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   BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86   

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BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86 (https://dejure.org/1986,857)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1986 - 2 StR 38/86 (https://dejure.org/1986,857)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1986 - 2 StR 38/86 (https://dejure.org/1986,857)
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Steinhagel

§ 32 StGB, unerlaubter Waffenbesitz, Notwehrprovokation

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz - Voraussetzungen für die Einziehung der Tatwaffe - Anforderungen an das Bestehen einer Notwehrlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 32; WaffG §§ 28, 35, § 53 Abs. 1 Nr. 3a
    Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2716
  • MDR 1986, 597
  • NStZ 1986, 357
  • StV 1987, 58
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 703/82

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
    Eine Absichtsprovokation, d.h. das Herausfordern zum Angriff, um den Gegner unter dem Deckmantel einer äußerlich gegebenen Notwehrlage an seinen Rechtsgutem zu verletzen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1983 - 4 StR 703/82 - [= Strafverteidiger 1983, 455] und vom 5. Juli 1978 - 2 StR 201/78 - jeweils mit Nachweisen), kann den Urteilsfeststellungen nicht entnommen werden.

    Eine schuldhafte Provokation eines rechtswidrigen Angriffs, die zu einer Einschränkung der Notwehrbefugnisse führt (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143), ist darin nicht zu sehen (vgl. BGHSt 27, 336; BGH Strafverteidiger 1983, 455; BGH, Urteil vom 25. Februar 1975 - 2 StR 702/74 - und Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 4 StR 726/83).

    Mit diesem Ergebnis stimmt das bereits erwähnte Urteil des 4. Strafsenats vom 7. Juni 1983 (= Strafverteidiger 1983, 455) überein, der damit die in seinem Urteil vom 20. Mai 1976 - 4 StR 671/75 - S. 10 angedeutete gegenteilige Auffassung aufgegeben hat.

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
    Eine schuldhafte Provokation eines rechtswidrigen Angriffs, die zu einer Einschränkung der Notwehrbefugnisse führt (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143), ist darin nicht zu sehen (vgl. BGHSt 27, 336; BGH Strafverteidiger 1983, 455; BGH, Urteil vom 25. Februar 1975 - 2 StR 702/74 - und Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 4 StR 726/83).

    Die Gegner waren zwar unbewaffnet, jedoch auf Grund ihrer Anzahl dem Angeklagten ersichtlich so überlegen, daß er sich nicht auf ein Kräftemessen einzulassen brauchte, sondern Waffengebrauch androhen durfte (vgl. BGHSt 24, 356, 358; 27, 326, 327 [BGH 21.12.1977 - 3 StR 427/77 S]; BGH, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 StR 762/82 - und Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 4 StR 726/83).

  • BGH, 20.12.1983 - 4 StR 726/83

    Notwehr - Einschränkung von Notwehrbefugnissen

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
    Eine schuldhafte Provokation eines rechtswidrigen Angriffs, die zu einer Einschränkung der Notwehrbefugnisse führt (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143), ist darin nicht zu sehen (vgl. BGHSt 27, 336; BGH Strafverteidiger 1983, 455; BGH, Urteil vom 25. Februar 1975 - 2 StR 702/74 - und Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 4 StR 726/83).

    Die Gegner waren zwar unbewaffnet, jedoch auf Grund ihrer Anzahl dem Angeklagten ersichtlich so überlegen, daß er sich nicht auf ein Kräftemessen einzulassen brauchte, sondern Waffengebrauch androhen durfte (vgl. BGHSt 24, 356, 358; 27, 326, 327 [BGH 21.12.1977 - 3 StR 427/77 S]; BGH, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 StR 762/82 - und Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 4 StR 726/83).

  • BGH, 12.05.1981 - 5 StR 109/81

    Erstreckung der Notwehrüberschreitung hinsichtlich des unerlaubten Führens einer

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
    Wer schuldlos in eine Notwehrlage geraten ist, darf eine Schußwaffe, die zu führen er nicht berechtigt ist, dem Angreifer entwinden und - wenn es die "Kampfläge" erfordert - gegen ihn richten; er ist selbst für eine gesetzwidrige anderweitige Beschaffung zumindest entschuldigt (§§ 34, 35 StGB; BGH NJW 1979, 2053 mit Anm. Hruschka NJW 1980, 2123; vgl. auch BGH NStZ 1981, 299).

    Diese gerechtfertigte Notwehrhandlung durfte dem Angeklagten bei der Strafzumessung für das Waffendelikt nicht als unerlaubte Provokation angelastet werden (vgl. auch BGH NStZ 1981, 299).

  • BGH, 05.07.1978 - 2 StR 201/78

    Zubilligung eines eingeschränkten Rechts zur Notwehr - Herbeiführung einer

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
    Eine Absichtsprovokation, d.h. das Herausfordern zum Angriff, um den Gegner unter dem Deckmantel einer äußerlich gegebenen Notwehrlage an seinen Rechtsgutem zu verletzen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1983 - 4 StR 703/82 - [= Strafverteidiger 1983, 455] und vom 5. Juli 1978 - 2 StR 201/78 - jeweils mit Nachweisen), kann den Urteilsfeststellungen nicht entnommen werden.
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
    Eine schuldhafte Provokation eines rechtswidrigen Angriffs, die zu einer Einschränkung der Notwehrbefugnisse führt (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143), ist darin nicht zu sehen (vgl. BGHSt 27, 336; BGH Strafverteidiger 1983, 455; BGH, Urteil vom 25. Februar 1975 - 2 StR 702/74 - und Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 4 StR 726/83).
  • BGH, 31.10.1978 - 1 StR 407/78

    Begründung einer Verfahrensrüge mit dem Unterlassen bestimmter Vorhalte oder

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
    Die vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 31. Oktober 1978 - 1 StR 407/78 - geäußerten Bedenken dagegen,.
  • BGH, 20.05.1976 - 4 StR 671/75

    Begriff des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs - Objektives Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
    Mit diesem Ergebnis stimmt das bereits erwähnte Urteil des 4. Strafsenats vom 7. Juni 1983 (= Strafverteidiger 1983, 455) überein, der damit die in seinem Urteil vom 20. Mai 1976 - 4 StR 671/75 - S. 10 angedeutete gegenteilige Auffassung aufgegeben hat.
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
    Wer schuldlos in eine Notwehrlage geraten ist, darf eine Schußwaffe, die zu führen er nicht berechtigt ist, dem Angreifer entwinden und - wenn es die "Kampfläge" erfordert - gegen ihn richten; er ist selbst für eine gesetzwidrige anderweitige Beschaffung zumindest entschuldigt (§§ 34, 35 StGB; BGH NJW 1979, 2053 mit Anm. Hruschka NJW 1980, 2123; vgl. auch BGH NStZ 1981, 299).
  • BGH, 15.05.1979 - 1 StR 74/79

    Schlafzimmereindringling - §§ 34, 35 StGB, Dauergefahr

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
    Wer schuldlos in eine Notwehrlage geraten ist, darf eine Schußwaffe, die zu führen er nicht berechtigt ist, dem Angreifer entwinden und - wenn es die "Kampfläge" erfordert - gegen ihn richten; er ist selbst für eine gesetzwidrige anderweitige Beschaffung zumindest entschuldigt (§§ 34, 35 StGB; BGH NJW 1979, 2053 mit Anm. Hruschka NJW 1980, 2123; vgl. auch BGH NStZ 1981, 299).
  • BGH, 16.02.1983 - 2 StR 762/82

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

  • BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79

    Überschreiten der Grenzen der erforderlichen Verteidigung bei Einsatz eines

  • BGH, 21.12.1977 - 3 StR 427/77

    Gründung einer kriminellen Vereinigung auf der Grundlage

  • BGH, 22.10.1975 - 2 StR 402/75

    Annahme eines Putativnotwehrexzesses - Bewusstes Überschreiten der Grenzen der

  • BGH, 18.03.1981 - 2 StR 686/80

    Unterschiede zwischen einem Tatbestandsirrtum und einem Verbotsirrtum -

  • BGH, 16.04.1953 - 3 StR 920/52
  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10

    Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeit; eigenverantwortliche

    Auch wenn ein Angegriffener eine Waffe unberechtigt führt, ist ihm deren Einsatz nicht verwehrt, wenn ihm kein anderes zur Abwehr des Angriffs geeignetes Mittel zur Verfügung steht (vgl. BGH, NStZ 1986, 357 mwN).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen (auch eine Schußwaffe, sogar die, die er ohne Erlaubnis führt: BGH NStZ 1986, 357), das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 230 [BGH 19.09.1973 - 2 StR 165/73]; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 45/99

    Anwendung von Notwehr auf ein Waffendelikt (Straflosigkeit; Unmittelbarkeit des

    Entgegenstehende frühere Rechtsprechung (BGH NStZ 1985, 515 - 4. Strafsenat - NStZ 1986, 357 sowie NJW 1991, 503, 505 - 2. Strafsenat -), an der sich das Schwurgericht möglicherweise orientiert hat, ist vom 4. Strafsenat ersichtlich aufgegeben worden; für den 2. Strafsenat ist nichts anderes anzunehmen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 8, 9).
  • BGH, 21.02.1990 - 2 StR 527/89

    Anforderungen an gerichtliche Begründung der Verneinung der Notwehr -

    Das gilt auch für die Verwendung einer Schußwaffe die ohne Erlaubnis geführt wird (BGH NStZ 1986, 357; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 261/98

    Voraussetzungen des Notwehrrechts bei vermeintlichem Angriff durch Zivilbeamte

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  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95

    Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate

    Der Senat vermag nicht auszuschließen, daß in einer neuen Hauptverhandlung Feststellungen getroffen werden können, die eine Verurteilung rechtfertigen (vgl. auch BGH NJW 1986, 2716, 2717) [BGH 19.03.1986 - 2 StR 38/86].
  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 285/96

    Tateinheit zwischen dem Führen einer Waffe und der tatsächlichen Ausübung der

    War somit die Bedrohung des Zeugen I. mit der Waffe durch Notwehr gerechtfertigt, so gilt dies auch für den hiermit unmittelbar in Zusammenhang stehenden Verstoß gegen das Waffengesetz (BGH NStZ 1981, 299; 1986, 357; StV 1991, 63).
  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87

    Verteidigung nach einem selbst provozierten Angriff

    Um einen Fall, daß der Angeklagte sich gegen einen von ihm provozierten Angriff verteidigte (vgl. BGHSt 26, 143; BGH NStZ 1986, 357), handelt es sich nicht.
  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93

    Rechtliche Relevanz eines unabsichtlich abgegebenen Schusses im Sinne einer

    Dies gilt auch für die Verwendung einer Schußwaffe, die ohne Erlaubnis geführt wird (BGH NStZ 1986, 357; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 5); gleichwohl sind dem lebensgefährlichen Einsatz einer Schußwaffe Grenzen gesetzt.
  • OLG Hamm, 19.02.2013 - 1 RVs 8/13

    Verfahrenshindernis; Verurteilung wegen nicht angeklagter Tat

    Die Verwendung einer Waffe bewirkt nämlich eine Zäsur, auf Grund derer das Dauerdelikt des Führens der Waffe und der anschließende Schusswaffeneinsatz auch dann mehrere Taten bilden, wenn der Schusswaffengebrauch infolge der Rechtfertigung durch Notwehr nicht strafbar ist (BGH NStZ 2012, 452, BGH NStZ 1986, 357).
  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/94

    Untauglicher Versuch - Totschlag - Notwehr

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