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BGH, 25.06.1985 - KRB 2/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ordnungswidrigkeiten - Aufsichtspflicht des Betriebsinhabers - Verstöße gegen Kartellgesetz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
OWiG § 130
Verhinderung von Verstößen gegen das Kartellgesetz durch den Betriebsinhaber
Papierfundstellen
- NStZ 1986, 34
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 10.08.2001 - 3 ObOWi 51/01
Zur Pflicht der Überwachung der Beschäftigten durch den Unternehmer
Denn § 130 Abs. 1 Satz 2 OWiG verpflichtet den Betriebsinhaber ausdrücklich auch zur Überwachung der Aufsichtspersonen (vgl. dazu etwa BGH NStZ 1986, 34; OLG Düsseldorf VRS 63, 286; OLG Hamm VRS 40, 129; OLG Koblenz VRS 65, 457). - BGH, 21.10.1986 - KRB 5/86
Verjährungsbeginn - Aufsichtspflichtverletzung
Einerseits hält das Kammergericht die Anfertigung von Gesprächsvermerken deshalb für notwendig, weil aus den anderen Geschäftsunterlagen meist nicht zu ersehen sei, ob ein ordnungsgemäßes oder ein durch unerlaubte Absprachen beeinflußtes Angebot abgegeben wurde (UA S 149 i.V.m. UA S 142), auf der anderen Seite sind die Preisunterschiede zwischen den durch die Submissionsabsprachen geschützten und den von der Firma T. Schachtbau GmbH abgegebenen Angeboten in manchen Fällen [z.B. bei den Objekten Nr. 36, 37 a, 44 und 110] so groß, daß es unwahrscheinlich erscheint, Dr. Le. habe damit rechnen können, sein ordnungswidriges Verhalten werde auch bei sorgfältigen und umfassenden Überprüfungen der Geschäftsunterlagen durch eine mit den innerbetrieblichen Verhältnissen vertrauten Revisionsabteilung nicht entdeckt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Juni 1985 - KRB 2/85).