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   OLG Düsseldorf, 14.08.1987 - 2 Ws 361/87   

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OLG Düsseldorf, 14.08.1987 - 2 Ws 361/87 (https://dejure.org/1987,1775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.08.1987 - 2 Ws 361/87 (https://dejure.org/1987,1775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. August 1987 - 2 Ws 361/87 (https://dejure.org/1987,1775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 341
  • NStZ 1988, 194
  • Rpfleger 1987, 518
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2003 - 3 Ws 127/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Ablehnung des Antrags auf Befangenheit des

    Da das die Ablehnung eines Richters betreffende (Beschwerde-)Verfahren - kostenrechtlich - Bestandteil des Hauptverfahrens ist, ist über die dort entstandenen Kosten einheitlich durch die instanzabschließende Sachentscheidung zu befinden (vgl. hierzu OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - RPfleger 1987, 518; KG StV 1985, 448 [449]; Huber NStZ 1985, 18).
  • OLG Hamm, 22.01.2009 - 5 Ws 300/08

    Haftbeschwerde; Kostenentscheidung; Freispruch; Kostentragungspflicht

    Da bei solchen unselbstständigen Zwischenverfahren, zu denen auch Haftentscheidungen gehören, noch nicht abzusehen ist, wie das Strafverfahren endgültig ausgehen wird, wird teilweise die Ansicht vertreten, Entscheidungen in derartigen Zwischenverfahren - auch Beschwerdeentscheidungen - seien mit keinem Kostenausspruch zu versehen (zu vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 194; OLG Hamburg, NStZ 1991, 100).
  • BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04

    Auswahlermessen des Vorsitzenden bei Beiordnung des auswärtigen Wahlverteidigers

    Eine unterschiedliche Behandlung von Kosten- und Auslagenentscheidung (Meyer-Goßner § 464 Rn. 11; OLG Düsseldorf NStZ 1988, 194 mit abl. Anm. Wasserburg) ist nicht geboten (OLG Stuttgart Justiz 1979, 236 = OLGSt § 473 StPO S. 117 ff.; LR/Hilger § 473 Rn. 14; Huber NStZ 1985, 18 ff.).
  • LG Hildesheim, 03.01.2007 - 25 Qs 16/06

    Anklageerhebung; Auslagen; Beschwerdegericht; Besetzung; Drittbeteiligter;

    Die Beschwerde dient hier als "Zwischen-Rechtsmittel" nur der Überprüfung dieser Einzelentscheidungen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 194; Huber, NStZ 1985, 18, Wasserburg, NStZ 1988, 195).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2013 - 2 Ws 584/13

    Kein Widerruf der Haftverschonung wegen der Verhängung einer hohen

    Da die Beschwerde ein Zwischenverfahren betrifft, entfällt eine Kostenentscheidung (vgl. Senat NStZ 1988, 194; OLG Hamburg NStZ 1991, 101).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 2 Ws 12/07

    Untersuchungshaft: Aufhebung des Haftbefehls nach dreimonatiger Haftdauer wegen

    Eine Kosten- und Auslagenentscheidung für die im Ermittlungsverfahren getroffene Zwischenentscheidung über die Untersuchungshaft ist nicht veranlasst (OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 194; Meyer-Goßner, StPO, 48. Auflage, Rdnr. 11 zu § 464 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 02.12.2009 - 1 Ws 756/09

    Akustische Besuchsüberwachung in einer Vollzugsanstalt aufgrund einer konkreten

    II. Eine Kosten- und Auslagenentscheidung war hinsichtlich der als unbegründet verworfenen Beschwerde nicht veranlasst, da es sich nach Auffassung des Senats bei einer die Untersuchungshaft betreffenden Entscheidung - auch im Rechtsmittelverfahren - um eine das Verfahren nicht abschließende Zwischenentscheidung handelt (Senat, Beschluss vom 15. Mai 2009 - 1 Ws 266/09; OLG Düsseldorf MDR 1988, 341).
  • OLG Hamm, 16.08.1994 - 4 Ws 312/94

    Kostenentscheidung bei Zwischenverfahren oder Nebenverfahren

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  • OLG Düsseldorf, 24.04.2003 - 3 Ws 128/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Ablehnung des Antrags auf Befangenheit des

    Da das die Ablehnung eines Richters betreffende (Beschwerde-)Verfahren - kostenrechtlich - Bestandteil des Hauptverfahrens ist, ist über die dort entstandenen Kosten einheitlich durch die instanzabschließende Sachentscheidung zu befinden (vgl. hierzu OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - RPfleger 1987, 518; KG StV 1985, 448 [449]; Huber NStZ 1985, 18).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2003 - 3 Ws 129/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Ablehnung des Antrags auf Befangenheit des

    Da das die Ablehnung eines Richters betreffende (Beschwerde-)Verfahren - kostenrechtlich - Bestandteil des Hauptverfahrens ist, ist über die dort entstandenen Kosten einheitlich durch die instanzabschließende Sachentscheidung zu befinden (vgl. hierzu OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - RPfleger 1987, 518; KG StV 1985, 448 [449]; Huber NStZ 1985, 18).
  • LG Düsseldorf, 22.07.2010 - 11 Qs 86/10

    Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung einer Fahrerlaubnis

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