Rechtsprechung
   BGH, 21.09.1988 - 2 StR 459/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2411
BGH, 21.09.1988 - 2 StR 459/88 (https://dejure.org/1988,2411)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1988 - 2 StR 459/88 (https://dejure.org/1988,2411)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1988 - 2 StR 459/88 (https://dejure.org/1988,2411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetzte Handlung beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Zulässigkeit der Verfolgung eines Ausgelieferten wegen einer nicht der Auslieferung zugrunde liegenden begangenen Handlung - Gegenstand der Urteilsfindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuAlÜbk Art. 14 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 29
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.04.1987 - 2 ARs 16/87

    Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - 2 StR 459/88
    Das Tatgeschehen vom März 1984 aber ist ein in deren Tatzeitraum fallender Teilakt dieser Fortsetzungstat und damit keine "andere Handlung" im Sinne von Art. 14 Abs. 1 EuAlÜbK (vgl. BGH bei Holtz MDR 1987, 800, 801).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - 2 StR 459/88
    Der Angeklagte war wegen der Taten ausgeliefert worden, die Gegenstand seiner Verurteilung sind und die das Landgericht zutreffend (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33) als eine Handlung im Rechtssinne angesehen hat.
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - 2 StR 459/88
    Der Angeklagte war wegen der Taten ausgeliefert worden, die Gegenstand seiner Verurteilung sind und die das Landgericht zutreffend (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33) als eine Handlung im Rechtssinne angesehen hat.
  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 238/79

    Zulässigkeit der Aburteilung der in einer Auslieferungsbewilligung genannten Tat

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - 2 StR 459/88
    Der Senat sieht keinen Anlaß, von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage abzuweichen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1979 - 1 StR 238/79).
  • BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84

    Einbeziehung nicht in der Anklage erwähnter in der Hauptverhandlung bekannt

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - 2 StR 459/88
    Dazu gehören bei einem Tatgeschehen, das sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung als eine Fortsetzungstat darstellt, auch Einzelakte, die in der zugelassenen Anklage nicht aufgeführt sind, die aber während des angeklagten Tatzeitraumes begangen worden sind (vgl. BGH NStZ 1982, 128; BGH Strafverteidiger 1985, 134, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1981 - 5 StR 604/81

    Nichtausschöpfung des Eröffnungsbeschlusses durch das Landgericht -

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - 2 StR 459/88
    Dazu gehören bei einem Tatgeschehen, das sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung als eine Fortsetzungstat darstellt, auch Einzelakte, die in der zugelassenen Anklage nicht aufgeführt sind, die aber während des angeklagten Tatzeitraumes begangen worden sind (vgl. BGH NStZ 1982, 128; BGH Strafverteidiger 1985, 134, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 17.11.2020 - 204 StObWs 277/20

    Nichtraucherschutz in Justizvollzugsanstalt

    So ist der Nichtraucherschutz etwa auch in Fernsehgemeinschaftsräumen (OLG Frankfurt, NStZ 1989, 29; OLG Nürnberg, ZfStrVo 1988, 191 f.; OLG Zweibrücken, NStZ 1986, 429; Laubenthal, in: Laubenthal/Nestler/ Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschn. H, Rn. 35; Goldberg, in: Schwind/ Böhm/Jehle/Laubenthal, a.a.O., 5. Kap., Abschn. C, Rn. 8), in Warteräumen (KG, Beschluss vom 7.3.2019 - 5 Ws 81/18 Vollz, juris Rn. 91), etwa des Krankenreviers (vgl. OLG Stuttgart, Justiz 2020, 264, juris Rn. 17 ff.), und in Durchgangsgruppenhafträumen (KG, a.a.O., juris Rn. 91 ff.; OLG Karlsruhe, StV 2020, 540, juris Rn. 29) zu gewährleisten.
  • BayObLG, 18.11.2020 - 204 StObWs 385/20

    Nichtraucherschutz im Justizvollzug

    So ist der Nichtraucherschutz etwa auch in Fernsehgemeinschaftsräumen (OLG Frankfurt, NStZ 1989, 29; OLG Nürnberg, ZfStrVo 1988, 191 f.; OLG Zweibrücken, NStZ 1986, 429; Laubenthal, in: Laubenthal/Nestler/ Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschn. H, Rn. 35; Goldberg, in: Schwind/ Böhm/Jehle/Laubenthal, a.a.O., 5. Kap., Abschn. C, Rn. 8), in Warteräumen (KG, Beschluss vom 7.3.2019 - 5 Ws 81/18 Vollz, juris Rn. 91), etwa des Krankenreviers (vgl. OLG Stuttgart, Justiz 2020, 264, juris Rn. 17 ff.), und in Durchgangsgruppenhafträumen (KG, a.a.O., juris Rn. 91 ff.; OLG Karlsruhe, StV 2020, 540, juris Rn. 29) zu gewährleisten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht