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   BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87   

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BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87 (https://dejure.org/1988,1621)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1988 - 3 StR 499/87 (https://dejure.org/1988,1621)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1988 - 3 StR 499/87 (https://dejure.org/1988,1621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Voraussetzungen für ein Beweisverwertungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 419
  • NStZ 1990, 95 (Ls.)
  • StV 1988, 369
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58

    Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87
    Macht ein vor der Hauptverhandlung vernommener Zeuge in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, so dürfen wegen des in § 252 StPO geregelten Verwertungsverbots nichtrichterliche Verhörspersonen nicht über den Inhalt der früheren Vernehmung als Zeugen gehört werden (BGHSt 2, 99; 11, 338; 34, 231, 234).
  • BGH, 14.12.1960 - 2 StR 528/60

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer fortgesetzten Unzucht mit Abhängigen -

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87
    Von dem Verwertungsverbot werden jedoch Äußerungen nicht erfaßt, die ein Zeuge, ohne vernommen zu werden, spontan vor der Polizei gemacht hat, nachdem er sich aus eigener Initiative an die Polizei gewandt und um deren Hilfe nachgesucht hat (BGH NJW 1956, 1886 f.; GA 1970, 153 f.; NStZ 1986, 232; BGH, Urt. vom 14. Dezember 1960 - 2 StR 528/60).
  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf nur diejenige Aussage des Beschuldigten nicht verwertet werden, die durch die in § 136 a Abs. 1 StPO verbotenen Mittel herbeigeführt wurde; eine spätere Aussage, bei der kein unzulässiger Druck mehr ausgeübt wurde, ist voll verwertbar (BGHSt 22, 129, 133/34; 27, 355, 359; 32, 68, 71; BGH bei Dallinger MDR 1972, 199; vgl. auch BGHR StPO § 100 b Verwertungsverbot 1).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf nur diejenige Aussage des Beschuldigten nicht verwertet werden, die durch die in § 136 a Abs. 1 StPO verbotenen Mittel herbeigeführt wurde; eine spätere Aussage, bei der kein unzulässiger Druck mehr ausgeübt wurde, ist voll verwertbar (BGHSt 22, 129, 133/34; 27, 355, 359; 32, 68, 71; BGH bei Dallinger MDR 1972, 199; vgl. auch BGHR StPO § 100 b Verwertungsverbot 1).
  • BGH, 25.03.1980 - 5 StR 36/80

    Vernehmung einer Verhörsperson nach Inanspruchnahme des

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87
    Auch eine informatorische Befragung durch die Polizei kann eine solche nicht verwertbare frühere Vernehmung sein (BGHSt 29, 230).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf nur diejenige Aussage des Beschuldigten nicht verwertet werden, die durch die in § 136 a Abs. 1 StPO verbotenen Mittel herbeigeführt wurde; eine spätere Aussage, bei der kein unzulässiger Druck mehr ausgeübt wurde, ist voll verwertbar (BGHSt 22, 129, 133/34; 27, 355, 359; 32, 68, 71; BGH bei Dallinger MDR 1972, 199; vgl. auch BGHR StPO § 100 b Verwertungsverbot 1).
  • BGH, 14.01.1986 - 5 StR 762/85

    Wertung der Entgegennahme einer Erklärung als Vernehmung im Sinne des § 252

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87
    Von dem Verwertungsverbot werden jedoch Äußerungen nicht erfaßt, die ein Zeuge, ohne vernommen zu werden, spontan vor der Polizei gemacht hat, nachdem er sich aus eigener Initiative an die Polizei gewandt und um deren Hilfe nachgesucht hat (BGH NJW 1956, 1886 f.; GA 1970, 153 f.; NStZ 1986, 232; BGH, Urt. vom 14. Dezember 1960 - 2 StR 528/60).
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 234/86

    Rechtliche Wirkungen eines Auseinanderfallens zwischen der Schlussfolgerung eines

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87
    Der Senat braucht sich nicht dazu zu äußern, ob eine Wahrunterstellung als Grund für die Ablehnung eines Beweisantrags in der Regel dann nicht in Betracht kommt, wenn zum Beweise der Unglaubwürdigkeit eines Zeugen Tatsachen unter Beweis gestellt werden, die dieser bestreitet (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 2 Wahrunterstellung 1; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 StPO Rdn. 94).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 390/86

    Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht; Zulässigkeit von Vorhalten aus einer

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87
    Macht ein vor der Hauptverhandlung vernommener Zeuge in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, so dürfen wegen des in § 252 StPO geregelten Verwertungsverbots nichtrichterliche Verhörspersonen nicht über den Inhalt der früheren Vernehmung als Zeugen gehört werden (BGHSt 2, 99; 11, 338; 34, 231, 234).
  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf nur diejenige Aussage des Beschuldigten nicht verwertet werden, die durch die in § 136 a Abs. 1 StPO verbotenen Mittel herbeigeführt wurde; eine spätere Aussage, bei der kein unzulässiger Druck mehr ausgeübt wurde, ist voll verwertbar (BGHSt 22, 129, 133/34; 27, 355, 359; 32, 68, 71; BGH bei Dallinger MDR 1972, 199; vgl. auch BGHR StPO § 100 b Verwertungsverbot 1).
  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 261/56

    Zulässigkeit des Vorhalts von Niederschriften über vorherige Aussagen eines

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
  • BGH, 13.01.2021 - 3 StR 410/20

    Fortwirkung des Beweisverwertungsverbots bei verbotenen Vernehmungsmethoden

    Wirkt jedoch der Verstoß gegen § 136a Abs. 1 StPO dergestalt fort, dass hierdurch auch bei einer zeitlich nachgelagerten Vernehmung die Aussagefreiheit des Beschuldigten oder Zeugen in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt ist, umfasst das Verwertungsverbot des § 136a Abs. 3 StPO auch die spätere Beweiserhebung (BGH, Urteile vom 13. Juli 1962 - 4 StR 70/62, BGHSt 17, 364, 367 f.; vom 27. April 1988 - 3 StR 499/87, NStZ 1988, 419 f.; Beschluss vom 9. März 1995 - 4 StR 77/95, NJW 1995, 2047 mwN).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Verstoß gegen § 136 a StPO grundsätzlich nur die davon betroffene Aussage unverwertbar macht, auf die Verwertbarkeit der folgenden Aussagen aber keine Auswirkungen hat, falls diese prozeßordnungsgemäß zustande gekommen sind (BGH NStZ 1988, 419 mit weit. Nachweisen = BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Täuschung 2; Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 136 a Rdn. 30; vgl. auch Baumann GA 1959, 33, 39 f).
  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88

    Täuschung über Beweislage

    Das Verwertungsverbot des § 136 a Abs. 3 StPO gilt nur für diejenige Aussage, die durch die in § 136 a Abs. 1 StPO verbotenen Mittel herbeigeführt wird; eine spätere Aussage, bei der kein unzulässiger Druck mehr ausgeübt wird, ist voll verwertbar (Senatsurteil vom 27. April 1988 - 3 StR 499/87 - m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08

    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung,

    (2) Die Angaben, die der Angeklagte in der förmlichen Beschuldigtenvernehmung gemacht hat, könnten überhaupt nur dann unverwertbar sein, wenn der Belehrungsverstoß bei der ersten Vernehmung in der förmlichen Beschuldigtenvernehmung noch fortwirkte (vgl. BGH NStZ 1988, 419, 420; ebenso zum vergleichbaren Fall eines Verstoßes gegen § 136a StPO in einer früheren Vernehmung: BGH NStZ 2001, 551), wenn also die zweite Aussage letztlich "aufgrund" des Verfahrensverstoßes bei der ersten Aussage erlangt worden wäre (vgl. Gleß in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 136 Rdn. 107 i. V. m. § 136a Rdn. 75).

    Vielmehr hat er sie dahin modifiziert, dass es nunmehr in diesen Fällen darauf ankommt, ob sich der Angeklagte bei seiner (späteren) Aussage der freien Entscheidungsmöglichkeit über das Ob und Wie seiner Aussage bewusst war und verlangt eine Abwägung im Einzelfall (vgl. BGH NStZ 1988, 419; BGH Beschl. v. 19.09.2000 - 1 StR 205/00 = BeckRS 2000, 30131789; BGH Urt. v. 03.07.2007 - 1 StR 3/07 insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt; BGH Urt. v. 18.12.2008 - 4 StR 455/08 = BeckRS 2009, 05131; vgl. auch: Roxin JR 2008, 16, 18).

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch von jeher in § 252 StPO in Verbindung mit § 52 StPO nicht nur eine Einschränkung des Urkundenbeweises durch Ausschluß der Protokollverlesung, sondern ein Verwertungsverbot gesehen und daraus die Konsequenz gezogen, daß dieses Verbot grundsätzlich in allen Fällen gelten müsse, in denen der Zeuge seine Angaben nicht aus freien Stücken gemacht hat (BGHSt 17, 324 [327]; BGH GA 1970, 153, 154; BGH bei Miebach NStZ 1989, 15 mit Anmerkung Joachim NStZ 1990, 95).
  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Verwertbar und einer Beweiserhebung zugänglich sind daher Bekundungen gegenüber Privatpersonen, aber auch Erklärungen gegenüber Amtspersonen die der Angehörige von sich aus außerhalb einer Vernehmung, etwa bei der Bitte um polizeiliche Hilfe, bei einer nicht mit einer Vernehmung verbundenen Strafanzeige oder bei sonstigen Verlangen nach behördlichem Einschreiten "spontan" und "aus freien Stücken" abgegeben hat (vgl. BGHSt 1, 373, 374/375; 29, 230, 232; 36, 384, 389; 40, 211, 215; BGHR StPO § 252 Vernehmung 1; BGH GA 1970, 153, 154; BGH NStZ 1988, 562, 563; ferner Schlüchter in SK-StPO § 252 Rdn. 5, 6).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 80/01

    Fortwirkung des Einsatzes verbotener Vernehmungsmethoden

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht ein Verstoß gegen § 136 a StPO grundsätzlich nur die davon betroffene Aussage unverwertbar, hat jedoch auf die Verwertbarkeit der folgenden Aussagen keine Auswirkungen, falls diese prozeßordnungsgemäß zustande gekommen sind (BGHSt 37, 48, 53; BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Täuschung 2; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 136 a Rdn. 33).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Die Annahme einer Fortwirkung kommt dabei zwar - mit entsprechenden (umgekehrten) Konsequenzen für die Darlegungslast - im allgemeinen um so weniger in Betracht, je länger die wegen Verstoßes gegen § 136 a StPO unverwertbare frühere Aussage zurückliegt und je weniger schwerwiegend die Beeinträchtigung der Willensfreiheit war (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 - § 136 a StPO 1).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95

    Revision - Verwertungsverbot - Vernehmungsmethoden - Täuschung - Verfahrensrüge -

    Der Beschwerdeführer hätte insoweit unter vollständiger Mitteilung des maßgeblichen Verfahrensablaufs darlegen müssen, daß und inwiefern sich die unzulässige Vernehmungsmethode noch auf sehr viel später durchgeführte Vernehmungen ausgewirkt hat (BGHR StPO § 136a Abs. 1 Täuschung 2; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 298).
  • OLG Naumburg, 21.06.2001 - 1 Ws 239/01

    Haftbefehl; Untersuchungshaft; Haftprüfungsantrag; Verfahrensgrundsätze; Recht

    Soweit teilweise die Auffassung vertreten wird, eine Unterbrechung der Hauptverhandlung führe nicht dazu, dass erforderliche Entscheidungen des Gerichts als solche außerhalb der Hauptverhandlung angesehen werden müssten (Dehn NStZ 1197, 607 ff.; Siegert NStZ 1998, 421 ff.; Schlothauer StV 1998, 144 ff.; Kunisch StV 1998, 687 ff.), jedenfalls in Fällen, in denen die Anträge zur Haftfrage in der Hauptverhandlung gestellt wurden (OLG Düsseldorf StV 1984, 159; OLG Köln NStZ 1988, 419 ff.), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
  • LG Dortmund, 19.08.1994 - Ks 9 Js 4/92

    Qualifizierte Belehrung nach unverwertbarer Vernehmung

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 96/97

    Verwertbarkeit früherer Aussagen eines zur Aussageverweigerung berechtigten

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