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   OLG Hamburg, 01.02.1988 - 2 Ws 18/88   

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https://dejure.org/1988,3259
OLG Hamburg, 01.02.1988 - 2 Ws 18/88 (https://dejure.org/1988,3259)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.02.1988 - 2 Ws 18/88 (https://dejure.org/1988,3259)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. Februar 1988 - 2 Ws 18/88 (https://dejure.org/1988,3259)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 242
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 25.11.2003 - 4 Ws 537/03

    Organisationshaft; Zulässigkeit; Beschwerde; fortwirkende Beeinträchtigung

    Dies wäre allenfalls im Rahmen eines Antrages nach §§ 23 Abs. 1, 28 Abs. 1 - 4 EGGVG möglich (vgl. hierzu OLG Hamburg NStZ 1988, 242).
  • OLG Hamburg, 04.06.1993 - 2 Ws 246/93

    Vollstreckungsreihenfolge; Nachträgliche Änderung; Maßregelzweck; Verbüßen der

    Eine nachträgliche Änderung der Vollstreckungsreihenfolge gemäß § 67 Abs. 3 StGB ist nur möglich, wenn dadurch der Maßregelzweck leichter erreichbar wird (h.M., vgl. HansOLG Hamburg in NStZ 1988, 242 ; OLG Schleswig in MDR 1980, 1038; Horn in SK- StGB , § 67 Rdn. 12; Hanack in LK, StGB , 11. Aufl., § 67 Rdn. 70; Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 67 Rdn. 4; a.A. Stree in Schönke/Schröder, StGB , 24. Aufl., § 67 Rdn. 10).
  • OLG Frankfurt, 04.02.1992 - 3 Ws 52/92

    Therapieunwilligkeit des Untergebrachten; Unterbringung; Therapierung

    Die Bestimmung des § 67d Abs. 5 ist u. a. auch deshalb durch das 23. Strafrechtsänderungsgesetz 1986 in das StGB eingefügt worden, um zu verhindern, daß sich die Entziehungsanstalten besonders schwieriger und unliebsamer Patienten allzuleicht entledigen (vgl. OLG Hamburg NStZ 1988, 242 ; Dreher/Tröndle, a.a.O.).
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