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   OLG Düsseldorf, 05.01.1988 - 3 Ws 693/87   

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OLG Düsseldorf, 05.01.1988 - 3 Ws 693/87 (https://dejure.org/1988,2537)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.01.1988 - 3 Ws 693/87 (https://dejure.org/1988,2537)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Januar 1988 - 3 Ws 693/87 (https://dejure.org/1988,2537)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 272
  • StV 1988, 259
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Celle, 15.04.2015 - 2 Ws 34/15

    Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung ohne sofortige Freilassung zur Erprobung

    Vielmehr kann auch im Rahmen einer positiven Sozialprognose ein vertretbares Restrisiko eingegangen werden, sofern dabei dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit in angemessener Weise Rechnung getragen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.10.2009, Az.: 2 BvR 2549/08; OLG Nürnberg, StraFo 2000, 210; OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 272).
  • OLG Köln, 26.08.2005 - 2 Ws 202/05

    Reststrafenaussetzung trotz Fehlens von Vollzugslockerungen

    Es genügt deshalb, wenn begründete Aussicht auf eine Resozialisierung des Verurteilten und zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit oder "reelle Chance" dafür besteht, dass er auch ohne weitere Strafverbüßung keine Straftaten mehr begehen wird (vgl. OLG Köln MDR 70, 861 und MDR 71, 154; OLG Düsseldorf NStZ 88, 272; Schönke-Schröder/Stree, StGB, 26. Aufl., § 57 Rdnr. 9 ff., 12 mit weiteren Nachweisen; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 57 Rdnr. 12-14 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2011 - 1 Ws 178/11

    Formelle Voraussetzungen für eine Halbstrafenaussetzung liegen aufgrund der

    Vielmehr genügt eine realistische - wirkliche - Chance für das positive Ergebnis einer Prognose (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 272 ; ferner Fischer, StGB , 58. Auflage [2011], § 57 Rdnr. 14 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2003 - 3 Ws 117/03

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung nach § 88 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz

    Daher genügt für eine Strafaussetzung, dass nach Abwägung aller Umstände eine wirkliche Chance für das positive Ergebnis einer Bewährung in Freiheit besteht (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Januar 1988 - 3 Ws 693/87 - NStZ 1988, 272).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 1 Ws 963/99

    Ungünstige Sozialprognose bei Versagung von Vollzugslockerungen

    Vielmehr genügt insoweit eine realistische - wirkliche - Chance für eine positive Prognose (vgl. Senatsbeschluß vom 26. August 1999 - 1 Ws 741/99 - OLG Düsseldorf - 3. Strafsenat - NStZ 1988, 272/273; ferner Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 57 Rdnr. 6 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 1 Ws 111/99
    Vielmehr genügt eine realistische - wirkliche - Chance für das positive Ergebnis einer Prognose (vgl. OLG Düsseldorf - 3. Strafsenat - in NStZ 1988, 272 /273; ferner Tröndle, a.a.O., § 57 Rdnr. 6 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1987 - 5 Ss 467/86

    Strafaussetzung; Bewährungsstrafe; Bewährungsfrist; Bewährungsversagen; Günstige

    auch OLG Düsseldorf (Beschluß Ä 3 Ws 693/87 Ä v. 5.1. 88, in NStZ 1988 Heft 6 S. 272 = VRS 74, 430) zur Möglichkeit einer günstigen Prognose trotz Vorstrafen und Bewährungsversagens sowie zum »Erprobungswagnis« bei der Strafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB .
  • OLG Braunschweig, 13.11.1997 - Ws 197/97
    Bei der rein spezialpräventiven Prüfung genügt das Bestehen einer wirklichen Chance für ein positives Erprobungsergebnis, eine Gewißheit künftiger Straffreiheit wird nicht vorausgesetzt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 272 ).
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