Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.07.1987 - 1 Vollz (Ws) 128/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2393
OLG Hamm, 28.07.1987 - 1 Vollz (Ws) 128/87 (https://dejure.org/1987,2393)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.07.1987 - 1 Vollz (Ws) 128/87 (https://dejure.org/1987,2393)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juli 1987 - 1 Vollz (Ws) 128/87 (https://dejure.org/1987,2393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitberücksichtigung der Personallage der Anstalt; Gewährung der Ausführung des Gefangenen

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 198
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 08.11.1984 - 1 Vollz (Ws) 170/84
    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.1987 - 1 Vollz (Ws) 128/87
    Der Senat führt unter Bezugnahme auf eine frühere Entscheidung (NStZ 1985, 189, 190) aus: Die Personallage einer Anstalt könne bei Prüfung der Frage, in welchem Umfang Ausführungen (gem. § 11 StVollzG ) in Frage kommen und welche Rangfolge im Rahmen der Dringlichkeit sich daraus im Rahmen des Realisierbaren ergibt, mitberücksichtigt werden.
  • OLG Hamm, 26.10.2004 - 1 Vollz (Ws) 121/04

    Strafvollzug; Ausführung; Fluchtgefahr, Bewilligung; Ermessen der Vollzugsbehörde

    So kann sich die Vollzugsbehörde aus situativen Gesichtspunkten, die außerhalb des Gefangenen liegen, gezwungen sehen, von einer solchen Maßnahme abzusehen, wobei allerdings organisatorische und vollzugliche Belange sehr wohl abzuwägen sind (OLG Hamm NStZ 1988, 198; OLG München, ZfStrVo 1979, 63; Calliess/Müller-Dietz, a.a.O., § 11 Rdnr. 14; Schwind/Böhm, Strafvollzugsgesetz, 3. Aufl., § 11 Rdnr. 26; Arloth/Lückemann, StVollzG, § 11 Rdnr. 5).

    Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen (NStZ 1985, 189; NStZ 1988, 198) ausgeführt hat, kann die Personallage einer Anstalt bei Prüfung der Frage, in welchem Umfang überhaupt Ausführungen in Frage kommen und welche Rangfolge sich daraus im Rahmen des Realisierbaren ergibt, durchaus ihre Mitberücksichtigung finden (so auch Calliess/Müller-Dietz, a.a.O.; Schwind-Böhm, a.a.O.).

  • KG, 25.07.2007 - 5 Ws 333/06

    Strafvollzug: Gewährung von Tagesausgängen eines zu lebenslanger Freiheitsstrafe

    Die Lockerungen müssen geeignet sein, das Vollzugsziel der Resozialisierung zu fördern (vgl. OLG Hamm NStZ 1988, 198); ihre Gewährung liegt im Ermessen der Anstalt.

    Der zweite Aspekt greift aber zugunsten des Beschwerdeführers durch: Bei - wie hier - sehr lange Zeit andauerndem Vollzug ist es erforderlich, der Hospitalisierung entgegenzuwirken, um die Lebenstüchtigkeit des Gefangenen zu erhalten (vgl. BVerfGE 64, 261, 272; BVerfG NJW 1998, 1133 = StV 1998, 432, 434 mit weit. Nachw.; ZfStrVO 1998, 180, 182 = StV 1998, 434 = NStZ-RR 1998, 121; OLG Karlsruhe StV 2004, 557; Matzke, Anm. zu OLG Hamm NStZ 1988, 198, 199).

  • OLG Hamm, 13.09.2005 - 1 Vollz (Ws) 155/05

    Ausführung; Voraussetzungen

    Auch dann, wenn - wie vorliegend - Ausschließungsgründe i.S.d. § 11 Abs. 2 StVollzG nicht vorliegen, ist für die Anordnung von Vollzugslockerungen nur Raum, wenn und soweit der Gefangene durch die Lockerungsmaßnahmen in der Erreichung des Vollzugszieles (vgl. hierzu §§ 2, 3 StVollzG) gefördert werden kann; dieser Grundsatz gilt auch für die Ausführung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 Vollz (Ws) 121/04 - NStZ 1985, 189; NStZ 1988, 198; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl., § 11 Rdnr. 1).

    Insoweit kann auch die Personallage der Anstalt bei Prüfung der Frage, in welchem Umfang Ausführungen überhaupt in Frage kommen und welche Rangfolge bei der Abstufung der Dringlichkeit sich daraus im Rahmen des Realisierbaren ergibt, durchaus ihre Mitberücksichtigung finden (vgl. OLG Hamm NStZ 1985, 189, 190; NStZ 1988, 198, 199).

  • OLG Naumburg, 21.08.2017 - 1 Ws (RB) 34/17

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Ablehnung von Vollzugslockerungen bei fehlender

    Selbst wenn hinsichtlich der konkreten Lockerung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.03.2009, 1 Ws 292/08, Rn. 18) keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr i.S.d. § 45 Abs. 2 JVollzGB LSA vorliegt, ist für deren Anordnung daher nur Raum, wenn der Gefangene hierdurch in der Erreichung des Vollzugsziels tatsächlich gefördert wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.07.1987, 1 Vollz (Ws) 128/87, Rn. 5; Beschl. v. 13.03.2007, 1 Ws 183/06, Rn. 16; OLG München, Beschl. v. 21.07.2010, 4 Ws 81/10 (R), Rn. 53; Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl., § 11, Rn. 14; Laubenthal / Nestler /Neubacher / Verrel, StVollzG, 12. Aufl., E Rn. 124).
  • OLG Naumburg, 09.02.2017 - 1 Ws (RB) 2/17

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Ablehnung von Vollzugslockerungen bei fehlender

    Selbst wenn hinsichtlich der konkreten Lockerung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.03.2009, 1 Ws 292/08, Rn. 18) keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr i.S.d. § 45 Abs. 2 JVollzGB LSA vorliegt, ist für deren Anordnung daher nur Raum, wenn der Gefangene hierdurch in der Erreichung des Vollzugsziels tatsächlich gefördert wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.07.1987, 1 Vollz (Ws) 128/87, Rn. 5; Beschl. v. 13.03.2007, 1 Ws 183/06, Rn. 16; OLG München, Beschl. v. 21.07.2010, 4 Ws 81/10 (R), Rn. 53; Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl., § 11, Rn. 14; Laubenthal / Nestler / Neubacher / Verrel, StVollzG, 12. Aufl., E Rn. 124).
  • LG Gießen, 05.10.2010 - 2 StVK-Vollz 264/10

    Zur Beteiligung der Anstaltsseelsorger und von ehrenamtlichen Mitarbeitern an der

    Zutreffend ist auch die Erwägung der Antragsgegnerin, dass die Lockerungen geeignet sein müssen, das Vollzugsziel (sc. der Resozialisierung) zu fördern (vgl. OLG Hamm NStZ 1988, 198; KG Beschluss vom 25.07.2007 - 2/5 Ws 333/06 Vollz - in JURIS) und dass die Anordnung einer Vollzugslockerung eine Behandlungsmaßnahme und keinen Selbstzweck darstellt.
  • OLG München, 17.12.2012 - 4 Ws 204/12

    Strafvollzug: Antrag auf Ausführung; Versagungsgründe

    d) Die personellen und organisatorischen Möglichkeiten der Anstalt können bei der Prüfung der Frage, in welchem Umfang Ausführungen in Frage kommen und welche Rangfolge sich daraus im Rahmen des Realisierbaren ergibt, durchaus eine Mitberücksichtigung finden (Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal Strafvollzugsgesetz 5. Aufl. § 11 StVollzG Rdn. 6; OLG Hamm in NStZ 1988, 198; OLG Hamm in NStZ 1985, 189).
  • OLG Hamm, 18.04.1991 - 1 Vollz (Ws) 9/91
    Das Gericht darf aber die Prognose der Vollzugsbehörde nicht durch seine eigene ersetzen (BGH a.a.O.; ständige Rechtsprechung auch des beschließenden Senats, vgl. z.B. den Beschluß vom 28. Juli 1987 in 1 Vollz (Ws) 128/87).
  • OLG Hamm, 22.11.2011 - 1 Vollz (Ws) 520/11
    Es ist insoweit ergänzend darauf zu verweisen, dass der Senat bereits mehrfach bestätigt hat, dass die Personallage der Anstalt bei Prüfung der Frage, in welchem Umfang überhaupt Ausführungen in Frage kommen und welche Rangfolge sich daraus im Rahmen des Realisierbaren ergibt, bei der Ermessensausübung der Justizvollzugsanstalt Mitberücksichtigung finden kann (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 28.7.1987 - 1 Vollz (Ws) 128/87 = NStZ 1988, 198 und vom 8.11.1984 - 1 Vollz (Ws) 170/84 = NStZ 1985, 189).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht