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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,294
BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86 (https://dejure.org/1986,294)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1986 - 4 StR 499/86 (https://dejure.org/1986,294)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 499/86 (https://dejure.org/1986,294)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Gewährung des letzten Wortes für den Angeklagten - Unzulässige Verwertung dienstlichen Wissens des Gerichts - Zulässigkeit der Berücksichtigung von noch nicht rechtskräftig abgeurteilten Straftaten - Anforderungen an Nötigungshandlung bei räuberischer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 209
  • NJW 1987, 660
  • MDR 1987, 160
  • NStZ 1987, 127
  • NStZ 1987, 220
  • StV 1987, 91
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72

    Anordnung der Unterbringung in eine Sicherungsverwahrung wegen der Verurteilung

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
    Die zu § 42 e Abs. 2 StGB aF ergangene Entscheidung BGHSt 25, 44 [BGH 08.11.1972 - 3 StR 210/72] betraf einen Sonderfall der Feststellung der formellen Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung; die Entscheidung befaßt sich nicht mit Art. 6 Abs. 2 MRK und ist einer Verallgemeinerung nicht zugänglich.
  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
    Mittäterschaft kann durch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden (BGHSt 16, 12, 14; 28, 346, 347 f [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; a.A. Roxin in LK 10. Aufl. § 25 Rdn. 127 ff m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
    Mittäterschaft kann durch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden (BGHSt 16, 12, 14; 28, 346, 347 f [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; a.A. Roxin in LK 10. Aufl. § 25 Rdn. 127 ff m. w. Nachw.).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
    Die bloße Entgegennahme von Hilfsbeweisanträgen stellte aber keinen Wiedereintritt in die Verhandlung dar (BGH NStZ 1986, 182), welcher allein die erneute Beachtung des § 258 StPO erforderlich gemacht hätte (BGHSt 22, 278, 279; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 258 Rdn. 6).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
    Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob jene anderen Straftaten verjährt sind, ob das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft geendet hat (BGH, Urteile vom 16. Juni 1961 - 5 StR 181/61 und vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76) oder ob die Taten gemäß §§ 154, 154 a StPO aus dem anhängigen Verfahren ausgeschieden wurden (BGHSt 31, 302; BGH JR 1986, 165 m. Anm. Pelchen).
  • BGH, 06.11.1984 - 1 StR 588/84

    Mittätereigenschaft auf Grund innerer, an Hand Indizien feststellbarer

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (BGH NStZ 1985, 165 m. w. Nachw.).
  • BGH, 19.11.1985 - 1 StR 496/85

    Beweisantrag eines Verteidigers nach Beginn der Urteilsverkündung - Verwehrung

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
    Die bloße Entgegennahme von Hilfsbeweisanträgen stellte aber keinen Wiedereintritt in die Verhandlung dar (BGH NStZ 1986, 182), welcher allein die erneute Beachtung des § 258 StPO erforderlich gemacht hätte (BGHSt 22, 278, 279; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 258 Rdn. 6).
  • BGH, 03.12.1975 - 2 StR 636/75

    Zulässigkeit der Heranziehung als erwiesen angesehener Vorgänge zur Begründung

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
    Ein Gebot lückenhafter Würdigung entsprechend dem mehr oder minder zufälligen Stand anderer Verfahren ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1975 - 2 StR 636/75).
  • BGH, 16.06.1961 - 5 StR 181/61

    Revisionsrechtliche Betrachtung eines Strafurteils wegen Erregung eines

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
    Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob jene anderen Straftaten verjährt sind, ob das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft geendet hat (BGH, Urteile vom 16. Juni 1961 - 5 StR 181/61 und vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76) oder ob die Taten gemäß §§ 154, 154 a StPO aus dem anhängigen Verfahren ausgeschieden wurden (BGHSt 31, 302; BGH JR 1986, 165 m. Anm. Pelchen).
  • BGH, 20.12.1977 - 1 StR 287/77

    Besorgnis der Befangenheit wegen Bestellung von zwei Pflichtverteidigern durch

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
    Daneben durfte das Landgericht gerichtskundige Tatsachen - d.h. auch solche, die nur den berufsrichterlichen Mitgliedern der Strafkammer bekannt waren - unterstützend zur Begründung des Schuldvorwurfs von sich aus in die Hauptverhandlung einführen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1977 - 1 StR 287/77).
  • BGH, 16.12.1975 - 1 StR 755/75

    Beschränkung der Untersuchung und Entscheidung - Angeklagte Tat - Gerichtliche

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Allerdings trifft die Auffassung des Landgerichts nicht zu, die Unschuldsvermutung stehe der Einführung etwaiger Nachtaten im Strengbeweisverfahren grundsätzlich entgegen (vgl. BGHSt 34, 209; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. Art. 6 MRK Rdn. 156; Pfeiffer, StPO 4. Aufl. § 261 Rdn. 7).
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    a) Mittäterschaft kann selbst durch die bloße Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden, sofern der Betreffende auf der Grundlage gemeinsamen Wollens einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet, welcher sich nach seiner Willensrichtung nicht als bloße Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der Tätigkeit aller darstellt, und der dementsprechend die Handlungen der anderen als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheinen lässt (BGHSt 16, 12, 14; 28, 346, 347 f.; BGH, Urt. vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 499/86 (insofern nicht abgedruckt in BGHSt 34, 209)).

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (BGH, Urt. vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 499/86 (insofern nicht abgedruckt in BGHSt 34, 209) m.w.N.).

  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können das eigene Interesse am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (st. Rspr., vgl. BGHSt 37, 289, 291; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2 m. w. N.).

    Es bestehen keine rechtlichen Bedenken dagegen, daß das Landgericht in wertender Betrachtung zu dem Ergebnis gelangt ist, seine Handlungen nicht als bloße Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der Tätigkeit aller anzusehen, und dementsprechend die Handlungen der anderen als Ergänzung seines eigenen Tatanteils zu bewerten (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2).

  • BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93

    Umweltgefährdende Abfallbeseitigung; Täterschaft eines Amtsträgers, der

    Mittäterschaft kann auch durch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden (BGHSt 16, 12, 14; 28, 346, 347 f; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2).

    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2).

  • BVerfG, 05.04.2010 - 2 BvR 366/10

    Unschuldsvermutung (verfassungs- und konventionsrechtliche Anforderungen;

    Dies gilt insbesondere auch unter dem Blickwinkel des Art. 6 Abs. 2 EMRK und der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. allgemein BGHSt 34, 209; Peukert, in: Frowein/Peukert, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK-Kommentar, 3. Aufl. 2009, Art. 6 Rn. 275; Gollwitzer, in: Löwe-Rosenberg, Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, Bd. 8, 25. Aufl. 2005, Art. 6 EMRK, Rn. 146 f.; Theune, in: Strafgesetzbuch - Leipziger Kommentar, Bd. 2, 12. Aufl. 2006, § 46 Rn. 177; kritisch Vogler, in: Festschrift für Theodor Kleinknecht, 1985, S. 429 ; Stuckenberg, StV 2007, S. 655 ).
  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03

    Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig

    Insbesondere liegt ein Wiedereintritt vor, wenn der Wille des Gerichts zum Ausdruck kommt, im Zusammenwirken mit den Prozeßbeteiligten in der Beweisaufnahme fortzufahren oder wenn Anträge mit den Verfahrensbeteiligten erörtert werden (BGH NJW 1987, 660 - Urt. vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 499/86; BGHR StPO § 258 Abs. 3 - Wiedereintritt 2; BGH, Urt. vom 25. Oktober 1966 - 1 StR 402/66).

    Deshalb ist die bloße Entgegennahme von Hilfsbeweisanträgen, bei denen der Antragsteller auf die Bescheidung vor der Urteilsverkündung verzichtet und zu denen andere Verfahrensbeteiligte keine Erklärungen abgegeben haben, auch nicht als Verfahrensvorgang angesehen worden, der die Pflicht zur erneuten Gewährung des letzten Wortes auslöst (BGHR § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 10 = NStZ-RR 1999, 14; BGH NJW 1987, 660).

  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Erhebung der Besetzungsrüge

    Das Tatgericht ist befugt, die Untersuchung über die durch Anklage und Eröffnungsbeschluss bezeichnete Tat hinaus auf andere Straftaten zu erstrecken, wenn dies zur Wahrheitsfindung erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 499/86, BGHSt 34, 209, 210 mwN).
  • OLG Hamm, 13.05.2004 - 3 Ss 168/04

    Strafausspruch; Aufhebung; neue Feststellungen erforderlich; Bezugnahme auf die

    Dabei müssen die neuen Feststellungen mit den aufrechterhaltenen Feststellungen aus dem früheren Urteil ein einheitliches und widerspruchsfreies Ganzes bilden (BGHSt 24, 274, 275 f; vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teil Rechtskraft 16; BGH NStZ 1994, 25 (bei Kusch); BGH NStZ 1992, 29 (bei Kusch); BGH NStZ 1987, 220 (bei Pfeiffer/Miebach); BGH NStZ 1985, 309).

    Dies gilt auch dann, wenn neben dem Hinweis bzw. der Bezugnahme auf die früher getroffenen Feststellungen von dem neu entscheidenden Tatrichter - wie hier - ergänzende Feststellungen getroffen worden sind (BGH, NStZ 1987, 220 (bei Pfeiffer/Miebach).

  • BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95

    Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafverschärfende Gründe - Früheres

    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht unzulässig, bei der Strafzumessung den Umstand, daß der Angeklagte noch weitere nicht abgeurteilte Straftaten begangen hat, strafschärfend zu werten (vgl. BGHSt 34, 209, 210 [BGH 30.10.1986 - 4 StR 499/86]/211; BGHR StGB § 46 II Vorleben 14; BGH NStZ 1981, 99), und zwar selbst dann nicht, wenn die Strafverfolgung wegen der außerdem begangenen Straftaten bereits verjährt ist (vgl. BGHR StGB § 46 II Vorleben 11 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06

    Mordverdächtiger bleibt in sicherer Verwahrung

    Die Annahme eines bis dahin bestehenden umfassenden Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbotes wäre vielmehr eine Überdehnung des Anwendungsbereiches der Vorschrift (BGH NJW 1987, 660 = JR 1988, 340, 341 mit Anm. Gollwitzer; Löwe/Rosenberg/Gollwitzer aaO Rdnr. 157).
  • BGH, 03.07.1996 - 2 StR 260/96

    Voraussetzung der Verwertung weiterer bisher nicht abgeurteilter Straftaten bei

  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90

    Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe -

  • BGH, 08.01.1992 - 3 StR 391/91

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei der Beteiligung an Handlungen

  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 138/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen zweifachen sexuellen

  • OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ss 347/07

    Sachverständigengutachten; Urteilsanforderungen

  • BGH, 17.04.1996 - 2 StR 57/96

    Nicht angeklagte Straftaten - Abzuurteilender Vorwurf - Findung der gerechten

  • BGH, 19.11.1997 - 2 StR 418/97

    Rüge der Nichtgewährung des letzten Wortes

  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 143/90

    Maßstäbe zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe - Unzureichende

  • BGH, 08.06.1988 - 3 StR 94/88

    Anstiftung zur versuchten Brandstiftung - Anstiftung zum Versicherungsbetrug -

  • BVerfG, 26.06.1992 - 2 BvR 928/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Berücksichtigung von Nachtatverhalten

  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 502/87

    Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht gemäß § 266 Abs. 1 Alt. 1

  • BGH, 10.12.1987 - 1 StR 623/87

    Erfüllung des Tatbestands der Verbrechensverabredung zur Zusage der Beteiligung

  • BGH, 24.02.1987 - 4 StR 56/87

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung - Berücksichtigung von

  • OLG Dresden, 28.02.2007 - 3 Ss 645/06

    Strafzumessung/Bewährung - Sind andere Straftaten stets zu berücksichtigen?

  • OLG München, 08.11.2006 - 4St RR 202/06

    Beweiswürdigung zum Betäubungsmittelkonsum bei

  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 735/90

    Treueverhältnis als strafbarkeitsbegründendes persönliches Merkmal

  • BGH, 07.04.1987 - 4 StR 174/87

    Abgrenzung vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung - Anforderungen an

  • OLG München, 12.02.2004 - 3 VAs 3/04
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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2580
BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86 (https://dejure.org/1986,2580)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1986 - 2 StR 473/86 (https://dejure.org/1986,2580)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1986 - 2 StR 473/86 (https://dejure.org/1986,2580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision auf Grund der Verwertung der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen gegen den Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 220
  • StV 1987, 188
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.10.1980 - 2 StR 612/80

    Keine nachteilige Wertung gegenüber dem Angeklagten aufgrund berechtigten

    Auszug aus BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angeklagten verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 80, 794), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 81, 157).
  • BGH, 23.11.1976 - 5 StR 567/76

    Revision wegen Stützung auf eine Zeugenaussage für die Urteilsfindung bei

    Auszug aus BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86
    Daß das Schweigen dem Gericht unverständlich erscheint, ist dabei ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1976 - 5 StR 567/76).
  • BGH, 23.10.1986 - 4 StR 569/86

    Prozessverhalten des Angeklagten als Indiz für die Glaubwürdigkeit eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86
    Es darf nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden, daß seine Mutter sich nicht selbst als Zeugin bei den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht meldete (vgl. BGH Beschl. v. 23. Oktober 1986 - 4 StR 569/86).
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 291/79

    Verwertung einer Zeugnisverweigerung zum Nachteil des Angeklagten - Aussage eines

    Auszug aus BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angeklagten verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 80, 794), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 81, 157).
  • BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68

    Zeugnisverweigerung: Die Nichtverwertung des Schweigens

    Auszug aus BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angeklagten verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 80, 794), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 81, 157).
  • OLG Düsseldorf, 19.08.1983 - 5 Ss 304/83
    Auszug aus BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86
    Der Zeuge, der überhaupt nicht auszusagen braucht, kann auch den Zeitpunkt frei wählen, an dem er schließlich Sachangaben macht (vgl. OLG Düsseldorf MDR 84, 164).
  • BGH, 22.02.2001 - 3 StR 580/00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Schwere räuberische Erpressung; Beruhen

    Auch für die Angaben der Verlobten, die als Angehörige zur Zeugnisverweigerung berechtigt war, gilt, daß aus dem anfänglichen Schweigen keine Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten gezogen werden dürfen erst recht nicht daraus, daß sich die Zeugin nicht bereits früher von sich aus als Beweismittel zur Verfügung gestellt hat (BGH StV 1987, 188).
  • BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91

    Keine Verwertung der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen zu Lasten des

    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angekl. verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794 ), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 1981, 157; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).

    Daß das Schweigen dem Gericht unverständlich erscheint, ist dabei ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urt. vom 23. November 1976 - 5 StR 567/76; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).

  • BGH, 22.05.2001 - 3 StR 130/01

    Unzulässige Erwägungen des Tatgerichts bezüglich der Zeugnisverweigerung von

    Daß das Schweigen dem Gericht unverständlich erscheint, ist dabei ohne Bedeutung (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2; BGH StV 1992, 97 jeweils m.w.Nachw.; BGH, Beschl. vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00 - zur Veröffentlichung in BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21 vorgesehen).
  • BGH, 18.11.1994 - 2 StR 458/94

    Zeugenvernehmung - Kind - Glaubwürdigkeitsgutachten - Widersprüchlichkeit -

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht Glauben schenkt, dem Urteil zu entnehmen sein muß, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und gewürdigt hat (vgl. BGHR StPO § 261 - Aussageverhalten 2; Zeuge 14; BGHR BtMG § 29 - Beweiswürdigung 7; BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Beweiswürdigung 15).
  • BGH, 30.06.1988 - 1 StR 150/88

    Einwirkung des Gerichts auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts - Vortrag

    Der Beschwerdeführer weist zwar zu Recht darauf hin, daß das rechtliche Verbot, aus einer berechtigten Aussageverweigerung nach § 52 StPO bei der Beweiswürdigung Schlüsse zu ziehen, nur für solche zum Nachteil, nicht aber auch für solche zum Vorteil des Angeklagten gilt (BGHSt 22, 113; BGH StV 1987, 188; Pelchen a.a.O. § 52 StPO Rdn. 45 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.11.1995 - 5 StR 609/95

    Verfall von Geldern die dem Angeklagten von einem

    Solches ist unzulässig (BGHSt 22, 113; 34, 324, 327; BGH NJW 1980, 794; BGH MDR 1981, 157; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1986 - 2 StR 554/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5288
BGH, 17.12.1986 - 2 StR 554/86 (https://dejure.org/1986,5288)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1986 - 2 StR 554/86 (https://dejure.org/1986,5288)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 554/86 (https://dejure.org/1986,5288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge des pflichtwidrigen Unterlassens, den Angeklagten und seine Verteidigung auf eine wesentliche Veränderung der Sachlage hinzuweisen - Hinweispflicht des Gerichts, wenn es seinen Feststellungen eine andere als die in der Anklage bezeichnete Tatzeit zugrundelegen will ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 220
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 25.01.1985 - 2 Ws (B) 3/85
    Auszug aus BGH, 17.12.1986 - 2 StR 554/86
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist allerdings anerkannt, daß unter bestimmten Umständen das Gericht einen Hinweis zu geben hat, wenn es seinen Feststellungen eine andere als die in der Anklage bezeichnete Tatzeit zugrundelegen will (vgl. BGHSt 19, 88; BGH NStZ 1981, 190; BGH Strafverteidiger 1984, 368; OLG Schleswig MDR 1980, 516 [OLG Schleswig 28.01.1980 - 1 Ss 696/79]; OLG Köln Strafverteidiger 1984, 414; OLG Frankfurt am Main Strafverteidiger 1985, 224; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 265 Rdn. 79 ff; Ko Meyer GA 1965, 257 ff; neuestens: Schlothauer Strafverteidiger 1986, 213, 224).
  • OLG Köln, 07.06.1984 - 3 Ss 295/84

    Erreichen des Zustandes der Schuldunfähigkeit; actio libera in causa

    Auszug aus BGH, 17.12.1986 - 2 StR 554/86
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist allerdings anerkannt, daß unter bestimmten Umständen das Gericht einen Hinweis zu geben hat, wenn es seinen Feststellungen eine andere als die in der Anklage bezeichnete Tatzeit zugrundelegen will (vgl. BGHSt 19, 88; BGH NStZ 1981, 190; BGH Strafverteidiger 1984, 368; OLG Schleswig MDR 1980, 516 [OLG Schleswig 28.01.1980 - 1 Ss 696/79]; OLG Köln Strafverteidiger 1984, 414; OLG Frankfurt am Main Strafverteidiger 1985, 224; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 265 Rdn. 79 ff; Ko Meyer GA 1965, 257 ff; neuestens: Schlothauer Strafverteidiger 1986, 213, 224).
  • BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63

    Annahme einer anderen Tatzeit als im Eröffnungsbeschluss angegeben - Erfordernis

    Auszug aus BGH, 17.12.1986 - 2 StR 554/86
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist allerdings anerkannt, daß unter bestimmten Umständen das Gericht einen Hinweis zu geben hat, wenn es seinen Feststellungen eine andere als die in der Anklage bezeichnete Tatzeit zugrundelegen will (vgl. BGHSt 19, 88; BGH NStZ 1981, 190; BGH Strafverteidiger 1984, 368; OLG Schleswig MDR 1980, 516 [OLG Schleswig 28.01.1980 - 1 Ss 696/79]; OLG Köln Strafverteidiger 1984, 414; OLG Frankfurt am Main Strafverteidiger 1985, 224; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 265 Rdn. 79 ff; Ko Meyer GA 1965, 257 ff; neuestens: Schlothauer Strafverteidiger 1986, 213, 224).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1986 - 2 StR 373/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,15783
BGH, 23.07.1986 - 2 StR 373/86 (https://dejure.org/1986,15783)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1986 - 2 StR 373/86 (https://dejure.org/1986,15783)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1986 - 2 StR 373/86 (https://dejure.org/1986,15783)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen eines Angeklagten - Berücksichtigung von außerhalb der Tat liegenden Umständen der Lebensführung eines Angeklagten bei der Strafbemessung

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 220
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 23.07.1986 - 2 StR 373/86
    Vielmehr muß der Tatrichter die von ihm getroffenen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten ohne Bezugnahme in den Urteilsgründen mitteilen (BGHSt 24, 274, 275; BGH, Beschluß vom 14. Januar 1981 - 2 StR 764/80).
  • BGH, 14.01.1981 - 2 StR 764/80

    Für die Strafzumessung erforderliche Feststellungen über persönliche Verhältnisse

    Auszug aus BGH, 23.07.1986 - 2 StR 373/86
    Vielmehr muß der Tatrichter die von ihm getroffenen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten ohne Bezugnahme in den Urteilsgründen mitteilen (BGHSt 24, 274, 275; BGH, Beschluß vom 14. Januar 1981 - 2 StR 764/80).
  • BGH, 10.09.1985 - 2 StR 454/85

    Anforderungen an einen minder schweren Fall im Sinne des § 226 Abs. 2 StGB -

    Auszug aus BGH, 23.07.1986 - 2 StR 373/86
    Angesichts der vom Landgericht angestellten Erwägung, für den Angeklagten "hätte es ... nahegelegen, das ihn immerhin belastende Verhältnis" zum Tatopfer "trotz der damit verbundenen persönlichen Vorteile zu einem früheren Zeitpunkt abzubrechen" (UA S. 22), ist der Hinweis veranlaßt, daß außerhalb der Tat liegende Umstände der Lebensführung des Angeklagten nur dann zu seinen Lasten berücksichtigt werden dürfen, wenn sie Schlüsse auf den Unrechtsgehalt der Tat oder Einblicke in eine verwerfliche Einstellung des Täters bei der Tat gestatten (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1984, 118 und BGH, Beschluß vom 10. September 1985 - 2 StR 454/85).
  • BGH, 29.03.1988 - 5 StR 148/88
    Eine solche Verfahrensweise ist unzulässig, wie der Bundesgerichtshof schon häufig entschieden hat (vgl. Senat, Beschl. v. 3. Juli 1984 - 5 StR 395/84 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 207; BGH, Beschl. v. 23. Juli 1986 - 2 StR 373/86 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 220 jeweils mit weiteren Nachweisen).".
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