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Rechtsprechung
   BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86   

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BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86 (https://dejure.org/1986,848)
BGH, Entscheidung vom 23.12.1986 - 1 StR 514/86 (https://dejure.org/1986,848)
BGH, Entscheidung vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 514/86 (https://dejure.org/1986,848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verlesbarkeit einer schriftlichen Erklärung eines die Auskunft nach § 55 Strafprozessordnung (StPO) Verweigernden - Beantwortung von Fragen zur Herkunft der später in seiner Anwesenheit verlesenen schriftlichen Erklärung durch einen Zeugen - Rechtliche Möglichkeit zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55, § 249 Abs. 1, § 250 S. 2

  • rechtsportal.de

    StPO (1975) §§ 55, 250

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verleseverbot - Geständnis - Zeuge - Anwesenheit - Auskunftsverweigerung

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1093
  • MDR 1987, 425
  • NStZ 1988, 36
  • StV 1987, 140
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

    Auszug aus BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beschränkt den Begriff im Anschluß an Schneidewin (JR 1951, 481, 483) anders als das Reichsgericht (RGSt 26, 138; 71, 10)zunächst auf solche schriftlichen Erklärungen, die von vornherein zu Beweiszwecken abgefaßt sind und sich zu einem für das Verfahren erheblichen Beweisthema äußern (BGHSt 6, 141, 143 [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53]; 20, 160, 161 [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65]; BGH NStZ 1982, 79; Mayr in KK § 250 Rdn. 9 m. w. Nachw.).

    Die im Schrifttum gelegentlich unter Hinweis auf BGHSt 20, 160, 161 [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65] geäußerte Meinung, der Bundesgerichtshof habe die Rechtsansicht des 5. Strafsenats aufgegeben (vgl. etwa Gollwitzer a.a.O. Rdn. 6), verkennt, daß der 1. Strafsenat im nicht tragenden Teil dieser Entscheidung lediglich Bedenken gegen die Auffassung, § 250 Satz 2 StPO erfasse nur in demselben Verfahren zu Beweiszwecken abgegebene schriftliche Erklärungen, erhoben hat.

    Seine Auffassung zum Unterschied zwischen Protokollen und schriftlichen Erklärungen hat der Senat bereits in der Entscheidung BGHSt 20, 160, 163 [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65] dargelegt; daran ist festzuhalten.

  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beschränkt den Begriff im Anschluß an Schneidewin (JR 1951, 481, 483) anders als das Reichsgericht (RGSt 26, 138; 71, 10)zunächst auf solche schriftlichen Erklärungen, die von vornherein zu Beweiszwecken abgefaßt sind und sich zu einem für das Verfahren erheblichen Beweisthema äußern (BGHSt 6, 141, 143 [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53]; 20, 160, 161 [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65]; BGH NStZ 1982, 79; Mayr in KK § 250 Rdn. 9 m. w. Nachw.).
  • BGH, 26.07.1983 - 5 StR 310/83

    Verlesung eines polizeilichen Vernehmungsprotokolls bei Auskunftsverweigerung des

    Auszug aus BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86
    Zwar vertritt der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, worauf die Revision zutreffend hinweist, in mehreren zu § 251 Abs. 2 StPO ergangenen Entscheidungen die Auffassung, der Umstand, daß ein Zeuge die Auskunft auf bestimmte Fragen gemäß § 55 StPO verweigert, vermöge die Verlesung von Niederschriften über seine polizeiliche oder richterliche Vernehmung nicht zu rechtfertigen (BGH, Beschl. vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83 - mit Nachweis weiterer Entscheidungen).
  • BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens in Tateinheit mit unerlaubtem

    Auszug aus BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beschränkt den Begriff im Anschluß an Schneidewin (JR 1951, 481, 483) anders als das Reichsgericht (RGSt 26, 138; 71, 10)zunächst auf solche schriftlichen Erklärungen, die von vornherein zu Beweiszwecken abgefaßt sind und sich zu einem für das Verfahren erheblichen Beweisthema äußern (BGHSt 6, 141, 143 [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53]; 20, 160, 161 [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65]; BGH NStZ 1982, 79; Mayr in KK § 250 Rdn. 9 m. w. Nachw.).
  • BGH, 07.01.1964 - 5 StR 549/63

    Verlesung und Verwertung einer Urkunde - Anforderungen an die Beweiswürdigung -

    Auszug aus BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86
    Soweit ersichtlich, hat der 5. Strafsenat diese Rechtsauffassung bisher nicht aufgegeben;im Urteil vom 7. Januar 1964 - 5 StR 549/63 - ist dies jedenfalls nicht ausdrücklich geschehen.
  • BGH, 20.09.1966 - 5 StR 396/66

    Ablehnung von Beweisanträgen eines Verteidigers als vom Angeklagten zum Zwecke

    Auszug aus BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86
    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber hinaus verlangt, daß die schriftliche Erklärung in demselben Verfahren abgegeben worden ist (BGH, Urt. vom 25. September 1962 - 5 StR 306/62).
  • RG, 09.10.1894 - 2743/94

    1. Ist der Bericht eines Richters über eine im Auftrage des

    Auszug aus BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beschränkt den Begriff im Anschluß an Schneidewin (JR 1951, 481, 483) anders als das Reichsgericht (RGSt 26, 138; 71, 10)zunächst auf solche schriftlichen Erklärungen, die von vornherein zu Beweiszwecken abgefaßt sind und sich zu einem für das Verfahren erheblichen Beweisthema äußern (BGHSt 6, 141, 143 [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53]; 20, 160, 161 [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65]; BGH NStZ 1982, 79; Mayr in KK § 250 Rdn. 9 m. w. Nachw.).
  • RG, 14.01.1937 - 3 D 681/36

    Darf das Gericht das schriftliche Gutachten eines Sachverständigen, der vor der

    Auszug aus BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beschränkt den Begriff im Anschluß an Schneidewin (JR 1951, 481, 483) anders als das Reichsgericht (RGSt 26, 138; 71, 10)zunächst auf solche schriftlichen Erklärungen, die von vornherein zu Beweiszwecken abgefaßt sind und sich zu einem für das Verfahren erheblichen Beweisthema äußern (BGHSt 6, 141, 143 [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53]; 20, 160, 161 [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65]; BGH NStZ 1982, 79; Mayr in KK § 250 Rdn. 9 m. w. Nachw.).
  • BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06

    Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über

    Da anders als bei Protokollen, über deren Entstehung und Inhalt regelmäßig die beteiligten Verhörspersonen als Zeugen vernommen werden können, bei schriftlichen Erklärungen in der Regel nur der Aussteller selbst die Art der Entstehung und den Inhalt der Erklärung aus eigenem Wissen wiedergeben kann, ist für schriftliche Erklärungen in der Rechtsprechung anerkannt, dass deren Inhalt auch dann durch Verlesung in die Verhandlung eingeführt werden kann, wenn die Beweisperson in der Hauptverhandlung ausgesagt hat (BGHSt 20, 160; BGH JZ 1987, 315).

    Ob dies überhaupt eine tragfähige Begründung sein kann, muss der Senat nicht entscheiden (kritisch Diemer in KK 5. Aufl. § 251 Rdn. 10 a; K. Meyer JR 1987, 523, 524; D. Meyer MDR 1977, 543, 544; offen gelassen in BGH JZ 1987, 315), da sie jedenfalls in Ausnahmefällen unter Aufklärungsgesichtspunkten keine Gültigkeit beanspruchen kann.

  • BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06

    Fall Heugel ("Kölner Müllskandal") muss neu verhandelt werden

    Als unzulässig erachtet hat der Bundesgerichtshof in diesen Konstellationen sowohl die Verlesung schriftlicher Erklärungen des sich auf § 55 StPO berufenden Zeugen (BGH NStZ 1988, 36: nur ergänzende Verlesung neben der Zeugenvernehmung zulässig; vgl. auch BGHSt 20, 160, 161 f.; ebenso Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 251 Rdn. 11; Diemer in KK 5. Aufl. § 251 Rdn. 26) als auch die Verlesung nichtrichterlicher Protokolle über seine Vernehmung (BGH NStZ 1982, 342 - sogar dann, wenn alle Verfahrensbeteiligten in die Verlesung eingewilligt haben - BGH NJW 1984, 136; BGH NStZ 1993, 350; BGH NStZ 1996, 96; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76).

    In diesem Fall kann die Vernehmung unter Umständen durch Verlesung einer vom Zeugen stammenden schriftlichen Erklärung ergänzt werden; eine Ersetzung im Sinne von § 250 Satz 2 StPO liegt dann nicht vor (BGHSt 20, 160, 161 ff.; BGH NStZ 1988, 36).

  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01

    Verlesung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls; Auskunftsverweigerungsrecht

    (BGH, Urt. vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; Beschl. vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78; Beschl. vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83; Urt. vom 29. Juni 1983 - 2 StR 855/82 = NJW 1984, 136; offengelassen im Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 514/86; NStZ 1988, 36 für den Fall der Teilverweigerung, zulässig jedenfalls für sonstige schriftliche Erklärungen).
  • BGH, 11.11.2015 - 2 StR 180/15

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Berufsgeheimnisträgers (Grundsatz der mündlichen

    Soweit der 1. Strafsenat demgegenüber im Falle eines die Aussage nach § 55 StPO verweigernden Zeugen die Verlesbarkeit einer von ihm schriftlich abgegebenen Erklärung auch mit Blick auf § 250 Satz 2 StPO für zulässig erachtet hat, weil dieser jedenfalls Fragen zur Herkunft dieser Erklärung beantwortet hatte, weshalb sich ihre spätere Verlesung nicht als Ersetzung, sondern als zulässige Ergänzung seiner (auf die Herkunft begrenzten) Aussage darstellte (BGH, Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 514/86, NStZ 1988, 36 m. krit. Anm. Dölling NStZ 1988, 6, 10), vermag dies den Senat daher nicht zu überzeugen.
  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86

    Anforderungen an Bestimmung der Höhe von nachzuzahlender Gewerbesteuer und

    Nach allem braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob das Verfahren des Landgerichts trotz der Besonderheiten der Fallgestaltung von den Grundsätzen gedeckt ist, welche die Rechtsprechung zu § 250 Satz 2 StPO entwickelt hat (vgl. BGHSt 20, 160, 161 ff [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65]; BGH, Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 514/86).
  • BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89

    Beihilfe zur Bestechung - Verletzung der Dienstpflichten eines Beamten -

    Das Fehlen des vollständigen Vortrages betraf die wesentliche Tatsache, daß die Urkunde möglicherweise nur in Ergänzung der Aussage verlesen wurde (vgl. hierzu Senatsurteil vom 23. Dezember 1986, NStZ 1988, 36).
  • BGH, 10.05.1995 - 3 StR 139/95

    Beweis - Beweisbehauptung - Beweismittel - Aufklärung - Aufklärungsrüge

    Dabei kann der Senat offen lassen, ob eine solche zusätzliche Verlesung im Hinblick auf die Aussageverweigerung des Zeugen nach § 55 StPO überhaupt zulässig gewesen wäre (vgl. BGH JZ 87, 315), jedenfalls drängte es nicht, neben der Vernehmung der Verhörspersonen (mit der Möglichkeit des Vorhalts) auch noch diese Protokolle zum Urkundenbeweis zu verlesen.
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Rechtsprechung
   BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1148
BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87 (https://dejure.org/1987,1148)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1987 - 2 StR 160/87 (https://dejure.org/1987,1148)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1987 - 2 StR 160/87 (https://dejure.org/1987,1148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Präklusion der Rüge ordnungswidriger Gerichtsbesetzung - Mitteilung der Besetzung der Strafkammer erst zu Beginn der Hauptververhandlung - Anspruch auf Unterbrechung der Hauptverhandlung für eine Woche zum Zweck der Prüfung der Besetzung - Unbestimmtheit eines ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1921
  • NJW 1988, 502 (Ls.)
  • MDR 1988, 68
  • NStZ 1988, 36
  • StV 1987, 514
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.06.1977 - 5 StR 224/77

    Änderung der Besetzung der Spruchkörper im Laufe des Geschäftsjahres wegen einer

    Auszug aus BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
    Die Vorschrift soll verhindern, daß für bestimmte Einzelsachen bestimmte Richter ausgesucht werden (vgl. BGHSt 10, 179, 180; 7, 23; 27, 209; 28, 290, 291 f; BVerwG DÖV 1976, 747).

    Er hat vielmehr im Urteil BGHSt 27, 209 die Bestellung eines "zeitweiligen Vertreters" durch das Präsidium für zulässig erachtet.

  • BGH, 04.04.1957 - 4 StR 82/57
    Auszug aus BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
    Die Vorschrift soll verhindern, daß für bestimmte Einzelsachen bestimmte Richter ausgesucht werden (vgl. BGHSt 10, 179, 180; 7, 23; 27, 209; 28, 290, 291 f; BVerwG DÖV 1976, 747).

    Sie hat den Regelungsgehalt des (zugleich mit ihrer Einführung aufgehobenen) § 67 aF GVG, der die Bestellung eines zeitweiligen Vertreters (durch den Präsidenten) auch für eine bestimmte Sitzung zuließ (BGHSt 7, 205, 207; 10, 179, 181), nicht übernommen.

  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Auszug aus BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
    Zum einen hat der Antragsteller das Recht, die Gerichtsbesetzung in jeder Hinsicht zu prüfen (vgl. BGHSt 29, 283, 285).

    Die zeitlich nicht ausreichende Unterbrechung steht ihrer Ablehnung gleich (BGHSt 29, 283, 284).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 587/85

    Bestimmung der Besetzung von Spruchkörpern eines Gerichts im Voraus für das

    Auszug aus BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
    Die Entscheidungsgründe ergeben klar, daß der 5. Strafsenat die Bestellung zeitweiliger Vertreter auf vergleichbare Fälle beschränkt wissen will und bei voraussehbarer Häufung derartiger Maßnahmen Abhilfe durch sachgerechte Änderung des Geschäftsverteilungsplans verlangt (vgl. ebenso BGHSt 26, 382, 383; BGH, Urteile vom 8. Juli 1986 - 5 StR 184/86 = NStZ 1986, 469, und vom 6. März 1986 - 4 StR 587/85 = StV 1986, 236).
  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81

    Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht -

    Auszug aus BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
    Obwohl sich das weitere Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, ist wiederum eine Jugendkammer zuständig (BGHSt 30, 260 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81]).
  • BGH, 08.07.1986 - 5 StR 184/86

    Vorschriftsmäßigkeit der Besetzung eines Gerichts bei einer Vertretungsregelung

    Auszug aus BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
    Die Entscheidungsgründe ergeben klar, daß der 5. Strafsenat die Bestellung zeitweiliger Vertreter auf vergleichbare Fälle beschränkt wissen will und bei voraussehbarer Häufung derartiger Maßnahmen Abhilfe durch sachgerechte Änderung des Geschäftsverteilungsplans verlangt (vgl. ebenso BGHSt 26, 382, 383; BGH, Urteile vom 8. Juli 1986 - 5 StR 184/86 = NStZ 1986, 469, und vom 6. März 1986 - 4 StR 587/85 = StV 1986, 236).
  • BGH, 28.09.1954 - 5 StR 275/53
    Auszug aus BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
    Die Vorschrift soll verhindern, daß für bestimmte Einzelsachen bestimmte Richter ausgesucht werden (vgl. BGHSt 10, 179, 180; 7, 23; 27, 209; 28, 290, 291 f; BVerwG DÖV 1976, 747).
  • BGH, 05.08.1976 - 5 StR 314/76

    Umbesetzung eines Spruchkörpers während des laufenden Geschäftsjahres wegen der

    Auszug aus BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
    Die Entscheidungsgründe ergeben klar, daß der 5. Strafsenat die Bestellung zeitweiliger Vertreter auf vergleichbare Fälle beschränkt wissen will und bei voraussehbarer Häufung derartiger Maßnahmen Abhilfe durch sachgerechte Änderung des Geschäftsverteilungsplans verlangt (vgl. ebenso BGHSt 26, 382, 383; BGH, Urteile vom 8. Juli 1986 - 5 StR 184/86 = NStZ 1986, 469, und vom 6. März 1986 - 4 StR 587/85 = StV 1986, 236).
  • BGH, 08.02.1955 - 5 StR 561/54
    Auszug aus BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
    Sie hat den Regelungsgehalt des (zugleich mit ihrer Einführung aufgehobenen) § 67 aF GVG, der die Bestellung eines zeitweiligen Vertreters (durch den Präsidenten) auch für eine bestimmte Sitzung zuließ (BGHSt 7, 205, 207; 10, 179, 181), nicht übernommen.
  • BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78

    Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Zulässigkeit und

    Auszug aus BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
    Die Vorschrift soll verhindern, daß für bestimmte Einzelsachen bestimmte Richter ausgesucht werden (vgl. BGHSt 10, 179, 180; 7, 23; 27, 209; 28, 290, 291 f; BVerwG DÖV 1976, 747).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 109.75

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Erstantragsverfahren -

  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Zwar hat die Rechtsprechung bei Besetzungsfehlern, welche aus dem gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan hergeleitet werden, zwischen inhaltlichen Fehlern des Plans und Anwendungsfehlern unterschieden; Fehler bei der Aufstellung des Plans sollten stets beachtlich sein (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241; BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH NJW 1988, 1921 ).
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 51/92

    Rechtsfolgen fehlerhafter Besetzung des Gerichts

    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 [BGH 24.10.1973 - 2 StR 613/72]; BVerwG NJW 1987, 2031, 2032 [BVerwG 05.12.1986 - 4 CB 4/86]; BGH NJW 1988, 1921), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (s. BGHSt 33, 303 [BGH 22.08.1985 - StR 398/85]) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) [BVerwG 18.10.1990 - 3 C 19/88]ergibt.
  • BGH, 20.05.2015 - 5 StR 91/15

    Besetzungsrüge (gesetzlicher Richter; strenger Maßstab; Bestellung eines

    Zwar hat der Bundesgerichtshof grundsätzlich anerkannt, dass die Bestellung eines "zeitweiligen Vertreters' mit der Vorschrift des § 21e Abs. 3 GVG vereinbar sein kann (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1977 - 5 StR 224/77, BGHSt 27, 209, 210; vom 19. August 1987 - 2 StR 160/87, NStZ 1988, 36, 37; Urteil vom 19. Dezember 1990 - 2 StR 426/90, StV 1993, 398).

    Allerdings soll § 21e GVG verhindern, dass für bestimmte Einzelsachen bestimmte Richter ausgesucht werden können; demgemäß kann eine "ad hoc-Bestellung' allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die anlassgebende Entwicklung bei Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans nicht voraussehbar gewesen ist (BGH, Beschluss vom 19. August 1987 - 2 StR 160/87 aaO).

  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/92
    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH NJW 1988, 1921 [BGH 19.08.1987 - 2 StR 160/87] ), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (s. BGHSt 33, 303) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) ergibt.
  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 237/90

    Genügen der Anforderungen an den Umfang einer Vertreterkette durch eine im

    Diese Anzahl von Vertretern wird den vom Bundesgerichtshof gestellten Anforderungen an den Umfang der "Vertreterkette" gerecht, selbst wenn man berücksichtigt, daß alle Strafkammern nur mit der gesetzlichen Mindestzahl von Richtern (§ 76 Abs. 1 GVG) besetzt waren (vgl. BGHSt 27, 209; BGH StV 1987, 514; BGH, Urt. v. 8. Juli 1986 - 5 StR 184/86 - und Beschl. v. 9. Februar 1988 - 5 StR 6/88).

    Nachdem damit feststand, daß die Vertretungsregelung der Geschäftsverteilung für das Jahr 1988 für den Fall der Vertretung des Richters am Landgericht B. im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer versagte, weil alle Richter der Vertreterkette verhindert waren, durfte das Präsidium des Landgerichts im Rahmen des § 21 e Abs. 3 GVG einen zeitweiligen Vertreter für den Richter am Landgericht B. bestimmen (BGHSt 27, 209; BGH, Urt. v. 18. September 1985 - 2 StR 378/85 - vgl. auch BGH StV 1987, 514).

  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 53/92
    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH NJW 1988, 1921 [BGH 19.08.1987 - 2 StR 160/87] ), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (s. BGHSt 33, 303) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) ergibt.
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 63/92
    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH NJW 1988, 1921 [BGH 19.08.1987 - 2 StR 160/87] ), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (s. BGHSt 33, 303) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) ergibt.
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 41/93

    Nichtigkeitsklage gegen ein Urteil des BGH wegen nicht vorschriftsmäßiger

    In denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 [BGH 24.10.1973 - 2 StR 613/72] ; BVerwG NJW 1987, 2031, 2032 [BVerwG 05.12.1986 - 4 CB 4/86] ; BGH NJW 1988, 1921), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHSt 33, 303 [BGH 22.08.1985 - StR 398/85] ) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) [BVerwG 18.10.1990 - 3 C 19/88] ergibt.
  • BGH, 19.12.1990 - 2 StR 426/90

    Rechtmäßigkeit der Vertretungsregelung im Geschäftsverteilungsplan

    Nachdem damit feststand, daß die Vertretungsregelung der Geschäftsverteilung für das Jahr 1990 für den Fall der Vertretung des Richters am Landgericht M. im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer versagte, weil ausnahmsweise alle Richter der Vertreterkette verhindert waren, durfte das Präsidium des Landgerichts im Rahmen des § 21 e Abs. 3 GVG einen zeitweiligen Vertreter für den Richter am Landgericht M. bestimmen (BGHSt 27, 209; BGH, Urteil v. 18. September 1985 - 2 StR 378/85; vgl. auch BGH StV 1987, 514).
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 137/92

    Rüge des Besetzungsmangels i.S.d. § 579 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) -

    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 [BGH 24.10.1973 - 2 StR 613/72] ; BVerwG NJW 1987, 2031, 2032 [BVerwG 05.12.1986 - 4 CB 4/86] ; BGH NJW 1988, 1921), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHSt 33, 303 [BGH 22.08.1985 - StR 398/85] ) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) [BVerwG 18.10.1990 - 3 C 19/88] ergibt.
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/93
  • BGH, 09.02.1988 - 5 StR 6/88

    Nicht ordnungsgemäße Besetzung des Schwurgerichts aufgrund eines unzureichenden

  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 118/92

    Rüge des Besetzungsmangels i.S.d. § 579 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) -

  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 117/92
  • BGH, 15.06.1988 - 2 StR 157/88

    Unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine halbautomatische

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Rechtsprechung
   BGH, 24.08.1987 - StB 9/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7076
BGH, 24.08.1987 - StB 9/87 (https://dejure.org/1987,7076)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1987 - StB 9/87 (https://dejure.org/1987,7076)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1987 - StB 9/87 (https://dejure.org/1987,7076)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerde - Eröffnungsbeschluß - Überzeugungsbildung

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 39
  • NJW 1988, 1680
  • MDR 1988, 67
  • NStZ 1988, 36 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 22.04.2003 - StB 3/03

    Bildung einer kriminellen Vereinigung ("Landser-Fall"; Organisationsstruktur bei

    Gerade auf die Identität der Besetzung bei der Eröffnungsentscheidung und in der Hauptverhandlung, wie sie nach damaliger Gerichtsverfassung vorgesehen war, sowie auf die nach dem Urteil des Oberlandesgerichts allein mögliche rechtliche Überprüfung der von diesem vorgenommenen Beweiswürdigung in der Revision hat der Senat in der genannten Entscheidung jedoch maßgeblich abgehoben (vgl. BGHSt 35, 39, 40 ff.).
  • BGH, 26.03.2009 - StB 20/08

    BGH eröffnet Hauptverfahren wegen Vorwurfs der Förderung des iranischen

    Hat der Bundesgerichtshof über die sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen einen die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnenden Beschluss des erstinstanzlich zuständigen Senats eines Oberlandesgerichts zu entscheiden, so hat er das Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts in vollem Umfang eigenständig zu prüfen (Aufgabe von BGHSt 35, 39).

    Eine derart eingeschränkte Kontrolle entspräche zwar der bisherigen Rechtsprechung des Senats (BGHSt 35, 39).

    Gerade auf die Identität der Besetzung bei der Eröffnungsentscheidung und in der Hauptverhandlung, wie sie nach damaliger Gerichtsverfassung vorgesehen war, ist in der Entscheidung BGHSt 35, 39, 40 ff. jedoch maßgebend abgehoben worden (so bereits BGHR aaO).

  • BGH, 04.08.1995 - StB 31/95

    Werben für eine terroristische Organisation - Billigung der Methoden oder Ziele -

    Bei dieser nicht fernliegenden Deutungsmöglichkeit kann ein für die RAF werbender Charakter zumindest nicht als eindeutig erkennbar bezeichnet werden, zumal der Bundesgerichtshof bei seiner Beschwerdeentscheidung den von dem erstinstanzlich zuständigen Senat des Oberlandesgerichts angelegten - rechtlich unbedenklichen - Maßstab tatrichterlicher Überzeugung nicht außer Betracht lassen durfte (vgl. BGHSt 35, 39, 40 f.) [BGH 24.08.1987 - StB 9/87].
  • BGH, Ermittlungsrichter, 05.04.1990 - 1 BGs 112/90

    Alles in allem strafbar oder: Die Vorverlagerung der Vorfeldstrafbarkeit

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  • BGH, 29.05.1989 - StB 14/89
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  • BGH, 13.07.1988 - StB 18/88
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  • BGH, 22.04.2003 - 3 StE 2/02

    Bejahung eines hinreichenden Tatverdachts hinsichtlich der Bildung einer

    Gerade auf die Identität der Besetzung bei der Eröffnungsentscheidung und in der Hauptverhandlung, wie sie nach damaliger Gerichtsverfassung vorgesehen war, sowie auf die nach dem Urteil des Oberlandesgerichts allein mögliche rechtliche Überprüfung der von diesem vorgenommenen Beweiswürdigung in der Revision hat der Senat in der genannten Entscheidung jedoch maßgeblich abgehoben (vgl. BGHSt 35, 39, 40 [BGH 24.08.1987 - StB 9/87] ; ff. ).
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