Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.08.1988

Rechtsprechung
   BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88   

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BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88 (https://dejure.org/1988,818)
BGH, Entscheidung vom 27.07.1988 - 3 StR 139/88 (https://dejure.org/1988,818)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 1988 - 3 StR 139/88 (https://dejure.org/1988,818)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tatsachenalternativität - Verschiedene Tatgeschehen - Zweifelssatz

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Anwendung des Zweifelsatzes bei Feststellung verschiedenen möglichen Tatgeschehens (Tatsachenalternativität)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 305
  • NJW 1989, 569
  • NJW 1989, 596
  • MDR 1988, 982
  • NStZ 1988, 565
  • StV 1989, 48
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.09.1962 - 1 StR 163/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88
    Im Sinne der Grundsätze über die Möglichkeit eindeutiger Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage schließt auch der auf Tötung des Opfers gerichtete Vorsatz die in § 226 StGB vorausgesetzte, auf den Eintritt der Todesfolge bezogene Fahrlässigkeit mit ein (vgl. BGHSt 17, 210; BGH, Urteil vom 6. September 1962 - 1 StR 163/62; Wolter in MDR 1981, 441 unter I 4).
  • BGH, 17.04.1962 - 1 StR 132/62

    Wahlfeststellung - Vorsätzliche Tat - Fahrlässige Tat - Auffangtatbestände -

    Auszug aus BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88
    Im Sinne der Grundsätze über die Möglichkeit eindeutiger Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage schließt auch der auf Tötung des Opfers gerichtete Vorsatz die in § 226 StGB vorausgesetzte, auf den Eintritt der Todesfolge bezogene Fahrlässigkeit mit ein (vgl. BGHSt 17, 210; BGH, Urteil vom 6. September 1962 - 1 StR 163/62; Wolter in MDR 1981, 441 unter I 4).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
    Auszug aus BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88
    Auch wenn in solchem Falle neben der Verurteilung wegen Mordes eine tateinheitliche Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung ausschiede (vgl. BGHSt 16, 122; anders BGH MDR 1962, 147 für das Verhältnis von fortgesetzt begangener Körperverletzung und Totschlag), blieben demgegenüber die Rechtsfolgen bei Annahme des zuerst erwogenen Geschehensablaufs (Eintritt des Todes als Folge des Würgens) für die Täter günstiger.
  • BGH, 23.08.1957 - 4 StR 342/57
    Auszug aus BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88
    Die Entscheidungen des 4. Strafsenats - Urteil vom 23. August 1957 - 4 StR 342/57 (NJW 1957, 1643) und des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs - Urteil vom 31. Oktober 1978 - 5. StR 599/78 (bei Holtz MDR 1979, 279; hierzu ablehnend Wolter, a.a.O.) - hindern den Senat nicht, diese Rechtsauffassung seiner Entscheidung zugrundezulegen.
  • BGH, 19.11.1976 - 3 StR 444/76

    Erfüllung des Tatbestandes der Körperverletzung mit Todesfolge und des versuchten

    Auszug aus BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 (bei Holtz MDR 1977, 282; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Oktober 1979 - 2 StR 407/79) in einem vergleichbaren Fall für das Verhältnis von Körperverletzung mit Todesfolge und versuchtem Totschlag entschieden, daß ein einheitliches Tun, das zu Beginn von Körperverletzungsvorsatz, im weiteren Verlauf von Tötungsvorsatz beherrscht ist, beide Tatbestände in Tateinheit verwirklichen kann (vgl. auch die dort in Bezug genommene Entscheidung RGSt 42, 214 für das Verhältnis von § 212 und § 229 StGB sowie das Senatsurteil NStZ 1984, 214).
  • BGH, 31.10.1979 - 2 StR 407/79

    Grenzen der freien Beweiswürdigung des Tatrichters - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 (bei Holtz MDR 1977, 282; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Oktober 1979 - 2 StR 407/79) in einem vergleichbaren Fall für das Verhältnis von Körperverletzung mit Todesfolge und versuchtem Totschlag entschieden, daß ein einheitliches Tun, das zu Beginn von Körperverletzungsvorsatz, im weiteren Verlauf von Tötungsvorsatz beherrscht ist, beide Tatbestände in Tateinheit verwirklichen kann (vgl. auch die dort in Bezug genommene Entscheidung RGSt 42, 214 für das Verhältnis von § 212 und § 229 StGB sowie das Senatsurteil NStZ 1984, 214).
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88
    Der von der Strafkammer festgestellte Gefährdungsvorsatz bei der Raubhandlung (UA S. 86) läßt zwar ein hohes Maß an Rücksichtslosigkeit der Täter bereits bei dieser Handlung erkennen, sie bezieht sich aber dennoch lediglich auf die innere Einstellung der Angeklagten zur Zeit des Raubes und schließt auch für diesen Zeitpunkt einen auf den Eintritt des Todes bezogenen bedingten Vorsatz nicht notwendig ein (vgl. BGHSt 22, 67, 73; 26, 244, 246).
  • BGH, 26.11.1975 - 3 StR 422/75

    Voraussetzungen des Vorsatzes für das Vorliegen eines besonders schweren Falles

    Auszug aus BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88
    Der von der Strafkammer festgestellte Gefährdungsvorsatz bei der Raubhandlung (UA S. 86) läßt zwar ein hohes Maß an Rücksichtslosigkeit der Täter bereits bei dieser Handlung erkennen, sie bezieht sich aber dennoch lediglich auf die innere Einstellung der Angeklagten zur Zeit des Raubes und schließt auch für diesen Zeitpunkt einen auf den Eintritt des Todes bezogenen bedingten Vorsatz nicht notwendig ein (vgl. BGHSt 22, 67, 73; 26, 244, 246).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88
    Der Hinweis auf den im Urteil nicht wiedergegebenen Inhalt des Protokolls über die polizeiliche Vernehmung des Angeklagten V. vom 10. August 1985 ist unbeachtlich, da sich das Revisionsgericht auf die Sachrüge allein mit der rechtlichen Bewertung der Urteilsausführungen befassen kann, ohne daß ihm der Einblick in die polizeilichen Niederschriften gestattet ist (vgl. BGH, Beschluß vom 17. März 1988 - 1 StR 361/87).
  • BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83

    Vorliegen des Tatvorsatzes im Zeitpunkt der Handlung für eine Verwirklichung des

    Auszug aus BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76 (bei Holtz MDR 1977, 282; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Oktober 1979 - 2 StR 407/79) in einem vergleichbaren Fall für das Verhältnis von Körperverletzung mit Todesfolge und versuchtem Totschlag entschieden, daß ein einheitliches Tun, das zu Beginn von Körperverletzungsvorsatz, im weiteren Verlauf von Tötungsvorsatz beherrscht ist, beide Tatbestände in Tateinheit verwirklichen kann (vgl. auch die dort in Bezug genommene Entscheidung RGSt 42, 214 für das Verhältnis von § 212 und § 229 StGB sowie das Senatsurteil NStZ 1984, 214).
  • BGH, 13.10.1961 - 4 StR 349/61
  • RG, 23.02.1909 - IV 83/09

    Ist zwischen Totschlag und Vergiftung Idealkonkurrenz denkbar oder liegt das

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    d) Im übrigen war schon die bisherige Rechtsprechung widersprüchlich: Während der Bundesgerichtshof bisher die Auffassung vertreten hat, die versuchte Tötung verdränge die vorsätzliche Körperverletzung im Sinne der §§ 223, 223a und 224 StGB a.F. (= §§ 223, 224 und 226 Abs. 1 StGB i.d.F. des 6. StrRG), hat er Tateinheit angenommen beim Zusammentreffen mit beabsichtigter schwerer Körperverletzung (§ 225 StGB a.F. = § 226 Abs. 2 StGB n.F.; in BGHSt 22, 248 noch offengelassen, so jetzt aber BGER StGB § 225 Konkurrenzen 2), mit Körperverletzung mit Todesfolge (§ 226 StGB a.F. § 227 StGB n.F.; dazu BGHSt 35, 305, 307/308) und mit Mißhandlung von Schutzbefohlenen in der Alternative des Quälens (§ 223b Abs. 1 StGB a.F. = § 225 Abs. 1 StGB n.F.; dazu BGHR StGB § 223b Konkurrenzen 2 sogar für den Fall des vollendeten Totschlags; zur Annahme von Tateinheit von Mißhandlung eines Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge BGHSt 41, 113, 115 f.), und zwar ausdrücklich mit Rücksicht auf die Klarstellungsfunktion des Schuldspruchs.
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 318/89

    Aids II - § 223a Abs. 1 StGB aF (§ 224 StGB nF), 'lebensgefährdend', § 229 StGB

    Es widerspricht der Einzelfallgerechtigkeit, die Vollendung der gefährlichen Körperverletzung durch die Ansteckung des Opfers mit dem HI-Virus im Schuldspruch nicht zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH NJW 1989, 596, 598; Wolter MDR 1981, 441 [BGH 31.10.1978 - 5 StR 599/78]).
  • BGH, 23.02.2021 - 3 StR 488/20

    Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei Verurteilung wegen versuchten

    Insofern gilt ebenso wie für das Verhältnis des Straftatbestandes der Körperverletzung mit Todesfolge zu dem des versuchten Totschlags: Wenn der Tod des Opfers durch ein im Sinne des § 221 Abs. 1 StGB oder § 227 Abs. 1 StGB tatbestandsmäßiges vorsätzliches Verhalten des Täters verursacht wurde, der Täter mit Tötungsvorsatz aber erst agierte, als das Opfer bereits verstorben war, steht eine Strafbarkeit wegen (vollendeter) Aussetzung mit Todesfolge beziehungsweise Körperverletzung mit Todesfolge ausnahmsweise in Tateinheit mit einer Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2000 - 2 StR 388/99, BGHR StPO § 353 Aufhebung 2; Urteil vom 27. Juli 1988 - 3 StR 139/88, BGHSt 35, 305, 306 ff.; Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - 3 StR 224/10, NStZ 2010, 699, 700; vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76, juris Rn. 5).
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91

    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen;

    Ob eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag auf wahldeutiger Tatsachengrundlage in Betracht gekommen wäre (vgl. BGHSt 35, 305; BGH bei Holtz MDR 1977, 282; BGHR StGB vor § 1/WF Tatsachenalternativität 1), kann offenbleiben.
  • BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98

    Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des

    Anders als etwa in den Fällen, in denen der Täter ohne Zäsur im Tatgeschehen (BGHSt 35, 305, 306 ["einheitliches Tun"]; BGH bei Holtz MDR 1977, 282; NStZ 1998, 621, 622) und mit gleicher Motivation (BGH, Urteil vom 8. Juli 1969 - 5 StR 228/69; vgl. auch BGH NStZ 1984, 214, 215 ["Ausdruck eines einheitlichen Willens"]; 1998, 621, 622 ["fortdauerndes Bestreben im Sinne eines einheitlichen Willens"]) vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz übergeht, stellt sich hier das zweiaktige Geschehen nicht als natürliche Handlungseinheit dar (vgl. den gleichgelagerten Fall BGH bei Holtz MDR 1979, 279; siehe ferner BGH NJW 1984, 1568; StV 1986, 293).
  • BGH, 04.12.2008 - 4 StR 438/08

    Vollendeter und versuchter Totschlag; Körperverletzung mit Todesfolge

    Kann bei Tätern, die während ihrer Handlungen vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz übergehen, nicht ausgeschlossen werden oder steht fest, dass die zum Tod führenden Handlungen "lediglich" mit Körperverletzungsvorsatz ausgeführt wurden, scheidet eine Verurteilung wegen vollendeten Totschlags aus; vielmehr ist dann regelmäßig wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchtem Totschlag zu verurteilen (BGH NJW 1989, 596, 597; BGH NStZ 1992, 277, 278; BGH bei Holtz MDR 1977, 282).
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04

    Beweiswürdigung (Anforderungen an einen rechtskräftigen Freispruch;

    Es ist vielmehr von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen, die nach den gesamten Umständen in Betracht kommt (vgl. BGHSt 35, 305; BGH NJW 1991, 503, 504 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99

    Totschlag; Beweiswürdigung; Zweifelsgrundsatz; Überzeugungsbildung; Freispruch;

    Daß eine so bei verschiedenen möglichen, aber jeweils als Gewaltdelikt strafbaren Tatvarianten nach dem Zweifelsgrundsatz festgestellte Tat nach der vorgegebenen zeitlichen, örtlichen und sachlichen Eingrenzung keine hinreichend konkrete Grundlage für eine Verurteilung hätte bieten können (vgl. BGHR StPO § 261 - Tatsachenalternativität 1, 2, 4), ist nicht erkennbar.
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98

    Konkurrenzverhältnis zwischen versuchtem Tötungsdelikt und vorsätzlicher

    Während der Bundesgerichtshof bisher die Auffassung vertritt, die versuchte Tötung verdränge die vorsätzliche Körperverletzung im Sinne der §§ 223, 223a und 224 StGB a.F. (= §§ 223, 224 und 226 Abs. 1 StGB i.d.F. des 6.StrRG), nimmt die Rechtsprechung beim Zusammentreffen mit beabsichtigter schwerer Körperverletzung (§ 225 StGB a.F. = § 226 Abs. 2 StGB n.F.; in BGHSt 22, 248 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68] noch offengelassen, so jetzt aber BGH, Beschluß vom 30. Mai 1995 - 1 StR 213/95; anders für den Fall des Handelns mit direktem Tötungsvorsatz BGHR StGB § 225 Konkurrenzen 3), mit Körperverletzung mit Todesfolge (§ 226 StGB a.F. = § 227 StGB n.F.; dazu BGHSt 35, 305, 307 [BGH 27.07.1988 - 3 StR 139/88]/308) und mit Mißhandlung von Schutzbefohlenen in der Alternative des Quälens (§ 223b Abs. 1 StGB a.F. = § 225 Abs. 1 StGB n.F.; dazu BGHR StGB § 223b Konkurrenzen 2 sogar für den Fall des vollendeten Totschlags; zur Annahme von Tateinheit von Mißhandlung eines Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge BGHSt 41, 113, 115 f.) [BGH 30.03.1995 - 4 StR 768/94] Tateinheit an, und zwar ausdrücklich mit Rücksicht auf die Klarstellungsfunktion des Schuldspruchs.
  • BGH, 06.07.2010 - 3 StR 224/10

    Totschlag; Körperverletzung mit Todesfolge; Vorsatzwechsel; Koinzidenzprinzip

    Steht dagegen fest oder ist nicht auszuschließen, dass für den Todeseintritt bereits solche Handlungen ursächlich waren, die der Täter noch mit Körperverletzungsvorsatz vorgenommen hat, so kommt nur eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags in Betracht (BGH, NStZ 2009, 266; 1992, 277, 278; NJW 1989, 596, 597).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 798/93

    Wechselseitige Zurechnung von Tatbeiträgen bei gemeinschaftlicher

  • BSG, 30.10.1991 - 8 RKn 14/90

    Zulässigkeit einer Terminsbestimmung, Leistungen für Kindererziehung für in

  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 187/90

    Schuldfähigkeit - Höchstmögliche Alkoholisierung - Tatzeit-BAK -

  • BGH, 04.12.1991 - 3 StR 470/91

    Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen - Voraussetzungen des

  • BGH, 05.09.1989 - 1 StR 393/89

    Wahlweise Verurteilung - Totschlag - Körperverletzung mit Todesfolge - Tateinheit

  • BGH, 24.08.1993 - 4 StR 470/93

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 14.09.1993 - 1 StR 435/93

    Tateinheit - Mißhandlung von Schutzbefohlenen - Totschlag - Fortgesetzt begangene

  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 658/94

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Tötung - Beweis - Entlastende Aussagen

  • BayObLG, 07.12.1994 - 1St RR 195/94
  • BGH, 29.01.1998 - 4 StR 469/97

    Rechtsfolgen bei Zweifeln des Tatrichters - Umfang der Beweiswürdigung des

  • LG Bielefeld, 04.03.2014 - 10 Ks 15/13

    Haftstrafe für Mann, der seine Frau einbetonierte

  • BGH, 02.06.1989 - 3 StR 124/89

    Zur Frage des Vorliegens von Mordmerkmalen - Erforderlichkeit der Feststellung

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Rechtsprechung
   BGH, 31.08.1988 - 4 StR 401/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1559
BGH, 31.08.1988 - 4 StR 401/88 (https://dejure.org/1988,1559)
BGH, Entscheidung vom 31.08.1988 - 4 StR 401/88 (https://dejure.org/1988,1559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nebenklage - Allgemeine Sachbeschwerde - Fehlender Antrag - Unzulässigkeit der Revision - Zulässigkeit der Revision eines Nebenklägers, in welcher allgemein eine Sachbeschwerde erhoben wird und der Angeklagte wegen des zum Anschluss als Nebenkläger berechtigenden Delikts ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 237 (Ls.)
  • NStZ 1988, 565
  • NZV 1989, 239 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80

    Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung -

    Auszug aus BGH, 31.08.1988 - 4 StR 401/88
    Eines ausdrücklichen Revisionsantrages bedarf es zwar dann nicht, wenn sich der Umfang der Anfechtung aus der Begründung der Revision zweifelsfrei erkennen läßt (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Mai 1982 - 2 StR 160/82, bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 359 Nr. 43; RGSt 56, 225).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 31.08.1988 - 4 StR 401/88
    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, ist die Revision eines Nebenklägers, in der nur allgemein die Sachbeschwerde erhoben und ein bestimmter Antrag nicht gestellt wird, unzulässig, wenn der Angeklagte wegen des zum Anschluß als Nebenkläger berechtigenden Delikts verurteilt worden ist (BGH JZ 1988, 367).
  • BGH, 27.05.1982 - 2 StR 160/82
    Auszug aus BGH, 31.08.1988 - 4 StR 401/88
    Eines ausdrücklichen Revisionsantrages bedarf es zwar dann nicht, wenn sich der Umfang der Anfechtung aus der Begründung der Revision zweifelsfrei erkennen läßt (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Mai 1982 - 2 StR 160/82, bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 359 Nr. 43; RGSt 56, 225).
  • BGH, 20.08.1992 - 4 StR 302/92

    Anfechtung des Urteils durch den Nebenkläger, mit dem Ziel einer Änderung des

    Sie hat es aber versäumt, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist klarzustellen, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs wegen einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 - Zulässigkeit 5; BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 - Zulässigkeit 2; BGH, Beschluß vom 14 Januar 1992 - 4 StR 629/91).
  • BGH, 13.01.1999 - 2 StR 586/98

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Ziel); Gesetzwidrige Nichtzulassung eines

    Ein ausdrücklicher Revisionsantrag ist zwar dann nicht erforderlich, wenn sich der Umfang der Anfechtung aus der Begründung der Revision zweifelsfrei erkennen läßt (BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2).
  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 380/04

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Revisionsantrag; andere Rechtsfolge;

    Daher liegt - ungeachtet der Anklage wegen versuchten Mordes - ein Ausnahmefall, in dem auf eine Klarstellung verzichtet werden könnte (vgl. BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2), hier nicht vor, denn es besteht die Möglichkeit, daß mit dem Rechtsmittel lediglich ein anderes Strafmaß erstrebt wird.
  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 336/01

    Gesetzesverletzung; Allgemeine Sachrüge (Auslegung des Revisionsantrags der

    Vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich somit von dem Sachverhalt, der der Entscheidung BGH NStZ 1988, 565 zugrunde lag.
  • BGH, 10.01.2008 - 5 StR 524/07

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Die Revisionen der anschlussberechtigten Nebenkläger sind jedenfalls wegen unzureichender Begründung des Anfechtungsziels unzulässig (vgl. BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2; zur Kostenentscheidung vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1).
  • BGH, 14.04.1999 - 2 StR 49/99

    Verwerfung der Revision

    Ein ausdrücklicher Revisionsantrag ist zwar dann nicht erforderlich, wenn sich der Umfang der Anfechtung aus der Begründung der Revision zweifelsfrei erkennen läßt (BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2).
  • BGH, 17.06.1998 - 1 StR 247/98

    Zulässigkeit der Revision bei Anfechtung durch Nebenkläger

    Deswegen ist es in der Regel geboten, daß er das Ziel des Rechtsmittels ausdrücklich angibt (BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2).
  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 538/99

    Nebenklage; Gesetzesverletzung; Revisionsantrag

    Ob die Beschwerdeführerin hiernach ein zulässiges Ziel verfolgt, muß sich aus dem Revisionsantrag und/oder dessen Begründung zweifelsfrei ergeben (vgl. BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2).
  • BGH, 30.04.1998 - 4 StR 124/98

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Urteils durch eine Nebenklägerin mit dem Ziel

    Ob die Beschwerdeführerin hiernach ein zulässiges Ziel verfolgt, muß sich aus dem Revisionsantrag und/oder dessen Begründung zweifelsfrei ergeben (vgl. BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2).
  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 629/97

    Stellung eines unbeschränkten Revisionsantrages - Erfordernis einer

    Ob die Beschwerdeführerin hiernach ein zulässiges Ziel verfolgt, muß sich aus dem Revisionsantrag und dessen Begründung zweifelsfrei ergeben (vgl. BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2).
  • OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 RVs 25/10

    Revision, Nebenkläger, Begründungsanforderungen, Einstellung

  • BGH, 01.02.1991 - 2 StR 563/90

    Unzulässigkeit einer Revision mangels Angabe, inwieweit das Urteil angefochten

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