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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1989 - 5 StR 8/89   

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https://dejure.org/1989,2080
BGH, 17.01.1989 - 5 StR 8/89 (https://dejure.org/1989,2080)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1989 - 5 StR 8/89 (https://dejure.org/1989,2080)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1989 - 5 StR 8/89 (https://dejure.org/1989,2080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des absoluten Revisionsgrundes aus § 338 Nr. 7 Strafprozessrecht (StPO) durch nicht fristgemäße Urteilszustellung - Vorliegen eines unabwendbaren Umstandes nach § 275 Strafprozessrecht (StPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275 Abs. 1 S. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 285
  • StV 1989, 289
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.1984 - 2 StR 250/84

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 17.01.1989 - 5 StR 8/89
    Ein solcher stellt jedoch keinen 'unabwendbaren Umstand' dar (vgl. Senat, a.a.O. und in StV 1988, 193; BGH, Beschl. v. 20. Juni 1984 - 2 StR 250/84 -).".
  • BGH, 07.09.1982 - 1 StR 249/82

    Urteilsniederschrift - Vorliegen eines versuchten Raubes - Urteilsgründe -

    Auszug aus BGH, 17.01.1989 - 5 StR 8/89
    Ein solcher ergibt sich insbesondere nicht aus den in den dienstlichen Äußerungen des Vorsitzenden und des Berichterstatters hervorgehobenen Belastungen dieser Richter durch andere Verfahren (vgl. BGH NStZ 1982, 519 Nr. 25 a.E.).
  • BGH, 12.04.1988 - 5 StR 94/88

    Berechnung der Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 17.01.1989 - 5 StR 8/89
    § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO ist verletzt, weil das am 22. Januar 1988, dem 69. Hauptverhandlungstag, verkündete Urteil mit den Gründen nicht - wie nach Maßgabe des Senatsbeschlusses vom 12. April 1988 - 5 StR 94/88 - (veröffentlicht u.a. in NStZ 1988, 512) geboten - bis zum 3. Juni 1988 zu den Akten gebracht worden, sondern erst am 20. Juni 1988 dorthin gelangt ist.
  • BGH, 26.01.1988 - 5 StR 1/88

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 17.01.1989 - 5 StR 8/89
    Ein solcher stellt jedoch keinen 'unabwendbaren Umstand' dar (vgl. Senat, a.a.O. und in StV 1988, 193; BGH, Beschl. v. 20. Juni 1984 - 2 StR 250/84 -).".
  • BGH, 09.04.2003 - 2 StR 513/02

    Urteilsabsetzungsfrist (schriftliche Urteilsgründe; Arbeitsüberlastung;

    Im übrigen würden in der Regel weder Umstände, die die Organisation des Gerichts betreffen, noch die allgemeine Arbeitsüberlastung der Richter eine Fristüberschreitung rechtfertigen (vgl. BGH NJW 1988, 1094; BGH NStZ 1989, 285; BGH NStZ 1992, 398).
  • BGH, 30.01.2002 - 2 StR 504/01

    Urteilsabsetzungsfrist (unrichtige Berechnung und fehlerhafte Notierung der

    Eine unrichtige Berechnung und fehlerhafte Notierung der Frist kann deren Überschreitung nicht rechtfertigen (vgl. BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 4 Umstand 3 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 1 Rv 24 Ss 652/17

    Strafverfahren: Fristgerechte Urteilsabsetzung nach Wegfall eines

    Selbst wenn man zu der Auffassung gelangt, dass die verbliebene Zeit aufgrund etwaiger anderer vordringlicher Sachen - wobei eine allgemeine Arbeitsüberlastung des Richters oder der Antritt eines geplanten Urlaubs grundsätzlich keine die Fristüberschreitung rechtfertigenden Umstände darstellen (vgl. BGH NStZ 1989, 285; NStZ 1992, 398; 2003, 564; 2008, 55; BGH StV 2012, 5; Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.; LR-Stuckenberg, a.a.O., Rn. 15) - für die Absetzung des Urteils nicht ausreichend war, hätte das Urteil unverzüglich nach Ende des Urlaubs am 21. April 2017, also ohne jede weitere Verzögerung und mit Vorrang vor anderen Dienstgeschäften, und nicht erst am 27. April 2017 abgesetzt und zu den Akten gebracht werden müssen.
  • BGH, 18.11.1994 - 2 StR 172/94

    Staatsanwaltschaft - Amtsvorrichtungen - Urteilsabsetzungsfrist -

    Die unrichtige Berechnung der Urteilsabsetzungsfrist selbst ist kein unabwendbarer Umstand im Sinne von § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO (vgl. BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 4 Umstand 3 m.w.N.).
  • BGH, 23.09.1992 - 2 StR 447/92

    Ablauf der zwingend vorgeschriebenen Frist für die Fertigstellung eines Urteils -

    Daß der Einhaltung der gesetzlichen Frist ein unabwendbarer Umstand (§ 275 Abs. 1 Satz 4 StPO) entgegengestanden hätte, ist nicht erkennbar (vgl. auch BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 4 Umstand 3; BGH, Beschl. v. 9. August 1989 - 3 StR 151/89).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.02.1989 - 3 Ss 142/88   

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https://dejure.org/1989,4991
OLG Karlsruhe, 24.02.1989 - 3 Ss 142/88 (https://dejure.org/1989,4991)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.02.1989 - 3 Ss 142/88 (https://dejure.org/1989,4991)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Februar 1989 - 3 Ss 142/88 (https://dejure.org/1989,4991)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 285 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 03.02.2016 - 1 Rev 61/15

    Urteil im Strafverfahren: Unterschriftserfordernis bei Protokollurteil

    Dem Verteidiger ist eine mit der Urschrift des Urteils übereinstimmende Ausfertigung zugestellt worden (zum Übereinstimmungserfordernis BGH, Beschluss vom 21. November 2000 - 4 StR 354/00, BGHSt 46, 204; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Februar 1989 - 3 Ss 142/88, NStE Nr. 10 zu § 275 StPO; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 37 Rn. 2; Gericke in KK-StPO, 7. Aufl. § 345 Rn. 6).
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Rechtsprechung
   LG München I, 01.03.1989 - 17 Qs 12/89   

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https://dejure.org/1989,4056
LG München I, 01.03.1989 - 17 Qs 12/89 (https://dejure.org/1989,4056)
LG München I, Entscheidung vom 01.03.1989 - 17 Qs 12/89 (https://dejure.org/1989,4056)
LG München I, Entscheidung vom 01. März 1989 - 17 Qs 12/89 (https://dejure.org/1989,4056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 842
  • NStZ 1989, 285
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus LG München I, 01.03.1989 - 17 Qs 12/89
    Als Erlös aus Heroinverkäufen ist das Geld kein Verfallsobjekt, denn es verkörpert nicht nur den Gewinn des Beschuldigten, sondern auch seine Unkosten (vgl. BGHSt 28, 369 ).
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