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   OLG Stuttgart, 06.11.1986 - 3 Ausl. 60/83   

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https://dejure.org/1986,1779
OLG Stuttgart, 06.11.1986 - 3 Ausl. 60/83 (https://dejure.org/1986,1779)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.11.1986 - 3 Ausl. 60/83 (https://dejure.org/1986,1779)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. November 1986 - 3 Ausl. 60/83 (https://dejure.org/1986,1779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 37 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 80
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.11.1986 - 3 Ausl 60/83
    Nach der Rechtspr. des BVerfG ist bei der Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung auch die Überprüfung geboten, ob diese oder ihr zugrunde liegende Akte mit unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und mit dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard an elementarer Verfahrensgerechtigkeit, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts bildet, vereinbar sind (BVerfGE 63, 332 [hier: IV (467) 147 a]..).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 2 AuslA 104/13

    Auslieferungsverkehr mit den USA

    Derzeit ist nicht zu besorgen, dass der Verfolgte wegen schwerer gesundheitlicher Schäden haft- und transportunfähig wäre, ständiger ärztlicher Behandlung und Kontrolle bedürfte und die zwangsweise Durchführung der Auslieferung mit Lebensgefahr für ihn verbunden wäre (dazu OLG Stuttgart, NStZ 1997, 80 [richtig: NStZ 1987, 80 - d. Red.] ).
  • OLG Hamm, 19.01.2006 - 4 AuslA 34/05

    Auslieferung; Unzulässigkeit, mangelnde Transportfähigkeit

    Im Fall einer Erkrankung, die im Falle einer Auslieferung oder Haft eine Lebensgefahr nach sich zieht, kann die Auslieferung wegen einer dann vorliegenden Verletzung von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unzulässig sein, wenn der Verfolgte dauerhaft haft- und transportunfähig ist und schon die Unterbrechung der ärztlichen Kontrolle und Behandlung geeignet ist, Lebensgefahr zu begründen (OLG Stuttgart NStZ 1987, 80; OLG Düsseldorf StraFo 2005, 35; Lagodny in Schomburg/Lagodny, IRG, 3. Aufl., § 73 Rn. 106).
  • OLG Hamm, 15.08.2005 - 4 AuslA 34/05

    Auslieferung; Erkrankung des Verfolgten, Unzulässigkeit der Auslieferung

    Im Fall einer Erkrankung, die im Falle einer Auslieferung oder Haft eine Lebensgefahr nach sich zieht, kann die Auslieferung wegen einer dann vorliegenden Verletzung von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG unzulässig sein, wenn der Verfolgte dauerhaft haft- und transportunfähig ist und schon die Unterbrechung der ärztlichen Kontrolle und Behandlung geeignet ist, Lebensgefahr zu begründen (OLG Stuttgart NStZ 1987, 80; Schomburg/Lagodny-Lagodny, IRG, 3. Aufl. , § 73 Rn. 106).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 3 Ausl 96/00

    Auslieferung: Unzulässige Auslieferung eines psychisch kranken und

    Jedoch müssen auch im Auslieferungsverkehr nach dem EuAlÜbk die gem. Art. 25 GG verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards, die unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland und die elementaren rechtsstaatlichen Garantien eingehalten werden, was nicht mit dem Maßstab des deutschen ordre public nach § 73 IRG gleichgesetzt werden darf (insoweit missverständlich Senat, NStZ 1987, 80 = GA 1987, 369 mit Bespr. Lagodny, NJW 1988, 2146 ff. und Vogler, in: R. Schmitt-FS, 1992, S. 387 ff.).
  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 145/12

    Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

    Zwar steht die Achtung vor dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) einer Auslieferung entgegen, wenn der Verfolgte transportunfähig ist und durch die Auslieferung sein Leben gefährdet würde oder aber zumindest eine erhebliche Verschlechterung seines Gesundheitszustandes zu befürchten wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Juni 2012 - [4] 151 Ausl.A. 979/11 [195/11] - OLG Hamburg, Beschlüsse vom 20. März 2008 - Ausl 3/08 und vom 28. November 2006 - Ausl 42/06 - OLG Hamm, Beschluss vom 19. Januar 2006 - (2) 4 Ausl A 34/05 (17/06-18/06) - [juris]; OLG Stuttgart NStZ 1987, 80; OLG Düsseldorf StraFO 2005, 35).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 4 Ausl (A) 16/05

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten zum Zwecke der Strafverfolgung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bei der Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung auch die Überprüfung geboten, ob diese oder ihr zugrundeliegende Akte mit unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und mit dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard an elementarer Verfahrensgerechtigkeit, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des innerstaatlich geltenden Rechts bildet, vereinbar sind (BVerfGE 59, 280, 283; 63, 332; OLG Stuttgart, NStZ 1987, 80; Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2004 - Az 4 Ausl (A) 56/03 - 202/04 III).
  • KG, 10.01.2007 - AuslA 915/06

    Türkei, Auslieferung, terroristische Vereinigung, Mitglieder, PKK, faires

    Denn die Auslieferung ist nach Art. 2 Abs. 2 GG und nach völkerrechtlichen Mindeststandards unzulässig, wenn der Verfolgte wegen schwerer gesundheitlicher Schäden unbegrenzt haft- und transportunfähig ist, ständiger ärztlicher Behandlung und Kontrolle bedarf und die zwangsweise Durchführung der Auslieferung mit Lebensgefahr für ihn verbunden wäre (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1987, 80; OLG Düsseldorf StraFo 2005, 35; Lagodny in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl., § 73 IRG Rdn. 106 m.w. Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2004 - 4 Ausl (A) 56/03

    Aufhebung eines Auslieferungshaftbefehls aus gesundheitlichen Gründen bei

    Steht demnach infolge des Gesundheitszustandes eines Verfolgten im Auslieferungsverfahren konkret zu befürchten, dieser werde im Rahmen der Auslieferung sein Leben verlieren oder schwerwiegenden und irreparablen Schaden an seiner Gesundheit nehmen, so gebietet der (verfassungsrechtliche) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, von derartigen verfahrensrechtlichen Maßnahmen abzusehen (vgl. hierzu OLG Stuttgart, NStZ 1987, 80 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.09.2009 - 4 AuslA 227/08
    A 34/05; OLG Stuttgart NStZ 1987, 80; OLG Düsseldorf, StrafO 2005, 35).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 4 AuslA 16/05/06

    Zeugenschutzprogramm: Keine Auslieferung in unsicheren Staat

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bei der Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung auch die Überprüfung geboten, ob diese oder ihr zugrundeliegende Akte mit unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und mit dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard an elementarer Verfahrensgerechtigkeit, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des innerstaatlich geltenden Rechts bildet, vereinbar sind (BVerfGE 59, 280, 283; 63, 332; OLG Stuttgart, NStZ 1987, 80 ; Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2004 - Az 4 Aus! (A) 56/03 - 202/04 III).
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