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   OLG Stuttgart, 09.10.1987 - 4 Ws 297/87   

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https://dejure.org/1987,1490
OLG Stuttgart, 09.10.1987 - 4 Ws 297/87 (https://dejure.org/1987,1490)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.10.1987 - 4 Ws 297/87 (https://dejure.org/1987,1490)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Oktober 1987 - 4 Ws 297/87 (https://dejure.org/1987,1490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterbringung in Entziehungsanstalt; Freiheitsstrafe; Ende der Strafvollstreckung

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 251
  • NStZ 1988, 45
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 26.10.1973 - 1 Ws 799/73
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.1987 - 4 Ws 297/87
    Sie muß aber andererseits so rechtzeitig vor dem Ende des Strafvollzugs stattfinden, daß die Entscheidung auch unter Berücksichtigung eines etwaigen Beschwerdeverfahrens noch vorher rechtskräftig werden kann ([u. a.] OLG Düsseldorf, NJW 1974, 198; Dreher/Tröndle, StGB , 43. Aufl., § 67 c Rdnr. 3; Stree in Schönke/Schröder, StGB , 22. Aufl., § 67 e Rdnr. 4).«.
  • BVerfG, 03.02.2003 - 2 BvR 319/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Prüfung der Erforderlichkeit des

    Die Entscheidung nach § 67c StGB darf von dem Ende der Strafe deshalb nicht so weit entfernt sein, dass in der Zwischenzeit noch mit Ereignissen und neuen Erkenntnissen gerechnet werden muss, die die Prognose maßgeblich ändern (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1988, S. 45; Horstkotte, in: Leipziger Kommentar, StGB, 10. Aufl., § 67c Rn. 33).
  • OLG Nürnberg, 01.12.2011 - 2 Ws 547/11

    Sicherungsverwahrung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Zulässigkeit eines Antrags

    Deshalb darf die Entscheidung nach § 67c StGB von dem Ende der Strafe nicht so weit entfernt sein, dass in der Zwischenzeit noch mit Ereignissen und neuen Erkenntnissen gerechnet werden muss, die die Prognose maßgeblich ändern (BVerfG NStZ-RR 2003, 169; OLG Stuttgart NStZ 1988, 45; Fischer StGB 58. Aufl. § 67c Rdn. 4; LK-Rissung-van Saan/Peglau StGB 12. Aufl. § 67c Rdn. 90; MüKo-Veh StGB § 67c Rdn. 11).

    Eine gerichtliche Überprüfung hierzu kann erst sinnvoll erfolgen, wenn ihr Ergebnis durch den weiteren Vollzug nicht mehr in Frage gestellt werden kann, also erst vor dem alsbaldigen Ende der Strafverbüßung (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1988, 45).

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 360/07

    Sicherungsverwahrung: Vollzug der Sicherungsverwahrung nach Strafende bei

    Für die zeitliche Komponente des Beginns der Prüfung und ihrer Durchführung sind zwei Begrenzungen von Bedeutung: Zum einen soll nicht zu früh vor dem Ende der Strafe entschieden werden, weil sonst möglicherweise ein Teil der Entscheidungsgrundlage fehlt (vgl. BVerfGE 42, 1 = NJW 1976, 1736, 1737; BVerfG NStZ-RR 2003, 169; OLG Stuttgart NStZ 1988, 45).
  • BVerfG, 03.12.2003 - 2 BvR 319/02

    Entscheidungszeitpunkt über Aussetzung einer Maßregel nach Strafverbüßung

    Die Entscheidung nach § 67c StGB darf von dem Ende der Strafe deshalb nicht so weit entfernt sein, dass in der Zwischenzeit noch mit Ereignissen und neuen Erkenntnissen gerechnet werden muss, die die Prognose maßgeblich ändern (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1988, S. 45; Horstkotte, in: Leipziger Kommentar, StGB , 10. Aufl., § 67c Rn. 33).
  • KG, 20.05.2015 - 2 Ws 73/15

    Erhebliche Verzögerung der Entscheidung gem. § 67c StGB als

    Für die zeitliche Komponente des Beginns der Prüfung und ihrer Durchführung sind zwei Begrenzungen von Bedeutung: Zum einen soll nicht zu früh vor dem Ende der Strafe entschieden werden, weil sonst möglicherweise ein Teil der Entscheidungsgrundlage fehlt (vgl. BVerfGE 42, 1 = NJW 1976, 1736, 1737; BVerfG NStZ-RR 2003, 169; OLG Stuttgart NStZ 1988, 45; Senat, Beschluss vom 15. Juni 2007 - 2 Ws 360, 373 - 377, 381/07 - [juris]).
  • OLG Rostock, 18.07.2012 - I Ws 224/12

    Sicherungsverwahrung: Vollstreckung nach Strafende ohne vorherige

    Für die zeitliche Komponente des Beginns der Prüfung und ihrer Durchführung sind zwei Begrenzungen von Bedeutung: Zum einen soll nicht zu früh vor dem Ende der Strafe entschieden werden, weil sonst möglicherweise ein Teil der Entscheidungsgrundlage fehlt (vgl. BVerfGE 42, 1 = NJW 1976, 1736, 1737; BVerfG NStZ-RR 2003, 169; OLG Stuttgart NStZ 1988, 45).
  • OLG Hamburg, 12.09.2006 - 2 Ws 221/06
    Sie darf andererseits nicht so früh ergehen, dass zwischenzeitlich mit dem Eintritt neuer Prognosetatsachen zu rechnen wäre, die die Legalprognose wesentlich beeinflussen (vgl. BVerfG in NStZ-RR 2003, 169; OLG Stuttgart in NStZ 1988, 45: Prüfungsbeginn einzelfallbezogen, in der Regel frühestens sechs Monate vor Strafende).
  • OLG Koblenz, 15.01.2003 - 1 Ws 977/02

    Sicherungsverwahrung, Unterbringung, Maßregelvollzug, Aussetzung zur Bewährung,

    Mit ihr wird aber, wenn keine besonderen Schwierigkeiten zu erwarten sind, erst frühestens etwa sechs Monate vor Erreichen des gemeinsamen Zwei­Drittel­Zeitpunkts zu beginnen sein, damit die Vollzugswirkungen auf den Verurteilten bei der Entscheidung berücksichtigt werden können (KG a.a.O.; OLG Stuttgart NStZ 1988, 45; OLG Düsseldorf NJW 1974, 198; OLG Hamm GA 1972, 373).
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 377/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

    Für die zeitliche Komponente des Beginns der Prüfung und ihrer Durchführung sind zwei Begrenzungen von Bedeutung: Zum einen soll nicht zu früh vor dem Ende der Strafe entschieden werden, weil sonst möglicherweise ein Teil der Entscheidungsgrundlage fehlt (vgl. BVerfGE 42, 1 = NJW 1976, 1736, 1737; BVerfG NStZ-RR 2003, 169; OLG Stuttgart NStZ 1988, 45).
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 375/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

    Für die zeitliche Komponente des Beginns der Prüfung und ihrer Durchführung sind zwei Begrenzungen von Bedeutung: Zum einen soll nicht zu früh vor dem Ende der Strafe entschieden werden, weil sonst möglicherweise ein Teil der Entscheidungsgrundlage fehlt (vgl. BVerfGE 42, 1 = NJW 1976, 1736, 1737; BVerfG NStZ-RR 2003, 169; OLG Stuttgart NStZ 1988, 45).
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 376/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 381/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

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