Weitere Entscheidung unten: AG Köln, 17.03.1988

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.03.1988 - 2 Ws 52/88   

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https://dejure.org/1988,2216
OLG Hamburg, 16.03.1988 - 2 Ws 52/88 (https://dejure.org/1988,2216)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.03.1988 - 2 Ws 52/88 (https://dejure.org/1988,2216)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. März 1988 - 2 Ws 52/88 (https://dejure.org/1988,2216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fortgesetztes Verheimlichen der Tatbeute; Straftaten des Verurteilten; Ablehnung einer Strafrest-Aussetzung; Ungünstige Sozialprognose

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Gerd Heidemann

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Hitler-Tagebücher

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 601
  • NStZ 1988, 274
  • StV 1989, 211
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21

    Prognosegutachten zum Zwecke bestmöglicher Sachaufklärung; Versagung der

    Die trotz rechtskräftiger Verurteilung und Teilverbüßung der Strafe fehlende Bereitschaft des Verurteilten, zur Schadenswiedergutmachung beizutragen, kann den Schluss auf eine mögliche Rückfallgefährdung zulassen, so dass die Aussetzung des Strafrestes schon mangels günstiger Sozialprognose ausscheidet (vgl. HansOLG Hamburg, NStZ 1988, 274; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 382, 383; Kinzig a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 08.10.1998 - 1 Ws 502/98

    Verweigerung einer vorzeitigen Entlassung aus dem Strafvollzug wegen der

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  • OLG Frankfurt, 16.01.2023 - 2 Ws 7/23

    Auswirkungen des Verschweigens des Verbleibs der Tatbeute auf Legalprognose und

    Die trotz rechtskräftiger Verurteilung und Teilverbüßung der Strafe fehlende Bereitschaft des Verurteilten, zur Schadenswiedergutmachung beizutragen, kann den Schluss auf eine mögliche Rückfallgefährdung zulassen, so dass die Aussetzung des Strafrestes schon mangels günstiger Sozialprognose ausscheidet (vgl. HansOLG Hamburg, NStZ 1988, 274; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 382, 383).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2001 - 4 Ws 109/01

    Geldtransport; Räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer ; Schwerer Raub;

    Dabei bedarf es keiner abschließenden Entscheidung des Senats zu der Frage, ob ein Verheimlichen der Tatbeute und die hierin zu sehende mangelnde Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung im vorliegenden Fall zu einer ungünstigen Sozialprognose im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 StGB führt und sich bereits deshalb eine Strafaussetzung zur Bewährung verbietet (vgl. hierzu OLG Hamburg, NStZ 1988, 274; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl. 2001, Rz. 6 zu § 57; Stree in Schönke-Schröder, StGB, 26. Aufl. 2001, Rz. 17 zu § 57).
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Rechtsprechung
   AG Köln, 17.03.1988 - 502 Gs 381/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5290
AG Köln, 17.03.1988 - 502 Gs 381/88 (https://dejure.org/1988,5290)
AG Köln, Entscheidung vom 17.03.1988 - 502 Gs 381/88 (https://dejure.org/1988,5290)
AG Köln, Entscheidung vom 17. März 1988 - 502 Gs 381/88 (https://dejure.org/1988,5290)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2055 (Ls.)
  • NStZ 1988, 274
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsBs 13/09

    Bußgeldverfahren: Verhängung eines Bußgeldes gegen einen der für einen

    Der Ansatz ersparter Aufwendungen kann beim Verfall dann in Betracht kommen, wenn das Erlangte selbst wegen seiner Beschaffenheit nicht unmittelbar in einem Wert ausgedrückt werden kann (vgl. zu §§ 73, 73a StGB: OLG Düsseldorf wistra 1999, 477; AG Köln NStZ 1988, 274; - beide zu ersparten Deponiekosten bei illegaler Abfallablagerung; AG Gummersbach NStZ 1988, 460 zu ersparten Investitionen bei unterlassener Abwasserreinigung; s.a. Fischer, StGB 56. Aufl. § 73 Rn. 9; LK, StGB 12. Aufl. § 73 Rn. 22).
  • OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsRs 13/09

    Verfahrenshindernis für selbständiges Verfallsverfahren bei möglicher

    Der Ansatz ersparter Aufwendungen kann beim Verfall dann in Betracht kommen, wenn das Erlangte selbst wegen seiner Beschaffenheit nicht unmittelbar in einem Wert ausgedrückt werden kann (vgl. zu §§ 73, 73a StGB: OLG Düsseldorf wistra 1999, 477; AG Köln NStZ 1988, 274; - beide zu ersparten Deponiekosten bei illegaler Abfallablagerung; AG Gummersbach NStZ 1988, 460 zu ersparten Investitionen bei unterlassener Abwasserreinigung; s.a. Fischer, StGB 56. Aufl. § 73 Rn. 9; LK, StGB 12. Aufl. § 73 Rn. 22).
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