Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.02.1986

Rechtsprechung
   BGH, 13.08.1986 - 2 StR 120/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2092
BGH, 13.08.1986 - 2 StR 120/86 (https://dejure.org/1986,2092)
BGH, Entscheidung vom 13.08.1986 - 2 StR 120/86 (https://dejure.org/1986,2092)
BGH, Entscheidung vom 13. August 1986 - 2 StR 120/86 (https://dejure.org/1986,2092)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besetzung der Strafkammer - Wahlausschuß - Unvollständige Bezirksliste - Schöffenwahl - Vorschlagsliste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GVG § 36 Abs. 3, §§ 39, 40, 42; StPO § 338 Nr. 1

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 71
  • NStZ 1986, 565
  • StV 1987, 7
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.08.1985 - 1 StR 330/85

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Aussetzung der Strafe zur

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  • BGH, 19.06.1985 - 2 StR 98/85

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

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  • BGH, 04.12.1979 - 5 StR 337/79

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Fehlerhafte Wahl und Teilnahme von

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  • BayObLG, 29.11.1996 - 2St RR 177/96

    Dauer der Auslegung von Vorschlagslisten für die Schöffenwahl

    Als schwerwiegender Mangel ist dagegen nicht anzusehen: Wenn der Schöffenwahlausschuß fehlerhaft zusammengesetzt ist (BVerfG NJW 1982, 2368; BGHSt 26, 206/210; 29, 283/287), wenn im gleichen Wahltermin auch solche Personen gewählt werden, die nicht auf einer Vorschlagsliste im Sinne von § 42 Abs. 1 GVG stehen und deshalb nicht gewählt werden dürfen (BGH NStZ 1991, 546), wenn die Vorschlagsliste nach § 39 Abs. 1 Satz 1 GVG nicht im einzelnen darauf überprüft wurde, ob die in ihr aufgeführten Personen als Schöffen wählbar sind, oder wenn die Vorschlagsliste den Ausschußmitgliedern so spät ausgehändigt wurde, daß sie keine ausreichende Gelegenheit hatten, sich über die zur Wahl stehenden Personen zu unterrichten (BGHSt 33, 261/268 f.); schließlich liegt ein schwerwiegender Fehler selbst darin nicht, daß bei der Schöffenwahl die Vorschlagsliste einer Gemeinde fehlte (BGHSt 33, 29O/292 ff.; BGH NStZ 1986, 565).

    Mit den beiden Hilfsschöffen, deren Wahl der Angeklagte beanstandet, wurden Personen gewählt, die tatsächlich in der Liste des Bezirks aufgeführt waren und die zudem aus der Vorschlagsliste der Stadt R stammen, die tatsächlich eine Woche im dargestellten Sinne zur Einsichtnahme ausgelegen hatte; es ist deshalb nicht ersichtlich, wie ihre Wahl durch den von fünf anderen Gemeinden begangenen, nur ihre Vorschlagslisten betreffenden Fehler beeinflußt worden sein soll (vgl. BGH NStZ 1986, 565).

  • BGH, 04.11.1994 - BLw 47/94

    Berufung von ehrenamtlichen Landwirtschaftsrichtern; Berechnung der

    Ist die einer Wahl zugrundeliegende Vorschlagsliste fehlerhaft, so kann dies allenfalls die Ungültigkeit der Wahl der zu Unrecht einbezogenen Personen zur Folge haben, nicht dagegen die der ordnungsgemäß vorgeschlagenen Schöffen (st. Rspr. vgl. BGH, Urt. v. 13. August 1986, 2 StR 120/86, BGHR GVG § 42 Abs. 1 - Vorschlagsliste 1 m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1996 - 5 StR 111/96

    Zulässigkeit einer Besetzungsrüge wegen Verstoßes gegen die Wochenauslagefrist

    Die Besetzungsrüge bleibt hier jedenfalls deshalb ohne Erfolg, weil die Entscheidung des zuständigen Richters beim Amtsgericht, die lediglich an den fünf Arbeitstagen einer Woche aufgelegte Vorschlagsliste nicht zu beanstanden (§ 39 Satz 2 GVG), jedenfalls nicht willkürlich war (vgl. zum Maßstab nur BGHSt 33, 290, 293 f. [BGH 13.08.1985 - 1 StR 330/85]; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Schöffenwahl 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85   

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https://dejure.org/1986,2118
BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85 (https://dejure.org/1986,2118)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1986 - 2 StR 578/85 (https://dejure.org/1986,2118)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1986 - 2 StR 578/85 (https://dejure.org/1986,2118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestehende Gesetzeseinheit unter den Delikten - Urteilaufhebung wegen dem Subsidiaritätsverhältnis - Wirksamkeit des Verwerfungsbeschluß - Subsidiaritätsverhältnis zwischen einer versuchten Anstiftung zu einem Verbrechen und dessen späteren Begehung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StPO (1975) §§ 100a, 100b
    Beschränkbarkeit der Revision bei Subsidiaritätsverhältnis zwischen zwei prozessualen Taten

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1820
  • MDR 1986, 512
  • NStZ 1986, 565
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80

    Hervorrufen einer Sperrwirkung im Sinne der Rechtskraft eines endgültigen Urteils

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85
    Wegen dieses Subsidiaritätsverhältnisses unterliegt das gesamte Urteil der Aufhebung (vgl. BGH NJW 1980, 1807).".

    Etwas anderes könne hier nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 1980 - 1 StR 89/80 (= NJW 1980, 1807) hergeleitet werden.

    Daher muß das Revisionsgericht aus der Sicht des Ergebnisses seiner Beratung die gebotenen Folgerungen einer Unteilbarkeit des Urteilsgegenstandes einschließlich der Feststellungen und damit der Unwirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung ziehen (vgl. BGHSt 27, 70, 72; BGH NJW 1980, 1807).

  • BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85
    "Sofern die erneute Hauptverhandlung zu einer Verurteilung des Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubes führen sollte, darf daneben jene Verurteilung nicht aufrechterhalten werden; denn zwischen beiden Delikten besteht Gesetzeseinheit (BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH, Beschluß vom 23. März 1982 - 3 StR 3/82).

    Das gilt auch dann, wenn der Angeklagte die geplante Tat statt mit den von ihm erfolglos Aufgeforderten mit anderen begangen haben sollte (BGHSt 8, 38 sowie der vorgenannte Beschluß).

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85
    Daher muß das Revisionsgericht aus der Sicht des Ergebnisses seiner Beratung die gebotenen Folgerungen einer Unteilbarkeit des Urteilsgegenstandes einschließlich der Feststellungen und damit der Unwirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung ziehen (vgl. BGHSt 27, 70, 72; BGH NJW 1980, 1807).
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85
    Das ist ein Sachmangel (BGHSt 30, 225, 226 m.w.N.).
  • BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82

    Verlesung eines Protokolls über die kommissarische Vernehmung eines Zeugen in der

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85
    "Sofern die erneute Hauptverhandlung zu einer Verurteilung des Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubes führen sollte, darf daneben jene Verurteilung nicht aufrechterhalten werden; denn zwischen beiden Delikten besteht Gesetzeseinheit (BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH, Beschluß vom 23. März 1982 - 3 StR 3/82).
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 114/60

    Vorbereitung eines Verbrechens - Ausführung des Verbrechens - Freiwilliger

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85
    "Sofern die erneute Hauptverhandlung zu einer Verurteilung des Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubes führen sollte, darf daneben jene Verurteilung nicht aufrechterhalten werden; denn zwischen beiden Delikten besteht Gesetzeseinheit (BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH, Beschluß vom 23. März 1982 - 3 StR 3/82).
  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 286/17

    Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des "IS"

    Deren Anwendung führt hier zu der Annahme nur einer Unterstützungstat; denn erklärt sich ein Täter bereit, ein Verbrechen zu begehen, und setzt er seinen Plan anschließend um, so tritt die versuchte Beteiligung (§ 30 Abs. 2 Variante 1 StGB) im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter die Haupttat zurück (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 StR 578/85, NJW 1986, 1820, 1821; Beschlüsse vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 31; vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 264 Rn. 114).
  • BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16

    Strafvereitelung (Selbstbegünstigungsprivileg: Beurteilung des

    Mit Rücksicht auf die Forderung nach innerer Einheit des tatrichterlichen Erkenntnisses ist es daher nicht angezeigt, die Aufhebung auf die Verurteilung wegen Strafvereitelung zu beschränken und den neuen Tatrichter damit an die Feststellungen zur Vortat und zur nicht erweislichen Beteiligung der Angeklagten M. daran zu binden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 StR 578/85, NJW 1986, 1820, 1821; Urteil vom 6. Mai 1980 - 1 StR 89/80, NJW 1980, 1807).
  • BGH, 06.12.2017 - AK 63/17

    Überprüfung der Fortdauer von Untersuchungshaft: Gegenstand der Prüfung;

    Es bedingt keine prozessuale Tatidentität, dass die versuchte Beteiligung nach § 30 Abs. 2 StGB gegenüber dem Versuch oder der Vollendung des geplanten Verbrechens - als im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktretende mitbestrafte Vortat - materiellrechtlich unselbständig ist (so BGH, Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 StR 578/85, NJW 1986, 1820, 1821; Beschluss vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 31; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 264 Rn. 114 mwN).
  • BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99

    Versuch der Beteiligung am Mord; Strafklageverbrauch; Ne bis in idem; Begriff der

    Ein solches Subsidiaritätsverhältnis schließt die Annahme verschiedener Taten im prozessualen Sinne nicht aus (Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 264 Rdn. 8; vgl. auch BGH NStZ 1986, 565, 566).
  • BGH, 11.06.1991 - 1 StR 269/91

    Anwendbarkeit des § 30 Strafgesetzbuch ( gefährliche Vorbereitungshandlungen) im

    Durch diese Vorschrift werden einzelne Vorbereitungshandlungen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit unter Strafe gestellt; für eine Verurteilung nach § 30 StGB ist indes dann kein Raum mehr, wenn es aufgrund der Anstiftung später zumindest zum Versuch der Tat kommt (vgl. BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH NStZ 1983, 364; 1986, 565, 566; BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 1 unter c).
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