Rechtsprechung
   BGH, 12.03.1987 - 4 StR 2/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1596
BGH, 12.03.1987 - 4 StR 2/87 (https://dejure.org/1987,1596)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1987 - 4 StR 2/87 (https://dejure.org/1987,1596)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1987 - 4 StR 2/87 (https://dejure.org/1987,1596)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1596) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

"Ich ballere jetzt alle ab"

§ 32 StGB, Notwehr unter Ehegatten, Schußwaffe als letztes Mittel der Verteidigung, Pflicht zum abgestuften Vorgehen, Irrtum über die "Erforderlichkeit"

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 322
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82

    Sofortige und entgültige Beseitigung der Gefahr durch Schuss auf den Angreifer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 19.09.1973 - 2 StR 165/73

    Rechtfertigung einer Tat durch Notwehr - Fahrlässige Herbeiführung eines durch

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    Ein an sich möglicher Erlaubnisirrtum des Angeklagten (vgl. hierzu Wessels/Beulke Strafrecht AT 29. Aufl. Rdn. 482 ff.) wäre hier nur ein - vermeidbarer - Verbotsirrtum (§ 17 StGB), der eine Bestrafung wegen Körperverletzung mit Todesfolge nicht berührte (vgl. BGH GA 1969, 23, 24; NStZ 1987, 322; 1988, 269, 270).
  • BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95

    Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden

    Voraussetzung der Rechtfertigung ist grundsätzlich, daß schonendere Möglichkeiten der Verteidigung nicht in gleicher Weise die Gefahr zu beseitigen vermögen (BGHSt 26, 143, 146; BGH NStZ 1996, 29; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, Verhältnismäßigkeit 2, Verteidigung 6; BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.2011 - 2 Ws 181/10

    Putativnotwehr: Tötung eines auf frischer Tat betroffenen mit einer

    Der in Putativnotwehr Handelnde darf zur Verteidigung zwar ferner nicht mehr tun, als wenn er sich in einer tatsächlichen Notwehrlage befände (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2; BGH NStZ 1988, 269 f.; Fischer a.a.O. Rdnr. 51 a.E. mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 21.07.2015 - 3 StR 84/15

    Grenzen der Notwehr unter Benutzung einer Schusswaffe (erreichbares Abwehrmittel

    Das gefährdet den Bestand des Urteils indes nicht, da bei der irrigen Annahme eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs der Täter nicht mehr tun darf als der in wirklicher Notwehr Handelnde (BGH, Urteil vom 12. März 1987 - 4 StR 2/87, BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2), und das Landgericht rechtsfehlerfrei dargelegt hat, dass selbst im Falle eines Angriffs der Schuss in die Brust mangels Erforderlichkeit der Notwehrhandlung nicht gerechtfertigt gewesen wäre.
  • BGH, 28.02.1989 - 1 StR 741/88

    Fehlender Tötungsvorsatz bei (versuchtem) Totschlag; Tötungsvorsatz bei

    Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielen, insbesondere durch die Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und die Verteidigungsmöglichkeit des Angegriffenen (BGH NStZ 1987, 322).

    Die Wahl dieses Verteidigungsmittels ließ eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten (BGH NStZ 1987, 322).

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2021 - 18 U 226/20

    Grenzen des lebensgefährlichen Einsatzes von Schusswaffen durch Polizeibeamte

    Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielen, insbesondere durch Stärke und Gefährlichkeit des Angreifens und die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (vgl. nur BGH, NStZ 1981, 138; 1987, 322).

    Hierbei ist zwar das am wenigsten schädigende und gefährliche Abwehrmittel grundsätzlich das allein zulässige; jedoch darf nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, NStZ 1981, 138; 1982, 285; 1983, 117; 1987, 322; s.a. BGHSt 25, 229 = NJW 1974, 154 = LM § 53 StGB 1969 [L] Nr. 3) das Abwehrmittel eingesetzt werden, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt; derjenige, der Notwehr oder Nothilfe leistet, ist nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist, er ist insbesondere nicht genötigt, das Risiko körperlicher Verletzungen oder Misshandlungen einzugehen.

    In Frage kommen ungezielte Warnschüsse oder - wenn diese nicht ausreichen - Schüsse in die Beine, um den Angreifer kampfunfähig zu machen, also solche Abwehrmittel, die einerseits für die Wirkung der Abwehr nicht zweifelhaft sind und andererseits die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten (vgl. BGH, NStZ 1987, 322).

  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87

    Verschuldete Provokation - Notwehr - Rechtsmißbräuchliche Verteidigung

    Der Bundesgerichtshof hat schon wiederholt erklärt, daß der Tatrichter auch entlastende Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinzunehmen braucht, er sich vielmehr aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme eine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Behauptung zu bilden hat (vgl. BGH NJW 1980, 2423, 2424; BGH, Urteile vom 14. Februar 1985 - 4 StR 27/85 - und vom 12. März 1987 - 4 StR 2/87).
  • BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90

    Vorsätzliche Tötung oder Handeln in Notwehr - Einsatz des Messers als

    Gegen einen unbewaffneten Angreifer reicht regelmäßig die Drohung mit einer gefährlichen Waffe aus (vgl. BGHSt 26, 256, 258 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2; StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1; Verteidigung 1, 3).

    Genügt dies aufgrund besonderer Umstände nicht, muß der Verteidiger die Waffe zunächst in schonenderer Art und Weise einsetzen, ehe er sich mit einem lebensgefährdenden Vorgehen zur Wehr setzt (vgl. BGHSt 26, 143, 146; BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2; StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1).

  • BGH, 12.07.1994 - 5 StR 309/94

    Notwehr - Zulässiges Verteidigungsmittel - Gefahrbeseitigung

    Deshalb ist es, wenn dem Angreifer die Existenz der lebensgefährlichen Waffe bis dahin unbekannt war, je nach Kampflage vom Verteidiger regelmäßig zu verlangen, daß er die Verwendung der Waffe androht, ehe er sie lebensgefährlich einsetzt (BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2; StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, 7; Verteidigung 1, 3; BGH Urteil vom 25. August 1992 - 5 StR 266/92 -).
  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93

    Rechtliche Relevanz eines unabsichtlich abgegebenen Schusses im Sinne einer

    Er kann nur das letzte Mittel der Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117; BGHR StGB § 32 I Putativnotwehr 2 und § 32 II Erforderlichkeit 1).
  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 289/87

    Auswirkungen des Alkoholmissbrauchs auf den Strafrahmen - Verantwortlichkeit bei

  • BGH, 02.12.2011 - 5 StR 416/11

    Notwehr (Erforderlichkeit); Bemessung der Jugendstrafe (Erziehungsbedarf); Kosten

  • LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 7 Ks 25/12

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im

  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/94

    Untauglicher Versuch - Totschlag - Notwehr

  • BGH, 29.01.1998 - 4 StR 469/97

    Rechtsfolgen bei Zweifeln des Tatrichters - Umfang der Beweiswürdigung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht