Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.12.1983 - 1 Ws 1053 - 1055/83, 1 Ws 1053/83, 1 Ws 1054/83, 1 Ws 1055/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1943
OLG Düsseldorf, 15.12.1983 - 1 Ws 1053 - 1055/83, 1 Ws 1053/83, 1 Ws 1054/83, 1 Ws 1055/83 (https://dejure.org/1983,1943)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.1983 - 1 Ws 1053 - 1055/83, 1 Ws 1053/83, 1 Ws 1054/83, 1 Ws 1055/83 (https://dejure.org/1983,1943)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 1983 - 1 Ws 1053 - 1055/83, 1 Ws 1053/83, 1 Ws 1054/83, 1 Ws 1055/83 (https://dejure.org/1983,1943)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1943) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 565
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen

    Der Senat folgt insoweit der vom OLG Düsseldorf (NStZ 1987, 565, 566) vertretenen Auffassung, wonach ein in der Kriegswaffenliste aufgeführter Gegenstand seine Kriegswaffeneigenschaft nicht dadurch verliert, daß er in Einzelteile oder Bausatzgruppen zerlegt wird.
  • BGH, 13.11.2008 - 3 StR 403/08

    Verabredung, ein Verbrechen zu begehen (Tatentschluss; Tatgeneigtheit);

    Noch weitergehende Ausführungen hierzu waren auch mit Blick auf die von der Revision angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 41, 348; BGH NStZ 1987, 565; NStZ-RR 1998, 193) nicht erforderlich; denn diese betrifft mit der Frage, ob eine Kriegswaffe auch dann vorliegt, wenn der betreffende Gegenstand in Einzelteile oder Bausätze zerlegt ist, aus diesen Teilen jedoch mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen ohne großen Aufwand wieder zusammengesetzt werden kann, eine andere Fallgestaltung.
  • OLG Hamm, 22.03.2000 - 2 Ss 1291/99

    Einfuhr pornographischer Schriften im Wege des Versandhandels durch

    Nur dies entspricht dem sich aus § 7 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) ergebenden Gesetzeszweck, dem Staat die Möglichkeit zu verschaffen, den Außenwirtschaftsverkehr mit Waren (u. a. Waffen und Kriegsgerät) aus übergeordneten außenpolitischen Gründen im Interesse des Gemeinwohls zu kontrollieren (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1987, Seite 565).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 19.12.2003 - 4St RR 149/03

    Schuldspruch wegen unrechtsmäßigen Besitzes eines Karabiners K 98 und

    Die Strafkammer hat jedoch zu Recht die vom Angeklagten verwahrten Teile eines MG 34 in ihrer Gesamtheit nicht als Kriegswaffe im Sinne des KWKG angesehen, weil diese erst durch die Komplettierung mit einem wesentlichen Teil, einem Verschluss, funktionsfähig gemacht werden konnte (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1987, 565, 566).
  • OLG Hamm, 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01

    lückenhafte Feststellungen, Bezugnahme auf Schriftstücke, Bezugnahme auf

    Eine an Sinn und Zweck des Waffenrechts orientierte Auslegung kann nur zu dem Ergebnis führen, dass eine solche gewollte Aufspaltung in Teile dem Gesamten nicht die Waffeneigenschaft nehmen kann (vgl. hierzu BGH NStZ 1985, 367; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 565; vgl. insbesondere BVerwG NVwZ-RR 1999, 117; Steindorf, Waffenrecht, 7. Aufl. 1999, § 1 KWKG Rdnr. 1a).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1993 - 1 Ws 10/93
    Ziel des Kriegswaffenkontrollgesetzes ist es, friedensgefährdende Handlungen zu verhindern, das deutsche Ansehen im Ausland zu schützen sowie die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten (vgl. BGH, in NStZ 1983, 172; Senatsbeschluß v. 15.12.1983 in NStZ 1987, 565; Pottmeyer, Kriegswaffenkontrollgesetz, Einl. Rdn. 63 ff m.N. und § 3 Rdn. 23 ff).
  • BayObLG, 13.03.1997 - 4St RR 26/97

    Einfuhr einer verbotenen Selbstladewaffe mit Kriegswaffenanschein -

    Wird somit eine komplette Schußwaffe mit Kriegswaffenanschein zur Erleichterung der verbotenen Einfuhr in drei Teile zerlegt und kann sie ohne weiteres wieder in einen funktionsfähigen Zustand versetzt werden, so geht die Schußwaffeneigenschaft im Sinn des Waffengesetzes dadurch nicht verloren (vgl. für den Fall zerlegter Kriegswaffen OLG Düsseldorf NStZ 1987, 565, 566).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht