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   OLG München, 24.11.1987 - 2 Ws 1205/87   

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https://dejure.org/1987,2773
OLG München, 24.11.1987 - 2 Ws 1205/87 (https://dejure.org/1987,2773)
OLG München, Entscheidung vom 24.11.1987 - 2 Ws 1205/87 (https://dejure.org/1987,2773)
OLG München, Entscheidung vom 24. November 1987 - 2 Ws 1205/87 (https://dejure.org/1987,2773)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 519
  • NStZ 1988, 294
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Rostock, 22.07.2014 - 20 Ws 178/14

    Vollstreckungsaufschub bei zeitiger Freiheitsstrafe: Familiäre Nachteile bei

    Der Senat lässt ausdrücklich offen, ob das Rechtsmittel durch den zwischenzeitlich erfolgten Strafantritt des Verurteilten prozessual überholt (so OLG München NStZ 1988, 294 mit abl. Anm. Preusker; a.A. OLG Hamm NJW 1973, 2075; OLG Stuttgart NStZ 1985, 331 OLG Zweibrücken NJW 1974, 70 m. Anm. Kaiser und die wohl h.M. in der Literatur) oder in einen Antrag auf Unterbrechung der begonnenen Strafvollstreckung umzudeuten ist (ablehnend BGHSt 19, 148, 150; a.A. [analoge Anwendung] mit beachtlichen Gründen Volckart NStZ 1982, 496 f.; ebenso Paeffgen SK-StPO, 4. Aufl., § 456 Rdz. 4).
  • OLG Oldenburg, 28.09.2010 - 1 Ws 464/10

    Voraussetzungen für die Gewährung eines vorübergehenden Vollstreckungsaufschubs

    Auf Härtegründe i. S. v. § 456 StPO, die während des Strafvollzuges, also nach Beginn der Vollstreckung, eintreten, kann § 456 StPO auch nicht entsprechend angewendet werden, vgl. OLG München NStZ 1988, 294, a. A. Volckart NStZ 1982, 496.
  • OLG Saarbrücken, 04.05.2015 - 1 Ws 65/15

    Strafvollstreckung: Strafausstand aus gesundheitlichen Gründen im Falle der

    Für die Beurteilung der Frage, ob sich der Strafausstand als vorübergehende Aussetzung der Strafvollstreckung (vgl. LR-Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 455 Rn. 4; KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 455 StPO Rn. 2) nach den Vorschriften über den Strafaufschub oder über die Strafunterbrechung richtet, ist nach ganz überwiegender, vom Senat geteilter Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur maßgeblich, ob der Vollzug einer Freiheits-strafe bereits begonnen hat (vgl. OLG München NStZ 1988, 294; Schleswig-Holstein. OLG, Beschluss vom 25.05.1999 - 2 Ws 178/99 -, juris; z.B. Senatsbeschlüsse vom 27.12.2013 - 1 Ws 237/13 - und 05.02.2015 - 1 Ws 21/15 - LR-Graalmann-Scheerer, a.a.O.; KK-StPO/Appl, a.a.O.; Graf/Klein, StPO, 2. Aufl., § 455 vor Rn. 1; Radtke/Hohmann-Baier, StPO, § 455 Rn. 1).

    Nach Auffassung des Senats muss Letzteres jedenfalls auch dann gelten, wenn - wie hier - mehrere Freiheitsstrafen entsprechend den in den §§ 454 b StPO, 43 StVollstrO getroffenen Regelungen unmittelbar nacheinander vollstreckt werden, mit der Vollstreckung bzw. dem Vollzug einer der mehreren Freiheitsstrafen begonnen wurde und der Verurteilte im Zeitpunkt der Entscheidung über den Strafausstand noch nicht aus der Verfügungsgewalt der Vollzugsanstalt bzw. der Vollstreckungsbehörde tatsächlich entlassen wurde (zur vorliegend nicht zu entscheidenden, in Rechtsprechung und Literatur streitigen Problematik eines Strafausstands nach Unterbrechung der Strafvollstreckung vgl. OLG Hamm NJW 1973, 2075; LR-Graalmann-Scheerer, a.a.O.; KK-StPO/Appl, a.a.O., Rn. 5; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 455 Rn. 1; Radtke/Hohmann-Baier, StPO, § 455 Rn. 3, jew. m.w.N. einerseits; OLG Oldenburg NStZ 1983, 139; OLG München NStZ 1988, 294; SK-StPO/Paeffgen, 4. Aufl., § 455 Rn. 3; KMR-StPO/Stöckel, § 455 Rn. 2 andererseits).

  • OLG Celle, 26.10.2011 - 1 Ws 424/11

    Kriterien zur Abgrenzung von Strafaufschub und Strafunterbrechung bei

    Der Gesetzgeber hat bewusst zwischen beiden unterschieden, um zu gewährleisten, dass eine einmal begonnene Strafvollstreckung - auch im Interesse des Verurteilten - konsequent zu Ende geführt wird und nicht in jedem Fall von Vollzugsuntauglichkeit unterbrochen werden muss (vgl. OLG München NStZ 1988, 294; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 54); aus diesem Grunde sieht § 455 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 StPO als Regelfall vor, dass eine einmal begonnene Vollstreckung auch bei schwereren Erkrankungen nicht unterbrochen wird, solange eine Behandlung im Vollzugskrankenhaus möglich ist.
  • OLG Hamm, 18.01.2011 - 3 Ws 10/11

    Keine analoge Anwendung des Vollstreckungsaufschubs auf eine

    Eine analoge Anwendung des § 456 StPO auf Härtegründe, die nach Beginn der Vollstreckung eintreten, kann nicht erfolgen, weil der Wortlaut der Vorschrift diese ausdehnende Auslegung nicht zulässt (vgl. BGH, a.a.O.; OLG München, NStZ 1988, 294).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.1992 - 1 Ws 1108/92
    Ob die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß v. 5.10.1992 wegen des Beginns der - vorübergehend aufzuschieben beantragten - Vollstreckung der Strafe aus dem Urteil des LG Würzburg v. 5.12.1988 am 1.10.1992 prozessual überholt ist (so OLG München in NStZ 1988, 294) oder ob der Verurteilte sein Strafaufschubbegehren auch nach Einleitung der Strafvollstreckung weiterverfolgen kann (so OLG Hamm in NJW 1973, 2075; OLG Zweibrücken in NJW 1974, 70; OLG Koblenz in OLGSt StPO , § 456 Nr. 1; OLG Stuttgart in NStZ 1985, 331) kann dahinstehen.
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