rauschgift entdeckt wurde, wegen versuchter Einfuhr von Betäubungsmitteln bestraft wird, wenn sein Reiseziel im Ausland liegt (so zutr. z. B. BGH - 2. Strafsenat, StV 1983, 506; NStZ 1986, 273 = NStE Nr. 4 zu § 29 BtMG ; Körner, BtMG , 2. Aufl., § 29 Rdn. 278 m.w.N.), während er wegen vollendeter Einfuhr bestraft werden soll, wenn er mit dem Koffer ins Inland wollte (BGH - 1. Strafsenat, NStZ 1986, 274 = NStE Nr. 3 zu § 30 BtMG ; Körner, a.a.O., Rdn. 282): in beiden Fällen konnte er von der Möglichkeit, sich sein Gepäck und damit das Rauschgift aushändigen zu lassen, keinen Gebrauch machen.
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