Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 21.08.1987 - 1 Ws 15/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1988, 78
- NStZ 1987, 573
- JR 1988, 346
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16
Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das …
Hinzu tritt, dass nach Erlass und Rechtskraft eines Prozessurteils, das - wie hier - eine Sperrwirkung für die weitere Strafverfolgung nicht entfaltet, regelmäßig mit der Erhebung einer neuen Anklage und einem neuen Eröffnungsbeschluss weitere verjährungsunterbrechende Handlungen vorgenommen werden können (vgl. OLG Frankfurt, NStZ 1987, 573 zur Notwendigkeit einer neuen Anklage), so dass insoweit nicht in gleicher Weise ein Bedürfnis für eine weitere Hemmung der Verfolgungsverjährung besteht. - OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 2 RVs 55/14
Fehlender Eröffnungsbeschluss als unbehebbares Verfahrenshindernis in der …
Denn durch die Einstellung nach § 206a Abs. 1 StPO ist das gerichtliche Verfahren beendet und die Sache in den Stand des Ermittlungsverfahrens zurückversetzt worden (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1987, 573;… Stuckenberg a.a.O. § 206a Rdn. 100). - OLG Düsseldorf, 28.06.2016 - 2 RVs 68/16
Fehlerhafter Eröffnungsbeschluss bei zurückgenommener Anklageschrift
- BGH, 31.03.1993 - StB 4/93
Anwendung deutschen Strafrechts auf von Ausländern im Ausland an Nichtdeutschen …
In diesem Sinne materieller Strafbarkeit, die für die der Angeklagten zur Last gelegten Mordtaten nach libanesischem Strafrecht gegeben ist, ist das Merkmal der Bedrohung mit Strafe am Tatort in der Rechtsprechung zu § 7 StGB und den ihm vorausgegangenen vergleichbaren Regelungen des deutschen internationalen Strafrechts bisher aufgefaßt worden (RGSt 40, 402, 403; BGHSt 2, 159, 160 f [BGH 19.02.1952 - 1 StR 719/51]; BGH NJW 1954, 1086;… BGH GA 1976, 242; KG JR 1988, 346; OLG Düsseldorf NJW 1983, 1277, 1278 [OLG Düsseldorf 03.11.1982 - V 15/82 (3)] und NStZ 1985, 268;… ebenso Tröndle in LK StGB 10. Aufl. § 7 Rdn. 6 und in Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 7 Rdn. 7 i.V.m. Rdn. 9). - OLG Zweibrücken, 06.11.2002 - 1 Ws 484/02
Zuständigkeit deutscher Strafverfolgungsbehörden für Straftaten im ehemaligen …
Bei der Frage nach der Tatort-Strafbarkeit kommt es, was die Bestimmung des § 7 Abs. 1 StGB betrifft, allein auf die materielle Strafbarkeit an, während der prozessualen Verfolgbarkeit im Tatort-Staat keine Bedeutung zuzumessen ist (vgl. RGSt 40, 402; BGHSt 2, 160, 1; BGH NJW 1954, 1086; BGHSt 20, 22;… BGH GA 1976, 242; KG JR 1988, 346).
Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 05.06.1987 - 1 Ws 212/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StPO § 302
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zustimmung; Zustimmungserfordernis; Urteilsverkündung; Angeklagter; Gegenwart; Abstimmung; Einverständnis; Rechtsmittelverzicht; Verteidiger
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 573
- StV 1989, 11
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 25.09.2002 - 1 Ws 743/02
Rechtsmittelverzicht, Erklärung durch Verteidiger, Dolmetscher, Übersetzung, …
Eine Rechtsmittelverzichtserklärung kann ausnahmsweise unwirksam sein, wenn sie vom Verteidiger unmittelbar im Anschluß an die Urteilsverkündung spontan und ersichtlich ohne vorherige Abstimmung mit dem Angeklagten erklärt wird und dieser sich dazu nicht äußert (vgl. OLG Zweibrücken StV 89, 11; ähnlich BayObLG NStZ 95, 142).Für unwirksam wird eine solche Verzichtserklärung ausnahmsweise nur dann gehalten, wenn sie vom Verteidiger unmittelbar im Anschluß an die Urteilsverkündung "spontan und ersichtlich ohne vorherige Abstimmung mit dem Angeklagten" erklärt wird und dieser dazu schweigt (OLG Zweibrücken StV 89, 11; ähnlich BayObLG NStZ 95, 142).
- BayObLG, 28.07.1994 - 3 ObOWi 63/94 Darauf, ob eine Rechtsmittelverzichtserklärung des ausdrücklich hierzu ermächtigten Verteidigers in Anwesenheit des Betroffenen ohne dessen hierbei erklärte Zustimmung wirksam ist (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1987, 573 ; OLG Hamburg NJW 1965, 1821), kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.