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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86   

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BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86 (https://dejure.org/1986,12)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1986 - 4 StR 48/86 (https://dejure.org/1986,12)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1986 - 4 StR 48/86 (https://dejure.org/1986,12)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes - Rüge der fehlerhaften Berechnung eines Blutalkoholwertes - Vorliegen erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Berechnung der Blutalkoholkonzentration

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Blutalkohol: Beurteilung der Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB (1975) §§ 20, 21
    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 29
  • NJW 1986, 2384
  • MDR 1986, 596
  • NStZ 1986, 311
  • NStZ 1986, 401
  • StV 1986, 247
  • JR 1987, 204
 
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Wird zitiert von ... (208)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
    Schon dieser Alkoholisierungsgrad legt in der Regel eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nahe (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1986 - 4 StR 27/86), im "Bereich von 3 Promille" kann sie regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (BGH NStZ 1986, 114).

    Ein "individueller" Abbauwert läßt sich aus ärztlicher Sicht nachträglich nicht ermitteln (BGH NStZ 1986, 114; Gerchow u.A. Blutalkohol 1985, 77, 78/79).

    Für den Fall, daß die Strafkammer eine vorverlagerte Schuld nicht nachweisen kann und von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit infolge Alkoholeinflusses auszugehen hat, kann im Hinblick auf die mitgeteilten Vorverurteilungen (UA 6) die Strafmilderung gemäß §§ 21, 49 StGB gegebenenfalls versagt werden, wenn der Angeklagte, der seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat, dazu neigt, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt gewesen ist oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947; BGH NStZ 1986, 114, 115; BGH Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85).

  • BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67

    Trinkexzeß vor Einbruch - §§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
    Hätte er nämlich durch die Verabredung und Planung der später ausgeführten Straftat in uneingeschränkt schuldfähigem Zustand die entscheidende Ursache für die Ausführung des schweren Raubes gesetzt, wäre eine Einschränkung seiner Verantwortlichkeit zur Tatzeit nach den Grundsätzen der actio libera in causa ohne Bedeutung (vgl. BGHSt 21, 381, 382 [BGH 24.11.1967 - 4 StR 500/67]; Spendel in LK, 10. Aufl. § 323 a StGB Rdn. 21 ff).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
    Doch ist er dann verpflichtet, die wesentlichen Grundlagen anzugeben, an die die Schlußfolgerungen des Gutachtens anknüpfen, um eine revisionsrechtliche Überprüfung zu ermöglichen (BGHSt 12, 311, 314/315; Hürxthal in KK § 261 StPO Rdn. 32 m. Nachw.).
  • BGH, 18.06.1985 - 4 StR 232/85

    Strafmilderung bei Herbeiführung des Zustandes der verminderten Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
    Für den Fall, daß die Strafkammer eine vorverlagerte Schuld nicht nachweisen kann und von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit infolge Alkoholeinflusses auszugehen hat, kann im Hinblick auf die mitgeteilten Vorverurteilungen (UA 6) die Strafmilderung gemäß §§ 21, 49 StGB gegebenenfalls versagt werden, wenn der Angeklagte, der seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat, dazu neigt, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt gewesen ist oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947; BGH NStZ 1986, 114, 115; BGH Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85).
  • BGH, 12.09.1985 - 4 StR 428/85

    Revision gegen Verurteilung wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung und

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
    Sie hat ihren Berechnungen den nach neueren medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen gesicherten maximalen Rückrechnungswert für zwei Stunden übersteigende Zeiträume (BGH VRS 69, 431/432; Gerchow/Heifer/Schewe/Schwerd/Zink, Die Berechnung der maximalen Blutalkoholkonzentration und ihr Beweiswert für die Beurteilung der Schuldfähigkeit, in Blutalkohol 1985, 77, 89) zugrunde gelegt.
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
    Dabei ist es für die richterliche Überzeugung erforderlich aber auch genügend, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen können (vgl. BGH NJW 1980, 2423, 2424).
  • BGH, 20.02.1986 - 4 StR 27/86

    Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit - Schuldfähigkeit - Blutalkoholwert

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
    Schon dieser Alkoholisierungsgrad legt in der Regel eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nahe (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1986 - 4 StR 27/86), im "Bereich von 3 Promille" kann sie regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (BGH NStZ 1986, 114).
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
    Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden (BGHSt 7, 238, 239).
  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84

    Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
    Zutreffend ist das Landgericht zunächst bei der Prüfung der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit vom Ausmaß der Alkoholisierung des Angeklagten zur Tatzeit ausgegangen (vgl. BGH NStZ 1984, 408).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
    Für den Fall, daß die Strafkammer eine vorverlagerte Schuld nicht nachweisen kann und von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit infolge Alkoholeinflusses auszugehen hat, kann im Hinblick auf die mitgeteilten Vorverurteilungen (UA 6) die Strafmilderung gemäß §§ 21, 49 StGB gegebenenfalls versagt werden, wenn der Angeklagte, der seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat, dazu neigt, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt gewesen ist oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947; BGH NStZ 1986, 114, 115; BGH Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85).
  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Da an die Bewertung der Einlassung eines Angeklagten die gleichen Anforderungen zu stellen sind wie an die Beurteilung von Beweismitteln, darf der Tatrichter diese seiner Entscheidung aber nur dann zugrunde legen, wenn er in seine Überzeugungsbildung auch die Beweisergebnisse einbezogen hat, die gegen die Richtigkeit der Einlassung sprechen können (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 6; Überzeugungsbildung 29; BGH NStZ 2002, 48).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Der Sachverständige hat als Gehilfe des Richters die zur Beurteilung der Rechtsfragen notwendigen Tatsachen und wissenschaftlichen Erkenntnisse beizusteuern (BGHSt 7, 238; 8, 113, 118; 12, 311, 314; 34, 29, 31 m.w.N.).
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

    Es bedarf hier keiner umfassenden Auseinandersetzung mit der in Rechtsprechung und Literatur weithin anerkannten (RGSt 22, 413; 60, 29; BGHSt 2, 14, 17; 17, 259; 17, 333; 21, 381; 34, 29, 33; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 18; Jähnke in LK StGB 11. Aufl. § 20 Rdn. 76; Lackner StGB 21. Aufl. § 20 Rdn. 25; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Auf 1. § 20 Rdn. 33 - jeweils mit weiteren Nachweisen), wenn auch hinsichtlich der richtigen Begründung umstrittenen (vgl. Jähnke aaO Rdn. 77, 78 m.w.N.) Rechtsfigur der actio libera in causa.
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Rechtsprechung
   BGH, 10.04.1986 - 4 StR 143/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1820
BGH, 10.04.1986 - 4 StR 143/86 (https://dejure.org/1986,1820)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1986 - 4 StR 143/86 (https://dejure.org/1986,1820)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1986 - 4 StR 143/86 (https://dejure.org/1986,1820)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 401
  • StV 1986, 338
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 10.04.1986 - 4 StR 143/86
    DAR 1986, 228; VRS 71, 22.
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die maximale Blutalkoholkonzentration bei Trinkmengenangaben - ohne Verletzung des Zweifelssatzes - unter Zugrundelegung eines stündlichen Alkoholabbaues von 0, 1 o/oo und außerdem eines Resorptionsdefizits von 10 % zu ermitteln (BGHSt 34, 29 ; BGH VRS 71, 176, 177; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 4; § 21 Blutalkoholkonzentration 7).

    Der Berechnung der höchstmöglichen Blutalkoholkonzentration liegen Extremwerte zugrunde, die von der Rechtsprechung zugunsten des Angeklagten angenommen werden, weil individuelle Werte, mit denen im konkreten Fall gerechnet werden könnte, nicht feststellbar sind (BGHSt 34, 29, 32; BGH VRS 71, 176 ; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 16; Salger DRiZ 1989, 174).

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Bei der Berechnung der Tatzeit - Blutalkoholkonzentration aufgrund Blutentnahme wird dagegen, um eine Benachteiligung des Angeklagten auszuschließen, nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein maximaler stündlicher Abbauwert von 0, 2 o/oo zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0, 2 o/oo zugrunde gelegt (BGHR § 21 Blutalkoholkonzentration 4; BGH NStZ 1986, 114 ; BGH StV 1986, 338; BGH bei Holtz MDR 1986, 270 und 622).
  • OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99
    Nach gesicherten medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen ist eine Benachteiligung von Tätern ausreichend sicher ausgeschlossen, wenn der Rückrechnung ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 Promille und ein einmaliger Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille zugrunde gelegt wird (BGH NStZ 1986, 114 = StV 1986, 147 = VRS 70, 207; VRS 71, 176 = StV 1986, 338; st. SenRspr., vgl. SenE ZfS 1986, 190 = VM 1987, 46 sowie VRS 74, 23 = BA 24, 294; vgl. dazu weiter Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 21 Rdnr. 9 f).
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

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  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00

    Feststellungen zum Schuldumfang bei Trunkenheitsfahrt

    Nach gesicherten medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen ist eine Benachteiligung von Tätern ausreichend sicher ausgeschlossen, wenn der Rückrechnung ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 %o und ein einmaliger Sicherheitszuschlag von 0, 2 %o zugrunde gelegt wird (BGH NStZ 1986, 114 = StV 1986, 147 = VRS 70, 207; VRS 71, 176 = StV 1986, 338; st. SenRspr., vgl. SenE ZfS 1986, 190 = VM 1987, 46; SenE VRS 74, 23 = BA 24, 294; SenE v. 20.08.1999 - Ss 374/99 - = VRS 98, 140 [144]; vgl. dazu weiter Tröndle/Fischer a.a.O. § 21 Rdnr. 9 f).
  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

    Vielmehr hätte die Strafkammer, ohne den Zweifelssatz zu verletzen, eine Kontrollberechnung mit dem Mindestmaß des Blutalkohols vornehmen müssen - bei fehlender Blutprobe bis 30 % Resorptionsdefizit und stündlicher Abbau 0, 2 %o zuzüglich 0, 2 %o Sicherheitszuschlag (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1; vgl. auch BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGH VRS 71, 363; BGH bei Holtz MDR 1986, 270 (b) sowie 622 (b); BGH StV 1986, 338).
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

    Aber auch bei Annahme des zutreffenden Wertes von 0, 1 %o (BGHSt 34, 29, 32; BGH StV 1986, 338) ergibt sich bei Berücksichtigung der Tatsache, daß der zum Mittagessen aufgenommene Alkohol bis 17.00 Uhr vollständig abgebaut war und somit für die Berechnung nur das anschließende Trinkverhalten beachtlich ist, für die Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von weniger als 2 %o. Dafür, daß der Strafkammer in diesem Zusammenhang weitere Fehler zum Nachteil des Angeklagten unterlaufen wären, gibt es keinen Anhalt.
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 63/87

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub sowie schwere Brandstiftung in Tateinheit

    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Prüfung der Schuldfähigkeit auf der Grundlage des Ergebnisses einer dem Angeklagten entnommenen Blutprobe ein maximaler Abbauwert von stündlich 0, 2 %o sowie ein Sicherheitszuschlag von einmalig 0, 2 %o anzunehmen (BGH StV 1986, 338 m.w. Nachw.).
  • BGH, 14.03.1991 - 4 StR 84/91

    Beweiswert eines individuellen Blutalkoholabbauwertes aufgrund zweier Blutproben

    Der Senat hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß es bisher noch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt, die die Bestimmung eines sog. "individuellen Alkoholabbauwertes" zuließen (BGHSt 34, 29, 32 f; BGH NStZ 1986, 114; BGH VRS 71, 176, 360).
  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 279/86

    Vorliegen von Gesetzeskonkurrenz zwischen Vergewaltigung und versuchter Nötigung

    Dieser maximale stündliche Abbauwert beträgt nach neueren medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen für zwei Stunden übersteigende Zeiträume 0, 2 %o zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0, 2 %o (BGH NStZ 1986, 114 Nr. 1; BGH, Beschluß vom 10. April 1986 - 4 StR 143/86).
  • VGH Bayern, 14.10.2013 - 11 CS 13.1920

    Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad; Kraftfahreignung; Eignung zum Führen

  • BGH, 03.01.1989 - 1 StR 789/88

    Verzicht auf die grundsätzlich erforderliche Darlegung der Berechnungsgrundlagen

  • BGH, 31.08.1988 - 2 StR 282/88

    Vorliegen eines Tötungsvorsatzes - Verminderte Schuldfähigkeit durch

  • OLG Frankfurt, 25.02.1997 - 3 Ss 22/97
  • BGH, 06.05.1986 - 4 StR 147/86

    Revision aufgrund fehlerhafter Berechnung des Blutalkohols des Angeklagten zur

  • BGH, 08.07.1987 - 2 StR 309/87

    Begründungserfordernis bei Einlegung eines Rechtsmittels - Darlegung der

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