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   OLG Stuttgart, 13.12.1985 - 4 Ws 374/85   

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https://dejure.org/1985,2008
OLG Stuttgart, 13.12.1985 - 4 Ws 374/85 (https://dejure.org/1985,2008)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.12.1985 - 4 Ws 374/85 (https://dejure.org/1985,2008)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Dezember 1985 - 4 Ws 374/85 (https://dejure.org/1985,2008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufungseinlegung; Fristbeginn; Urteilszustellung; Eigenmächtiges Entfernen; Urteilszustellung; Ende der Urteilsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 268 Abs. 2 S. 1, § 314 Abs. 1, Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 82 (Ls.)
  • MDR 1986, 427
  • NStZ 1986, 520
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.1985 - 4 Ws 374/85
    Die Verkündung des Urteils ist [also] erst beendet, wenn die mündliche Bekanntgabe der Gründe abgeschlossen ist (BGHSt 15, 263 und NJW 1974, 1518 ).

    verkündet worden ist, dem Angekl. Ä mit schriftlicher Rechtsmittelbelehrung (§ 35 a StPO ) Ä zugestellt werden (BGHSt 15, 263 [265] mit Hinw. auf § 314 Abs. 2 StPO ..).

  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 633/73

    Verkündung des Beschlusses nach § 268a Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.1985 - 4 Ws 374/85
    Die Verkündung des Urteils ist [also] erst beendet, wenn die mündliche Bekanntgabe der Gründe abgeschlossen ist (BGHSt 15, 263 und NJW 1974, 1518 ).
  • BGH, 09.10.1973 - 5 StR 505/73

    Verzicht auf die Einlegung der Revision vor Beginn der Einlegungsfrist -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.1985 - 4 Ws 374/85
    »Eine Zustellung des Urteils ist [im vorl. Fall] nicht deshalb entbehrlich geworden, weil der Verteidiger des Angekl. an der gesamten Urteilsbegründung teilgenommen hat (BGHSt 25, 234 ..).
  • BVerwG, 14.12.1954 - I C 194.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.1985 - 4 Ws 374/85
    Für die Meinung von Paulus (aaO.) lasse sich auch nichts aus der Entscheidung des KG in NJW 1955, 565 herleiten.
  • BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99

    Anwesenheit des Angeklagten bei Verkündung; Anwendung des Zweifelssatzes beim

    Entsprechend dieser Systematik ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Verkündung eine Einheit bildet; sie vermittelt den Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit die Kenntnis, wie das Gericht entschieden und aus welchen Gründen es so erkannt hat; erst mit der abschließenden Mitteilung der Urteilsgründe ist die Verkündung beendet (vgl. BGHSt 5, 5, 9; 15, 263, 265; siehe auch OLG Stuttgart NStZ 1986, 520; KG JR 1992, 304; BayObLG MDR 1993, 892 f.).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2017 - 53 Ss OWi 90/17

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Form und Inhalt des Urteils; nachträgliche

    Die Urteilsverkündung ist erst beendet, wenn die Mitteilung beider Teile abgeschlossen ist (vgl. BGHSt 15, 263/265; BGH NStZ 2000, 498; OLG Stuttgart NStZ 1986, 520/521 m.w.N.; KK-Ruß, StPO, 2. Aufl., § 314 Rn. 2; BayObLG, Beschluss vom 04.05.1993 - 3 ObOWi 37/93- juris; OLG Düsseldorf MDR 1984, 604).
  • BayObLG, 04.05.1993 - 3 ObOWi 37/93
    Gemäß § 268 Abs. 2 Satz 1 StPO (i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG ) erfolgt die Verkündung des Urteils durch Verlesung der Urteilsformel und Eröffnung der Urteilsgründe, so daß sie erst beendet ist, wenn die Mitteilung beider Teile des Urteils abgeschlossen ist (BGHSt 15, 263/265; OLG Stuttgart NStZ 1986, 520/521 m.w.Nachw.; KK/Ruß StPO 2. Aufl. § 314 Rn. 2).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2017 - Ss OWi 50/17
    Die Urteilsverkündung ist erst beendet, wenn die Mitteilung beider Teile abgeschlossen ist (vgl. BGHSt 15, 263/265; BGH NStZ 2000, 498; OLG Stuttgart NStZ 1986, 520/521 m.w.N.; KK-Ruß, StPO, 2. Aufl., § 314 Rn. 2; BayObLG, Beschluss vom 04.05.1993 - 3 ObOWi 37/93- juris; OLG Düsseldorf MDR 1984, 604).
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