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   OLG Stuttgart, 12.02.1988 - 1 Ws 43/88   

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https://dejure.org/1988,3641
OLG Stuttgart, 12.02.1988 - 1 Ws 43/88 (https://dejure.org/1988,3641)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.02.1988 - 1 Ws 43/88 (https://dejure.org/1988,3641)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Februar 1988 - 1 Ws 43/88 (https://dejure.org/1988,3641)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 326
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 1 Ws 44/08

    Untersuchungshaftbefehl: Berücksichtigung von Vorverurteilungen bei Prüfung des

    Die abweichende Meinung (OLG Hamburg, NJW 1980, 2367; OLG Hamm MDR 1983, 956; StV 1997, 310; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210; OLG Schleswig NStZ 2002, 276; OLG Stuttgart NStZ 1988, 326), nach der als Anlasstat nach dem Gesetzeszweck, der den Schutz der Allgemeinheit bezwecke, auch bereits erfolgte rechtskräftige Verurteilungen des Beschuldigten zu berücksichtigen sind, überzeugt nicht.
  • OLG Karlsruhe, 21.04.2006 - 1 Ws 79/06

    Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei einer Anlasstat

    Es genügt vielmehr, dass sich der Tatverdacht in diesem Verfahren nur auf eine derartige Straftat erstreckt, der Tatverdächtige aber außerdem wegen zumindest einer weiteren Straftat gleicher Art bereits verurteilt worden ist, so dass insgesamt zwei Anlasstaten ausreichen (so OLG Stuttgart NStZ 1988, 326 f.; OLG Schleswig NStZ 2002, 276 f.; OLG Hamm StV 1997, 310 m. Anm. Hohmann; KK-Boujong, 5. Auflage 2002, § 112a Rn. 12; a.A. OLG Frankfurt StV 1984, 159 f.; Meyer-Goßner, StPO, 48. Auflage 2005, § 112 a Rn. 8; zu Besonderheiten bei Sexualstraftaten an Kindern vgl. OLG Schleswig SchlaHA 2001, 135; OLG Hamburg NStZ-RR 2001, 220 f.; OLG Köln StV 2003, 169 f.).
  • OLG Naumburg, 06.09.2006 - 2 Ss 246/06

    Urkundenfälschung und Aufenthaltsrecht für Asylbewerber

    Diese Tatsachen müssen ordnungsgemäß erwiesen sein (BGHSt 1, 51/52; BGH NStZ 1988, 326).
  • OLG Hamm, 11.03.1996 - 2 Ws 94/96

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Für die Annahme einer wiederholten Tatbegehung ist es nach ständiger Rechtsprechung des Strafsenate des OLG Hamm vielmehr ausreichend, wenn eine der wiederholt begangenen Straftaten in einem anderen Verfahren bereits rechtskräftig abgeurteilt oder insoweit gegen den Beschuldigten oder Angeklagten dringender Tatverdacht besteht und das weitere Verfahren, in dem die Haftfrage geprüft wird, nur noch eine der wiederholt begangenen Straftaten betrifft (vgl. u.a. OLG Hamm MDR 1981, 956; Beschluß des 3. Strafsenats vom 12. April 1994 - 3 Ws 200/94; siehe auch OLG Stuttgart NStZ 1988, 326; OLG Hamburg NJW 1980, 2367 [Ls.]; KK-Boujong, StPO, 3. Aufl. 1994, § 112 a Rn. 12).
  • OLG Köln, 26.01.1996 - Ss 644/95
    Der Tatrichter muß seine Zumessungserwägungen daher in einem die Nachprüfung ermöglichenden Umfang darlegen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 326 ).
  • OLG Naumburg, 11.08.2009 - 2 Ss 116/09

    Erreichen eines Grenzwertes von 7,5g Tetrahydrocannabinol (THC) mit einem

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