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Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1986 - 2 StR 370/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1783
BGH, 23.07.1986 - 2 StR 370/86 (https://dejure.org/1986,1783)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1986 - 2 StR 370/86 (https://dejure.org/1986,1783)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1986 - 2 StR 370/86 (https://dejure.org/1986,1783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Gutachters über die ihm von dem jetzt seine Aussage verweigernden Zeugen zutragenen Umstände im Falle rechtmäßiger Zeugnisverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 219
  • StV 1987, 328
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Auszug aus BGH, 23.07.1986 - 2 StR 370/86
    Im Falle rechtmäßiger Zeugnisverweigerung ist aber eine Vernehmung des Gutachters unzulässig, soweit dieser dabei über Tatsachen berichten muß, die er nur durch den jetzt seine Aussage verweigernden Zeugen erfahren hat, wenn das Gericht erst aufgrund solcher Bekundungen des Gutachters seine Überzeugungsbildung abschließt (BGHSt 18, 107, 109, vgl. auch BGHSt 13, 1, 4 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; BGHSt 20, 234 [BGH 06.07.1965 - 5 StR 229/65] Mitte).

    Insoweit würde gegen das Verwertungsverbot nach § 252 StPO verstoßen werden (BGHSt 18, 109 [BGH 26.10.1962 - 4 StR 318/62]).

  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des

    Auszug aus BGH, 23.07.1986 - 2 StR 370/86
    Im Falle rechtmäßiger Zeugnisverweigerung ist aber eine Vernehmung des Gutachters unzulässig, soweit dieser dabei über Tatsachen berichten muß, die er nur durch den jetzt seine Aussage verweigernden Zeugen erfahren hat, wenn das Gericht erst aufgrund solcher Bekundungen des Gutachters seine Überzeugungsbildung abschließt (BGHSt 18, 107, 109, vgl. auch BGHSt 13, 1, 4 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; BGHSt 20, 234 [BGH 06.07.1965 - 5 StR 229/65] Mitte).
  • BGH, 06.07.1965 - 5 StR 229/65

    Heilung von Belehrungsmängeln

    Auszug aus BGH, 23.07.1986 - 2 StR 370/86
    Im Falle rechtmäßiger Zeugnisverweigerung ist aber eine Vernehmung des Gutachters unzulässig, soweit dieser dabei über Tatsachen berichten muß, die er nur durch den jetzt seine Aussage verweigernden Zeugen erfahren hat, wenn das Gericht erst aufgrund solcher Bekundungen des Gutachters seine Überzeugungsbildung abschließt (BGHSt 18, 107, 109, vgl. auch BGHSt 13, 1, 4 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; BGHSt 20, 234 [BGH 06.07.1965 - 5 StR 229/65] Mitte).
  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00

    Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen

    Macht der Zeuge später sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend, dürfen seine Mitteilungen über Zusatztatsachen daher weder durch das Sachverständigengutachten noch durch die Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der richterlichen Überzeugungsbildung verwertet werden (BGHSt 13, 1, 3; 250; 18, 107, 109; 36, 217, 219; 36, 384, 385 f.; 45, 203, 206; StV 1984, 453; 1996, = NStZ 1997, 95; BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 1 (= StV 1987, 328) und 2 (= MDR 1987, 625 = NStZ 1988, 19); Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 252 Rdn. 10; Diemer in KK § 252 Rdn. 18; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 252 Rdn. 32 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Dabei genügt es, wenn er über Fragen Auskunft geben müßte, die den Verdacht gegen ihn mittelbar begründen, sei es auch nur als Teilstück in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude (BGH StV 1987, 328; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 1).
  • KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Umfassendes

    Zu einem Recht der Verweigerung des Zeugnisses in vollem Umfang, auf das sich der Beschwerdeführer beruft, wird das Auskunftsverweigerungsrecht nur ausnahmsweise, und zwar dann, wenn die gesamte Aussage des Zeugen mit seinem vielleicht strafbaren Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass nichts mehr übrig bleibt, was er ohne die Gefahr eigener Strafverfolgung bezeugen könnte, eine Trennung mithin nicht möglich ist (vgl. BGH NJW-Spezial 2008, 568, 569; BGH StV 2002, 604; BGH StV 1987, 328; BGH NStZ 1986, 181; Senat, Beschlüsse vom 19. Juli 2001 - 4 Ws 109/01 - und 22. März 1999 - 4 Ws 73/99 - ; KG, Beschluss vom 5. März 2004 - 5 Ws 58/03 - ).
  • BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94

    Einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht

    Damit durften das Tatgeschehen selbst betreffende Tatsachen (Zusatztatsachen), welche die Sachverständige durch Befragen des Kindes ermittelt hatte, nicht durch die Vernehmung der Sachverständigen als Zeugin in die Hauptverhandlung eingeführt und für die Entscheidung verwertet werden (BGHSt 18, 107, 109; BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 1, 2).
  • OLG Koblenz, 10.12.2007 - 2 Ws 618/07

    Voraussetzungen eines unmittelbar aus der Verfassung herzuleitenden

    Auch die Berücksichtigung der Rechtsprechung, dass sich das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO auch auf solche Fragen erstreckt, deren wahrheitsgemäße Beantwortung für sich allein genommen zwar noch kein strafbares Verhalten des Zeugen belegt, die Antwort jedoch mittelbar ein Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude gegen den Zeugen darstellen kann (BGH StV 1987, 328 ; OLG Celle StV 1988, 99), führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90

    Belehrung durch den Sachverständigen

    Derartige Tatsachen dürfen grundsätzlich nur dann in die Hauptverhandlung eingeführt werden, wenn der Betroffene, über dessen Angaben der Sachverständige als Zeuge berichtet, zuvor über ein ihm zustehendes Zeugnisverweigerungsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist (vgl. Mayr in KK StPO 2. Aufl. § 252 Rdn. 18; Paulus in KMR, Stand Januar 1990, § 252 Rdn. 27, 29; BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 1 und 2).
  • BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96

    Richterliche Vernehmungsniederschrift - Angehöriger - Hauptverhandlung -

    Sie dürfen wegen der späteren Zeugnisverweigerung weder durch das Sachverständigengutachten noch durch die Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der richterlichen Überzeugungsbildung verwertet werden (vgl. BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 1 und 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.03.1998 - 1 StR 18/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Zur Rüge der Verletzung des § 245 Abs. 1 StPO trägt die Revision nicht vor, weshalb dem Zeugen F. nicht das vom Tatgericht ersichtlich angenommene umfassende Auskunftsverweigerungsrecht (vgl. BGHSt 10, 104, 105 [BGH 15.01.1957 - 5 StR 390/56]; BGH StV 1987, 328 f.) zugestanden habe.
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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1986 - 2 StR 432/86   

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https://dejure.org/1986,2227
BGH, 08.10.1986 - 2 StR 432/86 (https://dejure.org/1986,2227)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1986 - 2 StR 432/86 (https://dejure.org/1986,2227)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1986 - 2 StR 432/86 (https://dejure.org/1986,2227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweisantrag - Ablehnung - Beweismittel - Ungeeignetheit - Zeuge - Innere Tatsachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 219
  • StV 1987, 236
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.1983 - 5 StR 673/83

    Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages wegen Ungeeignetheit des Beweismittels

    Auszug aus BGH, 08.10.1986 - 2 StR 432/86
    Ein Zeuge ist nicht schon dann völlig ungeeignet, wenn er zum Beweis innerer Tatsachen benannt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1983 - 5 StR 673/83).
  • BGH, 29.05.2008 - 1 StR 189/08

    BGH bestätigt Urteil wegen Mordes am Stuttgarter Flughafen

    Zwar trifft es zu, dass ein Zeuge nicht schon dann ein völlig ungeeignetes Beweismittel ist, wenn er zum Beweis innerer Tatsachen benannt worden ist (vgl. BGH StV 1987, 236, 237).
  • BGH, 24.06.2008 - 3 StR 179/08

    Rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrags (völlig ungeeignetes

    Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, jedenfalls dann nicht zu, wenn er äußere Umstände bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH StV 1984, 61; 1987, 236, 237; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 5).
  • BGH, 03.06.1988 - 2 StR 244/88

    Revisionserfolg über einen im Adhäsionsverfahren ausgesprochenen

    Ein Verstoß gegen § 244 Abs. 6 StPO (vgl. BGH StV 1987, 236) liegt deshalb nicht vor, weil der teilweise unbeschieden gebliebene Antrag kein Beweisantrag, sondern lediglich ein Beweisermittlungsantrag war.
  • OLG Köln, 28.03.1996 - Ss 438/95

    Anforderungen an einen Beweisermittlungsantrag im Strafverfahren; Ablehnung von

    Völlig ungeeignet ist beispielsweise ein Zeuge, der wegen dauernder körperlicher bzw. geistiger Gebrechen oder wegen einer vorübergehenden geistigen Störung - namentlich infolge Trunkenheit - die in sein Wissen gestellte Wahrnehmung nicht machen konnte (vgl. LR-Gollwitzer, StPO, 24. Aufl., § 244 Rn. 281) oder der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Inneren eines Menschen abgespielt haben, obwohl er keine äußeren, den Schluß auf die inneren Tatsachen ermöglichenden Umstände bekunden kann (vgl. BGH StV 1987, 236), oder die nur für einen Sachverständigen zuverlässig wahrnehmbar sind (vgl. BGH VRS 21, 429, 431).
  • BGH, 24.01.2008 - 3 StR 179/08
    Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, jedenfalls dann nicht zu, wenn er äußere Umstände bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH StV 1984, 61; 1987, 236, 237; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 5).
  • OLG Köln, 30.06.2006 - 81 Ss 62/06

    Umfang der gerichtlichen Beweiswürdigung im Strafverfahren; Notwendigkeit der

    Auch wenn darin, dass dem Beweisantrag durch Verlesung der Rechnung der Deutschen Telekom AG vom 24.05.2000 teilweise entsprochen worden ist, eine (konkludente) Ablehnung des Antrags auf Zeugenvernehmung gesehen werden könnte, wäre § 244 Abs. 6 StPO verletzt, weil sich aus der Entscheidung des Landgerichts nicht ergäbe, warum der weitergehende Antrag abgelehnt worden ist (vgl. BGH, StV 1987, 236 f.).
  • OLG Köln, 26.07.1994 - Ss 289/94
    Völlig ungeeignet ist danach ein Zeuge, der wegen dauernder körperlicher oder geistiger Gebrechen oder wegen einer vorübergehenden geistigen Störung, namentlich infolge Trunkenheit, die in sein Wissen gestellte Wahrnehmung nicht machen konnte (vgl. Gollwitzer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 244 Rn. 281), der wegen seiner feindseligen Einstellung zu Staat und Justiz nicht gewillt ist, vor Gericht Angaben zu machen (vgl. BGH MDR 1983, 4), oder der zu Vorgängen aussagen soll, die nur ein Sachverständiger zuverlässig wahrnehmen kann (vgl. BGH VRS 21, 429, 431; KMR-Paulus, StPO, § 244 Rn. 135) oder die sich im Inneren eines anderen Menschen abgespielt haben, ohne daß er Umstände bekunden könnte, die einen Schluß auf die innere Tatseite ermöglichen (vgl. BGH StV 1987, 236; 1984, 61; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Aufl., § 244 Rn. 59).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.1986 - 3 StR 540/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6948
BGH, 21.11.1986 - 3 StR 540/86 (https://dejure.org/1986,6948)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1986 - 3 StR 540/86 (https://dejure.org/1986,6948)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1986 - 3 StR 540/86 (https://dejure.org/1986,6948)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,6948) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben, soweit gegen den Angeklagten Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 219
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.1955 - 3 StR 419/55
    Auszug aus BGH, 21.11.1986 - 3 StR 540/86
    Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, daß ein Sachverständiger auf Grund seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen zu anderen Schlüssen gelangt wäre, mit denen sich die Strafkammer hätte auseinandersetzen müssen (vgl. auch BGHSt 9, 1, 3 [BGH 01.12.1955 - 3 StR 419/55]; 27, 166, 168) [BGH 30.03.1977 - 3 StR 78/77].
  • BGH, 30.03.1977 - 3 StR 78/77

    Nichtberücksichtigung eines Sachverständigengutachtens bei Unkenntnis des

    Auszug aus BGH, 21.11.1986 - 3 StR 540/86
    Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, daß ein Sachverständiger auf Grund seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen zu anderen Schlüssen gelangt wäre, mit denen sich die Strafkammer hätte auseinandersetzen müssen (vgl. auch BGHSt 9, 1, 3 [BGH 01.12.1955 - 3 StR 419/55]; 27, 166, 168) [BGH 30.03.1977 - 3 StR 78/77].
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