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Rechtsprechung
   BGH, 03.09.1986 - 3 StR 355/86   

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https://dejure.org/1986,2528
BGH, 03.09.1986 - 3 StR 355/86 (https://dejure.org/1986,2528)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1986 - 3 StR 355/86 (https://dejure.org/1986,2528)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1986 - 3 StR 355/86 (https://dejure.org/1986,2528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflichtverteidiger - Revisionsgericht - Verteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 217
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 03.09.1986 - 3 StR 355/86
    Die zur Nachholung und Ergänzung von Verfahrensrügen begehrte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist grundsätzlich unzulässig, wenn die Revision - so wie hier - bereits mit der allgemeinen Sachrüge form- und fristgerecht begründet worden ist (BGHSt 1, 44, 46 f).
  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    (aa) § 142 Abs. 1 StPO gibt dem Beschuldigten keinen Rechtsanspruch auf die Bestellung einer bestimmten - von ihm gewünschten - Person als Verteidiger (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 1146/08, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 3. September 1986 - 3 StR 355/86, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 1).
  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12

    Recht auf effektiven Verteidigerbeistand und Mandatsniederlegung (Aussetzung und

    Die Auswahl eines Pflichtverteidigers ist nur dann nach § 142 Abs. 1 StPO ermessens- und damit rechtsfehlerhaft, wenn der ausgewählte Verteidiger aus nachvollziehbaren Gründen nicht das Vertrauen des Angeklagten genießt oder objektiv keine Gewähr für eine sachgerechte Verteidigung bietet (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91, NJW 1992, 850; vgl. Beschluss vom 3. September 1986 - 3 StR 355/86, NStZ 1987, 217 bei Pfeiffer/Miebach).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    § 142 Abs. 1 StPO gibt dem Beschuldigten keinen Rechtsanspruch auf die Bestellung einer bestimmten (von ihm ausgewählten) Person als Verteidiger (BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 1).
  • OLG Hamburg, 06.01.2000 - 2 Ws 185/99

    Entgegennahme von Verteidigerhonorar als Geldwäsche

    Die Möglichkeit, einen Verteidiger vom Gericht bestellt zu bekommen, kann das Recht auf freie Wahl des Verteidigers nicht "flächendeckend" ersetzen, denn zunächst hat das bestellende Gericht ein - wenn auch begrenztes - Auswahlermessen (vgl. dazu BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 1 und 5).
  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung

    Bei dieser Sachlage kann nicht davon gesprochen werden, die Bestellung der Pflichtverteidiger sei rechtsfehlerhaft gewesen (vgl. BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 1 und 2).
  • BGH, 05.07.2007 - 4 StR 540/06

    Beweisantrag auf Einholung eines medizinisch-psychiatrischen bzw.

    Vor diesem prozessualen Hintergrund ist auch die Äußerung des Vorsitzenden, gegebenenfalls ohne Schlussvortrag der Verteidigung das Verfahren zu beenden, noch hinzunehmen (vgl. BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 295; BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 1 und § 145 Abs. 1 Weigerung 1).
  • BGH, 02.05.2013 - 1 StR 137/13

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Revisionseinlegungsfrist:

    "Gemäß § 45 Abs. 2 StPO muss der Antrag Angaben nicht nur über die versäumte Frist und den Hinderungsgrund, sondern auch über den genauen Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses enthalten (BGH NStZ 1987, 217 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96

    Bestellung des ehemaligen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger - Gründe für

    Es ist grundsätzlich nicht Sache des Gerichts, dies nachzuprüfen; denn als unabhängiges Organ der Rechtspflege hat der Rechtsanwalt die Verteidigung selbständig zu führen (BGH, Urt. vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 418/78 - bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] unter Hinweis auf BGH, Urteile vom 19. Mai 1967 - 4 StR 143/67 - und vom 14. März 1969 - 1 StR 353/68; vgl. auch BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 1).
  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 202/92

    Keine ordnungsgemäße Verteidigung bei Ablehnung des Plädoyers

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß es die Revision nicht zu begründen vermag, wenn der Verteidiger keinen Schlußvortrag gehalten hat, obwohl er die Möglichkeit dazu hatte (BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 295; BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 1).
  • BGH, 30.06.2015 - 4 StR 506/14

    Vorliegen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils im Sinne des § 136a Abs. 1

    Der Beschwerdeführer hat es versäumt, den Inhalt des Vermerks des Polizeibeamten KHK R. vom 14. März 2013 sowie der vom Angeklagten am selben Tag übergebenen handschriftlichen Aufzeichnungen vollständig mitzuteilen, ohne dessen Kenntnis nicht beurteilt werden kann, ob dem Zeugen K. mit der Zusage einer Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO hinsichtlich der Ahndung noch zu offenbarender Betäubungsmittelstraftaten ein gesetzlich nicht vorgesehener Vorteil im Sinne des § 136a Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 69 Abs. 3, § 163 Abs. 3 Satz 1 StPO versprochen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80, bei Pfeiffer, NStZ 1982, 188; Urteil vom 9. September 1986 - 5 StR 306/86, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1987, 217 Nr. 2; Diemer in KK-StPO, 7. Aufl., § 136a Rn. 33).
  • BGH, 13.01.1993 - 2 StR 640/92

    Unzulässigkeit von Wiedereinsetzungsanträgen wegen unzureichendem

  • BGH, 04.09.1991 - 3 StR 142/91

    Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • OLG Stuttgart, 25.11.1997 - 4 Ws 256/97

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung; Entpflichtung des bisherigen und

  • OLG Nürnberg, 27.01.1998 - Ws 1618/97

    Auswärtiger Anwalt als Pflichtverteidiger

  • BGH, 24.06.1997 - 3 StR 15/97

    Ablehnung der Prozesskostenhilfebewilligung nach Verwerfung der Revision -

  • BGH, 30.08.1995 - 3 StR 364/95

    Rückwirkende Bewilligung - Prozeßkostenhilfe

  • BGH, 24.06.1992 - 3 StR 171/92

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

  • BGH, 30.03.1987 - 3 StR 22/87

    Verletzung der Fürsorgepflicht des Gerichts durch Rücknahme der Bestellung eines

  • OLG Hamm, 07.01.2000 - 4 Ss OWi 1324/99

    Verwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG, Antrag auf Entscheidung des

  • KG, 30.12.1998 - 1 Ss 273/98
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Rechtsprechung
   BGH, 09.09.1986 - 5 StR 306/86   

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https://dejure.org/1986,2862
BGH, 09.09.1986 - 5 StR 306/86 (https://dejure.org/1986,2862)
BGH, Entscheidung vom 09.09.1986 - 5 StR 306/86 (https://dejure.org/1986,2862)
BGH, Entscheidung vom 09. September 1986 - 5 StR 306/86 (https://dejure.org/1986,2862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 217
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 30.06.2015 - 4 StR 506/14

    Vorliegen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils im Sinne des § 136a Abs. 1

    Der Beschwerdeführer hat es versäumt, den Inhalt des Vermerks des Polizeibeamten KHK R. vom 14. März 2013 sowie der vom Angeklagten am selben Tag übergebenen handschriftlichen Aufzeichnungen vollständig mitzuteilen, ohne dessen Kenntnis nicht beurteilt werden kann, ob dem Zeugen K. mit der Zusage einer Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO hinsichtlich der Ahndung noch zu offenbarender Betäubungsmittelstraftaten ein gesetzlich nicht vorgesehener Vorteil im Sinne des § 136a Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 69 Abs. 3, § 163 Abs. 3 Satz 1 StPO versprochen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80, bei Pfeiffer, NStZ 1982, 188; Urteil vom 9. September 1986 - 5 StR 306/86, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1987, 217 Nr. 2; Diemer in KK-StPO, 7. Aufl., § 136a Rn. 33).
  • LG Münster, 01.07.2016 - 3 KLs 25/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge i.R.d.

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Tat im Schuldumfang überschaubar ist und auch sonst keine Bedenken gegen die Anwendung des § 154 StPO bestehen (vgl. BGH, NStZ 1987, 217).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.08.1986 - 5 StR 702/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,8534
BGH, 19.08.1986 - 5 StR 702/85 (https://dejure.org/1986,8534)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1986 - 5 StR 702/85 (https://dejure.org/1986,8534)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1986 - 5 StR 702/85 (https://dejure.org/1986,8534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhandlung am letzten Hauptverhandlungstag ohne den Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 217
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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1986 - 2 StR 504/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,15410
BGH, 11.11.1986 - 2 StR 504/86 (https://dejure.org/1986,15410)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1986 - 2 StR 504/86 (https://dejure.org/1986,15410)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1986 - 2 StR 504/86 (https://dejure.org/1986,15410)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines vorsorglich gestellten Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 217
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 13.07.2012 - 3 RBs 192/12

    Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Jedenfalls in Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages die Mitteilung des Antragstellers, wann das Hindernis im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO weggefallen ist, da ohne diese Angabe nicht geprüft werden kann, ob die Frist für die Anbringung des Antrages gewahrt ist (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2012 - III-3 RVs 1/12 -, BeckRS 2012, 07384; BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 - ; BGH, NStZ 2006, 54; BGH, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1987, 217; KK-Maul, 6. Aufl. [2008], § 45 StPO Rdnr. 6).
  • BGH, 15.02.2005 - 4 StR 586/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der

    Zu ihnen gehört u.a. auch die Mitteilung eines Hindernisses, das der Vornahme der Prozesshandlung entgegenstand, sowie des Zeitpunkts, in dem das Hindernis weggefallen ist (§ 45 Abs. 2 StPO - vgl. Meyer-Goßner 47. Aufl. 2004 § 45 Rn. 5; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 217).
  • OLG Hamm, 24.01.2012 - 3 RVs 1/12

    Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag; Wegfall des Hindernisses

    Jedenfalls in Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages die Mitteilung des Antragstellers, wann das Hindernis im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO weggefallen ist, da ohne diese Angabe nicht geprüft werden kann, ob die Frist für die Anbringung des Antrages gewahrt ist (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 - ; BGH, NStZ 2006, 54; BGH, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1987, 217; KK-Maul, 6. Aufl. [2008], § 45 StPO Rdnr. 6).
  • BGH, 18.12.1987 - 2 StR 614/87

    Voraussetzungen eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Zu ihnen gehört u.a. auch die Mitteilung des Zeitpunktes, in dem das Hindernis, das der Vornahme der Prozeßhandlung entgegenstand, weggefallen ist (BGH, Beschluß vom 11. November 1986 - 2 StR 504/86; BGH bei Dallinger MDR 1972, 925; Kleinknecht/Meyer StPO Kommentar 37. Aufl. § 45 Rdn. 5; Maul in KK StPO § 45 Rdn. 6; Wendisch in Löwe-Rosenberg StPO 24. Aufl. § 45 Rdn. 15).
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