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   OLG Düsseldorf, 12.05.1986 - 1 Ws 401/85   

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OLG Düsseldorf, 12.05.1986 - 1 Ws 401/85 (https://dejure.org/1986,873)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.05.1986 - 1 Ws 401/85 (https://dejure.org/1986,873)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Mai 1986 - 1 Ws 401/85 (https://dejure.org/1986,873)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweisaufnahme; Strafkompetenz; Verweisung; Vermutung; Bindungswirkung

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 426
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • OLG Köln, 12.11.2008 - 2 Ws 488/08

    Voraussetzungen und Bindungswirkung der Verweisung wegen Überschreitung der

    1979, 152, NStZ 1986, 426).

    aa) An eine nach Beginn der Hauptverhandlung gemäß § 270 StPO ergangene Verweisung ist das Gericht höherer Ordnung grundsätzlich gebunden, selbst wenn der diesbezügliche Beschluss formell oder sachlich fehlerhaft sein sollte (Senat aaO; BGHSt 29, 216 [219] = NJW 1980, 1586; OLG Bamberg, NStZ-RR 2005, 377; OLG Frankfurt, StV 1996, 533; OLG Zweibrücken, MDR 1992, 178; OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 426 [427]; Gollwitzer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Auflage 2001, § 270 Rz. 37; Engelhardt in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Auflage 2008, § 270 Rz. 23; N.-Goßner, StPO, 50. Auflage 2008, § 270 Rz. 19).

    Dabei ist insbesondere der Gesichtspunkt von Bedeutung, ob sich das verweisende Gericht so weit von dem durch Artikel 101 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz vorgegebenen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass die Entscheidung nicht mehr zu rechtfertigen ist (Senat vom 21.07.2006 - 2 Ws 345/06; BGH NJW 1980, 1586; OLG Bamberg, NStZ-RR 2005, 377; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 280; OLG Hamm, MDR 1993, 1002; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 338 = StV 1996, 553; OLG Karlsruhe, JR 1991, 36; OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 426; Gollwitzer, aaO, § 270 Rz. 37).

    In Anwendung dieser Kriterien hat der Senat in der Vergangenheit - in Übereinstimmung mit der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Kommentarliteratur - mehrfach ausgesprochen, dass wegen unzureichender Strafgewalt des Amtsgerichts an das Landgericht erst verwiesen werden darf, wenn die Verhandlung so weit geführt worden ist, dass der Schuldspruch feststeht, und wenn sich die Straferwartung so weit verfestigt hat, dass nicht mehr zu erwarten ist, eine mildere Beurteilung werde noch eine Strafe im Rahmen der Strafgewalt als ausreichend erscheinen lassen (Senatsentscheidungen vom 28.11.2000 - 2 Ws 631/00, vom 09.12.05- 2 Ws 595/05 und vom 21.07.2006 - 2 Ws 345/06; BGHSt 45, 58, 60; OLG Hamm, B. v. 22.04.2008 - 3 (s) Sbd I 8/08, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; HansOLG Bremen StV 1998, 558; Gollwitzer in: Löwe-Rosenberg; StPO, 25. Auflage 2001, § 270 Rz. 19; N.-Goßner, StPO, 50.Auflage, § 270 Rn 10 ; KMR-Voll, § 270 Rz. 16 jew. mit weit.

  • OLG Karlsruhe, 24.08.1989 - 2 AR 21/89

    Verweisung; Anderes Gericht; Vorlage; Zuständigkeit

    Die Vorlage ist nach §§ 14, 19 StPO zulässig (OLG Düsseldorf JMBl NW 1979, 152 und NStZ 1986, 426/427; OLG Karlsruhe MDR 1980, 599 und OLG Stuttgart Die Justiz 1983, 164).

    Dies bedeutet, daß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dann durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt wird, wenn diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr vertretbar erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; BGHSt 29, 216, 219; OLG Hamm JMBl NW 1976, 106, 107; OLG Karlsruhe MDR 1980, 599; OLG Schleswig NStZ 1981, 491; OLG Stuttgart Die Justiz 1983, 164 und OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426/427).

    Diese darf vielmehr erst dann erfolgen, wenn das Ergebnis der Hauptverhandlung vor dem niedrigeren Gericht die Beurteilung zuläßt, daß der Angeklagte schuldig und eine den Strafbann des Gerichts übersteigende Rechtsfolge angezeigt ist (OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426).

  • OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 561/10
    1979, 152, NStZ 1986, 426).

    An eine nach Beginn der Hauptverhandlung gemäß § 270 StPO ergangene Verweisung ist das Gericht höherer Ordnung grundsätzlich gebunden, selbst wenn der diesbezügliche Beschluss formell oder sachlich fehlerhaft sein sollte (Senat aaO; BGHSt 29, 216 [219] = NJW 1980, 1586; OLG Bamberg, NStZ-RR 2005, 377; OLG Frankfurt, StV 1996, 533; OLG Zweibrücken, MDR 1992, 178; OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 426 [427]; Gollwitzer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Auflage 2001, § 270 Rz. 37; Engelhardt in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Auflage 2008, § 270 Rz. 23; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage 2010, § 270 Rz. 19).

    Dabei ist insbesondere der Gesichtspunkt von Bedeutung, ob sich das verweisende Gericht so weit von dem durch Artikel 101 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz vorgegebenen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass die Entscheidung nicht mehr zu rechtfertigen ist (Senat vom 12.11.2008 - 2 Ws 488/08 = NStZ-RR 2009, 117 = StraFo 2009, 112, 05.12.2008 - 2 Ws 612/08, 21.07.2006 - 2 Ws 345/06; BGH NJW 1980, 1586; OLG Bamberg, NStZ-RR 2005, 377; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 280; OLG Hamm, MDR 1993, 1002; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 338 = StV 1996, 553; OLG Karlsruhe, JR 1991, 36; OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 426; Gollwitzer, aaO, § 270 Rz. 37).

  • LG Köln, 02.09.2008 - 109-14/07

    Entfallen der Bindungswirkung bei willkürlich erfolgtem Verweisungsbeschluss;

    Letzteres ist der Fall, wenn die Verweisung mit Grundsätzen rechtsstaatlicher Ordnung, insbesondere dem des gesetzlichen Richters, in offensichtlichem Widerspruch steht, d.h. wenn sie widersprüchlich, unverständlich oder offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Urteil vom 13.02.1980, 3 StR 5180 (S), Rz. 13; OLG Hamm, Beschluss vom 22.04.2008, 3 (s) Sbd 18/08, Rz. 6 m.w.N.; OLG Karlsruhe, NStZ 1990, 100 [OLG Karlsruhe 24.08.1989 - 2 AR 21/89] m.w.N.; OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 426, 427).

    Insbesondere kann Willkür vorliegen, wenn das Gericht die Sache ohne Vernehmung der Angeklagten (bzw. bei Schweigen der Angeklagten) und ohne Beweisaufnahme, also bei gegenüber dem Eröffnungszeitpunkt unverändertem Tatsachenstand, verweist (OLG Hamm aa0), So darf das Amtsgericht - abgesehen von dem Fall, dass es das Hauptverfahren nur aus Versehen vor sich eröffnet hat (sog. korrigierende Verweisung, vgl. dazu Thüringer OLG, Beschluss vom 18.09.2000, AR (S) 146/00 , Rz. 12) - erst dann wegen unzureichender Rechtsfolgenkompetenz an das Landgericht verweisen, wenn es die Hauptverhandlung so weit geführt hat, bis ihr Ergebnis bestätigt, dass der Angeklagte im angenommenen Sinne schuldig und eine den Strafbann des Gerichts übersteigende Rechtsfolge angezeigt ist (BGH, Urteil vom 22.04.1999, 4 StR 19199, Rz. 5 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom- 45.03.2001, 1 AR 168101, Rz. 11; OLG SchleswigHolstein, Beschluss vom 16.05.2007, 2 HEs 5/07 (3/07), Rz, 23; OLG Karlsruhe, NStZ 1990, 100 [OLG Karlsruhe 24.08.1989 - 2 AR 21/89] ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2000, 2 Ws 30i00, Rz. 4; OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 426, 427; LG Dessau, Beschluss vom 10.05.2006, 6 KLs 19/Ob, Rz. 14).

    Zum anderen ist in einem solchen Verhalten eine Missachtung der Unschuldsvermutung zu erkennen (OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 426, 427; LG Duisburg, Beschluss vorn 23.06.1998, 54 KLs 29198).

  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Sbd 7/17

    Zuständigkeit; Verweisung; Willkür; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Weitere Fälle der Willkür können sein, dass bei einer Verweisung wegen der (höheren) Straferwartung eine solche, die die Zuständigkeit des höheren Gerichts begründen würde, offensichtlich ausgeschlossen ist, weil z.B. wegen Strafrahmenverschiebungen zu Gunsten des Angeklagten eine solche Strafe ausscheidet (OLG Bamberg NStZ 2005, 377), Umstände, die einen höheren Strafrahmen oder eine mögliche Unterbringung nach § 63 StGB begründen würden, nur vermutet werden (OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 42, 43) oder aber die Verweisung nur darauf beruht, dass der Angeklagte ein erwartetes Geständnis nicht abgibt, ohne dass aufgrund des nunmehr möglicherweise entfallenden Strafmilderungsgrundes eine Straferwartung für ein höheres Gericht begründet würde (OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100).
  • BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99

    'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung

    Die §§ 14, 19 StPO sind - in Fortführung dieser Rechtsprechung - auch auf einen negativen sachlichen Kompetenzkonflikt analog anwendbar, der dadurch entsteht, daß ein Gericht niederer Ordnung das Verfahren gemäß § 270 Abs. 1 StPO an ein Gericht höherer Ordnung verwiesen hat, dieses aber den Verweisungsbeschluß für unwirksam hält (so auch ohne nähere Begründung OLG Karlsruhe MDR 1980, 599; NStZ 1990, 100; OLG Stuttgart Justiz 1983, 164; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; JMBl.NW 1992, 57).
  • OLG Hamburg, 11.12.1998 - 2a Ws 39/98

    Anforderungen an das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine

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  • BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Die §§ 14, 19 StPO sind - in Fortführung dieser Rechtsprechung - auch auf einen negativen sachlichen Kompetenzkonflikt analog anwendbar, der dadurch entsteht, daß ein Gericht niederer Ordnung das Verfahren gemäß § 270 Abs. 1 StPO an ein Gericht höherer Ordnung verwiesen hat, dieses aber den Verweisungsbeschluß für unwirksam hält (so auch ohne nähere Begründung OLG Karlsruhe MDR 1980, 599; NStZ 1990, 100; OLG Stuttgart Justiz 1983, 164; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; JMBl. NW 1992, 57).
  • OLG Hamm, 23.02.2017 - 4 (s) Sbd I-1/17

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen möglicher Anordnung einer

    Weitere Fälle der Willkür können sein, dass bei einer Verweisung wegen der (höheren) Straferwartung eine solche, die die Zuständigkeit des höheren Gerichts begründen würde, offensichtlich ausgeschlossen ist, weil z.B. wegen Strafrahmenverschiebungen zu Gunsten des Angeklagten eine solche Strafe ausscheidet (OLG Bamberg NStZ 2005, 377), Umstände, die einen höheren Strafrahmen oder eine mögliche Unterbringung nach § 63 StGB begründen würden, nur vermutet werden (OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 42, 43) oder aber die Verweisung nur darauf beruht, dass der Angeklagte ein erwartetes Geständnis nicht abgibt, ohne dass aufgrund des nunmehr möglicherweise entfallenden Strafmilderungsgrundes eine Straferwartung für ein höheres Gericht begründet würde (OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100).
  • OLG Karlsruhe, 11.09.1987 - 3 Ws 246/87

    Bindung des Landgerichts an einen Verweisungsbeschluss des Schöffengerichts ;

    Die einem derartigen Verweisungsbeschluß aus Gründen der Beschleunigung des Verfahrens (BGHSt 29, 216, 219 [BGH 13.02.1980 - 3 StR 57/80 S]; vgl. auch Rieß GA 1976, 1, 16) zukommende Bindungswirkung entfällt nicht schon dann, wenn der verweisende Beschluß unvollständig, formell fehlerhaft oder sachlich falsch ist, sondern nur, wenn er auf Willkür des verweisenden Gerichts beruht (BGHSt a.a.O.; OLG Karlsruhe MDR 1980, 599 [OLG Karlsruhe 28.02.1980 - 1 ARs 5/80] ; OLG Düsseldorf JMBL NW 1979, 152; NStZ 1986, 426; OLG Hamm JMBL NW 1976, 106; OLGSt § 270 StPO S. 1; OLG Schleswig NStZ 1981, 491; OLG Stuttgart Die Justiz 1983, 164; Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 270 Rdnr. 37; KMR StPO 7. Aufl. § 270 Rdnr. 14; Kleinknecht/Meyer StPO 38. Aufl. § 270 Rdnr. 21).

    Andererseits darf nicht übersehen werden, daß sich das Schöffengericht im Gegensatz zu dem vom Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zitierten Fall des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NStZ 1986, 426) in der Hauptverhandlung recht eingehend mit dem Anklagevorwurf beschäftigt hat, indem es über fast zwei Stunden hinweg den Angeklagten vernommen und zusätzlich von der Zeugin ... erfahren hat, daß sie zu der gegen den Angeklagten erhobenen Beschuldigung, dieser habe sie am 02.03.1987 in dem Appartement ... in dem Anwesen ... ... in ... körperlich mißhandelt, vergewaltigt, sexuell genötigt und der Freiheit beraubt (Tatvorwurf Nr. 2 und 3 im Haftbefehl des Amtsgerichts Mannheim vom 04.03.1987), nach wie vor stehe.

  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 (s) Sbd I. 8/08

    Bindung an Verweisungsbeschluss

  • OLG Frankfurt, 31.05.1996 - 3 Ws 436/96

    Voraussetzungen der Verweisung eines Strafverfahrens wegen unzureichender

  • OLG Bamberg, 13.06.2005 - Ws 338/05

    Rechtswirkungen eines willkürlichen Verweisungsbeschlusses

  • OLG Koblenz, 14.02.2005 - 1 Ss 17/05

    Berufungsurteil einer kleinen Strafkammer: Notwendiger Inhalt bei Verweisung an

  • KG, 13.03.2009 - 1 AR 273/09

    Strafverfahren: Bindungswirkung einer rechtsfehlerhaften Verweisung an das höhere

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 2 Ws 30/00

    Bindungswirkung einer willkürlichen Verweisung

  • OLG Frankfurt, 07.02.1995 - 3 Ws 97/95
  • OLG Hamm, 20.03.2001 - 3 (s) Sbd 1-1/01

    Zuständigkeitsbestimmung in einer Betäubungsmittelstrafsache

  • OLG Schleswig, 17.04.2018 - 1 Ws 102/18

    Grundsätzlich bindet ein nach Beginn der Hauptverhandlung ergangener

  • OLG Schleswig, 16.05.2007 - 2 HEs 5/07
  • OLG Hamm, 29.01.2002 - 3 (s) Sbd 1-5/01

    Zuständigkeit, Verweisung, Bindungswirkung; Willkür; Schöffengericht; Strafkammer

  • OLG Köln, 30.05.1995 - 2 Ws 215/95
  • OLG Düsseldorf, 12.03.1998 - 1 Ws 142/98
  • OLG Stuttgart, 09.12.1994 - 1 Ss 498/94

    Keine Beendigung der Hauptverhandlung vor einem unzuständigen Gericht mit einer

  • OLG Oldenburg, 29.09.1998 - 1 Ws 452/98

    Anforderungen an die Verweisung an ein höheres Gericht vor Beginn der

  • OLG Düsseldorf, 14.01.1997 - 1 Ws 1104/96
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