Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 30.07.1987 | LG Hamburg, 31.08.1987

Rechtsprechung
   BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1186
BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85 (https://dejure.org/1986,1186)
BAG, Entscheidung vom 18.11.1986 - 7 AZR 311/85 (https://dejure.org/1986,1186)
BAG, Entscheidung vom 18. November 1986 - 7 AZR 311/85 (https://dejure.org/1986,1186)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1186) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 336
  • NJW 1987, 2399 (Ls.)
  • MDR 1987, 610
  • NStZ 1987, 575 (Ls.)
  • BB 1987, 1256
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.04.1969 - 5 AZR 438/68

    Ansprüche auf angemessene Entlohnung - Strafgefangene - Untersuchungsgefangene -

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85
    Nach diesen Vorschriften sind öffentlich-rechtliche Streitigkeiten der Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen entzogen (BAG 22, 1, 4 = AP Nr. 18 zu § 5 ArbGG 1953).

    Der Fünfte Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. April 1969 (BAG 22, 1, 5 = AP Nr. 18 zu § 5 ArbGG 1953), bezogen auf das Rechtsverhältnis des Gefangenen zum Träger der Vollzugsanstalt vor Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes, festgestellt, daß zwischen ihnen keine dem Privatrecht zugehörigen Rechtsbeziehungen bestehen, und zwar auch dann nicht, wenn der Gefangene zur Arbeitsleistung herangezogen wird.

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85
    Sie stützt ihre Ansicht auf Fredebeul (BB 1983, 968, 974), der aus den Bestimmungen der §§ 37, 39 StVollzG eine "Doppelspurigkeit" bei der Berufsausbildung von Strafgefangenen ableitet, weil sowohl eine öffentlich-rechtliche "Vollzugsausbildung" als auch eine privatrechtliche "Einstellungsausbildung" zugelassen werde.
  • BAG, 16.11.1959 - 2 AZR 616/57

    Ausschließliche sachliche Zuständigkeit Arbeitsgerichte - Armenrecht

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85
    Eine Vereinbarung, die den Katalog der in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen fallenden Streitgegenstände (§§ 2 bis 3 ArbGG) beschneiden oder erweitern soll, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam (Urteile vom 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 - AP Nr. 13 zu § 276 ZPO, zu A 2 der Gründe; vom 17. April 1964 - 5 AZR 224/63 - AP Nr. 11 zu § 528 ZPO, zu 1 der Gründe; vom 27. Februar 1975 - 3 AZR 136/74 - AP Nr. 1 zu § 3 ArbGG 1953, zu II 1, 4 der Gründe).
  • BAG, 17.04.1964 - 5 AZR 224/63

    Sachliche Unzuständigkeit - Gerichte für Arbeitssachen - Berufungsverfahren -

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85
    Eine Vereinbarung, die den Katalog der in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen fallenden Streitgegenstände (§§ 2 bis 3 ArbGG) beschneiden oder erweitern soll, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam (Urteile vom 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 - AP Nr. 13 zu § 276 ZPO, zu A 2 der Gründe; vom 17. April 1964 - 5 AZR 224/63 - AP Nr. 11 zu § 528 ZPO, zu 1 der Gründe; vom 27. Februar 1975 - 3 AZR 136/74 - AP Nr. 1 zu § 3 ArbGG 1953, zu II 1, 4 der Gründe).
  • BAG, 27.02.1975 - 3 AZR 136/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Gerichtsstand bei Zusammenhangsklage

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85
    Eine Vereinbarung, die den Katalog der in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen fallenden Streitgegenstände (§§ 2 bis 3 ArbGG) beschneiden oder erweitern soll, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam (Urteile vom 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 - AP Nr. 13 zu § 276 ZPO, zu A 2 der Gründe; vom 17. April 1964 - 5 AZR 224/63 - AP Nr. 11 zu § 528 ZPO, zu 1 der Gründe; vom 27. Februar 1975 - 3 AZR 136/74 - AP Nr. 1 zu § 3 ArbGG 1953, zu II 1, 4 der Gründe).
  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 46/76

    Gefangene - Öffentlich-rechtliches Gewaltverhältnis - Arbeit in Privatbetrieb -

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85
    Mit dem Hinweis hierauf hat der Sechste Senat in seinem Beschluß vom 3. Oktober 1978 - 6 ABR 46/76 - (AP Nr. 18 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 3 der Gründe) den Arbeitnehmerstatus eines Gefangenen auch nach den am 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes verneint.
  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 98/78

    Entlohnte Beschäftigung - Beschäftigung eines Strafgefangenen - Arbeit während

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85
    Das Bundessozialgericht (Entscheidung vom 22. März 1979 - 7 RAr 98/78 - BSGE 48, 129, 133) leitet aus dieser Vorschrift keine generelle, sondern nur eine auf das Gebiet der Arbeitslosen- oder Sozialversicherung beschränkte Gleichstellung des Gefangenen mit einem Arbeitnehmer ab.
  • OLG Bremen, 30.11.1979 - Ws 235/79
    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85
    Das Bestehen eines Über-Unterordnungsverhältnisses zwischen Vollzugsanstalt und Strafgefangenen auch auf dem Gebiet der Berufsausbildung wird weiterhin verdeutlicht durch die §§ 47 ff. StVollzG, die die Verwendung des Arbeitsentgelts regeln, die §§ 68 ff. StVollzG, die u.a. den Bezug von Zeitschriften, den Besitz von Hörfunkgeräten und von anderen Gegenständen zur Fortbildung regeln (vgl. OLG Frankfurt am Main vom 13. Juli 1979 - 3 Ws 235/79 - ZfStrVo SH 1979, 75), und insbesondere die Bestimmungen über Sicherheit und Ordnung (§§ 81 bis 93 StVollzG), die auch bei der Genehmigung eines freien Beschäftigungsverhältnisses zu beachten sind (vgl. Schwind/Böhm, aaO, § 81 Rz 2), und die Disziplinarmaßnahmen (§§ 102 bis 107 StVollzG), die ebenfalls konkrete Auswirkungen auf das Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis haben (vgl. insbes. § 103 Abs. 1 Nr. 4, 7, 8, 9, § 104 Abs. 5 Satz 3 StVollzG).
  • OLG Hamm, 22.12.1980 - 1 Vollz (Ws) 52/80
    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85
    Insoweit besteht keine Divergenz zur Rechtsansicht der Strafsenate verschiedener Oberlandesgerichte, nach der die berufliche Ausbildung eines Gefangenen eine Behandlungsmaßnahme im Rahmen des Strafvollzugs (§ 7 Abs. 2 StVollzG) mit der hieraus resultierenden Gewaltunterworfenheit darstellt (OLG Frankfurt am Main vom 13. Juli 1979 - 3 Ws - 235/79 - ZfStrVo SH 1979, 75) und bei dem Beschäftigungsverhältnis des Gefangenen keine arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen ihm und der Vollzugsanstalt bestehen, da es sich entsprechend dem verfolgten Zweck (§ 2 StVollzG) um öffentlichrechtliche Beziehungen handelt (OLG Celle vom 2. Mai 1980 - 3 Ws 94/80 - ZfStrVo 1980, 253; OLG Hamm vom 22. Dezember 1980 - 1 Ws 52/80 - ZfStrVo 1981, 249).
  • BFH, 16.12.2003 - VII R 24/02

    Pfändung des Eigengeldguthabens eines Strafgefangenen

    Der Senat kann die in der Rechtsprechung der Zivilgerichte und Literatur umstrittene Frage offen lassen, ob die Vorschriften der §§ 850 ff. ZPO schon deshalb auf das Arbeitsentgelt des Strafgefangenen keine Anwendung finden, weil es sich dabei nicht um Arbeitseinkommen i.S. des § 850 Abs. 1 ZPO handelt, das aufgrund arbeitsrechtlicher Beziehungen in einem freien Arbeitsverhältnis gezahlt wird und der Sicherung des Lebensunterhalts einer in Freiheit lebenden Person dient, sondern aufgrund der Vorschriften des StVollzG geleistet wird, das in § 43 einen Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts für die Tätigkeiten eines Häftlings festgelegt hat, der für die Arbeitsleistung eines der öffentlich-rechtlichen Gewalt unterworfenen Gefangenen gewährt wird (vgl. Bundesarbeitsgericht --BAG--, Beschluss vom 18. November 1986 7 AZR 311/85, BAGE 53, 336 ff.; Oberlandesgericht --OLG-- Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 1994 6 W 92/93, Rpfleger 1994, 370, sowie Zöller/Stöber, Zivilprozessordnung, 24. Aufl., § 829 Rz. 33 "Gefangenengelder"; a.A. LG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juli 1989 2 O 83/89, Neue Juristische Woche - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1989, 1536; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. März 1993 3 Ws 723/92 StVollz, Neue Zeitschrift für Strafrecht --NStZ-- 1993, 559, und wohl auch Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 17. Januar 1989 5 AR Vollz 26/88, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1989, 992; ausführlich zum Meinungsstreit Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rz. 132 ff.).
  • KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15

    Gefangenenvereinigung keine Gewerkschaft

    Strafgefangene erfüllen diese Voraussetzung im Verhältnis zum Träger der Vollzugseinrichtung von vornherein nicht (vgl. BAGE 53, 336; LArbG Berlin, Beschluss vom 3. Juni 1999 - 13 Ta 1102/09 -).

    Es ist vielmehr öffentlich-rechtlich ausgestaltet (vgl. BAGE 53, 336; Senat, Beschluss vom 7. April 2006 - 5 Ws 92/06 Vollz -) und ist Folge der sich aus § 41 Abs. 1 StVollzG ergebenden Arbeitspflicht.

  • BSG, 06.11.1997 - 11 RAr 33/97

    Beitragspflicht als Gefangener

    Die hier vertretene Ansicht berührt sich mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die Klagen auf Arbeitsentgelt von Strafgefangenen für während der Gefangenschaft geleistete Arbeit für unzulässig hält, weil es sich nicht um Ansprüche aus einem Arbeits-, sondern einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis handele (BAGE 22, 1, 5; 53, 336, 340 f).
  • LAG Sachsen, 13.04.1994 - 2 Sa 254/93

    Strafgefangener; Arbeitsgerichtsgesetz; Arbeitnehmer; Strafurteil; Aufhebung

    Arbeitnehmer ist danach nur, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages oder eines ihm gleichgestellten privatrechtlichen Rechtsverhältnisses im Dienste eines anderen zur Arbeit verpflichtet ist (BAG, Urteil v. 18.11.1986 - 7 AZR 311/85 -, AP Nr. 5 zu § 2 ArbGG 1979; vgl. auch Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , 1990 , § 5 Rz 4).

    Alle gegen den Häftling im Rahmen der Haft getroffenen Maßnahmen - einschließlich der Heranziehung zu Arbeitsleistungen - haben ihre Rechtsgrundlage in diesem besonderen Gewaltverhältnis (BAG, Urteil v. 18.11.1986 - 7 AZR 311/85 - aaO).

  • BAG, 07.02.1990 - 5 AZR 84/89

    Rechtsweg für Klage eines Priesters auf Pfarrvergütung

    Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 ArbGG ist, wer aufgrund privatrechtlichen Vertrages oder eines gleichgestellten privatrechtlichen Rechtsverhältnisses im Dienste eines anderen zur Arbeit verpflichtet ist (BAG Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 311/85 - AP Nr. 5 zu § 2 ArbGG 1979, zu II 2a der Gründe).
  • LAG München, 29.11.1999 - 5 Ta 352/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Denn ein solches Arbeitsverhältnis setzt, wie schon Art. 12 a Abs. 3 GG zeigt, nicht ausnahmslos einen durch -- freie -- Willenserklärungen zustande gekommenen Arbeitsvertrag voraus (vgl. BAG 18.11.1986 AP Nr. 5 zu § 2 ArbGG 1979 = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 8, unter II 2 a der Gründe; aus dem älteren Schrifttum Hueck/Nipperdey, a.a.O., S. 34 f; ferner ErfK/Preis § 611 BGB Rn 431 ff).
  • LAG Hessen, 25.07.1989 - 12 Ta 238/89

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG München, 11.01.2000 - 5 Ta 446/99

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten: Zwangsarbeiterklagen

    Denn ein solches Arbeitsverhältnis setzt, wie schon Art. 12 a Abs. 3 GG zeigt, nicht ausnahmslos einen durch -- freie -- Willenserklärungen zustande gekommenen Arbeitsvertrag voraus (vgl. BAG 18.11.1986 AP Nr. 5 zu § 2 ArbGG 1979 = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 8, unter II 2 a der Gründe; aus dem älteren Schrifttum Hueck/Nipperdey, aaO, S. 34 f; ferner ErfK/Preis § 611 BGB Rn 431 ff).
  • LAG Hessen, 16.07.1999 - 2 Ta 239/99

    Sofortige Beschwerde gegen ablehnende Entscheidung wegen Unzuständigkeit der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hessen, 03.12.2010 - 8 Ta 217/10

    Rechtsweg - Umschulung einer Strafgefangenen zur Köchin - Kündigung der

    Die Zuweisung und deren Widerruf mag zwar auf den Regelungen des Strafvollzugsgesetzes beruhen (vgl. zu einem Vertrag zwischen dem Träger der Vollzugsanstalt und einem Gefangenen: BAG v. 18. November 1986 Az. 7 AZR 311/85).
  • LAG Hessen, 26.01.2000 - 2 Ta 401/99

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen; Einlegung des Rechtsmittels der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.07.1987 - 4 Ws 170/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2986
OLG Stuttgart, 30.07.1987 - 4 Ws 170/87 (https://dejure.org/1987,2986)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.07.1987 - 4 Ws 170/87 (https://dejure.org/1987,2986)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Juli 1987 - 4 Ws 170/87 (https://dejure.org/1987,2986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 1046
  • NStZ 1987, 575
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Hamburg, 31.08.1987 - (98) Vollz 104/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,12252
LG Hamburg, 31.08.1987 - (98) Vollz 104/87 (https://dejure.org/1987,12252)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31.08.1987 - (98) Vollz 104/87 (https://dejure.org/1987,12252)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31. August 1987 - (98) Vollz 104/87 (https://dejure.org/1987,12252)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,12252) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 575
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 08.09.1998 - 1 StR 384/98

    Vollzug einer Maßregel vor der Ausführung der Strafe

    Läuft indes das Verhalten des Untergebrachten dem Behandlungszweck zuwider, sind - wie im Strafvollzug - die für den Maßregelvollzug Verantwortlichen berechtigt und verpflichtet, im Einzelfall Maßnahmen zu ergreifen, die das Verbleiben des Untergebrachten auch gegen dessen Willen in der Anstalt gewährleisten (vgl. auch LG Hamburg NStZ 1987, 575 zur Unterbringung nach § 64 StGB).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.1996 - 1 Ws 205/96
    Die für den Maßregelvollzug Verantwortlichen sind verpflichtet, im Einzelfall Maßnahmen zu ergreifen, die das Verbleiben des Untergebrachten auch gegen dessen Willen in der Anstalt gewährleisten (vgl. LG Hamburg, NStZ 1987, 575 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht