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   OLG Hamm, 09.09.1985 - 1 Ws 83/85   

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OLG Hamm, 09.09.1985 - 1 Ws 83/85 (https://dejure.org/1985,1365)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.09.1985 - 1 Ws 83/85 (https://dejure.org/1985,1365)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. September 1985 - 1 Ws 83/85 (https://dejure.org/1985,1365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 278
  • NStZ 1987, 138 (Ls.)
  • NStZ 1987, 457 (Ls.)
  • StV 1986, 241
  • JR 1986, 203
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1985 - 1 Ws 83/85
    Von dieser einheitlichen und gefestigten Rechtspr. hat der 3. Senat des BGH in BGHSt 29, 288 [hier: IV (456) 112 a-b] eine wichtige Ausnahme gemacht, die er selbst allerdings nur auf den Bereich des sogen. Organisationsdelikts beschränkt wissen will.

    ... Hier, wo es um die Frage geht, ob die Verurteilung wegen des Dauerdelikts der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe automatisch auch der Strafklageverbrauch wegen einer mit dieser Waffe begangenen Straftat, insbesondere eines Tötungsverbrechens, bewirkt, kann das Ergebnis nicht anders sein als bei der Entscheidung [in] BGHSt 29, 288 [hier: IV (456) 112 a-b], deren Lösungsansatz sich nicht auf das Organisationsdelikt der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beschränken läßt (vgl. die Anm. von Rieß in NStZ 1981, 74).

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1985 - 1 Ws 83/85
    ... Das BVerfG hat [in] BVerfGE 56, 22 [hier: IV (456) 116 b-d] .
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1985 - 1 Ws 83/85
    Nach einheitlicher Rechtspr. soll Tatidentität stets dann gegeben sein, wenn die bereits rechtskräftig abgeurteilte Tat mit einer weiteren von der Verurteilung nicht erfaßten Straftat eine einheitliche Handlung im sachlich-rechtlichen Sinne bildet, das heißt, wenn Tateinheit (§ 52 StGB ) zwischen ihnen besteht (BVerfGE 45, 434; .. BGH, NJW 1981, 997 [hier: IV (456) 114 f]).
  • BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77

    RAF

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1985 - 1 Ws 83/85
    Nach einheitlicher Rechtspr. soll Tatidentität stets dann gegeben sein, wenn die bereits rechtskräftig abgeurteilte Tat mit einer weiteren von der Verurteilung nicht erfaßten Straftat eine einheitliche Handlung im sachlich-rechtlichen Sinne bildet, das heißt, wenn Tateinheit (§ 52 StGB ) zwischen ihnen besteht (BVerfGE 45, 434; .. BGH, NJW 1981, 997 [hier: IV (456) 114 f]).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auf eine entsprechende Anwendung der in der Rechtsprechung des Senats angestellten Erwägungen zur Frage des Strafklageverbrauchs bei bereits abgeurteiltem Organisationsdelikt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 292 ff.) müsse daher nicht zurückgegriffen werden (BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 152 in Abgrenzung zu OLG Hamm, Beschluss vom 9. September 1985 - 1 Ws 83/85, JR 1986, 203).

    Dass durch den vom Senat gewählten Lösungsweg wieder ein Gleichlauf von materieller und prozessualer Tat möglich wird (vgl. auch IV.), was insbesondere Probleme im Bereich der Strafzumessung zu vermeiden hilft, die durch die vorherige Aburteilung von in Idealkonkurrenz stehenden Teilen einer Tat im Sinne des § 264 StPO entstehen können (vgl. Werle, NJW 1980, 2671, 2673; zu diesbezüglichen Lösungsansätzen OLG Hamm, Beschluss vom 9. September 1985 - 1 Ws 83/85, NStZ 1986, 278, 279; Erb aaO, 275 ff.), mag das Ergebnis bestätigen, vermag es aber nicht zu begründen.

  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Auf diese Überlegungen braucht hier aber wegen der Besonderheiten der Vergehen gegen das Waffengesetz nicht zurückgegriffen zu werden (a.A. OLG Hamm JR 1986, 203 mit zust. Anm. Neuhaus NStZ 1987, 138 und abl. Anm. Grünwald StV 1986, 243 und Puppe JR 1986, 205).
  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    Der Täter wird in solchen Konstellationen stets so gestellt, als ob beide prozessualen Taten in einem Verfahren abgeurteilt worden wären (etwa BGHSt 29, 288, 297; OLG Hamm NStZ 1986, 278; siehe auch Krauth, Festschrift für Kleinknecht, 1985, S. 215, 234 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23

    Strafklageverbrauch bei materiell-rechtlicher Tatmehrheit

    Teilweise wird die Annahme von zwei prozessualen Taten auch mit dem erheblichen Unrechtsgefälle zwischen dem Dauerdelikt und einer schwerer wiegenden konkreten Zustandstat und dem Gebot materieller Gerechtigkeit begründet (BGH, Beschluss vom 24.07.1987, NStZ 1988, 77; OLG Hamm, Beschluss vom 09.09.1985, NStZ 1986, 278, kritisch Kudlich in: MüKoStPO, 2. Aufl. 2023, Einleitung, Rn. 513).

    Für das Handeln mit Betäubungsmitteln, das Organisationsdelikt der Bildung einer kriminellen Vereinigung gem. § 129 StGB und Waffendelikte existiert eine differenzierte Rechtsprechung, wonach beim Zusammentreffen mit einem Zustandsdelikt in der Regel kein Strafklageverbrauch gegeben ist (Norouzi in: MüKoStPO, 1. Aufl. 2016, § 264 Rn. 22 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 09.09.1985, NStZ 1986, 278).

  • BGH, 05.12.2001 - 1 StR 482/01

    Rechtsmittelverzicht; Hinweispflicht; Irreführung; Wiedereinsetzung in den

    Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHSt 5, 338, 341; BGH NStZ 1986, 278; BGH StV 1994, 64; 2000, 542).
  • BGH, 07.05.1997 - 1 ARs 8/97

    Prozessuales Vorliegen nur einer Tat bei materiellrechtlicher Verbundenheit eines

    Entscheidend ist dabei die Überlegung, daß all das, was eine einheitliche Rechtsfolge nach sich zieht, auch Gegenstand eines einheitlichen Verfahrens sein muß (Puppe in Anm. zu OLG Hamm JR 1986, 203, 205 mit umfangreichen Nachweisen in Fußn. 3; Grünwald in der Entscheidungsanmerkung zu BVerfG StV 1981, 323, 326).

    Der 3. Strafsenat hat sich in seiner von der Literatur überwiegend abgelehnten Entscheidung BGHSt 29, 288 ff. (vgl. dazu Puppe in Anm. zu OLG Hamm JR 1986, 203, 205; Grünwald in der Entscheidungsanmerkung zu BVerfG StV 1981, 323, 326; Werle NJW 1980, 2671) zu § 129 StGB, die einen Systembruch darstellt, selbst darum bemüht, zu verdeutlichen, daß er eine Übertragung der dort entwickelten Lösung auf andere Dauerdelikte ablehne.

  • BGH, 11.05.2005 - 5 StR 124/05

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Behauptung mangelnder Sprachkenntnisse des

    a) Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr.; vgl. u. a. BGHSt 5, 338, 341; BGH NStZ 1986, 278; BGH StV 1994, 64; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 5, 8 und 15).
  • BGH, 24.05.2000 - 1 StR 110/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei

    Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr., vgl. u.a. BGHSt 5, 338, 341; BGH NStZ 1986, 278; BGH StV 1994, 64; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 5, 8, 15).
  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96

    Voraussetzungen einer waffenrechtlichen Dauerstraftat - Abkoppelung des

    Ist ein Geschehen materiellrechtlich zur Tateinheit verbunden, so liegt in der Regel auch nur eine Tat im prozessualen Sinne vor (BGHSt 8, 92, 94, 95; BGH NStZ 1984, 171, 172; Puppe in Anm. zu OLG Hamm JR 1986, 203, 205 m.w.Nachw. in Fußn. 3), denn der dem Gericht zur Beurteilung unterbreitete Sachverhalt muß alle Tatsachen umfassen, für die nach sachlichem Recht eine einheitliche Rechtsfolge zu verhängen ist (Puppe a.a.O.).
  • BGH, 23.08.1988 - 1 StR 136/88

    Strafklageverbrauch bei gleichzeitiger Einfuhr von Waffen und Betäubungsmitteln -

    Das unterscheidet diesen Fall auch - ungeachtet aller sonstigen, bedeutsamen Besonderheiten - wesentlich von der Situation, die den Entscheidungen BGHSt 29, 288 und BVerfGE 56, 22 (vgl. auch OLG Hamm MDR 1986, 253 [OLG Hamm 09.09.1985 - 1 Ws 83/85]) zugrunde lag, welche der Generalbundesanwalt für seine Auffassung, die Strafklage sei nicht verbraucht, in Anspruch nimmt.
  • OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 4 Ws 139/98
  • BGH, 18.09.1987 - 2 StR 430/87

    Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit eines Rechtsmittelverzichts als

  • BGH, 08.07.1988 - 2 StR 249/88

    Verwerfung einer Revision - Unzulässigkeit einer Revision durch wirksame

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