Rechtsprechung
   LG Mainz, 23.05.1986 - 5 Qs 4/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4742
LG Mainz, 23.05.1986 - 5 Qs 4/86 (https://dejure.org/1986,4742)
LG Mainz, Entscheidung vom 23.05.1986 - 5 Qs 4/86 (https://dejure.org/1986,4742)
LG Mainz, Entscheidung vom 23. Mai 1986 - 5 Qs 4/86 (https://dejure.org/1986,4742)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,4742) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 473
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • LG Hamburg, 17.08.2016 - 618 Qs 30/16

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Reichweite des Beschlagnahmeschutz für

    Geistiger Urheber müssen entweder der Beschuldigte oder sein Verteidiger sein (LG Mainz, Beschluss vom 23.05.1986, Az.:5 Qs 4/86).

    Der Beschuldigte kann diese Unterlagen nicht dadurch der zulässigen Beschlagnahme entziehen, dass er sie nachträglich zu Verteidigungsunterlagen deklariert (vgl. LG Mainz, Beschluss vom 23.05.1986, Az.: 5 Qs 4/86; KG Berlin NJW 1975, 355).

  • LG Bonn, 10.09.2010 - 27 Qs 21/10

    Bei Gefahr des Beweismittelverlusts ist die Anordnung der nichtrichterlichen

    Aufzeichnungen und anwaltliche Korrespondenzen aus einem Zeitraum vor Begründung des Verteidigungsverhältnisses und vor Beginn eines Ermittlungsverfahrens können nicht als Verteidigungsunterlagen angesehen werden (LG Bonn NStZ 2007, 605, 606; LG Mainz NStZ 1986, 473, 474; Laufhütte , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 148 Rz. 5; Dannecker/Biermann , in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht: GWB, 4. Aufl., Vorb. vor § 81 Rz. 231).
  • LG Bonn, 29.09.2005 - 37 Qs 27/05

    Verdacht der unbilligen Behinderung bzw. Diskriminierung von Abnehmern und

    Dies kann allerdings nicht dazu führen, dass die gesamte laufende Anwaltskorrespondenz im Rahmen allgemeiner Beratung noch vor Begründung des Verteidigungsverhältnisses, ggf. auch noch vor Beginn eines Ermittlungsverfahrens, als Verteidigungsunterlagen angesehen werden kann (vgl. LG Mainz NStZ 1986, S. 473).
  • LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99

    Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei Bestehen eines

    Die Reduzierung des Anwendungsbereichs von § 97 I Nr. 33 StPO nur auf solche Gegenstände, die innerhalb des bestehenden Vertrauensverhältnisses entstanden sind, lässt sich weder aus dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck des Gesetzes entnehmen (ebenso: Nack, in: KK-StPO, § 97 Rdnr. 16; Kleinknecht/Meyer-Gossner, § 97 Rdnr. 30; Schäfer, in: Löwe/Rosenberg, § 97 Rdnrn. 48, 49; Kohlmann, SteuerstrafR, § 385 AO Rdnr. 197; LG Stuttgart, DStR 1997, 1449; LG Berlin, NJW 9990, 1058; Rudolphi, in: SK-StPO, § 97 Rdnr. 47; a. A. LG Braunschweig, NJW 1978, 2108; LG Mainz, NStZ 1986, 473; LG Aachen, NJW 1985, 338; LG Darmstadt, NStZ 1988, 286).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht