Rechtsprechung
   BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,452
BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86 (https://dejure.org/1986,452)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1986 - 3 StR 336/86 (https://dejure.org/1986,452)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1986 - 3 StR 336/86 (https://dejure.org/1986,452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Veranschlagung des Lohnaufwandes bei der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in der Baubranche mit zwei Dritteln der erzielten Nettoumsätze - Hinterziehung von Steuern durch Einsatz von Arbeitnehmern, die schuldhaft keine Lohnsteuerkarte abgeben - Auszahlung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 370

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 166
  • NJW 1987, 786
  • MDR 1987, 159
  • NStZ 1987, 78
  • StV 1987, 104
  • BB 1986, 2419
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.11.1974 - VI R 167/73

    Nachforderung - Schätzung - Gering beschäftigter Arbeitnehmer - Vorlage der

    Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86
    Allerdings tritt die Verkürzung in der bezeichneten Höhe insofern lediglich vorübergehend ein, als die Lohnsteuer nach Ablauf des Kalenderjahres nur nach den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers erhoben werden darf (BFH BStBl II 1975, 297)und - für den Fall eines Abzugs nach der Steuerklasse VI - die dadurch eingetretenen Nachteile im Lohnsteuerjahresausgleich oder bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer wieder rückgängig gemacht würden.
  • BGH, 13.03.1984 - 1 StR 883/83

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung und wegen Urkundenfälschung -

    Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86
    Soweit der Senat mit seiner dargelegten Rechtsauffassung von dem Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 13. März 1984 - 1 StR 883/83 (wistra 1984, 145) abweichen sollte, ist er nicht verpflichtet, nach § 136 Abs. 1 GVG den Großen Senat für Strafsachen anzurufen; denn seit dem 1. Januar 1986 ist er für Steuerstrafsachen allein zuständig.
  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 526/81

    Revisionsgrund der Falschbewertung mehrerer Vergehen als selbstständige Taten und

    Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86
    Das Urteil des 2. Strafsenats vom 18. Dezember 1981 - 2 StR 526/81 (wistra 1982, 111) ist nicht einschlägig.
  • BFH, 18.01.1957 - VI 111/55 U

    Nachweis einer Nettolohnvereinbarung - Inanspruchnahme des Arbeitnehmers zum

    Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86
    Allerdings handelt es sich bei den in Rede stehenden Absprachen nicht um Nettolohnvereinbarungen in dem Sinne, daß die Beteiligten einen festen Betrag vereinbaren und der Arbeitgeber die auf den Lohn oder Mehrlohn entfallenden Ausgaben ausdrücklich übernimmt (vgl. BFH BStBl III 1957, 116).
  • BGH, 08.11.1979 - VII ZR 337/78

    Entlohnung einer unzulässigen Arbeitnehmerentleihung

    Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86
    Wenn ein Teil des Lohns gleichsam ein Entgelt für die gemeinschaftliche Lohnsteuerhinterziehung und die Vereinbarung insoweit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (§ 370 AO) nichtig gewesen sein sollte (§ 134 BGB), so wäre es den Angeklagten nach § 817 Satz 2 BGB verwehrt, einen entsprechenden Betrag zurückzufordern; denn sie waren sich bei der Auszahlung bewußt, daß auch sie verbotswidrig handelten (vgl. BGHZ 75, 299, 302).
  • BGH, 02.05.1984 - 3 StR 159/84

    Umfang steuerlicher Pflichten des tatsächlichen Inhabers eines Unternehmens -

    Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86
    Unter diesen Umständen kann seine Revision mit Erfolg rechtlich nichts daraus herleiten, daß ein anderer Tatrichter im Einzelfall eine Unterschreitung des bezeichneten Prozentsatzes für angebracht halten mag oder der Senat gelegentlich (Beschl. vom 2. Mai 1984 - 3 StR 159/84 = wistra 1984, 182) die Annahme eines Lohnanteils von 71 % des Nettoumsatzes wegen unzureichender Feststellungen als rechtsfehlerhaft beanstandet hat.
  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 196/86

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und wegen Betruges - Nichtabführung von

    Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86
    Dem Senat ist auch bekannt, daß in anderen vergleichbaren Fällen für den Bereich des Steuerrechts mit einem Lohnanteil von 66 2/3 % gerechnet wird (vgl. Urt. des Landgerichts Bochum vom 20. Dezember 1985 - 6 KLs 35 Js 196/80 in der Revisionssache 3 StR 196/86).
  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Der Bundesgerichtshof läßt unter bestimmten Voraussetzungen bei der Steuerhinterziehung nach § 370 AO die Schätzung der hinterzogenen Beträge zu (BGHR AO § 370 I Nr. 2 Steuerschätzung 1-3), und er hat auch im Rahmen von Betrugsverfahren die Schätzung des Schadens nicht beanstandet, wenn die Sachlage seine genaue Ermittlung nicht gestattete (BGH NJW 1958, 1244).
  • BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

    Die Täterschaft des Angeklagten Dr. W. ergibt sich schon daraus, daß er - als der für den Bereich Verwaltung und Finanzen zuständige Geschäftsführer - die falschen Körperschaftsteuererklärungen der GmbH für die Jahre 1971 bis 1978 selbst unterschrieb, die Erklärung für das Jahr 1979 unterzeichnen und einreichen ließ und so in eigener Person durch tätiges Verhalten die Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung vollständig verwirklichte (UA S. 12 f., 57 f. - vgl. Senatsurteilevom 24. September 1986 - 3 StR 336/86 - undvom 26. November 1986 - 3 StR 107/86).
  • BGH, 08.02.2011 - 1 StR 651/10

    Verurteilung des Arbeitgebers wegen Hinterziehung von Lohnsteuer bei

    Die grundsätzlich für eine Hinterziehung auf Zeit sprechenden Gesichtspunkte des Lohnsteuerverfahrens, namentlich die Anrechung der einbehaltenen Lohnsteuer auf die vom Arbeitnehmer geschuldete Einkommensteuer, sind in diesen Fällen nicht gegeben (vgl. bereits BGH, Urteil vom 24. September 1986 - 3 StR 336/86, NStZ 1987, 78).
  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 38/92

    Einvernehmliche Lohnsteuerhinterziehung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist

    Wirken Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich zur Hinterziehung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge zusammen, so kann darin keine Nettolohnvereinbarung erblickt werden (Anschluss BFH, 21. Februar 1992, VI R 41/88 und Aufgabe BGH, 24. September 1986, 3 StR 336/86, BGHSt 34, 166).

    Es ist darin der Entscheidung des 3. Senats des Bundesgerichtshofs vom 24. September 1986 (BGHSt 34, 166) gefolgt.

    In der Auseinandersetzung mit der entgegenstehenden Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 24. September 1986 (BGHSt 34, 166) stellt der Bundesfinanzhof hierzu ausdrücklich fest, daß die auf Steuern und Beiträge zu erhebenden Steuern erst mit der Inanspruchnahme des Arbeitgebers nach Aufdeckung der Hinterziehung entstehen.

  • LAG Berlin, 26.11.2002 - 3 Sa 1530/02

    Vergütung bei Schwarzarbeit und fehlender Arbeitserlaubnis des Arbeitnehmers

    Allerdings ist nicht unumstritten, ob eine Schwarzlohnabrede als Nettolohnvereinbarung verstanden werden kann (dagegen Schaub Arbeitsrechtshandbuch § 71 Rdn. 109; Kasseler Handbuch/Gagel Ziff. 6.4 Rdn. 475; anderer Meinung BGH vom 24.09.1986, BB 86, 2419; wohl auch MünchArbR/Hanau § 64 Rdn. 50).
  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 36/86

    Einvernehmliche Steuerhinterziehung - Umfang und Entrichtung von Beiträgen -

    Die Beigeladene zu 2) weist für ihre Auffassung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. September 1986 - 3 StR 336/86 - hin.

    Hierfür kann sich der beigeladene Rentenversicherungsträger auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des BGH vom 24. September 1986 (BGHSt 34, 166) berufen.

  • LSG Sachsen, 08.12.2010 - L 1 B 1/08
    Es sei auf der Grundlage des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24.09.1986 (3 StR 336/86) seit langem anerkannt, den Lohnaufwand auf 2/3 der Nettoumsätze zu schätzen.

    Dieser Ansatz sei allgemein anerkannt und von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 24.09.1986 - 3 StR 336/86) gebilligt.

    Der BGH habe in seinem Urteil vom 24.09.1986 (3 StR 336/86) keineswegs entschieden, dass der Lohnanteil ohne Weiteres anhand eines starren Prozentsatzes der Nettoumsätze geschätzt werden könne.

  • BFH, 21.02.1992 - VI R 41/88

    Keine Nettolohnvereinbarung bei einvernehmlicher Steuerhinterziehung

    Zwar ist der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 24. September 1986 3 StR 336/86 (BGHSt 34, 166, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1987, 541) davon ausgegangen, daß in der Regel eine Nettolohnabrede anzunehmen ist, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Zwecke der Lohnsteuerhinterziehung einvernehmlich zusammenwirken, daher ein bestimmtes Arbeitsentgelt voll und ohne Abzüge ausgezahlt wird und dieses Arbeitsentgelt dem Arbeitnehmer mit der Auszahlung ungekürzt verbleiben soll.
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86

    Bewertung eines Tatbeitrags als Beihilfe - Auslegung des Täterbegriffs nach § 25

    Er hat erst kürzlich auf die Revision eines Tatbeteiligten ein tatrichterliches Urteil bestätigt, durch das der Betroffene, welcher im Rahmen vergleichbarer, auf die Begehung von Steuerstraftaten angelegter Betriebe falsche Steuererklärungen unterzeichnet hatte, als Mittäter bestraft worden ist, obwohl er im übrigen nach seiner Stellung in dem Unternehmen eher eine "Randfigur" war (Urteil vom 24. September 1986 - 3 StR 336/86; zur Mittäterschaft bei Steuerhinterziehung vgl. ferner Senatsurteil NStZ 1986, 463).

    Zur Schätzung der Höhe hinterzogener Lohnsteuer in Fällen von Schwarzarbeit verweist der Senat auf die Ausführungen in seinem Urteil vom 24. September 1986 - 3 StR 336/86, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt.

  • BSG, 20.06.2002 - B 7 AL 56/01 R

    Berechnung des Arbeitslosengeldes - Bemessungsentgelt - Lohnsteuerabzug -

    Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass eine Nettoentgelt-Vereinbarung dann nicht vorliegt, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beitrags- und Steuerhinterziehung zusammenwirken; denn dann ist aus Sicht des Arbeitnehmers mit Auszahlung des Barlohns die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten worden (s bereits BSG vom 22. September 1988, BSGE 64, 110, 112 f = SozR 2100 § 14 Nr. 22; ausführlich BFH vom 21. Februar 1992, BFHE 166, 558, 563, dort auch in Auseinandersetzung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. September 1986, BGHSt 34, 166 = NJW 1987, 786).
  • BGH, 04.02.1992 - 5 StR 655/91

    Ermittlung der Höhe der verkürzten Steuern

  • OLG Saarbrücken, 17.07.2008 - 1 Ws 131/08

    Anklageschrift wegen Beitragsvorenthaltung: Hinreichender Tatverdacht bei

  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht - Vorenthalten und Veruntreuen von

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - L 2 BA 638/22

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht von

  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99

    Gewerbsmäßige, bandenmäßige Geldfälschung; Sich verschaffen von Falschgeld;

  • LSG Hessen, 26.04.2012 - L 8 KR 254/11
  • BGH, 12.11.1986 - 3 StR 405/86

    Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH, gegenüber dem Finanzamt die

  • LAG Hessen, 20.01.2010 - 18 Sa 1339/09

    Arbeitgeberbeiträge zur Sozialkasse nach dem VTV-Dach bei illegaler

  • FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 66/12

    Entschließungsermessen für Lohnsteuerhaftung bei Schwarzgeldzahlungen

  • BGH, 26.01.1993 - 5 StR 605/92

    Aufhebung eines Urteils wegen zu großem Schuldumfang - Vorliegen einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2011 - 15 Sa 1883/10

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Höhe der Arbeitgeberbeiträge - Schätzung

  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 460/86

    Straftaten im Zusammenhang mit unerlaubter gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung

  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 365/86

    Steuerhinterziehung bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung - Anforderungen an

  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 79/87

    Straftaten im Zusammenhang mit unerlaubter gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung

  • BayObLG, 05.04.2000 - 1Z BR 108/99

    Verbleibensanordnung bei einer Gefährdung des Kindeswohls

  • SG Potsdam, 22.09.2021 - S 12 U 25/21

    Schätzung von Arbeitsentgelten durch den Unfallversicherungsträger bei der

  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2017 - L 2 R 566/17
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - L 11 (8) R 46/06
  • BGH, 02.06.1992 - 5 StR 194/92

    Abänderung eines Schuldspruchs - Berichtigung eines Schuldspruchs - Verwerfung

  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2016 - L 5 R 48/16
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2014 - L 5 R 3528/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2012 - L 1 KR 242/12
  • ArbG Wetzlar, 06.01.1987 - 1 Ca 368/86

    Umwandlung einer frsitlosen in fristgerechte Kündigung; Bezeichnung des

  • BGH, 13.05.1992 - 2 StR 38/92

    Steuerhinterziehung - Hinterziehung der Lohnsteuer - Sozialversicherungsbeiträge

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht