Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.12.1986

Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86   

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https://dejure.org/1986,1140
BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86 (https://dejure.org/1986,1140)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1986 - 1 StR 433/86 (https://dejure.org/1986,1140)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1986 - 1 StR 433/86 (https://dejure.org/1986,1140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beruhen eines Urteils auf der Verlesung eines nicht dem Gesetz entsprechenden Anklagesatzes - Beweiswürdigung enthaltender Anklagesatz - Inverkehrbringen von Falschgeld bei Erwerb durch einen Ermittlungsbeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 200 Abs. 1 S. 1, § 243 Abs. 3 S. 1, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteil - Anklagesatz - Verlesung - Beruhen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1209
  • MDR 1987, 336
  • NStZ 1987, 181
  • StV 1988, 282
  • JR 1987, 389
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.11.1958 - 2 StR 188/58

    Vereinbarkeit der Einsichtnahme in das Ermittlungsergebnis der Anklageschrift

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    Dabei kann dahinstehen, ob die vom Reichsgericht übernommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Verfahrensfehler darin liegt, daß ein Schöffe die - das wesentliche Ermittlungsergebnis enthaltende - Anklageschrift liest oder in sie Einblick nimmt (RGSt 69, 120; BGHSt 13, 73) oder - nach früherem Recht - ein Eröffnungsbeschluß verlesen wurde, der das wesentliche Ermittlungsergebnis enthielt (BGHSt 5, 261), in vollem Umfang aufrechtzuerhalten ist oder der Nachprüfung bedarf.
  • BGH, 27.08.1968 - 1 StR 381/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineides - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    Schon bisher war anerkannt, daß zwischen der dauernden Überlassung der Anklageschrift und deren (einmaliger) Verlesung unterschieden werden müsse, weil "durch ein einmaliges Verlesen ... auch Laienrichter regelmäßig nicht so stark beeindruckt (werden), daß sie das wirkliche Ergebnis der Hauptverhandlung nicht mehr unbefangen in sich aufnehmen können" (BGH, Urt. vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68).
  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    Dabei kann dahinstehen, ob die vom Reichsgericht übernommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Verfahrensfehler darin liegt, daß ein Schöffe die - das wesentliche Ermittlungsergebnis enthaltende - Anklageschrift liest oder in sie Einblick nimmt (RGSt 69, 120; BGHSt 13, 73) oder - nach früherem Recht - ein Eröffnungsbeschluß verlesen wurde, der das wesentliche Ermittlungsergebnis enthielt (BGHSt 5, 261), in vollem Umfang aufrechtzuerhalten ist oder der Nachprüfung bedarf.
  • BGH, 22.11.1984 - 1 StR 684/84

    Beihilfe zu einem Verbrechen des versuchten Inverkehrbringens falschen Geldes

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    Der Angeklagte hatte sich - mit anderen zusammen - Falschgeld verschafft in der Absicht, es als echt in Verkehr zu bringen (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB), was deshalb nicht gelang, weil der Erwerber Ermittlungsbeamter war; insoweit blieb es beim Versuch (§§ 22, 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB; vgl. BGH, Beschl. vom 22. November 1984 - 1 StR 684/84).
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    In solchem Fall liegt, wie der Senat in BGHSt 34, 108 [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86] entschieden hat, ein einheitliches Verbrechen der (vollendeten) Geldfälschung vor.
  • RG, 08.02.1935 - 4 D 787/34

    Ist es zulässig, daß Abschriften der Anklageschrift, in der die wesentlichen

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    Dabei kann dahinstehen, ob die vom Reichsgericht übernommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Verfahrensfehler darin liegt, daß ein Schöffe die - das wesentliche Ermittlungsergebnis enthaltende - Anklageschrift liest oder in sie Einblick nimmt (RGSt 69, 120; BGHSt 13, 73) oder - nach früherem Recht - ein Eröffnungsbeschluß verlesen wurde, der das wesentliche Ermittlungsergebnis enthielt (BGHSt 5, 261), in vollem Umfang aufrechtzuerhalten ist oder der Nachprüfung bedarf.
  • BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

    Verständlichkeit und Erfassbarkeit des Inhaltes sind bei Tabellenwerken oder sonstigen Details über zahlreiche - gelegentlich hunderte - Seiten, die über viele Stunden oder Tage verlesen werden müssten, aber gerade nicht gegeben (vgl. bereits BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 433/86, StV 1988, 282).
  • BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13

    Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung);

    a) Die Möglichkeit eines Rechtsfehlers unter dem genannten Gesichtspunkt ist im Blick auf die Kenntnisnahme des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen durch die ehrenamtlichen Richter vor allem im Zusammenhang mit der Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt erörtert worden (vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 433/86; Kelnhofer in Radtke/Hohmann, StPO, § 243 Rn. 54).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden "durch ein einmaliges Verlesen ... auch Laienrichter regelmäßig nicht so stark beeindruckt, dass sie das wirkliche Ergebnis der Hauptverhandlung nicht mehr unbefangen in sich aufnehmen können" (BGH, Urteil vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68; ebenso BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 433/86).

  • BGH, 26.03.1997 - 3 StR 421/96

    Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit (keine Verletzung dieser

    Der Bundesgerichtshof ist bisher dieser Rechtsauffassung gefolgt (BGHSt 5, 261 f.; selbst für den Fall des Mitlesens: BGHSt 13, 73 f., hierzu kritisch Pfeiffer in RuP 1977, 206, 208; BGH GA 1960, 314 f.; MDR 1973, 19; JR 1987, 389).

    Demgegenüber hält die heute herrschende Meinung in der Literatur die Gewährung von Akteneinsicht für Schöffen im Hinblick auf eine gleichberechtigte, sachlich fundierte Entscheidung generell für zulässig, wenn nicht sogar im Einzelfall für geboten (Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 30 GVG Rdn. 2 b; Kissel, GVG 2. Aufl. § 30 Rdn. 2 bis 4; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 30 GVG Rdn. 2; Rieß JR 1987, 389, 391 ff.; Terhorst MDR 1988, 809; Hanack JZ 1972, 314; Schreiber in FS für Welzel S. 941, 956; Volk in FS für Dünnebier S. 373, 382 f.; a.A. Eberhard Schmidt JR 1961, 31).

    Für dieses Ergebnis spricht zudem, daß der Gesetzgeber den Schöffen durch das mit dem StVÄG 1979 eingeführte und durch das StVÄG 1987 erweiterte Selbstleseverfahren nach § 249 Abs. 2 StPO die Kenntnisnahme von Urkunden nicht nur gestattet, sondern sogar ausdrücklich vorschreibt (vgl. Rieß JR 1987, 389, 392).

  • BayObLG, 19.04.1996 - 2St RR 53/96

    Privater Fahrunterricht für führerscheinlosen Angehörigen ist keine Lappalie

    Es genügt für die Bejahung der Fahrlässigkeit, daß sie ein derartiges Verhalten infolge eines erheblichen Mangels an zumutbarer Sorgfalt nicht vorausgesehen und vermieden hat (BGH aaO.; OLG Düsseldorf JZ 1987, 316 ).
  • OLG Hamm, 24.08.2005 - 1 Ss 168/05

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Gestatten; Zulassen, Fahrlässigkeit; Beweiswüdigung

    Zutreffend ist das Amtsgericht auch davon ausgegangen, dass der Angeklagten, wie für eine Strafbarkeit gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 StVG erforderlich, bezüglich aller Tatbestandsmerkmale Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (vgl. BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf JZ 1987, 316; BayObLG NStZ-RR 1996, 316; …
  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97

    Grundsätze von Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Strafverfahrens; Schöffen

    Er hat zwischen der dauernden Überlassung der Anklageschrift und deren einmaliger Verlesung unterschieden und für den Fall einer nur einmaligen Verlesung unter Hinweis auf seinen Beschluß vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68 ausgeschlossen, daß das Urteil auf einem möglichen Verfahrensfehler beruht (BGH JR 1987, 389 mit Anm. Rieß).

    Für dieses Ergebnis spricht zudem, daß der Gesetzgeber den Schöffen durch das erweiterte Selbstleseverfahren nach § 249 Abs. 2 StPO die Kenntnisnahme von Urkunden nicht nur gestattet, sondern sogar ausdrücklich vorschreibt (vgl. Rieß, JR 1987, 389, 392).

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03

    Untreuetatbestand: Strafbarkeit von Bank-Vorstandsmitgliedern wegen der Vergabe

    Damit bereits den Anklagesatz zu befrachten, ist tunlichst zu vermeiden (vgl. zur Unzulässigkeit eines zu langen, weil Beweiswürdigung betreibenden Anklagesatzes: BGH NJW 1987, 1209).
  • EGMR, 12.06.2008 - 26771/03

    Recht auf ein faires Verfahren (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von

    Der Bundesgerichtshof ist bisher dieser Rechtsauffassung gefolgt ( BGHSt 5, 261 ff.; [...] BGHSt 13, 73 ff., [...] JR 1987, 389 ).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

    Damit bereits den Anklagesatz zu befrachten, ist tunlichst zu vermeiden (vgl. zur Unzulässigkeit eines zu langen, weil Beweiswürdigung betreibenden Anklagesatzes: BGH NJW 1987, 1209).
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Tatrichterliche Feststellung - Abartigkeit -

    Zwar beanstandet die Revision mit Recht, daß im Anklagesatz - überflüssigerweise (vgl. BGH NStZ 1987, 181; Puppe NStZ 1982, 230) - den fünf angeklagten Taten eine nicht in allen Punkten präzise, die dann folgenden Tatschilderungen mit nicht zuordenbaren Ergänzungen umschreibende Schilderung vorangestellt ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86   

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https://dejure.org/1986,651
BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86 (https://dejure.org/1986,651)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1986 - 2 StR 324/86 (https://dejure.org/1986,651)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1986 - 2 StR 324/86 (https://dejure.org/1986,651)
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Beweisvermutung

§ 244 StPO, zur Abgrenzung zwischen Beweisantrag (§ 244 Abs. 3 StPO) und Beweisermittlungsantrag (§ 244 Abs. 2 StPO), wenn der Antragsteller eine Vermutung in die Form einer Behauptung kleidet

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Starfbarkeit wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln - Starfbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Vermutung in Form einer Behauptung als Beweisantrag - Vermutung in Form einer Behauptung als Beweisermittlungsantrag - Eine in die Form eines Beweisantrags ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 3
    Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag; Vermutung in Form der Behauptung

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2384
  • NJW 1987, 2385
  • MDR 1987, 426
  • NStZ 1987, 181
  • StV 1987, 141
  • JR 1988, 387
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81

    Abgrenzung eines Beweisantrages von der bloßen Beweisanregung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86
    Freilich liegt kein Beweisantrag vor, wenn der Antragsteller nur Vermutungen äußert, von denen er hofft, daß Nachforschungen darüber zu seinen Gunsten sprechende Tatsachen ergeben (BGH LM Nr. 2 zu § 244 Abs. 2 und 3 StPO; BGH Strafverteidiger 1982, 55 f); es fehlt dann an einer bestimmten Tatsachenbehauptung, wie sie Voraussetzung für die Annahme eines Beweisantrags ist.

    Ob es sich jeweils nur um die Äußerung einer Vermutung oder aber die bestimmte Behauptung von Tatsachen handelt, entscheidet sich nicht allein nach dem Wortlaut und damit der äußeren Form des Antrags, sondern nach seinem durch Auslegung unter Berücksichtigung aller insoweit wesentlichen Umstände zu ermittelnden Sinn (BGH Strafverteidiger 1982, 55 f mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 13.11.1958 - 4 StR 386/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86
    Es ist insbesondere nicht ersichtlich, wie sie sich mit dem in der Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs fest verankerten Grundsatz vertragen soll, daß es dem Antragsteller nicht verwehrt sein kann, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält (BGHSt 21, 118, 125; BGH NJW 1983, 126, 127; vgl. auch BGH Strafverteidiger 1981, 166 und KG Strafverteidiger 1983, 95) oder vermutet (BGH NJW a.a.O.; BGH, Urteil vom 13. November 1958 - 4 StR 386/58, mitgeteilt bei Schwenn a.a.O. S. 635; Herdegen in KK StPO § 244 Rdn. 49 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 29.04.1981 - 5 StR 172/81

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags bzw. eines Hilfsbeweisantrags

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86
    Allerdings wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - insbesondere derjenigen des 3. Strafsenats - auch die darüber hinausgehende Ansicht vertreten, es handele sich nicht um einen Beweisantrag, sondern lediglich um einen Beweisermittlungsantrag, wenn der Antragsteller eine bloße Vermutung in die Form einer bestimmten Behauptung kleide (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71; Beschlüsse vom 12. und 28. Februar 1981 - 3 StR 333/80 (S) und 269/80 - vgl. dazu Schwenn Strafverteidiger 1981, 634; außerdem Beschluß vom 9. Juni 1982 - 3 StR 112/82 (S) und Urteil vom 27. Februar 1985 - 3 StR 501/84; ferner BGH, Urteil vom 31. Juli 1980 - 2 StR 343/80, mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 987 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; vgl. schließlich auch: BGH, Beschluß vom 29. April 1981 - 5 StR 172/81 = Strafverteidiger 1981, 330).
  • BGH, 09.06.1982 - 3 StR 112/82

    Erfordernis der Bescheidung von auf bloße Vermutungen gestüzten

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86
    Allerdings wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - insbesondere derjenigen des 3. Strafsenats - auch die darüber hinausgehende Ansicht vertreten, es handele sich nicht um einen Beweisantrag, sondern lediglich um einen Beweisermittlungsantrag, wenn der Antragsteller eine bloße Vermutung in die Form einer bestimmten Behauptung kleide (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71; Beschlüsse vom 12. und 28. Februar 1981 - 3 StR 333/80 (S) und 269/80 - vgl. dazu Schwenn Strafverteidiger 1981, 634; außerdem Beschluß vom 9. Juni 1982 - 3 StR 112/82 (S) und Urteil vom 27. Februar 1985 - 3 StR 501/84; ferner BGH, Urteil vom 31. Juli 1980 - 2 StR 343/80, mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 987 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; vgl. schließlich auch: BGH, Beschluß vom 29. April 1981 - 5 StR 172/81 = Strafverteidiger 1981, 330).
  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86
    Es ist insbesondere nicht ersichtlich, wie sie sich mit dem in der Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs fest verankerten Grundsatz vertragen soll, daß es dem Antragsteller nicht verwehrt sein kann, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält (BGHSt 21, 118, 125; BGH NJW 1983, 126, 127; vgl. auch BGH Strafverteidiger 1981, 166 und KG Strafverteidiger 1983, 95) oder vermutet (BGH NJW a.a.O.; BGH, Urteil vom 13. November 1958 - 4 StR 386/58, mitgeteilt bei Schwenn a.a.O. S. 635; Herdegen in KK StPO § 244 Rdn. 49 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.01.1981 - 1 StR 672/80

    Beweisaufnahme - Beweiserhebung - Unerheblichkeit - Beschluß - Begründung des

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86
    Es ist insbesondere nicht ersichtlich, wie sie sich mit dem in der Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs fest verankerten Grundsatz vertragen soll, daß es dem Antragsteller nicht verwehrt sein kann, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält (BGHSt 21, 118, 125; BGH NJW 1983, 126, 127; vgl. auch BGH Strafverteidiger 1981, 166 und KG Strafverteidiger 1983, 95) oder vermutet (BGH NJW a.a.O.; BGH, Urteil vom 13. November 1958 - 4 StR 386/58, mitgeteilt bei Schwenn a.a.O. S. 635; Herdegen in KK StPO § 244 Rdn. 49 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.02.1985 - 3 StR 501/84

    Anträge ohne Tatsachengrundlage als Beweisermittlungsanträge - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86
    Allerdings wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - insbesondere derjenigen des 3. Strafsenats - auch die darüber hinausgehende Ansicht vertreten, es handele sich nicht um einen Beweisantrag, sondern lediglich um einen Beweisermittlungsantrag, wenn der Antragsteller eine bloße Vermutung in die Form einer bestimmten Behauptung kleide (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71; Beschlüsse vom 12. und 28. Februar 1981 - 3 StR 333/80 (S) und 269/80 - vgl. dazu Schwenn Strafverteidiger 1981, 634; außerdem Beschluß vom 9. Juni 1982 - 3 StR 112/82 (S) und Urteil vom 27. Februar 1985 - 3 StR 501/84; ferner BGH, Urteil vom 31. Juli 1980 - 2 StR 343/80, mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 987 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; vgl. schließlich auch: BGH, Beschluß vom 29. April 1981 - 5 StR 172/81 = Strafverteidiger 1981, 330).
  • KG, 01.12.1982 - Ss 145/82
    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86
    Es ist insbesondere nicht ersichtlich, wie sie sich mit dem in der Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs fest verankerten Grundsatz vertragen soll, daß es dem Antragsteller nicht verwehrt sein kann, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält (BGHSt 21, 118, 125; BGH NJW 1983, 126, 127; vgl. auch BGH Strafverteidiger 1981, 166 und KG Strafverteidiger 1983, 95) oder vermutet (BGH NJW a.a.O.; BGH, Urteil vom 13. November 1958 - 4 StR 386/58, mitgeteilt bei Schwenn a.a.O. S. 635; Herdegen in KK StPO § 244 Rdn. 49 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.02.1981 - 3 StR 333/80

    Kompetenzen des Gerichts bei der Aufstellung einer bestimmten Beweisbehauptung -

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86
    Allerdings wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - insbesondere derjenigen des 3. Strafsenats - auch die darüber hinausgehende Ansicht vertreten, es handele sich nicht um einen Beweisantrag, sondern lediglich um einen Beweisermittlungsantrag, wenn der Antragsteller eine bloße Vermutung in die Form einer bestimmten Behauptung kleide (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71; Beschlüsse vom 12. und 28. Februar 1981 - 3 StR 333/80 (S) und 269/80 - vgl. dazu Schwenn Strafverteidiger 1981, 634; außerdem Beschluß vom 9. Juni 1982 - 3 StR 112/82 (S) und Urteil vom 27. Februar 1985 - 3 StR 501/84; ferner BGH, Urteil vom 31. Juli 1980 - 2 StR 343/80, mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 987 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; vgl. schließlich auch: BGH, Beschluß vom 29. April 1981 - 5 StR 172/81 = Strafverteidiger 1981, 330).
  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 343/80

    Beweisantrag - Beweisermittlungsantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86
    Allerdings wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - insbesondere derjenigen des 3. Strafsenats - auch die darüber hinausgehende Ansicht vertreten, es handele sich nicht um einen Beweisantrag, sondern lediglich um einen Beweisermittlungsantrag, wenn der Antragsteller eine bloße Vermutung in die Form einer bestimmten Behauptung kleide (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71; Beschlüsse vom 12. und 28. Februar 1981 - 3 StR 333/80 (S) und 269/80 - vgl. dazu Schwenn Strafverteidiger 1981, 634; außerdem Beschluß vom 9. Juni 1982 - 3 StR 112/82 (S) und Urteil vom 27. Februar 1985 - 3 StR 501/84; ferner BGH, Urteil vom 31. Juli 1980 - 2 StR 343/80, mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 987 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; vgl. schließlich auch: BGH, Beschluß vom 29. April 1981 - 5 StR 172/81 = Strafverteidiger 1981, 330).
  • BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71

    Rechtsfolgen bei Mängeln im gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan - Bestimmung

  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete

    Einer erkennbar "aus der Luft gegriffenen" und ohne Auseinandersetzung mit Gegenargumenten "ins Blaue hinein" aufrechterhaltenen Behauptung braucht das Gericht nicht nachzugehen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 19. September 1985, NJW 1986, 246 sowie Beschluß vom 19. Dezember 1986, NJW 1987, 2384 ).
  • BGH, 31.03.1989 - 3 StR 486/88

    Strafbarkeit wegen Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines niedrigen

    Der Bundesgerichtshof hat eine solche Annahme, mit der Tatrichter auf Beweiserhebung gerichtete Anträge abgelehnt haben, schon oft beanstandet (BGH, Urteil vom 21. August 1975 - 4 StR 166/75; Urteil vom 31. Juli 1980 - 4 StR 380/80; BGH StV 1981, 330; 1982, 155; 1983, 185; BGHR StPO § 244 Abs. 6 - Beweisantrag 1; BGH NStZ 1987, 181 = BGHR StPO § 244 Abs. 6 - Beweisantrag 2; BGH NStZ 1988, 324 = BGHR StPO § 344 Abs. 6 - Beweisantrag 5; Beschlüsse vom 3. Februar 1989 - 2 StR 622/88 und 2 StR 677/88).

    Einem Antragsteller, insbesondere einem Verteidiger, ist es nicht verwehrt, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, deren er sich nicht sicher ist oder nicht sicher sein kann (BGHSt 21, 118, 121, 125; BGH NJW 1983, 126, 127; BGH NStZ 1987, 181; BGHR StPO § 244 Abs. 6 - Beweisantrag 5; BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 1989 - 2 StR 622/88 und 2 StR 677/88; Herdegen a.a.O. § 244 Rdn. 43).

  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 354/07

    Ablehnung eines Beweisantrags (ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung;

    Entschieden werden muss auch nicht, ob das Landgericht nach den Maßstäben der bisherigen Rechtsprechung die Beweisbehauptung der Verteidigung zu Recht als aufs Geratewohl aufgestellt angesehen oder nicht vielmehr verfahrensfehlerhaft deren Befugnis eingeschränkt hat, auch solche Tatsachen zum Gegenstand eines Beweisantrags zu machen, deren Richtigkeit sie lediglich für möglich hält (vgl. BGHSt 21, 118, 125; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 2, 15, 25).
  • BGH, 04.04.2006 - 4 StR 30/06

    Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag (Antrag auf Einholung

    Dem Antragsteller kann es grundsätzlich nicht verwehrt sein, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält (vgl. BGHSt 21, 118, 125; BGH NStZ 1993, 143, 144 jeweils m.w.N.) oder nur vermutet (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 2; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 244 Rdn. 20 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99

    Auslieferung nach Ausschreibung im Schengener Informationssystem; Ablehnung von

    b) Hinsichtlich der Behauptung, die Angeklagten hätten Treffen in Portugal dazu genutzt, die Tat zu planen und die Beute zu teilen, liegt allein ein Beweisermittlungsantrag vor, weil lediglich eine in die Form einer bestimmten Behauptung gekleidete, "ins Blaue hinein" angestellte Vermutung vorgetragen wird (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 2).
  • BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 627.96

    Unsubstantiiertheit von Beweisanträge, die dazu dienen sollen, Behauptungen zu

    Unsubstantiiert können auch Beweisanträge sein, die dazu dienen sollen, Behauptungen zu stützen, die erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage und ohne Eingehen auf sie entkräftende Umstände erhoben oder aufrechterhalten werden (Beschluß vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196; vgl. auch BGH NJW 1986, 246, 247 [BGH 19.09.1985 - IX ZR 138/84]; NJW 1987, 2384, 2385 [BGH 19.12.1986 - 2 StR 324/86]; NJW 1991, 2707, 2709) [BGH 23.04.1991 - X ZR 77/89].
  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92

    Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei

    Dies findet jedoch seine Grenze an dem Grundsatz, daß es dem Antragsteller nicht verwehrt sein kann, mit dem Mittel des Beweisantrags auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er nur für möglich hält (BGHSt 21, 118 (125); BGHR StPO § 244 Abs. 6 - Beweisantrag 2, 5, 8, 10 und 15; BGH NJW 1983, 126, 127; ebenso Herdegen in KK, StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 43).
  • VGH Bayern, 02.12.2009 - 16a D 08.509

    Ministerialrat (BesGr. A 16); außerdienstlicher Besitz kinderpornografischer

    Denn ein Beweisantrag setzt voraus, dass ihm eine Behauptung zugrunde liegt, die der Beweisführer positiv aufstellt bzw. die er zumindest für möglich erachtet (vgl. zu letzterem BGH vom 19.12.1986 MDR 1987, 426; vom 3.2.1989 Az. 2 StR 622/88, Juris; vom 3.5.1989 Az. 2 StR 44/89, Juris).
  • OLG Köln, 21.12.2007 - 81 Ss 111/07

    Bücherklau aus der Uni-Bibliothek: Literaturprofessor rechtskräftig verurteilt

    Dem Antragsteller kann es daher grundsätzlich nicht verwehrt sein, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält (vgl. BGH NStZ 2006, 405) oder nur vermutet (BGHR StPO § 244 VI Beweisantrag 2; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 244 Rn 20 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 21.05.1991 - Ss 194/91

    Blutprobe

    Das AG hat in dem Antrag erkennbar lediglich einen Beweisermittlungsantrag gesehen, der auch ohne das Vorliegen der in § 244 III StPO genannten Ablehnungsgründe zurückgewiesen werden kann, sofern nicht die Amtsaufklärungspflicht (§ 244 II StPO) eine entsprechende Beweiserhebung gebietet (vgl. BGH, BGHR StPO § 244 VI - Beweisantrag 2 - = NStZ 1987, 181 = StV 1987, 141; Senat, VRS 73, 203 = NStZ 1987, 341).

    Allerdings gibt es Fälle, in denen eine der äußeren Form nach bestimmte Tatsachenbehauptung, zu deren Beweis ein konkretes Beweismittel benannt wird, sich lediglich auf eine für einen Beweisantrag nicht ausreichende haltlose Vermutung gründet (BGH, BGHR StPO § 244 VI - Beweisantrag 8 - = NStZ 1989, 334 = StV 1989, 287; vgl. auch BGH, BGHR StPO § 244 VI - Beweisantrag 2; vgl. Senat, VRS 73, 203 [209] = NStZ 1987, 341; zu weiteren Rspr.-Nachw. vgl. auch Gollwitzer, StV 1990, 420; Herdegen, StV 1990, 518), mit der Folge, daß das Tatgericht dem Beweisbegehren nicht nachzugehen braucht, auch wenn kein Ablehnungsgrund gem. § 244 III StPO gegeben ist (vgl. Gollwitzer, StV 1990, 424).

  • KG, 04.04.2001 - 1 Ss 68/01

    Abgrenzung von Beweis und Beweisermittlungsantrag

  • VGH Bayern, 23.08.2010 - 2 ZB 10.1216

    Nachbarklage; Zulassungsantrag; Notleitungsrecht; Abstandsflächen;

  • BGH, 07.08.1990 - 1 StR 263/90

    Verweigerung der wiederholten Vernehmung als Verletzung der gerichtlich

  • OLG Köln, 22.04.1997 - Ss 31/97

    Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag

  • BGH, 03.02.1989 - 2 StR 622/88

    Strafprozeßrecht: Fehlerhafte Ablehnung von Beweisanträgen

  • LAG Hessen, 25.07.1994 - 16 Sa 1169/93
  • BGH, 17.02.1988 - 2 StR 624/87

    Verurteilung wegen räuberischer Erpressung und wegen Raubes - Einsatz von

  • LAG Hessen, 08.03.1993 - 16 Sa 776/92
  • OLG Hamburg, 01.09.1998 - II-89/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

  • BGH, 03.02.1989 - 2 StR 677/88

    Abgrenzung von Beweisermittlungsantrag und Beweisantrag - Voraussetzungen eines

  • BGH, 03.05.1989 - 2 StR 44/89

    Vermutungen über Tatsachen - Beweisantrag - Tatsachenbehauptung -

  • BayObLG, 13.04.1995 - 4St RR 65/95
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