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   BayObLG, 23.08.1988 - RReg. 3 St 110/88   

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BayObLG, 23.08.1988 - RReg. 3 St 110/88 (https://dejure.org/1988,4572)
BayObLG, Entscheidung vom 23.08.1988 - RReg. 3 St 110/88 (https://dejure.org/1988,4572)
BayObLG, Entscheidung vom 23. August 1988 - RReg. 3 St 110/88 (https://dejure.org/1988,4572)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 131
  • BayObLGSt 1988, 131
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Stuttgart, 19.04.2006 - 1 Ss 137/06

    Nichterscheinen in der Berufungshauptverhandlung: Anforderungen an das Vorliegen

    Soweit bei der Prüfung der Verhandlungsfähigkeit ein großzügigerer Maßstab angelegt wird, gilt dies für das Revisionsverfahren (dazu BVerfG NStZ 1995, 391; BGHSt 41, 16; 41, 69, 71) oder betrifft geistige, körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, die die Fähigkeit zur Wahrnehmung der Verteidigungsrechte dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum hinweg einschränken (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1998, 395; BayObLG NStZ 1989, 131).
  • OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 3 Ws 139/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Ermessen ; Bewährungswiderruf ; Mündliche

    Unter diesen Umständen ist es naheliegend, dass der Verurteilte in dem fraglichen Zeitraum seine Interessen vernünftig und angemessen nicht, jedenfalls nicht fristgemäß wahrnehmen konnte, was allerdings nicht zugleich zur Unwirksamkeit seiner Prozesshandlungen führt (BayObLG NStZ 1989, 131).
  • BGH, 10.01.2017 - 1 StR 533/16

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Verschulden der Säumnis: krankhafte

    Unverschuldete Säumnis kommt bei derartigen Erkrankungen regelmäßig nur dann in Betracht, wenn sie mit Verhandlungsunfähigkeit einhergehen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. August 1988 - RReg. 3 St 110/88, BayObLGSt 1988, 131 ff.).
  • LG Freiburg, 04.03.2013 - 2 Qs 56/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen

    Wenngleich die - soweit ersichtlich - insoweit bislang in der Rechtsprechung entschiedenen Fallkonstellationen keine schweren depressiven Erkrankungen, sondern entweder längere Krankenhausaufenthalte (vgl. BGH VersR 1971, 1122) oder dauerhafte krankhafte seelische Störungen wie eine chronisch-paranoid-halluzinatorische Störung (BayObLG NStZ 1989, 131) oder eine akute Psychose (LG Dresden, Beschl. v. 06.03.2007 - 3 Qs 27/07, veröffentlicht in juris), betrafen, schließt dies vorliegend die Annahme mangelnder Vorwerfbarkeit nicht aus.
  • BVerwG, 26.05.1989 - 1 D 107.87

    Voraussetzungen für die Durchführung eines beamtenrechtlichen

    Der Senat schließt sich vielmehr der vom Bayerischen Obersten Landesgericht vertretenen Auffassung an, daß der Rechtsgedanke aus § 107 BGB und § 59 Abs. 1 Satz 1 FGG allgemein Gültigkeit hat mit der Folge, daß auch einem Verhandlungsunfähigen das Recht zuzugestehen ist, sich gegen die Rechtskraft einer auf Verurteilung lautenden Entscheidung mit Hilfe des vorgesehenen Rechtsmittels selbst zu wehren (Beschluß vom 23. August 1988 - RReg. 3 St 110/88 - in NStZ 1989, 131).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.1997 - 1 Ws 384/97
    Es ist demnach davon auszugehen, daß ein Angeklagter rechtswirksame Prozeßhandlungen jedenfalls insoweit vornehmen kann, als diese auf die Hemmung der formellen Rechtskraft einer Verurteilung gerichtet sind (vgl. BayObLG NStZ 1989, 131 ).
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