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   BGH, 11.04.1985 - 1 StR 507/84   

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https://dejure.org/1985,306
BGH, 11.04.1985 - 1 StR 507/84 (https://dejure.org/1985,306)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1985 - 1 StR 507/84 (https://dejure.org/1985,306)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1985 - 1 StR 507/84 (https://dejure.org/1985,306)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Beurteilung der nicht geringen Menge beim unerlaubten Handeltreiben mit Amphetamin-Zubereitungen und anderen Drogen - Folgen des Amphetaminmissbrauchs - Möglicher Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot, wenn das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nicht geringe Menge von Amphetamin-Zubereitungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 169
  • NJW 1985, 2773
  • MDR 1985, 687
  • NStZ 1986, 33
  • StV 1985, 280
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BGH, 11.04.1985 - 1 StR 507/84
    Das in Amphetamin liegende Abhängigkeits- und Gefährdungspotential wie auch der Anreiz, zur Erzielung euphorischer Wirkungen die Dosis fortgesetzt zu steigern, lassen diesen Stoff keinesfalls als weniger gefährlich erscheinen als Cannabisprodukte, bei denen die "nicht geringe Menge" mit 7, 5 g Tetrahydrocannabinol beginnt (BGH MDR 1984, 954 = NStZ 1984, 556 = BGHSt 33, 8).
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Auszug aus BGH, 11.04.1985 - 1 StR 507/84
    Mindestens 5 g Kokainhydrochlorid sind nach der Rechtsprechung eine "nicht geringe Menge" (BGH, Urt. vom 1. Februar 1985 - 2 StR 685/84, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 11.04.1985 - 1 StR 507/84
    Wegen der außerordentlichen Gefährlichkeit schon sehr geringer Stoffquantitäten hat der Senat entschieden, daß "das Tatbestandsmerkmal 'nicht geringe Menge' in § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG zu bejahen ist, wenn der Täter ein Heroingemisch einführt, das mindestens 1, 5 g Heroinhydrochlorid enthält" (BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]).
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