Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.09.1988

Rechtsprechung
   BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,443
BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88 (https://dejure.org/1988,443)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1988 - 4 StR 460/88 (https://dejure.org/1988,443)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1988 - 4 StR 460/88 (https://dejure.org/1988,443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung sowie wegen Nötigung - Ermittlung einer Blutalkoholkonzentration - Neigung zur Begehung von Straftaten unter Alkoholeinfluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1043
  • MDR 1989, 78
  • NStZ 1989, 17
  • StV 1989, 58
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88
    Planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten des Täters hat in erster Linie Beweiswert für die Frage seiner Einsichtsfähigkeit; es steht jedoch einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit nicht entgegen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4 m.w.Nachw.).

    Wie der Senat wiederholt betont hat, kann sich insbesondere der alkoholgewohnte Täter meist im Rausch noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten, obwohl sein Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4 m.w.Nachw.); deshalb kommt auch der Beurteilung des Trunkenheitsgrades eines Menschen durch - für eine solche Aufgabe nicht besonders geschulte -Zeugen allenfalls geringer Beweiswert hinsichtlich des Nachweises voll erhaltener Schuldfähigkeit des Täters zu (vgl. Salger in Festschrift für Gerd Pfeiffer, S. 379, 387 m. Rechtspr.-Nachw.).

    Insoweit hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 2Promille an aufwärts zwar nicht zwingend ist, aber zumindest naheliegt (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4); ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 6Promille liegt sie sogar besonders nahe (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6), so daß andere indizielle Tatsachen, auf deren Grundlage ein gegenteiliges Ergebnis nur möglich oder wahrscheinlich ist, zur Begründung voller Schuldfähigkeit nicht ausreichen.

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88
    Zur Zurückverweisung an eine andere allgemeine Strafkammer vergleiche BGHR JGG § 47 a Zurückverweisung 1.
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88
    Die neu entscheidende Strafkammer wird zugunsten des Angeklagten die höchstmögliche Blutalkoholkonzentration zu den jeweiligen Tatzeiten aus dem genossenen Alkohol unter Berücksichtigung eines Resorptionsdefizits von 10% und eines stündlichen Abbauwertes von 0, 1Promille zu ermitteln haben; mit einem höheren "wahrscheinlichen" stündlichen Abbauwert darf insoweit nicht zurückgerechnet werden (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88
    Unter diesen Umständen kann der Senat allein aufgrund der Feststellung, daß der Angeklagte vor der Tat innerhalb von sieben Stunden "etwa 10 bis 12 Glas Bier à 0, 4 l" trank (UA 5), nicht überprüfen, ob die Strafkammer die Blutalkoholkonzentration bezogen auf die von ihr angenommene Tatzeit von 2, 00 Uhr mit maximal 2, 1 Promille zutreffend errechnet hat (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Auszug aus BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88
    Insoweit hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 2Promille an aufwärts zwar nicht zwingend ist, aber zumindest naheliegt (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4); ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 6Promille liegt sie sogar besonders nahe (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6), so daß andere indizielle Tatsachen, auf deren Grundlage ein gegenteiliges Ergebnis nur möglich oder wahrscheinlich ist, zur Begründung voller Schuldfähigkeit nicht ausreichen.
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Eine derartige Relativierung hat jedoch - jedenfalls bei Berechnungszeiträumen bis zu zehn Stunden - aus Rechtsgründen auszuscheiden (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juli 1990. - 3 StR 187/90; Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1988, NStZ 1989, 17).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Während der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seine Anwendung für geboten erachtet (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 15 m. Anm. von Blau JR 1989, 337; ebenso Herdegen in KK 2. Aufl. StPO § 244 Rdn. 4 und NStZ 1984, 342; Tenckhoff, Die Wahrunterstellung im Strafprozeß S. 147 f.), halten sie andere für verfehlt (Foth NJW 1974, 1572; Hanack JR 1974, 384; Stree JZ 1974, 299; Grünwald, Festschrift für Honig S. 65; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 261 Rdn. 29).

    Der Zweifelssatz gebietet es zunächst, bei der rechnerischen Ermittlung der Tatzeit-BAK die dem Täter günstigsten Abbauwerte, nicht dagegen Wahrscheinlichkeitswerte zu verwenden (BGHSt 35, 308, 316 m.w.Nachw.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 15).

    Dem BAK-Höchstwert wird in einem solchen Fall der Beweiswert eingeräumt, den er als erwiesene Tatsache hätte (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 15).

  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Er gilt jedenfalls nicht für entlastende Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluß auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann (BGHSt 25, 285, 286 f.; 35, 308, 316; 36, 286, 289 ff.; BGH NJW 1983, 1865; vgl. auch BGH NStZ 1999, 205, 206; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; a. A. in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen: BGH NJW 1989, 1043, 1044).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.1988 - 1 StR 369/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,797
BGH, 20.09.1988 - 1 StR 369/88 (https://dejure.org/1988,797)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1988 - 1 StR 369/88 (https://dejure.org/1988,797)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1988 - 1 StR 369/88 (https://dejure.org/1988,797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Abhängigkeit von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    StGB § 21
    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Betäubungsmittelabhängigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 17
  • StV 1989, 386
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 20.09.1988 - 1 StR 369/88
    Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben; z.B. wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsänderungen geführt hat, bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder unter Umständen dann, wenn das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt wurde (vgl. BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2 mit Nachweisen).
  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund langjährigen Drogenmißbrauchs

    Auszug aus BGH, 20.09.1988 - 1 StR 369/88
    Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben; z.B. wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsänderungen geführt hat, bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder unter Umständen dann, wenn das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt wurde (vgl. BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2 mit Nachweisen).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 20.09.1988 - 1 StR 369/88
    Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben; z.B. wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsänderungen geführt hat, bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder unter Umständen dann, wenn das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt wurde (vgl. BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2 mit Nachweisen).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Nur unter diesen Voraussetzungen kann eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von §§ 20, 21 StGB in Betracht kommen (Urteile vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - DokBer B 1993, 161 und vom 11. Dezember 2002 - BVerwG 1 D 11.02 - juris Rn. 33; vgl. BGH, Urteile vom 20. September 1988 - 1 StR 369/88 - NStZ 1989, 17, vom 22. Juli 2003 - 4 StR 199/03 - NStZ 2004, 31 und vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04 - NStZ 2005, 207 ).
  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität

    Gesichtspunkte, die die Rechtsprechung für die Anwendung des § 21 StGB bei Cannabismißbrauch entwickelt hat (BGH StV 1988, 198; NStZ 1989, 17), sind nicht ohne weiteres auf Heroinabhängigkeit übertragbar.
  • BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91

    Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität

    Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit kommt nur dann in Betracht, wenn die Erkrankung zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder wenn der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder im Zustand eines akuten Rausches verübt (BGH, Urteil vom 20. September 1988 - 1 StR 369/88 - <NStZ 1989, 17 f.>; Beschluß vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88 - ; Urteil vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89 - <NJW 1989, 2336 f.> jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 16a D 19.8

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Studiendirektors wegen wiederholter Untreue zu

    Eine solche kommt nur in Betracht, wenn die Erkrankung zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder wenn der Betroffene Beschaffungstaten nur unter starken Entzugserscheinungen oder im Zustand eines akuten Rausches verübt (BVerwG, U.v. 3.5.2007 - 2 C 9.06 - juris Rn. 32; U.v. 16.3.1993 - 1 D 69.91 - juris Rn. 16 Bulimie; BGH, U.v. 20.9.1988 - 1 StR 369/88 - juris Rn. 6; U.v. 6.6.1989 - 5 StR 175/89 - juris Rn. 2).
  • BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90

    Verminderte Schuldfähigkeit - Beschaffungsdelikt - Heroinabhängigkeit - Angst vor

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein zwar noch keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 2, 4, 6).
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95

    Klarstellung des Schuldspruchs aufgrund einer fehlerhaften Urteilsformel -

    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206; NStZ 1989, 17; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 6, 8).
  • BGH, 20.08.2013 - 5 StR 36/13

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Straftatbegehung aus Furcht vor

    b) Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob eine Schuldminderung bei Abhängigkeit von Cannabis etwa im Blick auf die in jüngerer Zeit beobachtete erhöhte Toxizität der im Handel befindlichen Cannabisprodukte und die denkbar dadurch bedingten Auswirkungen auf Art und Maß der Abhängigkeit (dazu Weber, BtMG, 4. Aufl., Einleitung Rn. 144 ff., § 1 Rn. 323 ff.; Patzak/Marcus/Goldhausen, NStZ 2006, 259, 265 f.) in der Fallvariante der Furcht vor gravierenden Entzugserscheinungen grundsätzlich in Betracht kommt (vgl. aber BGH, Urteile vom 20. September 1988 - 1 StR 369/88, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 4, und vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, aaO mwN) und ob die vom Landgericht eher vage beschriebenen Entzugserscheinungen des Angeklagten (nächtliche Schweißausbrüche, Schlafstörungen) in ihrem Schweregrad (äußerst unangenehm bzw. "grausamst") hinreichen würden.
  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems

    Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH JR 1987, 206; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 4, 6, 8).
  • OLG Hamburg, 05.10.2004 - 9 U 141/03

    Verbindlichkeit von Abbuchungen aufgrund unverbindlicher

    Damit folgt der BGH seiner ständigen Rechtsprechung zur verminderten Schuldfähigkeit bei der Abhängigkeit von Betäubungsmitteln (vgl. BGH NStZ 1999, 448 , NStZ 1989, 17 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 14.10.1997 - 1 D 60.96

    Veruntreuung von eingezogenen Nachnahmebeträgen und Zustellentgelten eines

    Anhaltspunkte für schwerste Persönlichkeitsveränderungen aufgrund langjährigen Rauschmittelmißbrauchs (vgl. BGH, NStZ 1989, 17) sind ebenfalls nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 11.12.2002 - 1 D 11.02

    Postbetriebsassistent; Unterschlagung von Geldern aus einer bei einem

  • BGH, 07.12.2005 - 2 StR 455/05

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Betäubungsmittelabhängigkeit; schwere

  • BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 43.94

    Verletzung des Postgeheimnisses durch einen Postbediensteten als schweres

  • BGH, 13.06.1995 - 1 StR 158/95

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Abhängigkeit von Betäubungsmitteln

  • BGH, 04.09.1996 - 3 StR 335/96

    Annahme von Bewertungseinheit - Anzahl der Beschaffungsfahrten - Menge an

  • BGH, 11.01.1991 - 3 StR 436/90

    Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit infolge der Einnahme von Kokain

  • BGH, 20.10.1988 - 1 StR 580/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit

  • BGH, 17.05.1989 - 2 StR 172/89

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer Abhängigkeit von

  • BGH, 11.05.1990 - 3 StR 510/89
  • LG Hildesheim, 08.07.2009 - 12 Ks 17 Js 4517/07

    Strafvollstreckung: Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in

  • BGH, 27.04.1994 - 3 StR 93/94

    Revision - Nachholung der Unterbringungsanordnung - Zurückverweisung

  • BGH, 06.02.1990 - 1 StR 709/89

    Vorliegen gesetzlich vertypter Strafmilderungsgründe - Gesamtwürdigung des

  • BVerwG, 11.12.2002 - 1 D 15.02

    Keine Schuldunfähigkeit auf Grund einer Alkoholabhängigkeit - Vorliegen von

  • OLG Frankfurt, 02.02.1993 - 1 Ss 404/92
  • VG Berlin, 05.02.2007 - 80 Dn 63.06

    Antrag, eine Frist zum Abschluss eines Disziplinarverfahrens zu setzen.

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