Rechtsprechung
BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bedingter Vorsatz bei billigender Inkaufnahme des Erfolgseintritts - Vorliegen des Wissenselements und Wollenselements unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Angeklagten und der zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zu den Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 15
Papierfundstellen
- NStZ 1988, 175
- StV 1988, 328
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.06.1983 - 4 StR 51/83
Innerer Tatbestand - Anforderungen - Schuld des Täters - Grenze - Bedingter …
Auszug aus BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87
Schon die Frage, ob ein Täter bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen den Tötungserfolg zwar als möglich voraussehen, aber ernsthaft und nicht nur vage darauf vertrauen kann, er werde dennoch nicht eintreten, hat es nicht erwogen (…vgl. zu Gewalthandlungen gegen einen Säugling BGHR StGB § 212 I Vors. bed. 2; vgl. ferner: die weiteren dort abgedruckten Entscheidungen; BGH NStZ 1983, 407 und 1982, 506; Meyer-Goßner NStZ 1986, 49/50). - BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83
Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher …
Auszug aus BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87
Es ist fehlerhaft, allein aus der Erkenntnisfähigkeit eines Täters oder seiner vorhandenen Erkenntnis im Wege der Schlußfolgerung stets auf die billigende Inkaufnahme des Erfolgs zu schließen (BGH NStZ 1984, 19 letzter Absatz; BGH NStZ 1983, 365 a.E.; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bed. - BGH, 25.08.1982 - 2 StR 321/82
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit schwerem Raub und …
Auszug aus BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87
Schon die Frage, ob ein Täter bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen den Tötungserfolg zwar als möglich voraussehen, aber ernsthaft und nicht nur vage darauf vertrauen kann, er werde dennoch nicht eintreten, hat es nicht erwogen (…vgl. zu Gewalthandlungen gegen einen Säugling BGHR StGB § 212 I Vors. bed. 2; vgl. ferner: die weiteren dort abgedruckten Entscheidungen; BGH NStZ 1983, 407 und 1982, 506; Meyer-Goßner NStZ 1986, 49/50). - BGH, 07.04.1983 - 4 StR 164/83
Voraussetzungen für das Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes - Ersetzen der …
Auszug aus BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87
Es ist fehlerhaft, allein aus der Erkenntnisfähigkeit eines Täters oder seiner vorhandenen Erkenntnis im Wege der Schlußfolgerung stets auf die billigende Inkaufnahme des Erfolgs zu schließen (BGH NStZ 1984, 19 letzter Absatz; BGH NStZ 1983, 365 a.E.; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bed.
- BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88
Sexualverkehr des HIV-Infizierten
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit handelt der Täter vorsätzlich, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, daß er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein; bewußte Fahrlässigkeit liegt hingegen dann vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (BGHSt 7, 363, 368 f.; BGH NStZ 1982, 506; 1983, 407; 1984, 19; 1988, 175;… BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 und 2; § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14).Insbesondere die Würdigung zum voluntativen Vorsatzelement muß sich mit den Feststellungen des Urteils zur Persönlichkeit des Täters auseinandersetzen und auch die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände mit in Betracht ziehen (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1976 - 1 StR 404/76 - bei Holtz MDR 1977, 105 und vom 21. Dezember 1976 - 4 StR 620/76 - bei Holtz MDR 1977, 458; BGH NStZ 1987, 424; 1988, 175;… BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 und 2; § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14).
Auch insoweit hält sich das angefochtene Urteil im Rahmen gefestigter Rechtsprechung, die immer wieder darauf hingewiesen hat, daß vor dem Tötungsvorsatz eine viel höhere Hemmschwelle steht als vor dem Gefährdungs- oder Verletzungsvorsatz (vgl. BGH StV 1984, 187; 1986, 421; BGH NStZ 1983, 407; 1984, 19; 1988, 175;… BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 8 und 12).
- LG Göttingen, 06.05.2015 - 6 Ks 4/13
Organspende-Skandal: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt
Es wäre rechtsfehlerhaft, allein aus der Erkenntnisfähigkeit eines Täters oder seiner vorhandenen Erkenntnis im Wege der Schlussfolgerung stets auf die billigende Inkaufnahme des Erfolgs zu schließen (vgl. BGH v. 25.11.1987 3 StR 449/87, NStZ 1988, 175). - BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
Im Verständnis des Bundesgerichtshofs erschöpft sich die "Hemmschwellentheorie" somit in einem Hinweis auf § 261 StPO (BGH, Urteil vom 11. Januar 1984 - 2 StR 615/83, StV 1984, 187, Beschluss vom 27. Juni 1986 - 2 StR 312/86, StV 1986, 421, Urteile vom 22. November 2001 - 1 StR 369/01, NStZ 2002, 314, 315, vom 23. April 2003 - 2 StR 52/03, NStZ 2003, 603, 604, und vom 16. Oktober 2008 - 4 StR 369/08, NStZ 2009, 210, 211: jeweils sorgfältige Prüfung; vgl. weiter BGH, Urteil vom 25. November 1987 - 3 StR 449/87, NStZ 1988, 175; Beschlüsse vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94, NStZ 1994, 585, und vom 25. November 2010 - 3 StR 364/10, NStZ 2011, 338, 339; Urteil vom 15. Dezember 2010 - 2 StR 531/10, NStZ 2011, 210, 211;… MünchKommStGB/Schneider § 212 Rn. 48: "prozessuale Selbstverständlichkeit").
- SG Karlsruhe, 24.03.2021 - S 12 AS 711/21
(Nur) Einmalzahlung von 150,- EUR an Grundsicherungsempfänger ist evident …
Mit dem bloßen Abstellen auf das kognitive Element und den vollständigen Verzicht auf das voluntative Element wird hier sozialrichterlich eine strafrechtsdogmatisch unerlässliche Abgrenzung zwischen Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit verunmöglicht, da der im Vergleich zum Fahrlässigkeitsdelikt gesteigerte Unrechtsgehalt jeder Vorsatztat stets in der bewussten Auflehnung gegen die Rechtsordnung besteht, was auch beim dolus eventualis neben dem kognitiven zwingend auch ein voluntatives Element voraussetzt (ständige Rechtsprechung seit: Bundesgerichtshof, 25.11.1987, 3 StR 449/87, NStZ 1988, 175). - BGH, 16.01.2014 - 1 StR 389/13
Körperverletzung mit Todesfolge (Abgrenzung von eigenverantwortlicher …
Insbesondere die Würdigung zum voluntativen Vorsatzelement, also zur billigenden Inkaufnahme des Erfolges, muss sich mit den Feststellungen des Urteils zur Persönlichkeit des Täters auseinandersetzen und auch die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände mit in Betracht ziehen (vergleiche BGH, Urteil vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 10, und vom 25. November 1987 - 3 StR 449/87, NStZ 1988, 175).Der Tatrichter darf nicht ohne Weiteres aus der Erkenntnisfähigkeit eines Täters oder seiner vorhandenen Erkenntnis auf die billigende Inkaufnahme des Erfolgs schließen (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1987 - 3 StR 449/87, NStZ 1988, 175).
- LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15
Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog. …
Insbesondere bei spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen kann aus dem Wissen um den möglichen Erfolgseintritt nicht stets geschlossen werden, dass auch das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (vgl. BGH NStZ 2003, 603, 604; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 4). - BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06
Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis; …
75 Ein bedingt vorsätzlich Handelnder hält die in Rede stehende Tatbestandsverwirklichung für möglich und ist mit dem Eintreten des Erfolges in dem Sinne einverstanden, dass er ihn billigt oder zumindest billigend in Kauf nimmt (Urteil vom 17. Februar 2004 - BVerwG 2 WD 15.03 - NVwZ-RR 2006, 553 = DokBer 2004, 278 mit weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit, vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 23. Juni 1983 - 4 StR 293/83 - NStZ 1984, 19 und Urteil vom 25. November 1987 - 3 StR 449/87 - NStZ 1988, 175 sowie die Nachweise u.a. bei Cramer/Sternberg Lieben, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. 2001, § 15 Rn. 81a und 83;… Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl. 2006 § 15 Rn. 10 a). - BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08
Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot; …
48 Ein bedingt vorsätzlich Handelnder hält die Tatbestandsverwirklichung für möglich und ist mit dem Eintreten des Taterfolges in dem Sinne einverstanden, dass er ihn billigt oder zumindest billigend in Kauf nimmt (stRspr des BGH: vgl. u. a. Beschluss vom 23. Juni 1983 - 4 StR 293/83 - NStZ 1984, 19 und Urteil vom 25. November 1987 - 3 StR 449/87 - NStZ 1988, 175 sowie die Nachweise u. a. bei Cramer/Sternberg Lieben, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 15 Rn. 81a und 83;… Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 15 Rn. 9b). - BGH, 23.06.2009 - 1 StR 191/09
Beweiswürdigung und Anforderungen an den bedingten Vorsatz (Eventualvorsatz; …
Insbesondere bei spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen kann aus dem Wissen um den möglichen Erfolgseintritt nicht stets geschlossen werden, dass auch das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (vgl. BGH NStZ 2003, 603, 604; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 4). - LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18
Beitragshinterziehung; Beitragspflicht; dolus eventualis; …
Entsprechendes gilt auch für den Ansatz, dass etwa bei einer spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Einzelhandlung aus dem Wissen von einem möglichen Erfolgseintritt nicht allein ohne Berücksichtigung der sich aus der Persönlichkeit des Täters und der Tat ergebenden Besonderheiten geschlossen werden dürfe, dass auch das voluntative Vorsatzelement gegeben sei (BGH, Urteil vom 25.11.1987 - 3 StR 449/87 - NStZ 1988, 175). - BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91
Garantenstellung und bedingter Tötungsvorsatz des Unfallverursachers
- BGH, 08.05.2008 - 3 StR 142/08
Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; besonders gefährliche …
- AG Kassel, 04.05.2015 - 263 Ls 1660 Js 41854/13
Garantenstellung der Eltern für ihre Kinder, Abgrenzung von Tun und Unterlassen …
- BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06
Bedingter Tötungsvorsatz (Darlegung; Urteilsgründe; Beweiswürdigung; …
- BGH, 25.11.2010 - 3 StR 364/10
Versuchter Totschlag (Vorsatz; Beweiswürdigung; besonders gefährliche …
- BGH, 05.03.2008 - 2 StR 50/08
Gefährliche Körperverletzung (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; …
- BGH, 23.04.2003 - 2 StR 52/03
Tötungsvorsatz (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; Hemmschwelle bei …
- BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz
- BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90
Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den …
- BGH, 14.07.2009 - 3 StR 276/09
Schwere Brandstiftung; Vorsatz (Beweiswürdigung)
- BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09
Beweiswürdigung bei der Prüfung des Tötungsvorsatzes
- BVerwG, 18.09.2003 - 2 WD 3.03
Bedingter Vorsatz; Abgrenzung Vorsatz und Fahrlässigkeit; Reisekostenbetrug; …
- BGH, 08.01.2009 - 5 StR 548/08
Unbegründete Revision (Beruhen)
- BGH, 07.12.1999 - 1 StR 538/99
Fahrlässige Tötung; Totschlag; Vorsatzbegriff; Sachgedankliches Mitbewußtsein; …
- BVerwG, 25.09.2007 - 2 WD 19.06
Vorsatz; bedingter Vorsatz; Besitz kinderpornographischer Dateien; …
- BGH, 06.03.2002 - 4 StR 30/02
Vorsatz (Schluss aus den objektiven Tatumständen; Gefährlichkeit der Tathandlung …
- LG Limburg, 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19
- BGH, 05.11.1991 - 1 StR 600/91
Bedingter Tötungsvorsatz - Tatbestand der schweren Körperverletzung
- LG Düsseldorf, 20.05.2003 - XVII - 3/03
- LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks
Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog. …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2019 - L 2 BA 47/18
- BGH, 28.01.1992 - 5 StR 491/91
Berücksichtigungsfähigkeit der Behauptung eines falschen Alibis (gescheiterter …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2020 - L 2 BA 96/19
- BGH, 12.01.1994 - 3 StR 636/93
Gefährlichkeit - Vorsatz - Indiz - Tötung - Messerstich
- BGH, 10.11.1994 - 2 StR 530/94
Totschlag - Tötungsvorsatz - Erfolgseintritt - Kriterien - Erkenntnisfähigkeit - …
- BGH, 24.08.1993 - 4 StR 470/93
Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …
- LG Limburg, 24.09.2020 - 2 Ks 3 Js 6514/19
- BGH, 19.11.1992 - 4 StR 490/92
Schlußfolgerung von lebensgefährlichem Handeln auf bedingten Tötungsvorsatz
- LG Hamburg, 13.07.2018 - 627 Ks 3/18
Gemeinschaftliche Tötung aufgrund übermäßigen Rauschmittelkonsums und …
- BGH, 27.02.1997 - 1 StR 54/97
Fortlaufend massive Attacken auf das Opfer als Indiz für bedingten Tötungsvorsatz …
- LG Limburg, 23.07.2020 - 2 Ks 2 Js 56529/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2019 - L 2 BA 7/19
- LG Limburg, 24.09.2020 - 2 Ks
- LG Limburg, 17.03.2021 - 2 Ks 3 Js 12546/20
- LG Limburg, 17.03.2021 - 2 Ks
- BGH, 15.08.1990 - 2 StR 197/90
Revision mangels gerichtlicher Entscheidung über Hilfsbeweisantrag - …
- LG Limburg, 23.07.1920 - 2 Ks
- BGH, 27.09.1989 - 3 StR 216/89
Voraussetzungen eines bedingten Tötungsvorsatzes - Entsprechung des tatsächlichen …
Rechtsprechung
BGH, 04.12.1987 - 2 StR 578/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Strafzumessung - Strafschärfungsgrund - Straftat - Privater Lebensbereich - Berufliche Pflichten
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 46
Papierfundstellen
- NStZ 1988, 175
- StV 1988, 249
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86
Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs
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- BGH, 08.09.2021 - 6 StR 174/21
Brandstiftung (Begriff der Hütte: Jagdhochsitz; Strafzumessung: minder schwerer …
Selbst das Bestehen beruflicher Pflichten könnte bei einer Straftat, die - wie hier - dem privaten Lebensbereich zuzuordnen ist, nur dann zulasten des Täters berücksichtigt werden, wenn zwischen seiner Stellung und der Tat ein innerer, das Maß der Pflichtwidrigkeit erhöhender Zusammenhang bestünde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 1987 - 2 StR 578/87, NStZ 1988, 175; vom 22. Dezember 1999 - 2 StR 425/99, NStZ 2000, 366;… LK-StGB/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 104 f. mwN). - OLG Zweibrücken, 22.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 73/19
Tierquälerei: Strafschärfende Berücksichtigung der beruflichen Stellung als …
bb) Die berufliche Stellung des Täters darf bei einer außerhalb der Berufsausübung begangenen Straftat nur dann strafschärfend Berücksichtigung finden, wenn der Beruf und die aus ihm erwachsenden beruflichen Pflichten in einer unmittelbaren Beziehung zu der vorgeworfenen Straftat stehen (BGH, Beschluss vom 04.12.1987 - 2 StR578/87, NStZ 1988, 175; Beschluss vom 02.07.1996 - 4 StR 201/96, NJW 1996, 3089). - OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ss 197/09
Untreue; Fremdgeld; Einzahlung; Geschäftskonto; Feststellungen; …
Insoweit dürfen zwar besondere berufliche Pflichten eine Rolle spielen, soweit sie eine unmittelbare Beziehung zur Straftat haben, insbesondere wenn die berufliche Stellung gerade für das verletzte Rechtsgut erhöhte Pflichten begründet (vgl. BGH, NStZ 1988, 175; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Februar 1997, 1 Ss 586/96, zitiert nach juris).
- BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89
Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den …
Die berufliche Stellung eines Täters darf jedoch nur dann zu seinen Lasten berücksichtigt werden, wenn zwischen dem Beruf und der Straftat eine innere Beziehung besteht (BGH bei Holtz MDR 1978, 985; 1982, 280; BGH NStZ 1987, 405; 1988, 175). - BGH, 08.03.1989 - 3 StR 1/89
Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falls - Würdigung aller …
Zur Beurteilung ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGHR StGB § 250 II Gesamtbetrachtung 1). - BGH, 16.02.1993 - 5 StR 3/93
Berufliche Stellung - Arzt - Strafschärfung - Innere Beziehung
Die berufliche Stellung eines Täters darf jedoch nur dann zu seinen Lasten berücksichtigt werden, wenn zwischen dem Beruf und der Straftat eine innere Beziehung besteht (BGH bei Holtz MDR 1978, 985; 1982, 280; BGH NStZ 1987, 405; 1988, 175; BGH Urteil vom 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89 -). - BGH, 17.01.1990 - 3 StR 307/89
Strafschärfende Bewertung der hohen Intelligenz des Angeklagten sowie Kenntnise …
Intelligenz und die Kenntnisse steuerrechtlicher und buchhalterischer Zusammenhänge dürfen als persönliche Umstände nur dann für das Maß der Schuld strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sich eine innere Beziehung zur Straftat erkennen läßt (vgl. BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 11). - BGH, 21.05.1990 - 3 StR 128/90
Ablehnung eines minder schweren Falles - Nichtberücksichtigung von …
Bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall im Sinne des § 250 Abs. 2 StGB vorliegt, hat die Strafkammer die dabei erforderliche Gesamtbetrachtung aller für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommenden Umstände (vgl. hierzu BGHR StGB § 250 II Gesamtbetrachtung 1, 2 sowie 5 = bei Holtz MDR 1990, 97) nicht erkennbar in dem von der Rechtsprechung geforderten umfassenden Sinne vorgenommen. - OLG Dresden, 12.02.1997 - 1 Ss 586/96 Die Mindeststrafe von drei Monaten hätte angesichts dieser beruflichen besonderen Pflichtigkeit des Angeklagten nicht ausgereicht." Nach der Rechtsprechung dürfen bei der Strafzumessung besondere berufliche Pflichten indes nur eine Rolle spielen, soweit sie eine unmittelbare Beziehung zur Straftat haben, insbesondere wenn die berufliche Stellung gerade für das verletzte Rechtsgut erhöhte Pflichten begründet (vgl. BGH, Beschluß vom 04.12.1987 in NStZ 1988, 175 ).