Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 15.09.1986

Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1987 - 4 StR 719/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2360
BGH, 20.01.1987 - 4 StR 719/86 (https://dejure.org/1987,2360)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1987 - 4 StR 719/86 (https://dejure.org/1987,2360)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1987 - 4 StR 719/86 (https://dejure.org/1987,2360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung wegen eines vorläufigen Berufsverbots - Entschädigung bei Nichtverhängung eines Berufsverbots wegen Nichtvorliegens der Gefahr erheblicher weiterer Verstöße gegen die Rechtsordnung im Zeitpunkt der Urteilsfällung - Straßenverkehr - Gefährlicher Eingriff - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 225
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Einen Verstoß geringeren Gewichts hat der Senat vor allem auch dann bejaht, wenn der Täter so langsam auf einen Fußgänger zufährt, daß dieser ohne Schwierigkeit ausweichen kann, dies selbst bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h und einer Entfernung zu dem Fußgänger von nur 15 Metern (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 1 und 2 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.08.1998 - 3 Ss 895/98

    Fahrlässigkeit, grobe Einwirkung von einigem Gewicht (§ 315 b StGB),

    Dabei setzt die Tatbestandserfüllung eine grobe Einwirkung von einigem Gewicht voraus (BGH, NStZ 1987, 225 m.w.N.; BGH, NJW 1983, 1624 m.w.N.), während bei Verstößen geringeren Gewichts bereits die Tatbestandsmäßigkeit ausscheidet (BGH, NStZ 1987, 225; NJW 1983, 1624 m.w.N.).

    Im Falle des langsamen Zufahrens auf einen Fußgänger liegt eine grobe Einwirkung von einigem Gewicht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dann nicht vor, wenn der Fußgänger ohne Schwierigkeit und ohne Gefahr ausweichen kann (BGH, NStZ 1987, 225; BGHSt 28, 87, 90; BGHSt 26, 176, 178).

  • BGH, 29.06.1999 - 4 StR 271/99

    Beweiswürdigung; Hemmschwelle Tötungsdelikte; Versuch des Totschlages; Bedingter

    Für die Beurteilung, ob dadurch der Geschädigte in Lebensgefahr geriet, hätte es näherer Feststellungen dazu bedurft, aus weicher Entfernung der Angeklagte auf ihn zufuhr und mit welcher Geschwindigkeit er ihn erfaßte (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 2).
  • VGH Hessen, 20.07.1993 - 11 UE 740/89

    Versagung der Erlaubnis zum Tierhandel wegen Unzuverlässigkeit nach einschlägiger

    Auf die vom dem Kläger dagegen eingelegte Revision hob der Bundesgerichtshof mit Beschluß vom 20. Januar 1987 (4 StR 719/86) das zuvor genannte Urteil unter Verwerfung der weitergehenden Revision mit den Feststellungen in den Schuldsprüchen auf, soweit der Kläger wegen versuchter Urkundenfälschung und wegen (vollendeter) Urkundenfälschung verurteilt worden war, und verwies die Sache - unter gleichzeitiger Aufhebung der Strafaussprüche - zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Hanau zurück.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.09.1986 - 1 Ss 323/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2491
OLG Schleswig, 15.09.1986 - 1 Ss 323/86 (https://dejure.org/1986,2491)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.09.1986 - 1 Ss 323/86 (https://dejure.org/1986,2491)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. September 1986 - 1 Ss 323/86 (https://dejure.org/1986,2491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 225
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 107/60
    Auszug aus OLG Schleswig, 15.09.1986 - 1 Ss 323/86
    Dies entspreche der herrschenden Meinung in der Rechtspr. (BGHSt 10, 100; 14, 287).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 451/80

    Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Einheitsstrafe - Erwachsenenstrafrecht -

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.09.1986 - 1 Ss 323/86
    NStZ 1981, 355 davon spricht, daß es dem das JGG beherrschenden Erziehungsgedanken widerspricht, Strafen und Maßnahmen aus den verschiedenen Strafrechtsordnungen nebeneinander bestehen zu lassen und zu vollstrecken, bezieht sich dieser Ausspruch lediglich auf die vom BGH zu prüfende Frage der Anwendung des § 105 Abs. 2 JGG in einem Fall, in dem ein heranwachsender Angekl. in einem anderen Verfahren nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden war und später in einem weiteren Verfahren zu Jugendstrafe verurteilt wurde.
  • BGH, 29.02.1956 - 2 StR 25/56
    Auszug aus OLG Schleswig, 15.09.1986 - 1 Ss 323/86
    Dies entspreche der herrschenden Meinung in der Rechtspr. (BGHSt 10, 100; 14, 287).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei

    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof die Zulässigkeit einer derartigen Zusammenfassung von Jugend- und Freiheitsstrafen bisher verneint (BGHSt 10, 100, 103; 14, 287; 27, 295, 296; BGH, Urteile vom 10. Oktober 1978 - 4 StR 444/78 -, bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79], und vom 21. November 1978 - 1 StR 546/78 -, bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; ebenso OLG Schleswig NStZ 1987, 225; dieser Rechtsprechung zustimmend Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe, 1987, Rdn. 267; Stree in Schönke/ Schröder StGB 23. Aufl. § 55 Rdn. 34; Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 55 StGB Rdn. 33).
  • OLG Bremen, 14.02.1992 - Ws 6/92

    Voraussetzungen für die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe; Möglichkeit

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  • BGH, 10.11.1988 - 1 StR 498/88
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