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Rechtsprechung
   BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86   

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https://dejure.org/1986,1358
BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86 (https://dejure.org/1986,1358)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1986 - 4 StR 432/86 (https://dejure.org/1986,1358)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1986 - 4 StR 432/86 (https://dejure.org/1986,1358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen und wegen Beleidigung - Beschränkung eines Rechtsmittels auf einen rechtlichen Gesichtspunkt einer Tat - Angriff auf die Geschlechtsehre einer jungen Frau - Beleidigung durch Vornahme sexueller ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 185, § 177

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 21
  • NStZ 1987, 221
  • StV 1987, 245
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85

    Beleidigung durch nicht tatbestandsmäßige sexuelle Handlungen

    Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86
    Zwar hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 14. Mai 1986 - 3 StR 504/85 - (NStZ 1986, 453) ausgesprochen, daß dann, wenn der Täter sexuelle Handlungen an oder vor einem Jugendlichen vornehme, ohne hierdurch den Tatbestand eines Sexualdelikts zu erfüllen, eine Bestrafung wegen Beleidigung nur dann in Betracht komme, wenn das Verhalten des Täters wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles über die mit der sexuellen Handlung regelmäßig verbundene Beeinträchtigung hinaus einen Angriff auf die Geschlechtsehre des Jugendlichen enthalte.
  • BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84

    Übergang der Nebenklagebefugnis hinsichtlich einer vorsätzlichen Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86
    Eine solche Beanstandung steht der Nebenklägerin nicht zu (BGH, Beschluß vom 18. Mai 1976 - 5 StR 267/76; vgl. auch BGHSt 29, 216, 217 [BGH 13.02.1980 - 3 StR 57/80 S]/218; 33, 114, 115).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86
    Das läßt die Schlußfolgerung zu, daß der Angeklagte - ebenso wie bei der Tat zum Nachteil der Maja F. - von vornherein, zumindest aber schon vor Beendigung des ersten Tatteils (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]) vorhatte, bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit der Zeugin geschlechtlich zu verkehren; darin ist der zur Annahme einer fortgesetzten Handlung erforderliche Gesamtvorsatz zu sehen.
  • BGH, 18.05.1976 - 5 StR 267/76

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung mittels eines Messers und einer

    Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86
    Eine solche Beanstandung steht der Nebenklägerin nicht zu (BGH, Beschluß vom 18. Mai 1976 - 5 StR 267/76; vgl. auch BGHSt 29, 216, 217 [BGH 13.02.1980 - 3 StR 57/80 S]/218; 33, 114, 115).
  • BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der

    Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86
    Eine solche Beanstandung steht der Nebenklägerin nicht zu (BGH, Beschluß vom 18. Mai 1976 - 5 StR 267/76; vgl. auch BGHSt 29, 216, 217 [BGH 13.02.1980 - 3 StR 57/80 S]/218; 33, 114, 115).
  • BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81

    Beleidigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Mordes -

    Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86
    Einer Verurteilung wegen Beleidigung muß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht der Umstand im Wege stehen, daß die ehrverletzenden Handlungen Teil einer versuchten Vergewaltigung waren; der Tatbestand des § 185 StGB greift vielmehr nur dann nicht ein, wenn eine Verurteilung wegen (versuchter) Vergewaltigung erfolgt, "da § 177 StGB als der engere Tatbestand die Anwendung des § 185 StGB (nur) auf solche ehrverletzenden Handlungen ausschließt, die mit einer Vergewaltigung nach deren regelmäßigem Erscheinungsbild notwendigerweise verbunden sind" (BGH StV 1982, 14, 15 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter

    Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86
    Damit ist das Landgericht mit einer rechtsfehlerfreien tatrichterlichen und deshalb vom Revisionsgericht hinzunehmenden Beweiswürdigung (stand. Rechtsprechung, vgl. nur BGH NStZ 1984, 180 m.w.N.) zu der Auffassung gelangt, "daß der Angeklagte aus seiner Sicht das Verhalten der Zeugin trotz ihrer Bitten, von ihr abzulassen, nicht als einen solchen Widerstand ansehen mußte, der die Anwendung von Gewalt erforderlich machte, um zum Erfolg zu kommen.
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2023 - 2 Rv 34 Ss 589/22

    Beginn der Strafantragsfrist bei Beleidigungen in sozialen Netzwerken

    Ob die Beleidigung auch ein Dauerdelikt darstellen kann oder nicht, ist vorliegend nicht von Belang (vom BGH wohl grundsätzlich für möglich erachtet im Urteil vom 18.09.1986 - 4 StR 432/86 -, juris).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Darin sieht das Landgericht zu Recht eine Mißachtung der Persönlichkeit der Mädchen und einen Angriff auf ihre Geschlechtsehre (BGHR StGB § 185 Konkurrenzen 1), weil er sie gegen ihren Willen durch entwürdigende körperliche Untersuchungen zum Objekt seiner - aus seiner Sicht - sexualbezogenen Handlungen gemacht und dadurch ihren sozialen Achtungsanspruch (vgl. BGH NStZ 1986, 453) vorsätzlich verletzt hat.
  • BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91

    Freiheitsberaubung - Autofahrt - Beleidigung - Sexuelle Selbstbestimmung -

    Nach wie vor kann das Ansinnen eines unsittlichen Verhaltens eine Ehrverletzung darstellen, wenn der Täter zu erkennen gibt, daß er die Betroffene als eine Person einschätzt, mit der man "so etwas ohne weiteres machen kann" (Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 185 Rdn. 4; vgl. auch BGH NStZ 1987, 21 f. sowie BGHSt 35, 76 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]).
  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 95/89

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlungen

    Es bedarf deshalb keiner näheren Erörterung, ob sexualbezogene Handlungen, die gegen den Willen eines Jugendlichen vorgenommen werden, als solche bereits einen eigenen, unter § 185 StGB zu subsumierenden Handlungsunwert enthalten (vgl. BGHSt 35, 76 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]; BGH NStZ 1987, 21).
  • OLG Frankfurt, 26.08.1999 - 15 U 103/97

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen sexueller Belästigung am

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  • BGH, 12.02.1987 - 4 StR 652/86

    Zurückverweisung nach Sachrüge - Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

    Die unterlassene Prüfung des Vorliegens eines versuchten Raubes oder einer versuchten beabsichtigten schweren Körperverletzung kann daher von ihm nicht beanstandet werden (BGH, Urteil vom 18. September 1986 - 4 StR 432/86).
  • BGH, 30.01.1987 - 2 StR 713/86

    Nichtberechtigung zur Nebenklage bei Rücknahme einer Strafanzeige - Möglichkeit

    Die Befugnis, sich der öffentlichen Klage anzuschließen, könnte vorliegend nur aus der Möglichkeit hergeleitet werden, die Bestrafung des Angeklagten auch deshalb zu verlangen, weil die ihm zur Last gelegte Vergewaltigung den - allerdings durch das Verbrechen nach § 177 StGB verdrängten - Vorwurf der Beleidigung und der Körperverletzung beinhaltet (§§ 185, 223 StGB, §§ 395, 374 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StPO, BGHSt 29, 216, 217/218; 33, 114, 115, BGH, Urteil vom 18. September 1986 - 4 StR 432/86 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2124
BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86 (https://dejure.org/1986,2124)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1986 - 1 StR 507/86 (https://dejure.org/1986,2124)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 507/86 (https://dejure.org/1986,2124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Landgerichts wegen fehlender "Strafkammerqualität" der Rechtssache - Befangenheit des Richters - Unzulässige Nichteinbeziehung eines Gutachtens - Unzulässige Verwertung einer Zeugenaussage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 132
  • NStZ 1987, 221
  • StV 1987, 139
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen

    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
    Es ist anerkannt, daß die Verletzung der bei richterlichen Vernehmungsterminen bestehenden Benachrichtigungspflichten die Verwertung der Vernehmungsergebnisse zumindest dann hindert, wenn der Betroffene - wie hier geschehen - der Verlesung in der Hauptverhandlung widerspricht (vgl. BGH, Urt. vom 15. Dezember 1976 - 3 StR 380/76; BGHSt 26, 332, 333; 9, 24, 28, 29).

    Es ist zwar richtig, daß eine nicht statthafte Verlesung (§ 251 Abs. 1 StPO) nicht durch ein Verlesungssurrogat - hier: Vernehmung des ersuchten Richters - ersetzt werden darf (BGHSt 26, 332, 333).

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
    In den Entscheidungen BGHSt 1, 346, 347 und 10, 64, 65 hat der Bundesgerichtshof dies selbst für den Fall angenommen, daß der Tatrichter zugleich - verneinend - über das Vorliegen eines nicht in seine Zuständigkeit fallenden Delikts mitentschieden hat.
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 186/55

    Verwertbarkeit der Verlesung der Niederschrift über die Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
    Es ist anerkannt, daß die Verletzung der bei richterlichen Vernehmungsterminen bestehenden Benachrichtigungspflichten die Verwertung der Vernehmungsergebnisse zumindest dann hindert, wenn der Betroffene - wie hier geschehen - der Verlesung in der Hauptverhandlung widerspricht (vgl. BGH, Urt. vom 15. Dezember 1976 - 3 StR 380/76; BGHSt 26, 332, 333; 9, 24, 28, 29).
  • BGH, 08.01.1957 - 5 StR 378/56

    Revision wegen eines Verfahrens vor der Strafkammer bei Tatbegehung einer

    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
    In den Entscheidungen BGHSt 1, 346, 347 und 10, 64, 65 hat der Bundesgerichtshof dies selbst für den Fall angenommen, daß der Tatrichter zugleich - verneinend - über das Vorliegen eines nicht in seine Zuständigkeit fallenden Delikts mitentschieden hat.
  • BGH, 15.12.1976 - 3 StR 380/76

    Strafbarkeit wegen Kauf von Haschisch in den Niederlanden und anschließender

    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
    Es ist anerkannt, daß die Verletzung der bei richterlichen Vernehmungsterminen bestehenden Benachrichtigungspflichten die Verwertung der Vernehmungsergebnisse zumindest dann hindert, wenn der Betroffene - wie hier geschehen - der Verlesung in der Hauptverhandlung widerspricht (vgl. BGH, Urt. vom 15. Dezember 1976 - 3 StR 380/76; BGHSt 26, 332, 333; 9, 24, 28, 29).
  • OLG Karlsruhe, 23.07.1985 - 3 Ws 150/85
    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
    Sie wendet sich unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in NStZ 1985, 517 gegen die Meinung, für die Zuständigkeit nach § 74 c Abs. 1 Nr. 3 GVG komme es auf die "Strafkammerqualität" der neben anderen Delikten angeklagten Steuerstraftat, nicht auf die Straferwartung insgesamt an.
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung bei bestimmten Verfahrensfehlern ein Verwertungsverbot bejaht, beispielsweise bei mangelnder Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO (BGHSt 14, 159, 160; BGH NStZ 1981, 4) oder wenn die Benachrichtigung des Verteidigers von einer bevorstehenden Vernehmung in den Fällen des § 168 c Abs. 5 StPO (BGHSt 26, 232 ; BGH StV 1987, 139; BGH NStZ 1989, 282; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 168 c Rdn. 6 m.w.N.) und des § 224 StPO (BGHSt 9, 24; 25, 357) zu Unrecht unterblieben ist.
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Zwar kann der Rückgriff auf den Vernehmungsrichter ausgeschlossen sein, wenn gegen die Benachrichtigungspflicht der §§ 168c, 224 StPO verstoßen wurde (BGHSt 9, 24; 29, 1; 26, 332; 29, 131, 140; 42, 86; 42, 391; BGH NStZ 1987, 132; 1989, 282).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16

    Wiederaufnahme der Klage auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel (Nova;

    aa) Bei dieser Prüfung hat ein mögliches Beweisverwertungsverbot nicht schon deswegen außer Betracht zu bleiben, weil - so Formulierungen in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 507/86, NStZ 1987, 132, 133; vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 22; vom 19. März 1996 - 1 StR 497/95, NJW 1996, 2239, 2241 [insoweit in BGHSt 42, 86 nicht abgedruckt]; ähnlich Beschluss vom 11. Juli 2008 - 5 StR 202/08, NStZ 2008, 643; s. andererseits - "Rügepräklusion" infolge Nichtausübung eines "prozessualen Gestaltungsrechts" - Beschlüsse vom 9. November 2005 - 1 StR 447/05, NJW 2006, 707; vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43 f.; vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16, juris) - bereits dessen Entstehung von einem hierauf bezogenen rechtzeitigen Widerspruch des Angeklagten in der Hauptverhandlung abhängig wäre.
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

    Entsprechendes hat der Senat bereits zuvor auch für den Fall des § 168 c Abs. 5 Satz 1 StPO angenommen (NStZ 1987, S. 132, 133).
  • BGH, 13.01.2000 - 4 StR 619/99

    Unzulässigkeit der Revision (Wirksamer Rechtsmittelverzicht)

    Die Vorsitzende der Strafkammer hat den Angeklagten nämlich über das Rechtsmittel der Revision belehrt; dies wurde von der Dolmetscherin, gegen deren Übertragungstätigkeit der Angeklagte in der mehrtägigen Hauptverhandlung keine Einwände erhoben hatte (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 221; OLG München StV 1998, 646), in die polnische Sprache übersetzt.
  • OLG Oldenburg, 30.03.1992 - Ss 85/92

    Gericht höherer ordnung, Verweisung, Tatverdacht, Zuständigkeit,

    Diese unberechtigte Zuständigkeitsannahme lag, wie in § 338 Nr. 4 StPO vorausgesetzt wird (BGHSt 1, 346 = MDR 1952, 117 m.A. Dallinger; MDR 1974, 54; NStZ 1987, 132; ähnlich BGHSt 10, 64), auch noch bei Urteilsfällung vor.
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Rechtsprechung
   BGH, 04.09.1986 - 1 StR 161/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2972
BGH, 04.09.1986 - 1 StR 161/86 (https://dejure.org/1986,2972)
BGH, Entscheidung vom 04.09.1986 - 1 StR 161/86 (https://dejure.org/1986,2972)
BGH, Entscheidung vom 04. September 1986 - 1 StR 161/86 (https://dejure.org/1986,2972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe - Beendigung - Revisionsverfahren

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 221
  • AnwBl 1987, 55
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 223/83

    Rückwirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Bewilligung von

    Auszug aus BGH, 04.09.1986 - 1 StR 161/86
    m. § 121 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. ZPO ist aber kein Raum, wenn sie erst nach Beendigung der Rechtsmittelinstanz beantragt worden ist (vgl. BGH NJW 1970, 757; 1982, 446; 1985, 921/922 sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 44. Aufl. § 119 Anm. 1 A, § 122 Anm. 1 B a, d).

    m. § 121 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. ZP0 ist aber kein Raum, wenn sie erst nach Beendigung der Rechtsmittelinstanz beantragt worden ist (vgl. BGH NJW 1970, 757; 1982, 446; 1985, 921/922 sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZP0 44. Aufl. § 119 Anm. 1 A, § 122 Anm. 1 B a, d).

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus BGH, 04.09.1986 - 1 StR 161/86
    m. § 121 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. ZPO ist aber kein Raum, wenn sie erst nach Beendigung der Rechtsmittelinstanz beantragt worden ist (vgl. BGH NJW 1970, 757; 1982, 446; 1985, 921/922 sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 44. Aufl. § 119 Anm. 1 A, § 122 Anm. 1 B a, d).

    m. § 121 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. ZP0 ist aber kein Raum, wenn sie erst nach Beendigung der Rechtsmittelinstanz beantragt worden ist (vgl. BGH NJW 1970, 757; 1982, 446; 1985, 921/922 sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZP0 44. Aufl. § 119 Anm. 1 A, § 122 Anm. 1 B a, d).

  • BGH, 16.02.1970 - III ZR 207/68

    Bewilligung des Armenrechts - Festsetzung einer Verhandlungsgebühr - Erstattung

    Auszug aus BGH, 04.09.1986 - 1 StR 161/86
    m. § 121 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. ZPO ist aber kein Raum, wenn sie erst nach Beendigung der Rechtsmittelinstanz beantragt worden ist (vgl. BGH NJW 1970, 757; 1982, 446; 1985, 921/922 sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 44. Aufl. § 119 Anm. 1 A, § 122 Anm. 1 B a, d).

    m. § 121 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. ZP0 ist aber kein Raum, wenn sie erst nach Beendigung der Rechtsmittelinstanz beantragt worden ist (vgl. BGH NJW 1970, 757; 1982, 446; 1985, 921/922 sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZP0 44. Aufl. § 119 Anm. 1 A, § 122 Anm. 1 B a, d).

  • BayObLG, 15.11.1974 - RReg. 1 St 216/74
    Auszug aus BGH, 04.09.1986 - 1 StR 161/86
    Die Entscheidung obliegt in einem Fall der vorliegenden Art dem Revisionsgericht (vgl. BayObLGSt 1974, 121).
  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 325/06

    Übergehen eines erheblichen Beweisangebots (nach Aktenlage unauflöslicher

    Anders ist es, wenn dem der deutschen Sprache nicht hinreichend kundigen Betroffenen ein zuverlässiger Dolmetscher zur Verfügung stand, der Betroffene nicht lebensunerfahren ist, es sich um keinen besonders schwerwiegenden Tatvorwurf und keine besonders hohe Sanktion handelt (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 14. Juni 1982 - Ss 303/82 -, NStZ 1982, S. 520; Plöd, a.a.O., § 302 Rn. 15c) oder eine vorherige Absprache mit einem Verteidiger stattfand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 1986 - 1 StR 461/86 -, NStZ 1987, S. 221 und vom 22. September 1993 - 3 StR 279/93 -, wistra 1994, S. 29; s. hierzu auch BGH, a.a.O., NStZ 1999, S. 364).
  • BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 26.91

    Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Antragstellung

    Dagegen ist für eine Bewilligung dieser Hilfe kein Raum, wenn die Bewilligung erst nach Beendigung des Verfahrens beantragt worden ist (BGH, Beschluß vom 4. September 1986 - 1 StR 161/86 - <AnwBl. 1987, 55>; s. auch Kopp, VwGO, 8. Aufl. 1989, § 166 Rdnr. 2).
  • BGH, 30.09.1998 - 1 StR 453/98

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Der Antrag kann keinen Erfolg haben, da eine rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe grundsätzlich nicht möglich ist (BGH VRS 71, 449; BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 13).
  • BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 27.91

    Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Antragstellung

    Dagegen ist für eine Bewilligung dieser Hilfe kein Raum, wenn die Bewilligung erst nach Beendigung des Verfahrens beantragt worden ist (BGH, Beschluß vom 4. September 1986 - 1 StR 161/86 - <AnwBl. 1987, 55>; s. auch Kopp, VwGO, 8. Aufl. 1989, § 166 Rdnr. 2).
  • BGH, 16.02.1989 - 4 StR 540/88

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Das nach Beendigung des Revisionsrechtszuges eingereichte Gesuch um Bewilligung von Prozeßkostenhilfe kann der Senat nicht sachlich bescheiden, weil er mit dem Verfahren im Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr, wie dies § 397 a Abs. 2 Satz 1 StPO voraussetzt, befaßt war (vgl. BGH VRS 71, 449; Hilger in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl., Nachtrag, § 397 a Rdn. 10).
  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 203/96

    Begründetheit eines Antrags einer Nebenklägerin auf Bewilligung von

    Der Antrag kann schon deshalb keinen Erfolg haben, weil er erst nach Abschluß des Revisionsverfahrens gestellt worden ist (vgl. BGH VRS 71, 449).
  • BGH, 15.02.1996 - 1 StR 712/94

    Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für die Revisionsinstanz unter

    Der Antrag kann keinen Erfolg haben, da eine rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe grundsätzlich nicht möglich ist (BGH VRS 71, 449).
  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 536/88

    Antrag der Nebenklägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Die Ablehnung stützt sich - zu Recht - darauf, daß die Nebenklägerin vor Abschluß des Revisionsverfahrens weder ihr wirtschaftliches Unvermögen unter Verwendung des in § 117 Abs. 4 ZPO vorgeschriebenen Vordrucks dargelegt noch, was in besonderen Fällen ausreichen kann (vgl. BGH NJW 1983, 2145), auf eine im ersten Rechtszug abgegebene Erklärung unter Versicherung des Fortbestehens jener Verhältnisse Bezug genommen hat (vgl. zu allem BGHR StPO § 397 Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 1 sowie § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 1, 2 und 3).
  • BGH, 15.02.1996 - 1 StR 712/95
    Der Antrag kann keinen Erfolg haben, da eine rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe grundsätzlich nicht möglich ist (BGH VRS 71, 449 ).
  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 364/89

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe wegen Beendigung des

    Dieser Antrag kann schon deshalb keinen Erfolg haben, weil er nicht, wie dies § 397 a Abs. 2 Satz 1 StPO voraussetzt, vor Abschluß des Revisionsverfahrens beim zuständigen Gericht gestellt worden ist (vgl. BGH AnwBl 1987, 55 = VRS 71, 449 = BGHR StPO § 397 Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 1).
  • BGH, 27.10.1993 - 2 StR 510/93

    Zurückweisung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Hinzuziehung

  • BGH, 29.12.1988 - 1 StR 706/88

    Antrag einer Nebenklägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die

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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1986 - 1 StR 433/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4645
BGH, 21.10.1986 - 1 StR 433/86 (https://dejure.org/1986,4645)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1986 - 1 StR 433/86 (https://dejure.org/1986,4645)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1986 - 1 StR 433/86 (https://dejure.org/1986,4645)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 221
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer

    Auszug aus BGH, 21.10.1986 - 1 StR 433/86
    Die von der Verteidigung herangezogene Entscheidung BGHSt 30, 182 betrifft einen anderen Fall.
  • BGH, 16.05.2000 - 4 StR 110/00

    Rücknahme der Revision; Richterlich angeordnete deutsche Übersetzung

    Dieses Schreiben wurde mit dem Eingang der am 16. November 1999 richterlich angeordneten deutschen Übersetzung beim Landgericht am 23. November 1999 für das Verfahren beachtlich (§ 184 GVG; vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 1; BGH, Beschluß vom 27. März 1996 - 2 StR 480/95).
  • BGH, 27.03.1996 - 2 StR 480/95

    Voraussetzungen der Revisionsrücknahme

    Diese Schreiben wurden jeweils mit Eingang der deutschen Übersetzung für das Verfahren beachtlich (vgl. § 184 GVG; Kleinkecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 184 GVG Rdn. 2; für die Rechtsmittelrücknahme: BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 1).
  • OLG Hamburg, 08.09.1988 - 1 Ws 200/88
    »Eine vom Angeklagten in fremder Sprache erklärte Berufungsrücknahme erlangt erst dann Wirksamkeit, wenn eine Übersetzung zur Akte gebracht ist (im Anschluß an den Beschluß des BGH vom 21.10.1986 - 1 StR 433/86).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1986 - 4 StR 370/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5221
BGH, 27.11.1986 - 4 StR 370/86 (https://dejure.org/1986,5221)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1986 - 4 StR 370/86 (https://dejure.org/1986,5221)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1986 - 4 StR 370/86 (https://dejure.org/1986,5221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 221
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 370/86
    Ein "individueller" Abbauwert läßt sich jedoch aus ärztlicher Sicht nachträglich nicht ermitteln; das Landgericht hätte deshalb seiner Berechnung den für den Angeklagten günstigsten minimalen Rückrechnungswert von 0, 1 Promille zugrundelegen müssen (vgl. BGHSt 34, 29, 32/33).
  • BGH, 22.04.1986 - 4 StR 1/86

    Berechnung der in durch einen Angeklagten konsumierten Bier enthaltenen

    Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 370/86
    Das Landgericht hat seiner Berechnung der Blutalkoholkonzentration in Übereinstimmung mit dem hierzu gehörten Sachverständigen einen individuellen Abbauwert von 0, 15 Promille zugrunde gelegt und ist danach, ausgehend von den rechtsfehlerfrei angenommenen Trinkmengen und -zeiten und unter Zugrundelegung eines - ebenfalls rechtsfehlerfrei angenommenen - Resorptionsdefizit von 10 % (vgl. BGH VRS 71, 177, 178 m.w.Nachw.) zu einer Blutalkoholkonzentration von maximal 2, 8 Promille im Zeitpunkt des Tatbeginns gelangt (UA 33/34).
  • BGH, 01.07.1986 - 4 StR 257/86

    Notwendigkeit der Mitteilung des Grundes der Nichtvereidigung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 370/86
    Dies kann jedoch nicht Aufgabe des Revisionsgerichts sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 1986 - 4 StR 257/86 - und vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86 -).
  • BGH, 25.09.1986 - 4 StR 496/86

    Unzulässigkeit einer Revision mangels Formwahrung

    Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 370/86
    Dies kann jedoch nicht Aufgabe des Revisionsgerichts sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 1986 - 4 StR 257/86 - und vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86 -).
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 370/86
    Die Kopfbewegungen des Sachverständigen, welche dieser nach den bindenden Feststellungen des Landgerichts (vgl. BGHSt 8, 226, 232 m.w.Nachw.) unbewußt und ohne erkennbaren Zusammenhang mit Äußerungen von Verfahrensbeteiligten gemacht hat, waren ebensowenig geeignet, Zweifel an dessen Unvoreingenommenheit zu begründen, wie seine vom Verteidiger behauptete Unmutsäußerung, die - wie das Landgericht zutreffend ausführt - "auf der Grundlage des Vorwurfs der Parteilichkeit nachvollziehbar und zu verstehen" ist.
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Der Unzulässigkeit dieser von Rechtsanwalt Bo. erhobenen Verfahrensrüge steht nicht entgegen, dass Rechtsanwalt Fu., der diese Rüge nicht erhoben hat, im Rahmen einer anderen Verfahrensrüge das gesamte Hauptverhandlungsprotokoll nebst Anlagen vorgelegt hat und sich in diesem Konvolut auch eine Ablichtung des Staatsanwalt S. betreffenden Beweisantrags findet (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1986 - 4 StR 370/86, NStZ 1987, 221 bei Pfeiffer/Miebach; Beschlüsse vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86, NStZ 1987, 36, und vom 14. April 2010 - 2 StR 42/10).
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