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   BGH, 11.06.1987 - 4 StR 207/87   

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https://dejure.org/1987,1531
BGH, 11.06.1987 - 4 StR 207/87 (https://dejure.org/1987,1531)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1987 - 4 StR 207/87 (https://dejure.org/1987,1531)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1987 - 4 StR 207/87 (https://dejure.org/1987,1531)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mangelnde Erforderlichkeit als Grund für die Ablehnung eines Beweisantrags zur Einholung eines Sachverständigengutachtens - Unzulässigkeit der Ablehnung des Beweisantrags bei fehlender Sachkunde des Gerichts - Ausschluss der Schuldfähigkeit infolge eines hochgradigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 503
  • StV 1988, 57
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 207/87
    Danach wird überwiegend angenommen, daß eine nachgewiesene Erinnerungslosigkeit - allein oder zusammen mit anderen Merkmalen - ein Anzeichen für eine auf einem Affekt beruhende Bewußtseinsstörung sei (Undeutsch in Eisen, Handwörterbuch der Rechtsmedizin Bd. II [1974] S. 112; vgl. aber auch Rasch NJW 1980, 1309, 1312) [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79].

    Sie setzte hier um so mehr eine sachverständige Beratung des Landgerichts voraus, als die Tat nach Vorgeschichte und Ablauf Merkmale aufweist, welche häufig bei Affekthandlungen anzutreffen sind (vgl. Rasch Tötung des Intimpartners [1964]; Rasch NJW 1980, 1309, 1313) [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79], und deren Bedeutung das Landgericht bei der Ablehnung des Beweisbegehrens ebenfalls verkannt hat.

  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95

    Tatausführung - Schlichtes Handlungsmuster - Gebliebene Erinnerung - Vollständige

    Auch ist eine - hier jedenfalls teilweise - erhalten gebliebene Erinnerung des Angeklagten als Anhaltspunkt für eine noch intakt gewesene Steuerungsfähigkeit ohne besondere Aussagekraft (vgl. BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 4, 5).
  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 575/05

    Minder schwerer Fall des Totschlages (Affekttat und vermeintlicher Affektabbau

    Schließlich hat die Strafkammer bei ihrer Erwägung, es fehle an einer "relevanten Erinnerungslücke" (UA 26), nicht bedacht, dass auch eine nur auf das unmittelbare Tötungsgeschehen begrenzte Lücke Ausdruck eines affekttypischen Erinnerungsverlusts sein kann (vgl. BGH NStZ 1987, 503, 504).
  • BGH, 02.06.2010 - 5 StR 171/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Schwachsinn); Steuerungsfähigkeit;

    Diese anspruchsvolle Beurteilung durfte das Tatgericht nicht - wie hier geschehen - ausschließlich durch eigene Erwägungen ersetzen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 1; BGH NStZ 1997, 296).
  • BGH, 10.12.2008 - 5 StR 542/08

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages auf Einholung eines

    Zudem hat der Antrag eine Reihe von besonderen Umständen in der Person des Angeklagten und dem Beziehungsgeflecht zur Nebenklägerin dargelegt, die geeignet gewesen sind, Bedenken hinsichtlich für § 21 StGB relevanter psychischer Befindlichkeiten zu begründen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 1).
  • BGH, 11.06.1991 - 1 StR 242/91

    Voraussetzungen des Bestehens eines Festnahmerechtes bei bekannten Tätern -

    Allerdings kann, worauf der Vertreter des Generalbundesanwalts in der Hauptverhandlung hingewiesen hat, eine totale, auf das eigentliche Tatgeschehen begrenzte Erinnerungslosigkeit ein Anzeichen einer auf einem Affekt beruhenden Bewußtseinsstörung sein (vgl. BGH StV 1988, 57, 58; BGHR StGB § 20 Affekt 2).
  • BGH, 28.02.1989 - 1 StR 32/89

    Voraussetzungen für eine auf einem Affekt beruhende Bewußtseinsstörung bei einer

    Solche Erinnerungslücken gelten im Gegenteil gerade als Anzeichen für eine auf einem Affekt beruhende Bewußtseinsstörung (BGH StV 1987, 434; 1988, 57, 58; Langelüddeke/ Bresser, Gerichtliche Psychiatrie 4. Aufl. S. 259; Mende in Venzlaff, Psychiatrische Begutachtung S. 317, 323 f.; vgl. ferner Rasch, Forensische Psychiatrie S. 210 f.).
  • BGH, 06.07.2011 - 5 StR 230/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Versagung; eigene Sachkunde des

    In keiner Weise setzt sich das Landgericht damit auseinander, ob es sich bei der vom Angeklagten behaupteten Erinnerungslücke um eine echte oder um eine lediglich vorgeschobene handelt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 207/87, BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 1).
  • BGH, 07.01.1997 - 4 StR 605/96

    Aufhebung eines Strafausspruchs in der Revision - Zeitlich begrenzte

    Die Unterscheidung eines solchen Symptoms von Schutzbehauptungen und Ergebnissen psychischer Verdrängungsvorgänge ist allerdings schwierig und erfordert in der Regel die Einholung eines Sachverständigengutachtens (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 1).
  • BGH, 18.10.1988 - 4 StR 509/88

    Bewertung des Zusammenwirkens von alkoholischer Beeinflussung und affektiver

    Als Beweisanzeichen dafür kommt die vom Angeklagten behauptete Erinnerungslosigkeit in Frage (BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 4, 5).
  • BGH, 27.05.1988 - 3 StR 4/88

    Affekttypischer Erinnerungsverlust als Indiz der Schuldunfähigkeit

    Bei der hier gegebenen Sachlage kann ausgeschlossen werden, die sachverständig beratene Strafkammer, die mit dem Sachverständigen die Voraussetzungen einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens der Angeklagten im Sinne des § 21 StGB nicht ausschließen, aber auch nicht sicher feststellen konnte, habe übersehen, daß in besonderen Fällen ein affekttypischer Erinnerungsverlust für volle Schuldunfähigkeit des Täters sprechen kann (vgl. BGH NStZ 1987, 503 = bei Holtz NDR 1987, 977).
  • BGH, 08.03.1996 - 3 StR 474/95
  • BGH, 15.07.1999 - 4 StR 282/99

    Schuldfähigkeit; Erinnerungslosigkeit

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