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   BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88   

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BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88 (https://dejure.org/1988,777)
BayObLG, Entscheidung vom 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88 (https://dejure.org/1988,777)
BayObLG, Entscheidung vom 28. April 1988 - RReg. 4 St 42/88 (https://dejure.org/1988,777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; Berufung; Rechtsfolgenausspruch; Schuldspruch; Tatmehrheit; Tateinheit; Generalprävention; Beurteilung; Schwere; Verstoß; Betäubungsmittelgesetz; Menge; Wirkstoffgehalt; Gesundheit; ...

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 426 (Ls.)
  • NStZ 1988, 427
  • NStZ 1988, 570
  • StV 1988, 434
  • BayObLGSt 1988, 62
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (43)

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
    Der unterschiedliche Unrechtsgehalt ist daher bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, wie dies auch im Gesetzgebungsverfahren zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. die Nachweise bei Pfeil/Hempel/Schiedermair/Slotty § 29 BtMG Rdn.20; für den ähnlich gelagerten Fall des § 30 BtMG BGHSt 31, 163 [169]).

    Der Bundesgerichtshof hat die strafmildernde Wirkung der Zweckbestimmung eines Betäubungsmittels zum Eigenverbrauch insbesondere für die Frage anerkannt, ob ein minderschwerer Fall im Sinne von § 30 Abs. 2 BtMG anzunehmen ist (BGHST 31, 163 [169]; BGH StV 1983, 332 ; 1985, 369; 1986, 20).

  • BGH, 06.04.1962 - 4 StR 32/62

    Ehescheidungsklage - §§ 153, 26, 13 StGB, Garantenstellung

    Auszug aus BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
    Bei der konkreten Strafbemessung darf der Gesichtspunkt der allgemeinen Abschreckung, den der Gesetzgeber bei der Aufstellung eines bestimmten Strafrahmens bereits berücksichtigt hat, daher nicht lediglich unter Heranziehung der Tatbestandsmerkmale strafschärfend berücksichtigt werden (§ 46 Abs. 3 StGB ; BGHSt 17, 321 ; Mösl NStZ 1983, 160 [162] unter Hinweis auf BGH Beschluß v. 3.11.1982 - 3 StR 377/82).

    Die Annahme einer solchen Zunahme hat der Tatrichter in den Urteilsgründen durch Anführung von Tatsachen zu belegen, damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob er mit Recht von einer gemeinschaftsgefährlichen Zunahme ausgegangen ist (BGHSt 6, 125 [127]; 17, 321 [324]; BGH NStZ 1982, 463 ; 1983, 501 und bei Mösl a.a.0.; 1984, 409; 1986, 358; StV 1983, 195 und 326; Bruns, Das Recht der Strafzumessung, 2.Aufl. S.97 ff., insbesondere 102/103).

  • BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Berücksichtigung der

    Auszug aus BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
    Die Annahme einer solchen Zunahme hat der Tatrichter in den Urteilsgründen durch Anführung von Tatsachen zu belegen, damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob er mit Recht von einer gemeinschaftsgefährlichen Zunahme ausgegangen ist (BGHSt 6, 125 [127]; 17, 321 [324]; BGH NStZ 1982, 463 ; 1983, 501 und bei Mösl a.a.0.; 1984, 409; 1986, 358; StV 1983, 195 und 326; Bruns, Das Recht der Strafzumessung, 2.Aufl. S.97 ff., insbesondere 102/103).

    Dies gilt insbesondere für die Mitberücksichtigung generalpräventiver Erwägungen bei der Straffestsetzung; auch hier darf der Bereich schuldangemessenen Strafens nicht verlassen werden (BGHSt 20, 264 [266/267]; 24, 132; BGH StV 1981, 235 ; 1982, 166 und 167; 1987, 100 und 530).

  • BGH, 05.03.1981 - 1 StR 50/81

    Strafbemessung aus dem Gesichtspunkt der Generalprävention - Verkauf und Konsum

    Auszug aus BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
    Dies gilt insbesondere für die Mitberücksichtigung generalpräventiver Erwägungen bei der Straffestsetzung; auch hier darf der Bereich schuldangemessenen Strafens nicht verlassen werden (BGHSt 20, 264 [266/267]; 24, 132; BGH StV 1981, 235 ; 1982, 166 und 167; 1987, 100 und 530).

    Das Revisionsgericht hat einzugreifen, wenn sich die Strafe so weit nach oben (oder unten) von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt, insbesondere wenn dem Gesichtspunkt der Generalprävention zu großes Gewicht eingeräumt worden ist (BGHSt 29, 319 [320]; 34, 345 [349]; BGH StV 1981, 235 ; 1982, 166 und 167; 1987, 530 m.w.N.).

  • BGH, 25.11.1981 - 2 StR 516/81

    Berichtigung eines Urteilstenors in der Revision

    Auszug aus BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
    Dies gilt insbesondere für die Mitberücksichtigung generalpräventiver Erwägungen bei der Straffestsetzung; auch hier darf der Bereich schuldangemessenen Strafens nicht verlassen werden (BGHSt 20, 264 [266/267]; 24, 132; BGH StV 1981, 235 ; 1982, 166 und 167; 1987, 100 und 530).

    Das Revisionsgericht hat einzugreifen, wenn sich die Strafe so weit nach oben (oder unten) von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt, insbesondere wenn dem Gesichtspunkt der Generalprävention zu großes Gewicht eingeräumt worden ist (BGHSt 29, 319 [320]; 34, 345 [349]; BGH StV 1981, 235 ; 1982, 166 und 167; 1987, 530 m.w.N.).

  • BayObLG, 03.09.1985 - RReg. 4 St 176/85

    Betäubungsmittel; Anhaftungen; Utensilien; Geringe Menge; Konsum; Besitz;

    Auszug aus BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
    Der dem Konsum vorausgehende Besitz zum Eigenverbrauch ist nur deshalb strafwürdig, weil er die Gefahr in sich birgt, daß das Betäubungsmittel unter Änderung der Zweckbestimmung an Dritte weitergegeben wird (Bay0bLG StV 1986, 145 unter Bezugnahme auf Slotty NStZ 1981, 321 [322] und Körner StV 1982, 81; Körner § 29 Rdnr. 437; Pfeil/Hempel/Schiedermair/Slotty vor § 29 BtMG Rdn. 29).
  • BGH, 17.10.1980 - 2 StR 575/80

    Bewertung des Fehlens eines Stramilderungsgrundes hinsichtlich einer

    Auszug aus BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
    Somit muß sich auch strafmildernd auswirken, daß der Angeklagte - im wesentlichen - nur zur Sicherung des Eigenverbrauchs gehandelt hat (BGH Beschluß v. 17.10.1980 - 2 StR 575/80 - zitiert bei Pfeil/Hempel/Schiedermair/Slotty vor § 29 Rdn.70; Senatsbeschluß v. 1.8.1986 - 4 St 115/86; Körner § 29 Rdn.463; Pfeil/Hempel/Schiedermair/Slotty vor § 29 Rdnrn. 31, 37, 70, § 29 Rdnrn. 20, 144).
  • OLG Frankfurt, 25.09.1981 - 3 Ws 318/81
    Auszug aus BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
    Der dem Konsum vorausgehende Besitz zum Eigenverbrauch ist nur deshalb strafwürdig, weil er die Gefahr in sich birgt, daß das Betäubungsmittel unter Änderung der Zweckbestimmung an Dritte weitergegeben wird (Bay0bLG StV 1986, 145 unter Bezugnahme auf Slotty NStZ 1981, 321 [322] und Körner StV 1982, 81; Körner § 29 Rdnr. 437; Pfeil/Hempel/Schiedermair/Slotty vor § 29 BtMG Rdn. 29).
  • BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82

    Minder schwerer Fall der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erhebliche

    Auszug aus BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
    Cannabis gehört zu den weichen Drogen, was daher bei der Strafzumessung zugunsten des Täters zu berücksichtigen ist (BGH StV 1983, 201 [202]; 1987, 203; ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschlüsse v. 13.11.1986 - 4 St 206/86 - und v. 6.3.1987 - 4 St 52/87; Körner § 29 Rdnrn. 4, 5; Pfeil/Hempel/Schiedermair/Slotty vor § 29 BtMG Rdnrn. 31, 37).
  • BGH, 15.04.1983 - 2 StR 192/83

    Voraussetzungen eines minder schweren Falles bei der Einfuhr von

    Auszug aus BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
    Der Bundesgerichtshof hat die strafmildernde Wirkung der Zweckbestimmung eines Betäubungsmittels zum Eigenverbrauch insbesondere für die Frage anerkannt, ob ein minderschwerer Fall im Sinne von § 30 Abs. 2 BtMG anzunehmen ist (BGHST 31, 163 [169]; BGH StV 1983, 332 ; 1985, 369; 1986, 20).
  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 599/86

    Anforderungen an Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln -

  • BGH, 12.06.1985 - 2 StR 271/85

    Minder schwerer Fall - Eigenverbrauch - Krimineller Gehalt

  • BGH, 10.04.1985 - 3 StR 73/85

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • BGH, 28.03.1984 - 2 StR 137/84

    Beurteilung des Mundverkehrs und Afterverkehrs bei der Strafzumessung einer

  • BayObLG, 28.08.1957 - 1 St 496/57

    Berufung; Strafmaß; Bindung; Berufungsgericht; Tatsächliche Feststellungen;

  • BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

  • BGH, 17.04.1984 - 2 StR 63/84

    Untrennbarkeit - Teilrechtskraft - Rechtsverletzung - Verurteilung - Tatmehrheit

  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
  • BGH, 29.08.1984 - 2 StR 173/84

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Teilmenge - Verwendungszweck - Besitz -

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

  • BGH, 16.08.1983 - 1 StR 436/83

    Besitz eines Haschischbrockens im Sinne einer tateinheitlichen Begehung trotz

  • BGH, 21.07.1983 - 2 StR 121/83

    Strafschärfung auf Grund des Grundsatzes der Generalprävention - Berücksichtigung

  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78

    Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord

  • BGH, 15.06.1954 - 4 StR 310/54

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als

  • BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife -

  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 749/81

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelgesetz - Anwendung - Übergangsregelung -

  • BGH, 14.07.1976 - 3 StR 263/76

    Eifersucht als niedriger Beweggrund - Anforderungen an eine Eifersucht -

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 87/82

    Besitz von Betäubungsmitteln in den Begehungsformen der Abgabe und des

  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

  • BGH, 03.11.1982 - 3 StR 377/82

    Zulässigkeit der Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte bei der

  • BayObLG, 25.09.1985 - RReg. 4 St 191/85

    Überlassung; Unmittelbarer Verbrauch; Zuführen; Betäubungsmitteldosis; Sofortiger

  • BGH, 20.08.1982 - 3 StR 283/82

    Entgegenkommen der Schutzbefohlenen und das Geben eines Anlasses zur Begründung

  • BGH, 28.08.1987 - 3 StR 370/87

    Wahl des Strafrahmens - Fehlerhafte Strafzumessungserwägungen - Gerechter

  • BGH, 16.02.1983 - 2 StR 436/82

    Strafschärfung aus generalpräventiven Gesichtspunkten - Zunahme der Passvergehen

  • RG, 05.05.1930 - II 331/30

    1. Kann bei Verurteilung wegen fortgesetzter Hehlerei die Staatsanwaltschaft die

  • RG, 17.09.1925 - III 232/25

    1. Trifft, wenn bei der ohne Besitz des erforderlichen Führerscheins

  • RG, 30.11.1923 - IV 310/23

    Zur Wirkung der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Freisprechung, wenn der

  • RG, 17.01.1928 - I 1231/27

    Hat das Revisionsgericht bei nur sachlichrechtlicher Beschwerde nachzuprüfen, ob

  • OLG München, 06.10.2009 - 4St RR 143/09

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Geringe, für sich allein zum Konsum

    Der Strafgrund des unerlaubten Besitzes liegt darin, dass die Gefahr der Weitergabe - auch bei kleinen und kleinsten Mengen - nicht ausgeschlossen werden kann und dadurch dem Rechtsgut der Volksgesundheit (BayObLGSt 1988, 62/68) weiterer Schaden zugefügt werden könnte (BayObLG StV 1986, 145/146).
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2018 - Ss 44/18

    Strafverfahren wegen Betruges durch Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen mit

    Auch insoweit gilt der Grundsatz, dass die bloße Fehlerhaftigkeit des Schuldspruchs des angefochtenen Urteils bei der Anwendung gültiger Strafnormen die Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß nicht unwirksam macht (Senatsbeschlüsse wie vorgenannt; BayObLG NStZ 1988, 570; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 345; Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 318 Rn. 17a).
  • OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 Ss 4/08

    Berufungsbeschränkung; Subsumtion; falsche; Wirksamkeit

    Die Unwirksamkeit einer grundsätzlich möglichen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch wird vor allem dann angenommen, wenn die Feststellungen zum Schuldumfang der Tat so dürftig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen und daher keine ausreichende Grundlage für die Rechtsfolgenentscheidung bilden können (BayObLG, NStZ 1988, 570 m.w.N.).

    Daher steht der Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung ebenfalls nicht entgegen, dass das Erstgericht möglicherweise zu Unrecht Tatmehrheit statt Tateinheit angenommen hat (vgl. BGH, NStZ-RR 1996, 267; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 74, 75; BayObLG, NStZ 1988, 570).

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