Rechtsprechung
| BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 370
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Nettolohnabrede bei Lohnsteuerhinterziehung
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 34, 166
- NJW 1987, 786
- MDR 1987, 159
- MDR 1987, 786
- NStZ 1987, 78
- StV 1987, 104
- BB 1986, 2419
Wird zitiert von ... (26)
- BGH, 13.05.1992 - 5 StR 38/92
Einvernehmliche Lohnsteuerhinterziehung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist …
Wirken Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich zur Hinterziehung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge zusammen, so kann darin keine Nettolohnvereinbarung erblickt werden (Anschluss BFH, 21. Februar 1992, VI R 41/88 und Aufgabe BGH, 24. September 1986, 3 StR 336/86, BGHSt 34, 166).Es ist darin der Entscheidung des 3. Senats des Bundesgerichtshofs vom 24. September 1986 (BGHSt 34, 166) gefolgt.
In der Auseinandersetzung mit der entgegenstehenden Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 24. September 1986 (BGHSt 34, 166) stellt der Bundesfinanzhof hierzu ausdrücklich fest, daß die auf Steuern und Beiträge zu erhebenden Steuern erst mit der Inanspruchnahme des Arbeitgebers nach Aufdeckung der Hinterziehung entstehen.
- BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86
Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89
Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug
Der Bundesgerichtshof läßt unter bestimmten Voraussetzungen bei der Steuerhinterziehung nach § 370 AO die Schätzung der hinterzogenen Beträge zu (BGHR AO § 370 I Nr. 2 Steuerschätzung 1-3), und er hat auch im Rahmen von Betrugsverfahren die Schätzung des Schadens nicht beanstandet, wenn die Sachlage seine genaue Ermittlung nicht gestattete (BGH NJW 1958, 1244).
- BGH, 08.02.2011 - 1 StR 651/10
Verurteilung des Arbeitgebers wegen Hinterziehung von Lohnsteuer bei …
Die grundsätzlich für eine Hinterziehung auf Zeit sprechenden Gesichtspunkte des Lohnsteuerverfahrens, namentlich die Anrechnung der einbehaltenen Lohnsteuer auf die vom Arbeitnehmer geschuldete Einkommensteuer, sind in diesen Fällen nicht gegeben (vgl. bereits BGH NStZ 1987, 78).Die grundsätzlich für eine Hinterziehung auf Zeit sprechenden Gesichtspunkte des Lohnsteuerverfahrens, namentlich die Anrechung der einbehaltenen Lohnsteuer auf die vom Arbeitnehmer geschuldete Einkommensteuer, sind in diesen Fällen nicht gegeben (vgl. bereits BGH, Urteil vom 24. September 1986 - 3 StR 336/86, NStZ 1987, 78).
- LSG Sachsen, 08.12.2010 - L 1 B 1/08 Es sei auf der Grundlage des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24.09.1986 (3 StR 336/86) seit langem anerkannt, den Lohnaufwand auf 2/3 der Nettoumsätze zu schätzen.
Dieser Ansatz sei allgemein anerkannt und von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 24.09.1986 - 3 StR 336/86) gebilligt.
Der BGH habe in seinem Urteil vom 24.09.1986 (3 StR 336/86) keineswegs entschieden, dass der Lohnanteil ohne Weiteres anhand eines starren Prozentsatzes der Nettoumsätze geschätzt werden könne.
- BFH, 21.02.1992 - VI R 41/88
Keine Nettolohnvereinbarung bei einvernehmlicher Steuerhinterziehung
Zwar ist der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 24. September 1986 3 StR 336/86 (BGHSt 34, 166, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1987, 541) davon ausgegangen, daß in der Regel eine Nettolohnabrede anzunehmen ist, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Zwecke der Lohnsteuerhinterziehung einvernehmlich zusammenwirken, daher ein bestimmtes Arbeitsentgelt voll und ohne Abzüge ausgezahlt wird und dieses Arbeitsentgelt dem Arbeitnehmer mit der Auszahlung ungekürzt verbleiben soll. - BSG, 22.09.1988 - 12 RK 36/86
Beitragsberechnung bei aufgedeckter Schwarzarbeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86
AO § 370; StGB § 25, § 263
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 20.06.2002 - B 7 AL 56/01 R
Berechnung des Arbeitslosengeldes - Bemessungsentgelt - Lohnsteuerabzug - …
Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass eine Nettoentgelt-Vereinbarung dann nicht vorliegt, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beitrags- und Steuerhinterziehung zusammenwirken; denn dann ist aus Sicht des Arbeitnehmers mit Auszahlung des Barlohns die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten worden (…s bereits BSG vom 22. September 1988, BSGE 64, 110, 112 f = SozR 2100 § 14 Nr. 22; ausführlich BFH vom 21. Februar 1992, BFHE 166, 558, 563, dort auch in Auseinandersetzung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. September 1986, BGHSt 34, 166 = NJW 1987, 786). - BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99
Gewerbsmäßige, bandenmäßige Geldfälschung; Sich verschaffen von Falschgeld; …
In Steuerstrafverfahren ist hierbei grundsätzlich auch die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig (…vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 1; BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 Steuerschätzung 1, 2, 5;… Kohlmann, Steuerstrafrecht 7. Aufl. § 370 AO Rdn. 52, 157 ff.;… Tipke/Kruse AO 16. Aufl. § 162 Rdn. 16). - BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
StGB § 263, § 283, § 283 b
- BGH, 04.02.1992 - 5 StR 655/91
Ermittlung der Höhe der verkürzten Steuern
- LAG Berlin, 26.11.2002 - 3 Sa 1530/02
Arbeit & Soziales - Vergütung bei Schwarzarbeit
- BGH, 26.01.1993 - 5 StR 605/92
AO § 370
- LAG Hessen, 20.01.2010 - 18 Sa 1339/09
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialkasse nach dem VTV-Dach bei illegaler …
- BGH, 26.11.1986 - 3 StR 365/86
StGB § 263
- BGH, 13.05.1987 - 3 StR 79/87
AÜG Art. 1 § 9 Nr. 1, § 10 Abs. 1 (a.F.); GG Art. 103 Abs. 2; …
- BGH, 13.05.1987 - 3 StR 460/86
AFG § 225; AÜG Art. 1 § 10 Abs. 3; StGB § 263
- BGH, 12.11.1986 - 3 StR 405/86
- OLG Saarbrücken, 17.07.2008 - 1 Ws 131/08
Schätzung - Sicherheitsabschläge bei Beitragsvorenthaltung
- BGH, 02.06.1992 - 5 StR 194/92
- BayObLG, 05.04.2000 - 1Z BR 108/99
Verbleibensanordnung bei einer Gefährdung des Kindeswohls
- BGH, 13.05.1992 - 2 StR 38/92
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2011 - 15 Sa 1883/10
Sozialkassenpflicht im Baugewerbe; Schätzung des Bruttolohnanteils gemessen am …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - L 11 (8) R 46/06
- ArbG Wetzlar, 06.01.1987 - 1 Ca 368/86
Unzulässigkeit der Umwandlung von Arbeitslohn in Abfindung
Sie betreiben juristische Internetseiten?