Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.10.1986

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   BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86   

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BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86 (https://dejure.org/1986,976)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1986 - 2 StR 301/86 (https://dejure.org/1986,976)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1986 - 2 StR 301/86 (https://dejure.org/1986,976)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sachverständigengutachten - Beweisaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 182
  • StV 1987, 374
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus vor und nach der verurteilten Tat

    Auszug aus BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86
    Die in der Revisionsbegründung des Generalbundesanwalts gegen die Bildung einer Gesamtstrafe - damals zu Recht - dargelegten Bedenken bestehen nicht mehr, sofern inzwischen die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 19. November 1982 verbüßt sein sollte (BGHSt 32, 190, 193; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84 sowie vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82

    Verwertung des Protokolls einer polizeilichen Vernehmung zu Beweiszwecken -

    Auszug aus BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86
    Unwesentlich ist ferner, in welchem Zeitpunkt dessen Tod eintritt (BGHSt 19, 101, 105; BGH NStZ 1982, 464; BGH, Urteil vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86
    Die in der Revisionsbegründung des Generalbundesanwalts gegen die Bildung einer Gesamtstrafe - damals zu Recht - dargelegten Bedenken bestehen nicht mehr, sofern inzwischen die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 19. November 1982 verbüßt sein sollte (BGHSt 32, 190, 193; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84 sowie vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85).
  • BGH, 28.02.1984 - 1 StR 37/84

    Strafbarkeit wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tatmehrheit mit

    Auszug aus BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86
    Die in der Revisionsbegründung des Generalbundesanwalts gegen die Bildung einer Gesamtstrafe - damals zu Recht - dargelegten Bedenken bestehen nicht mehr, sofern inzwischen die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 19. November 1982 verbüßt sein sollte (BGHSt 32, 190, 193; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84 sowie vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85).
  • BGH, 10.07.1985 - 3 StR 124/85

    Zäsurwirkung früherer Verurteilungen hinsichtlich späterer Taten bei der

    Auszug aus BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86
    Die in der Revisionsbegründung des Generalbundesanwalts gegen die Bildung einer Gesamtstrafe - damals zu Recht - dargelegten Bedenken bestehen nicht mehr, sofern inzwischen die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 19. November 1982 verbüßt sein sollte (BGHSt 32, 190, 193; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84 sowie vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Hierzu können eine Mehrzahl von Geschädigten oder mitverwirklichte Straftatbestände ebenso zählen wie die näheren Umstände der Tatausführung oder andere Tatmodalitäten (vgl. BT-Drucks. aaO; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 5 und Strafzumessung 18).

    In diesem Fall wird der Tatrichter jedoch zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zu beachten haben, daß diese Umstände die Tatschuld nicht im gleichen Ausmaß wie bei nicht berauschten Tätern erhöhen, sofern sie ihren Grund in der erheblichen Verminderung der Hemmungsfähigkeit haben (vgl. Tröndle/Fischer aaO § 46 Rdn. 28, 33 m.w.N.; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 5); eine Ausnahme hiervon kommt indes in Betracht, wenn dem Täter in Hinblick auf seine bisherigen Erfahrungen unter Alkoholeinfluß vor dem Hintergrund des von ihm weiterhin nicht gezähmten Alkoholgenusses gerade eine derart schwerwiegende Art seines Tatverhaltens zum Vorwurf gemacht werden müßte (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 15).

  • BGH, 25.01.2005 - 1 StR 502/04

    Urteil wegen Mordes an Peggy rechtskräftig

    Der Hinzuziehung eines Sachverständigen kann es, und zwar auch hinsichtlich der Aussagen des Angeklagten, aber dann bedürfen, wenn die Eigenart des Einzelfalles eine außergewöhnliche Sachkunde erfordert (vgl. BGH NStZ 1987, 182).
  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

    Zwar dürfen Handlungsmodalitäten, soweit sie Ausdruck und Folge der Minderung der Hemmungsfähigkeit sind, in dem Umfang, in dem die Hemmungsfähigkeit beeinträchtigt war, nicht zum Vorwurf gemacht und deshalb auch nicht straferschwerend angelastet werden (BGHSt 16, 360, 364; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 5, 24).

    Der gemäß § 21 StGB vermindert Schuldfähige ist für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich, so daß für eine Verwertung der HandlungsIntensität bei der Strafzumessung Raum bleibt (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 5, Strafzumessung 5; BGH NStZ 1992, 538).

  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01

    Zum Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruch des Pflichtverteidigers

    Diese Auslegung des § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1981 - 1 StR 561/81 -, NStZ 1982, S. 42; Urteil vom 5. Dezember 1986 - 2 StR 301/86 -, StV 1987, S. 374; Beschluss vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 508/96 -, NStZ-RR 1997, S. 106; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO, 45. Aufl., § 244, Rn. 74; Gollwitzer, in: Löwe-Rosenberg, Kommentar zur StPO, 25. Aufl., § 244, Rn. 300 ff., 305 mit Rn. 82; Herdegen, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 244, Rn. 27 ff., 31, jeweils m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 3 A 10861/15

    Lehrer nach sexuellem Missbrauch einer Schülerin aus dem Dienst entfernt

    Glaubwürdigkeitsgutachten sind deshalb nach gefestigter Rechtsprechung nur dann erforderlich, wenn es um die Aussagen Minderjähriger oder um die Beurteilung einer psychischen Störung geht, deren Auswirkungen auf die Aussagetüchtigkeit spezifisches Fachwissen erfordert (BGH, Urteile vom 19. Februar 1997 - 5 StR 621/96 -, und vom 5. Dezember 1986 - 2 StR 301/86 -, sowie Beschluss vom 5. März 2013 - 5 StR 39/13 -, sämtlich juris) .
  • OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 166/07

    alkoholbedingt erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Versagung einer

    Hierzu können eine Mehrzahl von Geschädigten oder mitverwirklichte Straftatbestände ebenso zählen wie die näheren Umstände der Tatausführung oder andere Tatmodalitäten (vgl. BT-Drucks. a.a.O.; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 5 und Strafzumessung 18).

    In diesem Fall wird der Tatrichter jedoch zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zu beachten haben, dass diese Umstände die Tatschuld nicht im gleichen Ausmaß wie bei nicht berauschten Tätern erhöhen, sofern sie ihren Grund in der erheblichen Verminderung der Hemmungsfähigkeit haben (vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O. § 46 Rdn. 28, 33 m.w.N.; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 5).

  • BGH, 17.11.1999 - 3 StR 438/99

    Verminderte Schuldfähigkeit; Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit

    Die Entscheidung der Strafkammer läßt einen Rechtsfehler nicht erkennen, weil die Besonderheiten in der Person der Zeugin -jedenfalls unter Berücksichtigung der Beweislage - nicht von einem solchen Gewicht waren, daß die Hinzuziehung eines Sachverständigen geboten gewesen wäre (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 1; BGH StV 1993, 567).
  • BGH, 13.02.2002 - 2 StR 10/02

    Doppelverwertungsverbot; Strafzumessung; Vergewaltigung; eingeschränkte

    Es liegt daher nahe, daß gerade der psychopathologische Zustand des Angeklagten, der zur erheblichen Minderung seiner Schuldfähigkeit führte, Ursache der vom Landgericht als schulderhöhend gewerteten Modalitäten der jeweiligen Tatausführung gewesen ist; in diesem Fall können diese Umstände nicht uneingeschränkt straferhöhend wirken (vgl. BGHSt 16, 361, 364; BGH NStZ 1984, 548; 1986, 115; 1991, 581; 1997, 401; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 1, 4; st. Rspr.).
  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87

    Berücksichtigung der Strafrahmenmilderungsgründe im Rahmen der Strafzumessung

    Doch muß das Urteil erkennbar machen, daß sich das Tatgericht dieser Problematik bewußt war und ihr Rechnung getragen hat (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 2 StR 301/86; BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1986 - 2 StR 674/86).
  • BGH, 13.07.2006 - 2 StR 228/06

    Strafzumessung (Mathematisierung; Schuldausgleich: Brutalität der Tatausführung,

    Die Urteilsgründe verdeutlichen nicht, dass dem Landgericht bewusst war, dass die Art der Tatausführung ihre Ursache in der erheblichen Herabsetzung des Hemmungsvermögens des Angeklagten gehabt haben kann und deshalb diesem Umstand kein zu großes Gewicht beigemessen werden darf (vgl. u. a. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 1, 4 m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 311/11

    Totschlag (minder schwerer Fall; Gesamtwürdigung aller Umstände;

  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86

    Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in

  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93

    wütender Hausierer - §§ 211, 21 StGB, Absehen von Strafmilderung wegen

  • BGH, 28.01.1992 - 5 StR 491/91

    Berücksichtigungsfähigkeit der Behauptung eines falschen Alibis (gescheiterter

  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

  • KG, 27.09.2012 - 8 U 98/12

    Hinweispflicht des Gerichts auf Bedenken gegen Glaubwürdigkeit eines Zeugen

  • BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93

    Beurteilung einer altersbedingten Rückbildung der geistigen Kräfte aus eigener

  • BGH, 23.10.2012 - 4 StR 344/12

    Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht wegen Nichteinholung eines

  • BGH, 13.07.1999 - 4 StR 303/99

    Mord; Borderline; Jugendstrafe; Strafzumessung bei Tod eines jungen Menschens;

  • BGH, 04.09.1992 - 2 StR 380/92

    Strafbarkeit wegen Mord - Erhebliche Verminderung der Hemmungsfähigkeit auf Grund

  • BGH, 09.12.1988 - 2 StR 624/88

    Annahme eines minder schweren Falles bei einer Einschränkung der

  • BGH, 12.12.1986 - 2 StR 674/86

    Strafschärfende Berücksichtigung des besonders brutalen und hartnäckigen

  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 539/87

    Kennzeichnung der schulderhöhend zu bewertenden Einstellung des Täters zur Tat

  • BGH, 19.09.1988 - 3 StR 309/88

    Rechtmäßigkeit der straferhöhenden Bewertung der Intensität und Hartnäckigkeit

  • KG, 28.01.2000 - 5 Ws (B) 716/99

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines weiteren Sachverständigen;

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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1986 - 4 StR 569/86   

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BGH, 23.10.1986 - 4 StR 569/86 (https://dejure.org/1986,1716)
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BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1986 - 4 StR 569/86 (https://dejure.org/1986,1716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prozessverhalten des Angeklagten als Indiz für die Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Wertung einer Zeugenaussage, wenn ein zur Zeugnisverweigerung Berechtigter es im Ermittlungsverfahren unterlässt eine Aussage zu machen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1210 (Ls.)
  • NStZ 1987, 182
  • StV 1987, 51
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68

    Zeugnisverweigerung: Die Nichtverwertung des Schweigens

    Auszug aus BGH, 23.10.1986 - 4 StR 569/86
    Sie hätte ihr Zeugnis gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO verweigern können; diese Weigerung hätte nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden dürfen (BGHSt 22, 113).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

    Auszug aus BGH, 23.10.1986 - 4 StR 569/86
    Das Aussageverhalten eines Angeklagten, der sich, wie hier, zur Sache einläßt und sich dadurch zum Beweismittel macht, kann zwar grundsätzlich von indizieller Bedeutung sein (BGHSt 32, 140, 145) [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83].
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 291/79

    Verwertung einer Zeugnisverweigerung zum Nachteil des Angeklagten - Aussage eines

    Auszug aus BGH, 23.10.1986 - 4 StR 569/86
    Eine anfängliche Weigerung, auszusagen, kann auch später nicht zur Prüfung, ob die den Angeklagten entlastenden Angaben glaubhaft sind, herangezogen werden (BGH MDR 1979, 1040 = JZ 1979, 766; Reichen in KK § 52 Rdn. 45).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 353/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unzulässige nachteilige Schlüssen aus der

    Letzterem steht es gleich, wenn es ein zur Zeugnisverweigerung Berechtigter zunächst unterlässt, von sich aus Angaben zu machen (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1986 - 4 StR 569/86, NStZ 1987, 182, 183).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Nichts anderes gilt, wenn ein zur Zeugnisverweigerung Berechtigter es zunächst unterläßt, von sich aus Angaben zu machten (BGH, Beschluß vom 23. Oktober 1986 - 4 StR 569/86).
  • BGH, 23.09.2021 - 3 StR 38/21

    Beweiswürdigung bei der Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei

    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus (einstweilen) nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1986 - 4 StR 569/86, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 1; vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 288/15, juris Rn. 10; vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 298/15, NStZ 2016, 301; vom 11. Juli 2017 - 3 StR 107/17, NStZ-RR 2017, 316 f.; vom 5. Oktober 2017 - 3 StR 401/17, StV 2018, 786 f.).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09

    Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen;

    Sie verstößt gegen den vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung hervorgehobenen Grundsatz, dem zufolge die Unglaubwürdigkeit eines zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Zeugen aus Rechtsgründen nicht daraus hergeleitet werden kann, dass dieser im Ermittlungsverfahren geschwiegen und erst in der Hauptverhandlung seine entlastenden Angaben gemacht hat; denn selbst die Verweigerung des Zeugnisses hätte nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden dürfen (BGH NStZ 1987, 182 unter Hinweis auf BGHSt 22, 113).
  • BGH, 07.01.2003 - 4 StR 454/02

    Beweiswürdigung (Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der Zeugnisverweigerung

    Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden und die Revision zutreffend gerügt hat, darf die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angeklagten verwendet werden, auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht, da nur so dem Angehörigen die von § 52 StPO eingeräumte Entscheidungsfreiheit verbleibt, ob und wann er Angaben zur Sache machen will, ohne hierdurch Schlüsse des Gerichts zu Lasten des Angeklagten befürchten zu müssen (vgl. BGHSt 34, 324, 327; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21; BGH NStZ 1987, 182; 1989, 281; StV 2002, 4 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.03.1989 - 2 StR 590/88

    Begriff des Handeltreibens; Beweiswürdigung bei berechtigter Zeugnisverweigerung

    Deshalb ist es unstatthaft, den Umstand, daß ein weigerungsberechtigter Zeuge nicht zu einem früheren Zeitpunkt Angaben zur Sache gemacht hat, bei der Beweiswürdigung zum Nachteil des Angeklagten zu werten (BGH StV 1987, 51 f, 188; BGHSt 34, 324 [327]).
  • BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86

    Revision auf Grund der Verwertung der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen gegen

    Es darf nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden, daß seine Mutter sich nicht selbst als Zeugin bei den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht meldete (vgl. BGH Beschl. v. 23. Oktober 1986 - 4 StR 569/86).
  • BGH, 01.03.1989 - 2 StR 590/88
    Deshalb ist es unstatthaft, den Umstand, daß ein weigerungsberechtigter Zeuge nicht zu einem früheren Zeitpunkt Angaben zur Sache gemacht hat, bei der Beweiswürdigung zum Nachteil des Angeklagten zu werten (BGH StV 1987, 51 f, 188 [BGH 23.10.1986 - 4 StR 569/86]; BGHSt 34, 324, 327).
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