Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.05.1987

Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1987 - 3 StR 18/87   

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BGH, 22.04.1987 - 3 StR 18/87 (https://dejure.org/1987,1410)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1987 - 3 StR 18/87 (https://dejure.org/1987,1410)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1987 - 3 StR 18/87 (https://dejure.org/1987,1410)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Totschlag teils durch Unterlassen, teils durch aktives Tun - Förderung der eigenverantwortlich gewollten und verwirklichten Selbstgefährdung eines anderen - Aussetzen der Entscheidungsfreiheit bezüglich einer ärztlichen Behandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212, 223

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 406
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus BGH, 22.04.1987 - 3 StR 18/87
    Die Begründung des Schuldspruchs läßt besorgen, daß die Strafkammer bei ihrer Entscheidung die Rechtsprechung, wonach derjenige, der lediglich die eigenverantwortlich gewollte und verwirklichte Selbstgefährdung eines anderen fördert, im Falle der Verwirklichung des von diesem bewußt eingegangenen Risikos nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar ist (vgl. BGHSt 32, 262 [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83]), nicht ausreichend beachtet hat.
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Allerdings besagt die vom Senat begründete neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß derjenige, der lediglich die eigenverantwortlich gewollte und bewirkte Selbstgefährdung eines anderen veranlaßt, ermöglicht oder fördert, regelmäßig nicht wegen eines - versuchten oder vollendeten - Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar ist, auch wenn sich das von diesem bewußt eingegangene Risiko realisiert (BGHSt 32, 262 [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83]; vgl. ferner BGH NStZ 1984, 452; 1985, 25; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 1985, 690).
  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    Straffrei ist ein solches Handeln regelmäßig auch dann, wenn es nicht auf die Selbsttötung oder -verletzung gerichtet war, sich aber ein entsprechendes, vom Opfer bewusst eingegangenes Risiko realisiert hat (BGHSt 32, 262, 264 f.; 46, 279, 288; 49, 21, 34, 39; BGH NJW 2003, 2326, 2327; BGH NStZ 1985, 25, 26; 1987, 406; BayObLG …
  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93

    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach

    b) Zu Recht hat das Landgericht angenommen, die Zurechnung des Todes entfalle nicht unter dem Gesichtspunkt der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze zur sogenannten bewußten Selbstgefährdung (vgl. BGHSt 32, 262 ff.; 36, 1, 17, 18; 37, 179, 180 ff.; BGH NStZ 1984, 452; 1985, 25, 26; 1986, 266, 267; 1987, 406; Schroeder in LK 10. Aufl. § 16 Rdn. 181 ff.; Rudolphi in SK StGB vor § 1 Rdn. 79 ff.; Cramer in Schönke/Schröder 24. Aufl. § 15 StGB Rdn. 157 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03

    "Zivildienst-Fall": Aktive Sterbehilfe durch täuschungsbedingt vorsatzlos

    Wer lediglich eine solche Selbstgefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, macht sich nicht wegen eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar (BGHSt 32, 262, 263 f.; BGH NStZ 1985, 25, 26 und 319, 320; 1986, 266, 267; 1987, 406; BGH NJW 2000, 2286; BGHSt 46, 279, 288).

    Diese Rechtsprechung gründet in erster Linie auf Sachverhalte, denen gemein ist, daß die den Verletzungs- oder Tötungserfolg verursachende schädigende Handlung - die Einnahme von Betäubungsmitteln (BGHSt 32, 262 f.; BGH NStZ 1985, 319; BGH NJW 2000, 2286; BGHSt 46, 279, 283), Stechapfeltee (BGH NStZ 1985, 25) oder Alkohol (BGH NStZ 1986, 266; 1987, 406) - durch das Opfer selbst erfolgt und erfährt dann eine Ausnahme, wenn der sich Beteiligende etwa kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfaßt als der sich selbst Gefährdende (BGHSt 32, 262, 265; BGH NStZ 1985, 25 f.; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 2000, 2286; vgl. auch BayObLG JZ 1997, 521).

  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

    Eine Verantwortlichkeit des Angeklagten unter diesem Gesichtspunkt würde jedenfalls voraussetzen, daß in dem Zeitpunkt, als Frau Dr. T durch den Eintritt ihrer Bewußtlosigkeit die Kontrolle über das Geschehen verlor, noch eine Möglichkeit zur Rettung ihres Lebens bestand (vgl. BGH NStZ 1984, 452 m. Anm. Fünfsinn StV 1985, 57; BGH NStZ 1985, 319, 320; BGH NStZ 1987, 406).
  • BayObLG, 15.09.1989 - RReg. 1 St 126/89

    Aids III - § 223a Abs. 1 StGB aF (§ 224 StGB nF), Zurechnung bei

    Wer sich an einer solchen eigenverantwortlich gewollten Selbstgefährdung beteiligt, nimmt nämlich an einem Geschehen teil, das Ä soweit es um die Strafbarkeit wegen eines der genannten Delikte geht Ä keine Tat i. S. der §§ 25, 26, 27 Abs. 1 StGB darstellt (BGHSt 32, 262 ; BGH, NStZ 1984, 452 ; 1985, 25; 1986, 266; 1987, 406; BGH, NJW 1989, 781, 785 ..).
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

    Die in Rechtsprechung und Schrifttum entwickelten Grundsätze zur sogenannten bewußten Selbstgefährdung (vgl. BGHSt 32, 262 ff [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83]; 36, 1, 17/18; BGH NStZ 1985, 25, 26 und 319, 320; 1986, 266, 267; 1987, 406; BGH StV 1985, 56; LK StGB 10. Aufl. § 222 Rdn. 21; Cramer in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 15 Rdn. 155 f; Rudolphi in SK StGB vor § 1 Rdn. 79, 79 a, b, jeweils mit weit.
  • OLG Naumburg, 25.03.1996 - 2 Ss 27/96

    Straftaten gegen das Leben: Fahrlässige Tötung durch Unterlassen bei einem

    Dies gilt etwa für die fahrlässige Mitverursachung eines Selbstmordes (BGHSt 13, 162, 167; 24, 342; BGH NStZ 1987, 406 ), das Mitbewirken des Todes eines Rauschgiftkonsumenten durch den Verkauf oder die Überlassung von Drogen, durch deren Konsum sich jener bewußt selbst gefährdet (BGHSt 32, 262 ; BGH NStZ 1984, 410 m. Anm. Roxin; 1984, 452, 1985, 25; 1985, 319 f. m. Anm. Roxin) oder das Herbeiführen einer HIV-Infizierung eines anderen durch einverständlichen Sexualkontakt, wenn der andere um die Aids-Erkrankung seines Sexualpartners weiß (BayObLG NJW 1990, 131 ; offen gelassen von BGHSt 36, 1, 17).
  • BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96

    defekte Vorderradbremse - § 222 StGB, Veranlassung fremder eigenverantwortlicher

    Ein Verletzungserfolg, insbesondere auch der Tod eines Menschen, darf einem Dritten, der dafür mitursächlich gewesen ist, im Sinne eines aktiven Tuns dann nicht zugerechnet werden, wenn er die Folge einer bewußten, eigenverantwortlich gewollten und verwirklichten Selbstgefährdung ist und sich die Mitwirkung des Dritten in einer bloßen Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung des Selbstgefährdungsaktes erschöpft hat (BGHSt 32, 262 = NStZ 1984, 410 m.Anm. Roxin; BGHSt 37, 179 ; BGH NStZ 1984, 452 ; 1985, 319, 320; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 1989, 781, 785; BayObLG …
  • OLG Karlsruhe, 28.03.1996 - Ns 1/96

    Fahrlässige Tötung des Schiffsführers bei Hydraulikreparatur

    Die Strafbarkeit des Täters beginnt jedoch dort, wo er kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfaßt als der sich selbst Gefährdende (BGH NStZ 1987, 406 ; NJW 1989, 781, 785).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1987 - 4 StR 213/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2053
BGH, 14.05.1987 - 4 StR 213/87 (https://dejure.org/1987,2053)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1987 - 4 StR 213/87 (https://dejure.org/1987,2053)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1987 - 4 StR 213/87 (https://dejure.org/1987,2053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Anordnung, die Strafe nicht zur Bewährung - Anforderungen an Anordnung von Berufsverbot - Nachtatverhalten - Strafzumessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 406
  • StV 1987, 477
  • StV 1988, 61
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei

    Auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose für die Anordnung eines Berufsverbots gemäß § 70 StGB darf nicht zu Lasten eines Angeklagten gewertet werden, daß er die Tat bestreitet (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2; BGH NStZ 1987, 406; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Dauer 1).

    Etwas anderes kann für ein Verteidigungsverhalten gelten, welches, über das zum Bestreiten Notwendige hinausgehend, besondere Skrupellosigkeit gegenüber anderen erkennen läßt und den Schluß rechtfertigt, der Angeklagte werde sich auch zukünftig im Umgang mit Mitmenschen entsprechend rechtsfeindlich verhalten (BGH, Beschl. v. 30. Juli 1985 - 1 StR 340/85; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; BGH NStZ 1987, 406).

  • BGH, 20.09.2000 - 5 StR 391/00

    Tatsächliche Voraussetzungen der Prognoseentscheidung des § 56 Abs. 1 StGB

    Zum einen ist für die von der Strafkammer zu treffende Prognoseentscheidung, ob der Angeklagte künftig Straftaten begehen wird, das Verteidigungsverhalten nicht hinreichend aussagekräftig, soweit es dem Zweck diente, sich der Bestrafung zu entziehen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Nachtatverhalten 7).
  • BGH, 11.06.1993 - 4 StR 244/93

    Möglichkeit der Trennung zwischen den in der Tat und den in der Persönlichkeit

    Auch soweit der Angeklagte Einwände gegen die Richtigkeit der polizeilichen Protokolle über seine Beschuldigtenvernehmung vorgebracht hat, ist dies entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts für die von der Jugendkammer zu treffende Prognoseentscheidung nach § 21 Abs. 1 JGG nicht hinreichend aussagekräftig (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 4).
  • BGH, 26.05.1993 - 5 StR 134/93

    Geständnis - Abgabe - Umsatzsteuerererklärung - Einkommensteuerererklärung -

    Daraus aber lässt sich nicht ohne weiteres auf eine ungünstige Prognose im Sinne des 5 56 Abs. 1 StGB schließen (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 4).
  • BGH, 14.11.1989 - 4 StR 550/89

    Zulässigkeit der Anlastung fehlender Schadenswiedergutmachung bei leugnendem

    Der Senat weist für die neue Hauptverhandlung darauf hin, daß diese beanstandete Erwägung (UA 63: "Keinerlei Anstrengungen zur Schadenswiedergutmachung unternommen") auch bei der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung zu unterbleiben hat (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 4, § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 6 und Umstände, besondere 4).
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