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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 4 VAs 13/86   

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OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 4 VAs 13/86 (https://dejure.org/1986,2121)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.05.1986 - 4 VAs 13/86 (https://dejure.org/1986,2121)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Mai 1986 - 4 VAs 13/86 (https://dejure.org/1986,2121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    StVollzG §§ 109 ; EGGVG §§ 23 ff; UBG BW § 26
    Unterbringungsrecht; Strafvollzugsrecht; Unanfechtbarkeit der Versagung der Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Bewilligung eines Ausgangs des Untergebrachten; Anfechtbarkeit der Versagung des Ausgangs.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EGGVG § 23; StVollzG § 109; UBGUBG BadWürtt. § 26

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 780
  • NStZ 1986, 525
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 4 VAs 13/86
    Sie würde mangels unmittelbarer Außenwirkung selbst dann nicht gesondert anfechtbar, wenn das PLK seine Ablehnung ausschließlich auf sie stützen würde (BVerwGE 26, 31, 45), denn diese bliebe eine solche des PLK.

    Die Übernahme der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem sog. mitwirkungsbedürftigen oder gebundenen Verwaltungsakt bietet sich wegen der Gleichartigkeit der gesetzlichen Regelung und der Verwandtschaft der Rechtsgebiete an (vgl. BVerwGE 16, 116; 21, 354; 22, 342; 28, 145; BVerwG NJW 1968, 2351, sowie BVerwGE 19, 94; 26, 31; 34, 65; ebenso Kopp, VwGO 7. Aufl. § 42 Anh. Rdn. 41; Redeker/v. Oertzen, VwGO 7. Aufl. § 42 Rdn. 84 bis 86; Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl. § 42 Rdn.

  • BVerwG, 19.11.1965 - IV C 184.65

    Rechtsfolgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 4 VAs 13/86
    Die Übernahme der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem sog. mitwirkungsbedürftigen oder gebundenen Verwaltungsakt bietet sich wegen der Gleichartigkeit der gesetzlichen Regelung und der Verwandtschaft der Rechtsgebiete an (vgl. BVerwGE 16, 116; 21, 354; 22, 342; 28, 145; BVerwG NJW 1968, 2351, sowie BVerwGE 19, 94; 26, 31; 34, 65; ebenso Kopp, VwGO 7. Aufl. § 42 Anh. Rdn. 41; Redeker/v. Oertzen, VwGO 7. Aufl. § 42 Rdn. 84 bis 86; Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl. § 42 Rdn.
  • BVerwG, 26.09.1969 - VII C 67.67

    Anforderungen an die Befreiung von der Grunderwerbsteuer - Verfahren zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 4 VAs 13/86
    Die Übernahme der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem sog. mitwirkungsbedürftigen oder gebundenen Verwaltungsakt bietet sich wegen der Gleichartigkeit der gesetzlichen Regelung und der Verwandtschaft der Rechtsgebiete an (vgl. BVerwGE 16, 116; 21, 354; 22, 342; 28, 145; BVerwG NJW 1968, 2351, sowie BVerwGE 19, 94; 26, 31; 34, 65; ebenso Kopp, VwGO 7. Aufl. § 42 Anh. Rdn. 41; Redeker/v. Oertzen, VwGO 7. Aufl. § 42 Rdn. 84 bis 86; Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl. § 42 Rdn.
  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 24.66

    Einvernehmen der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 4 VAs 13/86
    Die Übernahme der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem sog. mitwirkungsbedürftigen oder gebundenen Verwaltungsakt bietet sich wegen der Gleichartigkeit der gesetzlichen Regelung und der Verwandtschaft der Rechtsgebiete an (vgl. BVerwGE 16, 116; 21, 354; 22, 342; 28, 145; BVerwG NJW 1968, 2351, sowie BVerwGE 19, 94; 26, 31; 34, 65; ebenso Kopp, VwGO 7. Aufl. § 42 Anh. Rdn. 41; Redeker/v. Oertzen, VwGO 7. Aufl. § 42 Rdn. 84 bis 86; Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl. § 42 Rdn.
  • BVerwG, 08.07.1964 - V C 172.62

    Rechtliche Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Jugendamt und Ordnungsbehörde

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 4 VAs 13/86
    Die Übernahme der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem sog. mitwirkungsbedürftigen oder gebundenen Verwaltungsakt bietet sich wegen der Gleichartigkeit der gesetzlichen Regelung und der Verwandtschaft der Rechtsgebiete an (vgl. BVerwGE 16, 116; 21, 354; 22, 342; 28, 145; BVerwG NJW 1968, 2351, sowie BVerwGE 19, 94; 26, 31; 34, 65; ebenso Kopp, VwGO 7. Aufl. § 42 Anh. Rdn. 41; Redeker/v. Oertzen, VwGO 7. Aufl. § 42 Rdn. 84 bis 86; Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl. § 42 Rdn.
  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 30.65

    Verwaltungsaktqualität der Mitwirkung der Zustimmungsbehörde - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 4 VAs 13/86
    Die Übernahme der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem sog. mitwirkungsbedürftigen oder gebundenen Verwaltungsakt bietet sich wegen der Gleichartigkeit der gesetzlichen Regelung und der Verwandtschaft der Rechtsgebiete an (vgl. BVerwGE 16, 116; 21, 354; 22, 342; 28, 145; BVerwG NJW 1968, 2351, sowie BVerwGE 19, 94; 26, 31; 34, 65; ebenso Kopp, VwGO 7. Aufl. § 42 Anh. Rdn. 41; Redeker/v. Oertzen, VwGO 7. Aufl. § 42 Rdn. 84 bis 86; Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl. § 42 Rdn.
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 129.65

    gemeindliches Einvernehmen - § 42 VwGO, Einvernehmen nach § 36 BauGB ist kein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 4 VAs 13/86
    Die Übernahme der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem sog. mitwirkungsbedürftigen oder gebundenen Verwaltungsakt bietet sich wegen der Gleichartigkeit der gesetzlichen Regelung und der Verwandtschaft der Rechtsgebiete an (vgl. BVerwGE 16, 116; 21, 354; 22, 342; 28, 145; BVerwG NJW 1968, 2351, sowie BVerwGE 19, 94; 26, 31; 34, 65; ebenso Kopp, VwGO 7. Aufl. § 42 Anh. Rdn. 41; Redeker/v. Oertzen, VwGO 7. Aufl. § 42 Rdn. 84 bis 86; Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl. § 42 Rdn.
  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 4 VAs 13/86
    Die Übernahme der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem sog. mitwirkungsbedürftigen oder gebundenen Verwaltungsakt bietet sich wegen der Gleichartigkeit der gesetzlichen Regelung und der Verwandtschaft der Rechtsgebiete an (vgl. BVerwGE 16, 116; 21, 354; 22, 342; 28, 145; BVerwG NJW 1968, 2351, sowie BVerwGE 19, 94; 26, 31; 34, 65; ebenso Kopp, VwGO 7. Aufl. § 42 Anh. Rdn. 41; Redeker/v. Oertzen, VwGO 7. Aufl. § 42 Rdn. 84 bis 86; Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl. § 42 Rdn.
  • OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05

    Maßregelvollzug: Voraussetzungen für die Gewährung von Vollzugslockerungen

    Dem Senat ist es allerdings verwehrt, die verweigerte Zustimmung mit der Folge zu ersetzen (vgl. insoweit OLG Stuttgart NStZ 1986, 525, 526), dass das Zentrum für Psychiatrie E., das Flucht- oder Missbrauchsgefahr verneint hat und in Ausübung seines Ermessens die beantragte "Belastungserprobung" gewähren will, zur Bewilligung der Lockerungsmaßnahme zu verpflichten wäre.
  • OLG Celle, 21.01.2008 - 1 Ws 34/08

    Bandenmitglied; Beteiligung; Betäubungsmittel; Bewilligung; Entziehungsanstalt;

    Demnach ist die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde auch an dem auf zustimmungspflichtige Lockerungen ausgerichteten vollzugsgerichtlichen Verfahren nicht beteiligt (OLG Stuttgart, NStZ 1986, 525, 526; vgl. auch LG Heilbronn, Die Justiz 1998, 43, 43).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2015 - 2 Ws 133/15

    Gewährung von Vollzugslockerungen für den im Maßregelvollzug Untergebrachten:

    Ihre Versagung bindet die Strafvollstreckungskammer nicht, sie wird durch deren Entscheidung wirkungslos (OLG Stuttgart NStZ 1986, 525, 526; OLG Celle RuP 2008, 61).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 3 VAs 32/13

    Keine (isolierte) Anfechtung des (versagten) Einvernehmens nach § 72 IV 1

    Von daher wird die nach außen unmittelbar verbindlich werdende Regelung unbeschadet der bindenden Wirkung der Entscheidung der Staatsanwaltschaft für die Verwaltungsbehörde (vgl. hierzu BVerwGE 26, 31, 45; OLG Stuttgart, NStZ 1986, 525) ausschließlich durch die Ausländerbehörde getroffen und hat das Einvernehmen lediglich innerbehördlichen Charakter (Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht, 10. Aufl., § 72 AufenthG Rn 24; Hailbronner, Ausländerrecht, November 2012 § 72 AufenthG Rn 5; vgl. auch Schoreit, in KK-StPO, 6. Aufl., § 23 EGGVG Rn 23), so dass schon eine selbständige Anfechtbarkeit der Erteilung oder Versagung des Einvernehmens ausscheidet.
  • OLG Naumburg, 14.02.2013 - 1 Ws 27/13

    Ablehnung der erstmaligen Gewährung von Ausgang oder Freigang durch den Leiter

    Die Einwilligung ist lediglich Rechtsvoraussetzung für die erstmalige Gewährung von Ausgang oder Freigang durch die Antragsgegnerin, deren Fehlen durch die Strafvollstreckungskammer ersetzt werden kann und hierdurch wirkungslos wird (vgl. für die nach § 15 Abs. 5 S. 2 Nds. MVollzG erforderliche Zustimmung zur Gewährung von Lockerungen OLG Celle, StV 2008, 598; für § 26 Abs. 2 UBG Bad. Württ. i. d. F. v. 10. Dez. 1984 OLG Stuttgart, NStZ 1986, 525ff.).
  • OLG Koblenz, 25.10.2001 - 2 VAs 17/01

    Vertraulichkeitszusage, Informant, Zustimmung, Regelungscharakter, Offenbarung,

    Mangels Regelungscharakters fehlt es aber an einem Justizverwaltungsakt i.S.d. § 23 EGGVG, so dass der Rechtsweg über diese Vorschrift nicht eröffnet ist (vgl. Kissel in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Auflage, § 23 EGGVG Rdn. 23; OLG Stuttgart in NStZ 1986, 525).
  • LG Freiburg, 21.09.2006 - 13 StVK 321/06
    Eine unmittelbare Rechtswirkung erzeugt erst die Entscheidung der Maßregeleinrichtung (OLG Stuttgart NStZ 1986, 525; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.10.1998 ­ 2 Ws 227/98).
  • LG München I, 14.12.2020 - 2 StVK 1376/19

    Staatsanwaltschaft, Bewilligung, Beurlaubung, Gesundheitszustand, Verwaltungsakt,

    Demnach ist die StA als Vollstreckungsbehörde auch an dem auf zustimmungspflichtige Lockerungen ausgerichteten vollzugsgerichtlichen Verfahren nicht beteiligt (OLG Stuttgart NStZ 1986, 525, 526; vgl. auch LG Heilbronn Justiz 1998, 43, 43).".
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.06.1986 - 1 Ws 468/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2091
OLG Düsseldorf, 06.06.1986 - 1 Ws 468/86 (https://dejure.org/1986,2091)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.1986 - 1 Ws 468/86 (https://dejure.org/1986,2091)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 1986 - 1 Ws 468/86 (https://dejure.org/1986,2091)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 1045
  • NStZ 1986, 525
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09

    Strafvollstreckung: Beendigung einer Führungsaufsicht wegen des Vollzugs einer in

    c) Gemäß § 67g Abs. 5 StGB tritt als Voraussetzung des Widerrufs der Aussetzung der Unterbringung noch ein Zeitmoment hinzu, das bei dem Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung nicht vorgesehen ist: Nach dem Ende der Führungsaufsicht ist die Maßregel erledigt, und der Widerruf kann nicht mehr ausgesprochen werden; er muß während der Aufsichtszeit ergehen, wenn auch nicht rechtskräftig werden (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1986, 525; OLG Koblenz MDR 1981, 336 = VRS 60, 430; Senat, Beschluß vom 24. September 2004 - 5 Ws 477/04 - Fischer, § 67g StGB Rdn. 11; Rissing-van Saan/ Peglau in LK-StGB 12. Aufl., § 67g Rdn. 43).
  • KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07

    Straf- und Maßregelaussetzung: Entscheidung zunächst nur über den Widerruf der

    Denn der Widerruf der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung ist nach § 67 g Abs. 5 StGB nur dann (noch) zulässig, wenn dies vor dem Ende der mit der Aussetzung von Gesetzes wegen eingetretenen, hier nicht abgekürzten Dauer der Führungsaufsicht (§ 67 Abs. 2 StGB) geschieht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1986, 525; OLG Koblenz MDR 1981, 336; Horst-kotte in LK, StGB 10. Aufl., § 67g Rdn. 27; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 67g Rdn. 14; Fischer, StGB 55. Aufl., § 67g Rdn. 11).
  • OLG Köln, 23.11.2000 - 2 Ws 573/00

    Strafrecht: Nachträgliche Verlängerung der Bewährungszeit

    Selbst wenn ansonsten der Widerruf (dasselbe muss für eine Verlängerung der Führungsaufsichtszeit als minder schwere Maßnahme gelten) wegen einer in der Führungsaufsichtszeit begangenen neuen rechtswidrigen Tat angezeigt wäre, darf ein solcher nach dem - somit eben unabänderlichen - einmal eingetretenen Ablauf der Führungsaufsichtszeit nicht mehr erfolgen (OLG Koblenz MDR 81, 336; OLG Düsseldorf NStZ 86, 525; Lackner-Kühl, StGB, 23. Aufl., § 67 g Rn. 8; Schönke-Schröder/Stree § 67 g Rn. 14).
  • OLG Köln, 13.09.2000 - 2 Ws 573/00

    Entlassung aus dem Strafvollzug; Führungsaufsicht; Verlängerung der

    Selbst wenn ansonsten der Widerruf (dasselbe muss für eine Verlängerung der Führungsaufsichtszeit als minder schwere Maßnahme gelten) wegen einer in der Führungsaufsichtszeit begangenen neuen rechtswidrigen Tat angezeigt wäre, darf ein solcher nach dem - somit eben unabänderlichen - einmal eingetretenen Ablauf der Führungsaufsichtszeit nicht mehr erfolgen (OLG Koblenz MDR 81, 336; OLG Düsseldorf NStZ 86, 525; Lackner-Kühl, StGB, 23. Aufl., § 67 g Rn. 8; Schönke-Schröder/Stree § 67 g Rn. 14).
  • KG, 22.10.2012 - 2 Ws 469/12

    Qualifizierung eines Bewährungswiderrufs als Strafe für einen Weisungsverstoß

    Der Widerruf der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung ist nach § 67 g Abs. 5 StGB nur dann zulässig, wenn dies vor dem Ende der mit der Aussetzung von Gesetzes wegen eingetretenen, hier nicht abgekürzten Dauer der Führungsaufsicht (§ 67 Abs. 2 StGB ) geschieht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1986, 525 ; OLG Koblenz MDR 1981, 336; Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - 2 Ws 167/09 - und 11. Januar 2008 - 2 Ws 772/07 - Fischer a.a.O., § 67 g Rn. 11); er muss während der Aufsichtszeit ergehen, wenn auch nicht rechtskräftig werden.
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