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Rechtsprechung
   BGH, 06.08.1986 - 3 StR 281/86   

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https://dejure.org/1986,1386
BGH, 06.08.1986 - 3 StR 281/86 (https://dejure.org/1986,1386)
BGH, Entscheidung vom 06.08.1986 - 3 StR 281/86 (https://dejure.org/1986,1386)
BGH, Entscheidung vom 06. August 1986 - 3 StR 281/86 (https://dejure.org/1986,1386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jugendstrafe - Freiheitsstrafe - Analoge Anwendung

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 24
  • StV 1987, 307
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 451/80

    Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Einheitsstrafe - Erwachsenenstrafrecht -

    Auszug aus BGH, 06.08.1986 - 3 StR 281/86
    Die Entscheidung des BGH in NStZ 1981, 355 besage zu dieser Frage nichts anderes.

    [daraus] Argumente für eine Ä von der Rechtspr. des BGH bisher abgelehnte Ä analoge Anwendung des § 32 JGG auf Fälle nicht gleichzeitiger Aburteilung einer Erwachsenen-Tat herleiten lassen, kann offen bleiben (vgl. dazu [u. a.] LG Osnabrück, MDR 1980, 957 [hier: III (340) 101 a-b]; Dingeldey, ZBlJR 1981, 150 f.; ders., NStZ 1981, 355 ).«.

  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 107/60
    Auszug aus BGH, 06.08.1986 - 3 StR 281/86
    Die Rechtspr. des BGH hat es bisher immer abgelehnt, auf eine einheitliche Strafe zu erkennen, wenn ein Angekl. zunächst zu einer Jugendstrafe, später dann zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war (vgl. BGHSt 14, 287; BGH, bei Holtz, MDR 1979, 106 für den Fall einer späteren Verurteilung wegen einer als Erwachsener begangenen Straftat; bei Holtz, MDR 1979, 281 für den Fall zweier Verurteilungen wegen Straftaten, die der Angekl. als Heranwachsender begangen hatte).

    Abgestellt hat sie (BGHSt 14, 287 [289]) auf den Wortlaut des § 32 JGG und auf den Willen des Gesetzgebers, der die Anwendung der Vorschrift auf den Fall gleichzeitiger Aburteilung beschränkt hat, um kriminalpolitisch unerwünschte Vorteile für einen Täter zu vermeiden, der auch noch als Erwachsener eine Straftat begangen hat.«.

  • BGH, 07.08.2019 - 4 StR 189/19

    Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen (keine analoge

    Eine direkte Anwendung der Regelung scheidet aus, da es an der erforderlichen gemeinsamen Aburteilung der Taten, die der Angeklagte im Erwachsenen- und im Heranwachsendenalter beging, fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 6. August 1986 - 3 StR 281/86, NStZ 1987, 24).

    Er ist mit Blick auf den Wortlaut der Vorschrift und den Willen des Gesetzgebers ebenso davon ausgegangen, dass es sich bei § 32 Satz 1 JGG um eine Ausnahmevorschrift für den Fall der gleichzeitigen Aburteilung handelt (vgl. BGH, Urteile vom 6. Mai 1960 - 4 StR 107/60, BGHSt 14, 287, 288 f., NJW 1960, 1531; vom 6. August 1986 - 3 StR 281/86, BGHR § 32 JGG Aburteilung, getrennte 1; vom 11. Oktober 1989 - 3 StR 336/89; StV 1990, 205; vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 501/89, NJW 1990, 920; Beschluss vom 10. November 1988 - 1 StR 498/88, BGHR § 32 JGG Aburteilung getrennte 2).

  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei

    Im Urteil vom 6. August 1986 (3 StR 281/86 = NStZ 1987, 24 = BGHR JGG § 32 Aburteilung, getrennte 1) hat der 3. Strafsenat allerdings offen gelassen, ob § 32 JGG analog anzuwenden sei, wenn - wie hier - die zeitlichen Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB vorliegen.

    Der 1. Strafsenat hat jedoch auch für diesen Fall erst kürzlich die Zulässigkeit der Zusammenziehung von Jugend- und Erwachsenenstrafe verneint (Beschluß vom 10. November 1988 - 1 StR 498/88 = BGHR JGG § 32 Aburteilung, getrennte 2; ebenso die in BGH NStZ 1987, 24 offen gelassene Frage klar verneinend Krauth in Festschrift für Lackner, 1987, S. 1057, 1062 Fußn. 15 a).

    Im übrigen ist die Sachlage in § 105 Abs. 2 JGG gegenüber dem hier vorliegenden Fall durchaus unterschiedlich: Dort hat sich in einer neuen Verhandlung herausgestellt, daß der Angeklagte entgegen der Annahme im zuerst ergangenen Urteil doch noch einem Jugendlichen gleichzusetzen ist, so daß eine Korrektur der ursprünglich getroffenen Entscheidung notwendig erscheint (vgl. BGH NStZ 1987, 24).

  • BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89

    Raub - Wegnahmedelikt - Wegnahme - Diebstahl - Wert des Gutes

    Die vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf diese Verurteilung aufgeworfene Frage, ob § 32 JGG auf Fälle nicht gleichzeitiger Aburteilung einer Erwachsenentat analoge Anwendung findet, hatte der Senat in seinem Urteil vom 6. August 1986 - 3 StR 281/86 (BGH, bei Holtz MDR 1986, 977 = NStZ 1987, 24 = StV 1987, 307) offengelassen.
  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    "Soweit Strafsenate des BGH die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe oder einer Einheitsjugendstrafe bisher abgelehnt haben, lagen den Entscheidungen jeweils Fälle zugrunde, in denen im anhängigen Verfahren eine Erwachsenentat abzuurteilen und schon deswegen § 105 Abs. 2 JGG nicht anwendbar war (vgl. BGHR, JGG § 32 Aburteilung, getrennte 1 und 3; BGHSt 36, 270 ).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89

    Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe

    Denn § 32 JGG eröffnet bei Straftaten in verschiedenen Altersstufen die einheitliche Anwendung von Jugendrecht (Einheitsjugendstrafe) oder Erwachsenenrecht (Gesamtstrafe) nur, wenn die mehreren Straftaten gleichzeitig abgeurteilt werden (BGHSt 14, 287; 27, 295, 296; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NStZ 1987, 24).
  • BGH, 15.01.1998 - 1 StR 725/97

    Fehlerhafte Einbeziehung einer Jugendstrafe in die Gesamtstrafe

    "Der Angeklagte ist durch die fehlerhafte Einbeziehung der Jugendstrafe in die Gesamtstrafe auch beschwert (BGHR JGG § 32 - Aburteilung, getrennte 1; BGHSt 29, 269 - möglicherweise ist durch die Einbeziehung sogar eine noch laufende Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung in Wegfall geraten - UA S. 7, 8).

    Die einbezogene Jugendstrafe war angesichts ihrer gegenüber der Erwachsenenstrafe grundsätzlich geringeren Schwere (BGHR JGG § 32 - Aburteilung, getrennte 1; BGHSt 29, 269) und des besonderen Gewichts der im vorliegenden Fall verhängten Einzelstrafen erkennbar ohne Einfluß auf die Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe.

  • OLG Stuttgart, 24.05.1995 - 1 Ws 88/95
    Die Besonderheit, daß der Verurteilte hier die neue Straftat nur einen Tag vor dem Bewährungsbeschluß begangen hat und daß wegen der Sonderregelung der §§ 32, 105 Abs. 2 JGG die Zusammenziehung der Jugendstrafe und der Erwachsenenstrafe nicht möglich ist (vgl. BGHR § 32 JGG Aburteilung getrennte 2; BGH NStZ 1987, 24 ), rechtfertigt ein Abweichen vom Analogieverbot nicht.
  • BGH, 10.11.1988 - 1 StR 498/88
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.01.1985 - 1 Ws 862/84   

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https://dejure.org/1985,1417
OLG Koblenz, 07.01.1985 - 1 Ws 862/84 (https://dejure.org/1985,1417)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.01.1985 - 1 Ws 862/84 (https://dejure.org/1985,1417)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Januar 1985 - 1 Ws 862/84 (https://dejure.org/1985,1417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 600
  • NStZ 1987, 24
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 23.04.1980 - 3 Ws 226/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.01.1985 - 1 Ws 862/84
    Für die Teilanfechtung von Beschlüssen mit der Beschwerde geltend die gleichen Grundsätze wie für die Rechtsmittelbeschränkung bei der Berufung (§ 318 StPO ) und der Revision (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1980, 2535).
  • OLG Nürnberg, 05.05.2014 - 2 Ws 704/13

    Strafrestaussetzung unter Auflagen: Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Weisungen, bei denen jegliche Beziehung zum Resozialisierungsziel fehlt, sind unzulässig (vgl. zum Ganzen OLG Koblenz NStZ 1987, 24 f.; OLG Köln, NStZ-RR 2010, 49 Rdn. 15 nach juris; Fischer, StGB, 60. Aufl. § 56c Rdn. 4; Schönke/Schröder/Stree, StGB, 28. Aufl. § 56c Rdn. 1, 2, 6 und 14).

    Demgemäß sind Weisungen gegenüber einem Ausländer, unverzüglich aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen und entsprechend einem Ausweisungsbescheid nicht mehr einzureisen, in der Regel unzulässig (vgl. OLG Koblenz NStZ 1987, 24 f.; LG Braunschweig StV 2001, 240; Fischer, StGB, 60. Aufl. § 56c Rdn. 4).

    Ein solcher Eingriff ist jedoch abschließend durch das Aufenthaltsgesetz geregelt und liegt ausschließlich im Kompetenzbereich der Ausländerbehörde (BayObLGSt 1980, 101 Rdn. 11 nach juris; OLG Schleswig SchlHA 1991, 118, 119; OLG Koblenz NStZ 1987, 24, 25).

    Für die Teilanfechtung von Beschlüssen mit der Beschwerde gelten die gleichen Grundsätze wie für die Rechtsmittelbeschränkung bei Berufung und Revision (vgl. OLG Frankfurt NJW 1980, 2535; OLG Koblenz NStZ 1987, 24, 25; aA für die vorliegenden Fallkonstellation OLG Schleswig SchlHA 1991, 118).

  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92

    Verfassungsmäßigkeit von Bewährungsweisungen bei Verurteilung wegen einer

    4 St 275/79">NJW 1980, S. 2424 [2425]; OLG Koblenz, NStZ 1987, S. 24 f.).
  • LG Berlin, 01.12.2003 - 511 Qs 118/03

    Erziehungszweck als spezifisches Merkmal einer Weisung; Zumutbarkeit einer

    Sie müssen von dem Ziel geprägt sein, der Resozialisierung des Täters zu dienen, indem sie ihm auf dem Weg in eine straffreie Lebensführung helfen (vgl. OLG Koblenz NStZ 1987, 24 (25) m.w.N).

    Gleiches gilt für das Verbot an einen Ladendieb, sich während des Schlussverkaufs nicht in ein Warenhaus zu begeben (vgl. OLG Koblenz NStZ 1987, 24 mit Anm. Meyer NStZ 1987, 25).

    Unzulässig sind hingegen Weisungen, bei denen jegliche Beziehung zum Resozialisierungsziel fehlt (vgl. OLG Koblenz NStZ 1987, 24 ).

    Lediglich zur Klarstellung weist die Kammer darauf hin, dass die vorliegende Entscheidung nicht im Widerspruch zur Entscheidung des OLG Koblenz vom 7.1.1985 (NStZ 87, 24 ) steht.

  • LG Stralsund, 24.10.2007 - 23 Qs 52/07

    Maßregelvollstreckung: Verbindung der Aussetzung der Unterbringungsanordnung zur

    Danach hängt die Wirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels davon ab, ob der angefochtene Teil der Entscheidung gegenüber dem nicht angefochtenen derart selbständig ist, dass er eine gesonderte (isolierte) Nachprüfung und Beurteilung erlaubt (OLG Koblenz, NStZ 1987, 24, 25).

    Mit der von der Kammer getroffenen Entscheidung kann in der Sache keine Verschlechterung der Rechtsstellung des Verurteilten eintreten, da auf das Rechtsmittel des Verurteilten eine volle Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung erfolgt (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1987, 24, 25; a.A.: OLG Schleswig, SchlHA 1991, 118), so dass nicht erörtert zu werden braucht, ob und inwieweit das für andere Rechtsmittel gesetzlich festgelegte Verschlechterungsverbot (§§ 331 Abs. 1, 358 Abs. 2, 373 Abs. 2 StPO) überhaupt im Beschwerdeverfahren gilt.

  • OLG Koblenz, 12.01.2011 - 2 Ws 16/11

    Strafaussetzung zu Bewährung: Nachträgliche Änderung von Bewährungsauflagen oder

    Zu anderen Zwecken als denen der individuellen Hilfe zukünftiger Straffreiheit des Verurteilten dürfen Weisungen nicht ergehen, so auch nicht aus Gründen bloßer Sicherung oder der Überwachung (vgl. Stree/Kinzig, a. a. O., § 56 c Rdnr. 1 und 2; Groß in Münchener Kommentar, StGB, § 56 c Rdnr. 7; Hubrach in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 56 c Rdnr. 1; Schall in SK-StGB, § 56 c Rdnr. 5 bis 7; BVerfG in NJW 1993, 3315; OLG Celle in NStZ 2004, 627; OLG Koblenz in NStZ 1987, 24).
  • OLG Köln, 25.05.2009 - 2 Ws 243/09
    e) Die dem Verurteilten gemäß § 56 c Abs. 2 Nr. 1 in Verb. mit § 57 Abs. 3 Satz 1 StGB erteilten Weisung, die Bundesrepublik zu verlassen und während der auf fünf Jahre festgesetzten Bewährungszeit ( § 56a Abs. 1 S. 2 StGB) nicht wieder zu betreten, Weisung ist entgegen verbreiteter Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (OLG Koblenz NStZ 87, 24; OLG Schleswig SchlHA 91, 118; OLG Stuttgart Justiz 88, 104; S/S-Stree, StGB, 27. Aufl, § 56 c Randnr.17; SK-Horn, § 56 c Randnr. 5; MK-Groß, StGB 2005, § 56 c Randnr. 20) zulässig.
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2002 - 4 Ws 222/02

    Bindung der Strafvollstreckungskammer an Aufhebung und Zurückverweisung; Anhörung

    bb) Die überwiegende Ansicht in der Literatur (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45 Aufl. 2001, Rdnr.10 zu § 329; LR-Gollwitzer, StPO, 24. Aufl. 1987, Rz . 12 zu § 309; KK-Engelhardt, StPO, 4. Aufl. 1999, Rz. 12 zu § 309; Pfeiffer, StPO, 3. Aufl. 2001, Rz. 4 zu § 309 StPO; Mohrbotter, ZStW 84 (1972), 614, 624; Mayer, NStZ 1987, 25, 26 (Anmerkung zu OLG Kolblenz, NStZ 1987, 24) verneint eine Bindung des Erstrichters an die Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts.
  • BVerfG, 09.06.1993 - 2 BvR 368/92

    Verfassungsmäßigkeit der Bewährungsweisung der Erbringung von Urinproben zum

    4 St 275/79">NJW 1980, 2424 [2425]; OLG Koblenz, NStZ 1987, 24 ff.).
  • BVerfG, 10.08.1993 - 2 BvR 610/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auflagen und Weisungen bei Strafaussetzung

    4 St 275/79">NJW 1980, 2424 [2425]; OLG Koblenz, NStZ 1987, 24 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2009 - 19 B 1028/07

    D (A), Duldung, Weisung, Strafrichter, Strafrestaussetzung, Entlassungsbeschluss,

    LG Braunschweig, Beschluss vom 29.3.2000 - 43 Qs 18/2000 -, StV 2001, 240 (nur Leitsatz); OLG Koblenz, Beschluss vom 7.1.1985 - 1 Ws 862/84 -, NStZ 1987, 24 (25), mit Anmerkung Meyer, NStZ 1987, 25 (25 f.); OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.3.1981 - 3 Ws 80/81 -, juris (nur Leitsatz); Fischer, StGB, 56. Aufl., 2009, § 56 c Rdn. 6 a; Stree, in: Schönke/Schröder/Cramer, StGB, 27. Aufl., 2006, § 56 c Rdn. 17, m. w. N.; a. A. LG Berlin, Beschluss vom 1.12.2003 - 5511 Qs 118/03 -, NStZ 2005, 100 (101).
  • OLG Zweibrücken, 22.08.1989 - 1 Ws 371/89

    Weisungen; Lebensführungshilfe; Bewährung; Verurteilter; Gesetzmäßigkeit;

  • OLG Hamm, 04.12.2003 - 2 Ws 290/03

    Strafaussetzung zur Bewährung, unzulässige Weisung; Gebot, BRD zu verlassen;

  • KG, 06.12.2018 - 2 Ws 233/18

    Anfechtbarkeit eines strafvollzugsbegleitenden Beschlusses

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